Schweiz: Erweiterte DNA-Analyse
Die Polizei darf jetzt Hautfarbe von Verdächtigen ermitteln
Ermittler*innen in der Schweiz dürfen seit dem 1. August DNA-Phänotypisierung anwenden und erfahren so, wie Verdächtige vermeintlich aussehen und woher ihre Vorfahren stammen. Das stösst auf Kritik, u.a. von GeN-Mitarbeiterin Dr. Isabelle Bartram in einem Artikel des Beobachters vom 07.08.2023.

Die DNA-Phänotypisierung kann mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit äusserlich sichtbare Merkmale von Verdächtigen bestimmen.
"Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) spricht von einem Meilenstein, Kritiker warnen vor Diskriminierung. Seit kurzem kann die Polizei bei der Aufklärung von Straftaten ein neues Analyseinstrument nutzen: die DNA-Phänotypisierung."
Den ganzen Artikel finden Sie auf der Webseite des Beobachters.
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