In Bewegung

Monsanto-Tribunal

Unglaublich, was das Organisationskomitee des Monsanto-Tribunals innerhalb weniger Monate auf die Beine gestellt hat. Wir erinnern uns: Anfang Dezember 2015 wurde das Vorhaben im Rahmen einer Pressekonferenz auf der Pariser Klimakonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Danach geschah lange Zeit: nichts - zumindest nichts Sichtbares. Im Frühjahr trudelten die ersten Newsletter ein, im Sommer wurden die vorläufigen Namen der beteiligten „RichterInnen“ bekannt gegeben. Und plötzlich war es soweit und Hunderte von AktivistInnen aus der ganzen Welt fuhren oder flogen nach Den Haag.

Eigentlich waren es zwei Veranstaltungen in einer: Während sich bei der People‘s Assembly im übervollen Tagungsort Bazaar of Ideas Menschenmassen durch die Gänge drängten und versuchten, einen der letzten Sitzplätze im Vortragssaal zu ergattern, ging es im International Institute of Social Studies, wo das eigentliche Tribunal stattfand, etwas gediegener zu. Sitzplätze gab es hier genug, hart umkämpft waren indes die wenigen Steckdosen - essentiell zur Aufrechterhaltung der Live-Berichterstattung über Soziale Medien.1 Ganz anders als bei der People‘s Assembly war hier auch die Sitzordnung, die eben derjenigen eines Gerichtes nachempfunden war. Soll heißen: Den größten Redeanteil hatten Personen, deren Rücken zum Publikum zeigte: Etwa 30 ZeugInnen und AnwältInnen kamen zu Wort, um von persönlichem gesundheitlichen Leiden, Forschungsergebnissen oder Erfahrungen aus der landwirtschaftlichen Praxis zu berichten. Keine leichte Kost! Die fünf „RichterInnen“ nahmen es jedoch professionell, als renommierte VölkerrechtlerInnen sind sie es wohl gewohnt, mit negativen Berichten konfrontiert zu werden. Überhaupt nahmen sie ihren Auftrag sehr ernst. Applaus von Seiten des Publikums wurde untersagt, und dem hier und da bereits angekündigten Ziel, das juristische Gutachten zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember zu veröffentlichen, erteilten sie eine Absage: „Wir werden das Gutachten weder zu früh noch zu spät veröffentlichen“, sagte die Präsidentin des Tribunals, Francoise Tulkens, in ihrem Abschlusswort. Das GeN ist gespannt auf die Ergebnisse und wird auch weiterhin berichten - zum Beispiel gleich in diesem Heft auf S. 25.

Für mindestens einen der Beteiligten hatte die Zeugenaussage vor dem Monsanto-Tribunal unmittelbare negative Auswirkungen: Der argentinische Arzt Damián Verzeñassi, der an der Universität Córdoba arbeitet und die Auswirkungen von Agrarchemikalien in ländlichen Gemeinden untersucht, fand Anfang November sein Büro mit einer Kette verschlossen vor. Außerdem leitete die Universität ein Verfahren gegen ihn ein mit dem Ziel, ihn zu entlassen. Nach einer groß angelegten Eilaktion und zahlreichen Protestmails an den Uni-Präsidenten ist die Gefahr - zumindest vorübergehend - gebannt.

 

Umkämpfte Teilhabe

Anfang Dezember hat die Bundestagsmehrheit das Bundesteilhabegesetz verabschiedet - gegen die Stimmen der Linkspartei, die Grünen enthielten sich. Das Gesetz soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland voranbringen, die Betroffenen protestieren jedoch schon seit Monaten massiv gegen deren unzureichende Umsetzung und drohende Verschlechterungen. Zuletzt waren am 7. November, parallel zu den Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Thema, mehr als 7.000 Menschen auf die Straße gegangen, mehr als 150.000 Unterschriften wurden überreicht. Zwar sind in dem jetzigen Gesetz einige der am härtesten kritisierten Punkte gestrichen oder abgeschwächt worden, der große Wurf zu Teilhabe und Selbstbestimmung ist das Gesetz jedoch nicht. So soll der Auslegungsspielraum der Behörden größer werden, dabei wären verlässliche und einheitliche Regelungen nötig. Deutlich wird das beim so genannten Poolen von Leistungen. Dabei sollen sich mehrere Betroffene eine Hilfsperson teilen. Ob das sinnvoll ist, können aber nur diese selbst entscheiden und nicht eine Behörde. Die Abschaffung der Regelung „ambulant vor stationär“ wurde unter dem Vorwand, das Selbstbestimmungsrecht zu stärken und keine Wohnform vorschreiben zu wollen, vorangetrieben. „Ambulant“ in einer eigenen Wohnung wohnen zu können, statt „stationär“ im Heim, haben Menschen mit Behinderung allerdings seit den 1980er Jahren überhaupt erst erkämpft. Diese Entscheidung nun unter Kostenvorbehalt zu stellen und gleichzeitig als selbstbestimmt zu bezeichnen ist der reine Hohn und wird viele Betroffene in die billigere Wohnform oder vor die Gerichte zwingen. Es gibt allerdings auch Verbesserungen: Eine von Kostenträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratung soll eingeführt werden. Außerdem soll es bundesweit ein Budget für Arbeit als Alternative zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt geben. Bei Redaktionsschluss stand die Entscheidung des Bundesrates noch aus. Mehrere Bundesländer hatten im Vorfeld Widerstand angekündigt. Fest steht jedoch schon jetzt: Ohne die massive Mobilisierung der Behindertenbewegung würde das Ergebnis deutlich schlechter aussehen!

www.abilitywatch.de

 

Gegen medizinische Zwangsuntersuchungen von geflüchteten Jugendlichen

Eigentlich kein Schwerpunktthema des GID aber sehr unterstützenswert ist eine Kampagne der Kritischen Mediziner*innen gegen sogenannte „Alterszwangsfestsetzung“ bei minderjährigen Geflüchteten. Bei dieser menschenverachtenden Paxis wird mit Hilfe von Zwangsuntersuchungen das biologische Alter von Geflüchteten festgesetzt. Am 4. November versammelten sich daher rund zwanzig DemonstrantInnen am Campus der Berliner Universitätklinik Charité, Campus Virchow Klinikum, zu einer Kundgebung gegen diese Praxis, die von ÄrztInnen an der Charité durchgeführt wird. Gegen die Untersuchungen können sich die Betroffenen praktisch nicht wehren, denn bei einer Verweigerung wird mit der Beendigung der Inobhutnahme gedroht. Und das obwohl die Methodik der sogenannten „forensischen Altersschätzung“ wissenschaftlich umstritten ist. Die kritischen Mediziner*innen fordern, dass ÄrztInnen ihre Fachkompetenz nicht missbrauchen und sich zu VollstreckerInnen politischer Interessensgruppen machen. Denn bei der Altersschätzung geht es vor allem um die Differenz der Kosten, die für minderjährige oder aber für volljährige Geflüchtete „investiert“ werden. Die Gruppe aus Medizinstudierenden lädt Interessierte zur Beteiligung ein. Weitere Informationen zu Alterszwangsfestsetzung und zu den Kritischen Mediziner*innen sind auf ihrer Webseite zu finden.

www.kritischemedizinerinnen.blogsport.eu

 

ATTAC doch gemeinnützig

Das Hessische Finanzgericht hat in seiner Entscheidung vom 10. November festgestellt, dass der ATTAC-Trägerverein e.V. auch in der Zeit von 2010 bis 2012 als gemeinnützig anzuerkennen ist. Im April 2014 hatte das zuständige Finanzamt dem Verein Bescheide zur Körperschaftssteuer ausgestellt, was einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit gleichkommt, da gemeinnützige Körperschaften von dieser befreit sind. Die Entscheidung hatte eine Welle von Solidarität ausgelöst, die unter anderem zur Gründung der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V. führte, welche auch vom Gen-ethischen Netzwerk unterstützt wird. Diese hat das Verfahren begleitet, da in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Organisationen vom Verlust ihrer Gemeinnützigkeit betroffen waren. Die Allianz will erreichen, dass zivilgesellschaftliches Engagement nicht derartig bedroht werden kann.

➤ ATTAC hat den Fall umfassend dokumentiert: www.attac.de > Pressemitteilungen. Die Allianz im Netz unter www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de.

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
240
vom Februar 2017
Seite 4 - 5

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