Kurz notiert - Politik und Wirtschaft

GB: Keimbahnmamipulation erlaubt

Großbritannien könnte bald als erstes Land weltweit die so genannte Mitochondrienmanipulation bei Laborbefruchtungen erlauben. Nach einer nur 90-minütigen Debatte segneten die Abgeordneten des britischen Unterhauses die umstrittene Technologie mit großer Mehrheit ab. Bei dem bislang nur im Tierversuch erprobten Verfahren wird die befruchtete Eizelle in die entkernte Eizelle einer „gesunden“ Spenderin eingepflanzt. Für die Abstimmung war der Fraktionszwang aufgehoben worden. Sollte das Oberhaus sich erwartungsgemäß Ende Februar dieser Entscheidung anschließen, könnte die Technologie schon im Herbst in britischen Reproduktionskliniken eingesetzt werden. Ärzte- und Patientenverbände mahnten im Vorfeld zur „Besonnenheit“ und warnten vor „Designer-Babies mit drei Eltern“. Auch das GeN hatte in den letzten Jahren wiederholt bei der der britischen Fortpflanzungsmedizin-Behörde HFEA protestiert. (Ärztezeitung Online, 30.01., 04. und 05.02.15; taz, 05.02.15; siehe dazu auch die PM „Protest gegen Keimbahnmanipulation“ vom 23.03.14 auf der Webseite des GeN) (mf)

 

Europaparlament stimmt für Opt Out

Wie erwartet hat das Europäische Parlament im Januar dem bereits Ende 2014 zwischen VertreterInnen des Parlamentes und dem Europäischen Rat erzielten Kompromiss zur so genannten Opt Out-Regelung zugestimmt. Diese ermöglicht es den Mitgliedstaaten, den Anbau von - in der EU zugelassenen - gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen auf ihrem Territorium zu verbieten. 480 Abgeordnete stimmten für den Kompromiss, 159 dagegen, 58 enthielten sich. Mitgliedstaaten sollen in Zukunft zu jedem Zeitpunkt von der Regelung Gebrauch machen und auch ganze „Gruppen von zugelassenen GVOs“ verbieten, zum Beispiel alle gv-Maissorten oder alle insektengiftigen Pflanzen. Entgegen einer früheren Entwurfsfassung sind die Staaten auch nicht mehr dazu verpflichtet, die jeweiligen Konzerne vor einem Verbot mit einzubeziehen. Bundesumweltministerin Hendricks hat sich derweil ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein deutschlandweit einheitliches Anbauverbot aller gentechnisch veränderter Pflanzen ausgesprochen. (Siehe auch Kurz notiert im GID 227, S. 34.) (Infodienst Gentechnik, 13.01.15; Süddeutsche Zeitung, 13.01.15; Bundestags-Drucksache 18/3737, 14.01.15) (ab)

 

Bulgarien: Moratorium von MON810 in Gefahr

Die gentechnisch veränderte (gv) Maissorte MON810 ist seit 1998 in der EU zum Anbau zugelassen. 2011 verbot Bulgarien den Anbau von MON810 und berief sich dabei auf eine Schutzklausel, die Anbauverbote eines Mitgliedstaates ermöglicht, falls neue Risiken vorliegen. Eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Dezember stuft die von Bulgarien gelieferten Daten als nicht stichhaltig ein und weist alle Bedenken bezüglich Sozioökonomie und Koexistenz zurück, da dies nicht zu ihrem Aufgabengebiet gehöre. Vielmehr empfiehlt die EFSA denjenigen Mitgliedsländern, die sich auf die Schutzklausel berufen, neue wissenschaftliche Daten zu liefern. (EFSA, 16.12.14; Informationsdienst Gentechnik, 17.12.14; PM Greenpeace International, 12.01.15) (aa)

 

Pränataltest-Anbieter legen Patentstreit bei

Die beiden US-Anbieter vorgeburtlicher Bluttests bei Schwangeren Illumina und Sequenom haben sich außergerichtlich auf einen Kompromiss hinsichtlich ihrer konkurrierenden Patentansprüche geeinigt. Demzufolge wird Illumina das alleinige Recht zugesprochen, die patentierten Technologien an Laboratorien weltweit zu vertreiben. Im Gegenzug zahlt Illumina Sequenom einmalig einen Betrag in Höhe von 50 Millionen US- Dollar und verpflichtet sich, einen Teil der Einnahmen aus dem Verkauf von Testkits an seinen Konkurrenten abzugeben. Die Einnahmen aus den Patentgebühren werden sich beide Firmen teilen. Angesichts der wachsenden Konkurrenz auf dem pränataldiagnostischen Markt sehen Analysten in dem Deal einen strategischen Schulterschluss, um sich ein möglichst großes Stück des Kuchens anzueignen. (www.fiercemedicaldevices.com, 03.12.14) (mf)

 

Roche übernimmt Pränatalatest-Anbieter

Das Schweizer Pharmaunternehmen Roche hat den kalifornischen Pränataltest-Anbieter Ariosa Diagnostics übernommen. Der von Ariosa vertriebene Test verspricht, das Risiko für die Trisomien 13, 18 und 21 ab der 10. Schwangerschaftswoche zu errechnen. Anlässlich des Deals warb Roche mit der Genauigkeit des Tests und der gegenüber herkömmlichen Screenings geringeren Rate von falsch-positiven Ergebnissen (zu dieser Behauptung vgl. auch die Kurznotiz zum Pränatest auf S. 28 in diesem Heft). Die Übernahme deutet auf die kommerzielle Bedeutung der vorgeburtlichen Bluttests hin und ist ein weiterer Hinweis darauf, dass sie in der Schwangerschaftsökonomie angekommen sind. (Ärztezeitung Online, 03.12.14) (mf)

 

Pharmabranche im Aufschwung

Laut einer Studie des britischen Analysten PricewaterhouseCoopers (PwC) gehören Pharmafirmen wieder zu den stärksten der börsennotierten europäischen Unternehmen. An der Börsenspitze stehen derzeit Roche (Börsenwert: 202 Milliarden Euro) und Novartis (200 Milliarden Euro). Das deutsche Unternehmen Bayer landete gleich sechs Plätze höher als im letzten Jahr auf Rang 12 der europäischen Firmen und hat mit 93 Milliarden Euro seinen Börsenwert seit 2008 verdoppelt. Der Studie zufolge hatte die Gesundheitsindustrie zudem gegenüber allen anderen Sparten die größten Zuwächse zu verzeichnen. Analysten begründen den Aufschwung mit einer strategischen Fokussierung der Branche auf bestimmte Marktsparten und führen außerdem die beliebte Begründung einer alternden Bevölkerung ins Feld. (Ärztezeitung Online, 02.12.14) (mf)

 

Roche investiert in Tumor-Diagnostik

Das Schweizer Pharmaunternehmen Roche, derzeit Spitzenreiter an der europäischen Börse, dehnt seinen Einfluss in der Tumor-Diagnostik aus. Vom Ankauf des US-amerikanischen Krebsspezialisten Foundation Medicine (FMI) erhofft sich die Firma neue Ansatzpunkte in der Medikamentenentwicklung, aber auch, zielgenauer Patienten für klinische Studien auswählen zu können. FMI ist auf die Entwicklung molekularer Informationen zur Charakterisierung von Tumoren spezialisiert. (Ärztezeitung Online, 13.01.15) (mf)

 

USA: Kennzeichnungsinitiative in Oregon gescheitert

Anfang November wurde abgestimmt, doch erst seit Mitte Dezember steht es fest: In Oregon wird vorerst keine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel eingeführt. Da die Kennzeichnungs-GegnerInnen mit einem Vorsprung von nur 812 der über 1,5 Millionen Stimmen aus der Abstimmung hervorgegangen waren, wurde bis 12. Dezember nachgezählt. Etwa 4.600 von BriefwählerInnen abgegebene Stimmen wurden jedoch gar nicht berücksichtigt, da ihre Unterschrift auf dem Briefwahl-Formular nicht mit der Unterschrift bei der Wahl-Registrierung übereinstimmten. Ein Versuch der KennzeichnungsbefürworterInnen, die Berücksichtigung dieser Stimmen gerichtlich zu veranlassen, war jedoch erfolglos. (Oregon Live, 11.12.14; KGW, 11.12.14) (ab)

 

Ghana: Neue Gesetzgebung zu Pflanzenzucht

Das ghanaische Parlament diskutiert momentan das so genannte Plant Breeders Bill. In diesem umstrittenen Gesetz sollen die Eigentumsrechte an Saatgut geregelt werden. Nichtregierungsorganisationen erwarten, dass mit diesem Gesetz Landwirte in Zukunft zu Strafzahlungen verpflichtet werden können, wenn auf ihren Feldern Pflanzen wachsen, deren Saatgut patentiert ist. Dies soll auch gelten, wenn das patentierte Saatgut unabsichtlich durch Kontamination oder Auskreuzung auf ein Feld gelangt ist. Ebenso wird vermutet, dass durch dieses Gesetz die Möglichkeiten, Saatgut selbst zu produzieren, massiv eingeschränkt werden und Bauern so zum jährlichen Neukauf von Saatgut gedrängt werden. (GRAIN, 05.01.15; Ghana Business News, 03.02.15) (aa)

 

Vita34 expandiert

Die nach eigenen Angaben größte und älteste Nabelschnurblutbank in der Bundesrepublik, Vita 34, hat die marktführende Stammzellbank in Österreich, Vivocel Biosolutions übernommen. Durch den Zukauf werde sich der Konzernumsatz um sieben Prozent erhöhen, teilte das Unternehmen mit. Eine Tochtergesellschaft soll die rund 13.000 eingekauften Einlagerungen betreuen. Außerdem hat Vita 34 eine Kooperation mit der baltischen Stammzellbank AS Imunolita vereinbart und prüft nach eigenen Angaben, mit der privaten Klinik Van Hanh Hospital in Ho-Chi-Minh-Stadt ein Stammzell-Zentrum in Vietnam aufzubauen. Wie andere Nabelschnurblutbanken auch wirbt das Unternehmen mit künftigen Stammzelltherapien, für deren Anwendung bislang jede solide wissenschaftliche oder gar klinische Basis fehlt. (Vgl. dazu GID 226, S. 29 ff.; Ärztezeitung Online, 10.12.14 und 14.01.15) (mf)

 

Werbedreher für Stammzelltherapie

Die Europäische Arzneimittelzulassungsbehörde EMA hat im Dezember letzten Jahres erstmals eine Empfehlung für ein auf körpereigenen Stammzellen basierendes Verfahren ausgesprochen. Die kommerzielle Nabelschnurblutbank Vita 34 nutzte das irreführenderweise umgehend dafür, die Einlagerung von Nabelschnurblutstammzellen zu bewerben. Das von der italienischen Firma Chiesi entwickelte Medizinprodukt Holoclar zur Regeneration der Netzhaut greift jedoch auf unverletztes körpereigenes Augengewebe zurück, aus dem dann im Labor Stammzellen gewonnen und vermehrt werden. Da dafür bereits kleinste Zellproben des Patienten ausreichen, ist ein Vorrat an eingelagerten Stammzellen nicht notwendig. Holoclar soll bei Patienten mit der sehr seltenen Augenkrankheit LSCD eingesetzt werden, die meist auf Verbrennungen am Auge zurückzuführen ist. Über die Marktzulassung hat nun die EU-Kommission auf Grundlage der EMA-Empfehlung zu entscheiden. (PM EMA, 19.12.14, www.ema.europa.eu; Pharmatimes Online und BBC Online, 19.12.14; www.augenspiegel.com, 08.01.15) (mf)

 

Costa Rica: GVO-Zulassungsverfahren verfassungswidrig

Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshof von Costa Rica hat das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) für verfassungswidrig erklärt. Dies berichtete die costaricanische Wochenzeitung The Tico Times bereits im September letzten Jahres. Die Begründung des Gerichts: Gentech-Unternehmen dürften Informationen über die gentechnischen Veränderungen geheim halten, was das verfassungsmäßige Recht auf Informationsfreiheit verletze. In zukünftigen Zulassungsverfahren müssen diese Informationen offengelegt werden. Seit Dezember 2014 wird in Costa Rica zudem an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der ein Moratorium für den Anbau aller GVO bewirken könnte. (The Tico Times, 11.09. und 16.12.14) (ab)

 

Mexiko: Ständiges Tribunal der Völker verurteilt gv-Mais

Die mexikanische Sektion des Ständigen Tribunals der Völker hat sich für ein Verbot von gv-Mais in Mexiko ausgesprochen. Der mexikanische Staat müsse „seiner Verantwortung als Ursprungsland von Mais nachkommen und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des natürlichen Maises als wichtigste Nahrungsquelle und als kulturelles Bindeglied für den sozialen Zusammenhalt sicherzustellen“, heißt es im Abschlussurteil des Tribunals. Dieses ist Ende November veröffentlicht worden und enthält die Ergebnisse von insgesamt zehn Anhörungen, die seit 2011 durchgeführt worden sind - eine davon zum Thema „Angriff auf den Mais, die Ernährungssouveränität und die Autonomie der Völker“. Das Ständige Tribunal der Völker ist eine von staatlichen Instanzen unabhängige Institution, die eine wichtige Rolle für soziale Bewegungen spielt. Seit 1979 untersucht es Verletzungen der Menschenrechte sowie der Rechte von Völkern an unterschiedlichen Orten der Welt. (ETC Group, 05.12.14; www.chiapas.eu, 05.12.14) (ab)

 

23andMe erobert Großbritannien

Der umstrittene kalifornische Gentestanbieter 23andMe darf seine über das Internet vertriebenen DNA-Analysen künftig auch in Großbritannien anbieten. „Initiativen, die das Bewusstsein für die Genomforschung fördern und das Interesse an der individuellen Gesundheitsvorsorge wecken, sind willkommen“, so ein Sprecher des britischen Gesundheitsministeriums. Die Regierung dürfte sich dadurch nicht zuletzt mehr Zulauf für das nationale Projekt „100.000 Genomes“ erhoffen. Vorausgegangen war eine Untersuchung der britischen Zulassungsbehörde, bei der mögliche Gesundheitsrisiken, nicht aber die Genauigkeit der Tests untersucht wurden. 2013 war die Vermarktungsgenehmigung für körperbezogene Tests von 23andMe in den USA erheblich eingeschränkt worden, unter anderem, weil die Firma keine Nachweise für deren Validität erbringen konnte. Die Konsequenz ist, dass gesundheitsbezogene Tests nun auf der Webseite des Unternehmens als „nicht-diagnostisch“ deklariert wurden. Die britische Alzheimergesellschaft warnte vor den Tests. (The Guardian, 02.12.14; Genetics and Society, 02.12.14; www.bionews.org, 08.12.14) (mf)

 

23andMe: Megadeals mit Pharmafirmen

Nach der Marktzulassung für Großbritannien hat der umstrittene kalifornische Gentestanbieter 23andMe zehn große Kooperationen mit Pharmafirmen angekündigt. Anfang Januar kam bereits eine Vereinbarung mit Pfizer zustande; der Branchenriese kann nun auf 650.000 der bei 23andMe gespeicherten DNA-Profile für die Medikamentenforschung und das Design von Medikamentenstudien zugreifen. Ein weiterer Vertrag wurde für rund 60 Millionen Dollar mit der Roche-Tochterfirma Genentech geschlossen, die Zugriff auf 3.000 Datenprofile mit Relevanz für die Parkinsonforschung bekommt. Die Frankfurter Humangenetikerin Daniela Steinberg sieht in solchen Deals das „ureigenste Geschäftsmodell“ von 23andMe. Das Unternehmen verfügt über Profile von 800.000 Kunden, zwei Drittel sollen in die Weitergabe ihrer Daten eingewilligt haben. (www.geneticsandsociety.org, 06. und 12.01.15; WirtschaftsWoche Online, 10.01.15; BioNews, 12.01.15) (mf)

 

Bayer expandiert

Der Bayer-Konzern baut seine Biotech- und Herbizid-Sparte CropScience aus und investiert vor allem auf dem amerikanischen Kontinent: In den USA stehen bis 2016 fast eine Milliarde US-Dollar bereit, um unter anderem den Aus- und Neubau von Forschungs- und Entwicklungsstandorten voranzutreiben. In Paraguay übernimmt der Konzern das Saatgut-Geschäft des Unternehmens Granar S.A., das vor allem an der Entwicklung von gv-Soja für subtropische Regionen arbeitet. In den vergangenen Jahren waren bereits mehrere Firmenzukäufe in Südamerika getätigt worden, wodurch sich Bayer „zu einer internationalen Plattform für Sojabohnen-Saatgut“ entwickeln will. Kürzlich hatte das Unternehmen angekündigt, sich in Zukunft ausschließlich auf die beiden LifeScience-Geschäftsbereiche CropScience und HealthCare zu konzentrieren. Damit werde unter anderem der „sehr erfolgreichen Geschäftsentwicklung von CropScience“ Rechnung getragen. (Bayer Research 27, Dezember 2014) (ab)

 

Weniger Förderung für „Grünes Labor“ in Gatersleben

Das „Grüne Labor“, das Kindern und Jugendlichen die Pflanzenbiotechnologie näher bringen will, muss unter Umständen im Sommer schließen. Dann läuft nämlich ein Teil der finanziellen Förderung aus, die das Labor bisher vom Land Sachsen-Anhalt bekommen hat. Dies teilte Andreas Graner, Vorstandsvorsitzender des Trägervereins, Anfang Januar mit. Das „Grüne Labor“ wurde 2006 auf dem Biotech-Campus in Gatersleben eröffnet. Neben öffentlichen Fördermitteln finanziert es sich durch Spenden sowie aus Eigenbeiträgen der BesucherInnen. Nach Aussage von Graner ist die Nachfrage so hoch, dass im laufenden Jahr keine Termine mehr frei seien. (Mitteldeutsche Zeitung, 07.01.15) (ab)

 

EU: Mega-Biotech-Förderung

Der Ausbau der Biotechnologie-Industrie in der Bundesrepublik wird in den nächsten sieben Jahren mit rund zwei Milliarden Euro gefördert, und zwar durch die Einrichtung des InnoLife-Cluster. Geworben wird dafür mit einem „besseren, längeren Leben“, angekurbelt werden sollen damit Firmengründungen und die angewandte „Gesundheitsforschung“. Die Gelder für InnoLife sollen aus der Privatwirtschaft, so zum Beispiel von einflussreichen Firmen wie Roche und Bayer sowie der Biotechfirma Quiagen kommen. Auch die bereits mit Bundesmitteln ausgestatteten Biotech-Spitzencluster in Nordrhein-Westfalen und Heidelberg werden mitmischen. 700 Millionen Euro kommen vom Europäischen Institut für Innovation und Technologie, das 2007 vom Europäischen Parlament als virtuelles Förderinstitut gegründet worden war, um Forschung, Entwicklung, Ausbildung und Unternehmertum „unter einen Hut“ zu bringen. Die Geschäftsstelle von InnoLife soll an der Technischen Universität München angesiedelt werden. (www.biotechnologie.de, 16.12.14) (mf)

 

Immer mehr Geflügel ohne Gentechnik

Seit Anfang 2015 setzt der größte deutsche Geflügelproduzent Wiesenhof keine gentechnisch veränderte (gv) Soja als Futtermittel mehr ein. Diesen Entschluss fasste der Konzern vor dem Hintergrund der öffentlichen Ablehnung von gv-Tierfutter: In einer von Greenpeace beauftragten Forsa-Umfrage hatten sich 79 Prozent der Bevölkerung gegen Gentechnik im Geflügelfutter ausgesprochen, zudem sind Protestmails von Verbrauchern bei deutschen Supermärkten eingegangen. Einige Supermarktketten wie Rewe, tegut, Penny und Edeka setzen bereits auf gentechnikfreie Geflügel-Fütterung und kennzeichnen einige Eigenmarkenprodukte mit dem „Ohne Gentechnik“-Siegel.Greenpeace fordert nun auch die anderen Geflügelproduzenten und große Abnehmer wie McDonalds auf, ebenfalls auf gv-Futter zu verzichten. (PM Greenpeace, 12.04.14, 07.12.14; PM VLOG 08.01.15) (fc/ab)

 

Patentstreitigkeiten um Crispr-Cas9

Mehrere Forscher, Start-Up-Unternehmen und Universitäten konkurrieren mit Ansprüchen auf die als „größter Durchbruch“ in der Biotechnologie gefeierte Crispr-Cas9-Technologie. Gängigen Darstellungen zufolge beobachteten Emmanuelle Charpentier (heute Helmholtz-Zentrum Braunschweig) und die Kalifornierin Jennifer Doudna diese Methode zum präzisen und kostengünstigen Editieren der DNA in Bakterien und präsentierten sie 2012 der Öffentlichkeit. Daraufhin entwickelten zahlreiche Forscher die als besonders einfach geltende Methode weiter und formulierten verschiedene Patentansprüche. Während die beiden Wissenschaftlerinnen in der Schweiz kürzlich mit dem Breakthrough Prize 2015 ausgezeichnet wurden, ging das Hauptpatent bereits im April letzten Jahres an den Genetiker Feng Zhang vom Massachusetts Institute of Technology (MIT). Zhang war nach eigener Darstellung als erster die Übertragung von Crispr auf den Menschen gelungen. Doudna und Charpentier kündigten ein Kollisionsverfahren an, in dem die Ansprüche juristisch geklärt werden sollen. Firmengründungen, Fusionen und erneute Abspaltungen der beteiligten Forscher dürften die Rechtslage noch weiter verkomplizieren. (www.wallstreet-online.de 03.12.14; www. heise.de, 10.12.14) (mf)

 

Monsanto-Patente: Einspruch und Widerruf

Der Gentech-Multi Monsanto hat im November letzten Jahres angekündigt, ein Patent auf Grauschimmelfäule-resistente Tomaten nicht mehr aufrechterhalten zu wollen. Daraufhin ordnete das Europäische Patentamt (EPA) den Widerruf an. Um das Patent als „erfinderisch“ wirken zu lassen, hatte Monsanto die Ansprüche so formuliert, als handele es sich um den Einsatz von Gentechnik. Die Koalition No Patents on Seeds! hatte im Mai 2014 einen Einspruch gegen das Patent eingelegt. Ende November legte sie Einspruch gegen ein weiteres Monsanto-Patent ein, das die Verwendung von Hunderten DNA-Sequenzen aus Sojabohnenarten umfasst. Diese DNA-Sequenzen stammen aus wilden und kultivierten Arten aus Asien und Australien und stehen im Zusammenhang mit der Anpassung der Pflanzen an das Klima und den Erntezeitpunkt. Gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen ist die Patentierung von konventionellen Verfahren der Pflanzenzüchtung eigentlich verboten. Dennoch genehmigt das EPA entsprechende Patentanträge, wenn eine Auswahl der DNA-Sequenzen bereits vor der Kreuzung der Pflanzen stattfindet. (PM No Patents on Seeds, 02. und 22.12.14) (fc/ab)

 

Crowd-Funding für Start-Up

Ein deutsches Biotech-Startup hat auf Crowd-Funding zurückgegriffen, um klinische Tests seines neuen Krebsmedikaments zu finanzieren. Riboxxin, ein Wirkstoff zur Immuntherapie bei Krebs, wurde vom Herstellerunternehmen Riboxx auf der Internet-Finanzierungsplattform Seedmatch beworben, um private Kapitalgeber für die anstehenden Erprobungsstudien am Menschen (Phase-I-Studien) zu akquirieren. Es sei wichtig, „Unabhängigkeit von Big Pharma“ und deren Streben nach Profitmaximierung zu bewahren, so der Dresdner Unternehmer Jacques Rohayem - um gleichzeitig selbst Gewinnprognosen und Heilversprechen abzugeben: „Wir erwarten einen richtigen Durchbruch und Gewinne ab 2016/17.“ Offensichtlich erfolgreich: Bereits Mitte Januar war das Finanzierungsziel in Höhe von einer Million Euro mit der Beteiligung von über 900 Investoren erreicht worden. (www.riboxx.com; www.seedmatch.de; FAZ, 01.12.14) (mf)

 

Wissenschaft und Öffentlichkeit nicht immer einer Meinung

Die Einschätzungen der Öffentlichkeit und die von WissenschaftlerInnen über aktuelle Themen wie Klimawandel oder Agro-Gentechnik liegen deutlich auseinander. So lassen sich die Ergebnisse einer Untersuchung zusammenfassen, welche am PEW Research Center in Washington, D.C. durchgeführt wurde. Die Frage, ob es sicher sei, gentechnisch veränderte Lebensmittel zu essen, beantworteten nur 37 Prozent der Öffentlichkeit, aber 88 Prozent der WissenschaftlerInnen mit „Ja“. Fast so hoch war die Differenz bei einer Frage zur Sicherheit von Nahrungsmitteln, die mit Pestiziden behandelt worden sind: Nur 28 Prozent der Öffentlichkeit halten diese für sicher, gegenüber 68 Prozent der WissenschaftlerInnen. Die Einschätzungen der Öffentlichkeit wurden auf Basis von Interviews mit gut 2.000 US-AmerikanerInnen aus allen 50 Bundesstaaten ermittelt, für die Einschätzungen der WissenschaftlerInnen wurden circa 3.500 Mitglieder der American Association for the Advandement of Science (AAAS) befragt. AAAS ist die größte Wissenschaftsorganisation der Welt mit Mitgliedern aus allen wissenschaftlichen Bereichen. (PEW Research, 29.01.15, www.pewinternet.org) (pau)

 

Watsons Nobelpreis versteigert

Die 1962 bei der Verleihung des Nobelpreises an den „Entdecker der DNA“, James Watson, vergebene Goldmedaille ist für 4,1 Millionen Dollar (3,6 Millionen Euro) versteigert worden. Das ist der bislang höchste Preis, der für eine Nobelpreismedaille bei einer Auktion erzielt wurde. Ersteigert wurde die Münze telefonisch von einem anonymen Auktionär. Der inzwischen 86-jährige Watson will einen Großteil des Geldes an Bildungseinrichtungen spenden, die ihn bei seinem Werdegang unterstützt haben. Für jeweils mehrere hunderttausend Dollar versteigert wurden außerdem Watsons Manuskripte seiner Nobelpreisrede sowie seiner Dankesrede nach Erhalt der Medaille. (New York Times Online, 04.12.14; The Telegraph Online, 05.12.14) (mf)

 

Neue Technologien: Offener Brief an die EU-Kommission

Ende Januar forderten acht Nichtregierungsorganisationen die Europäische Kommission dazu auf, neue gentechnische Verfahren derselben Regulierung und Kennzeichnungspflicht zu unterwerfen, die auch für traditionelle gentechnische Verfahren gelten. In ihrem Offenen Brief an den EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, sprechen sich die Organisationen gegen die Bestrebungen der Biotech-Industrie aus, die Gentechnikregulierungen für neue Verfahren zu umgehen. Denn solch eine Ausnahmeregelung könne ein Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen und verletze zudem das EU-Recht. Zu den verfassenden Organisationen gehören unter anderem Corporate Europe Observatory (CEO) und Testbiotech. (CEO, 27.01.15) (ab)

 

TTIP: Protest gegen regulatorische Kooperation

In einer gemeinsamen Stellungnahme richteten sich Anfang Februar etwa 160 zivilgesellschaftliche Organisationen gegen die so genannte „regulatorische Kooperation“, die im geplanten Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) festgeschrieben werden soll. Nach den Plänen der EU-Kommission soll ein regulatorisches Gremium sicherstellen, dass die als „Stakeholder“ bezeichneten Interessenvertreter regelmäßig über anstehende Gesetzesvorhaben informiert werden. Dies geht aus einem internen EU-Verhandlungsdokument hervor, das im Januar an die Öffentlichkeit gelangte. Dadurch soll eine stärkere Harmonisierung von Regulierungen zwischen Europa und den USA erreicht werden. Tatsächlich birgt das Vorhaben jedoch die Gefahr, dass Unternehmen noch mehr Einflussmöglichkeiten auf die Gesetzgebung bekommen und dass Standards gesenkt werden. Auch das GeN hat die Stellungnahme unterzeichnet. (CEO, 04.02.15; www.kurzlink.de/gid228_x) (ab)

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