Kurz notiert - Landwirtschaft und Lebensmittel
Agro-Gentechnik
Jugend lehnt Agro-Gentechnik ab
Analog zur alle zwei Jahre erscheinenden Naturbewusstseinsstudie befragten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz 2020 erstmals Jugendliche und junge Erwachsene zum Thema Gentechnik. In der repräsentativen Umfrage mit 2.000 Personen spricht sich die Mehrheit der befragten jungen Menschen im Alter von 14 bis 24 Jahren skeptisch gegenüber dem Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft aus. Es zeigte sich, dass drei von vier Teilnehmenden es ablehnten, „der Natur ins Handwerk zu pfuschen“. Über 70 Prozent stimmten der Aussage zu, dass der „Mensch nicht Schöpfer spielen soll“, und nur 31 Prozent bewerteten es als positiv, dass „der Mensch durch Gentechnik die natürliche Entwicklung und Vielfalt der Natur beeinflussen kann“. Über 80 Prozent fanden es wichtig, dass gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen einer obligatorischen Risikoprüfung unterzogen, und Lebensmittel von mit gv-Pflanzen gefütterten Tieren entsprechend gekennzeichnet werden sollen. Den Verzehr von gv-Lebensmitteln konnte sich nur etwa ein Drittel der Befragten vorstellen. Demzufolge unterstreichen die Ergebnisse, ähnlich den vorangegangenen Erwachsenenstudien, den hohen Stellenwert, den das Vorsorgeprinzip auch bei der Jugend einnimmt. (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 27.04.21, www.bmu.de) (mj)
Erster Antrag auf Importzulassung
In der Datenbank der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) findet sich ein erster Antrag auf Importzulassung einer mit CRISPR-Cas veränderten Pflanze. Es handelt sich dabei um die Maissorte DP915635 der Firma Pioneer. Die Maispflanze ist gegen das Herbizid Glufosinat resistent und produziert selbst ein Insektengift, das auch von Baumfarnen produziert wird. Der Herstellungsprozess der Maispflanze umfasste eine Kombination aus klassischer Gentechnik und neuer Gentechnik. Laut Zulassungsantrag sieht Pioneer die Zulassung als Lebens- und Futtermittel vor. Darüber hinaus wird mit dem Antrag die Zulassung für die Einfuhr und Verarbeitung von DP915635-Mais beantragt. DP915635-Mais solle demnach in der gesamten Europäischen Union wie jedes andere kommerzielle Maiserzeugnis verwendet werden können. Der Antrag umfasst jedoch keine Genehmigung für den Anbau von DP915635-Maisprodukten in der EU. (Testbiotech, 22.04.21, www.testbiotech.de) (pv)
Nahrungsmittel
USA: Kein Erfolg für gv-Sojabohne
Die mit neuen Gentechnikverfahren entwickelte Sojabohne der Firma Calyxt wurde von den US-amerikanischen Landwirt*innen kaum angenommen. Das berichtet das US-Investmentmagazin Seeking Alpha. Dem Bericht zufolge seien die Pflanzen in ihrem Wachstum langsamer und brächten geringere Ernteerträge als erhofft. Verzögerte Produkteinführungen und geringe Akzeptanz bei den Landwirt*innen widersprächen dem Geschäftsmodell des Unternehmens, das auf einem schnellen Entwicklungszyklus unter Verwendung der neuen Gentechniken basiere, so der Bericht. Die Pflanzen wurden 2018 in den US-amerikanischen Markt eingeführt. Ihr Öl soll über weniger gesättigte Fettsäuren verfügen und wird unter dem Namen Calyno als gentechnikfreies Lebensmittel vermarktet. (Calyxt, 26.02.19, www.calyxt.com; Seeking Alpha, 10.12.20, www.seekingalpha.com; GM-Watch, 07.05.21, www.gmwatch.org) (pv)
Aldi für gentechnikfreies Tierfutter
Die Supermarkt-Discounter Aldi Nord und Aldi Süd wollen ihr Frischfleisch-Sortiment bis 2030 auf die höheren Tierwohl-Haltungsformen 3 und 4 umstellen. Neben Kriterien wie mehr Platz, Auslauf an der frischen Luft und Einstreu beinhalten diese Haltungsformen auch eine Versorgung der Tiere mit Futter ohne Gentechnik. Dies betrifft die Nutztiergruppen Rind, Schwein, Hähnchen und Pute. Ausgenommen bleiben (internationale) Spezialitäten und Tiefkühlartikel. Laut dem Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) haben Edeka und Rewe angekündigt dem Beispiel von Aldi folgen zu wollen. Der VLOG betont, dass um die Gentechnik-Freiheit von Futtermitteln auch in Zukunft gewährleisten zu können, Gentechnik auch weiterhin reguliert und gekennzeichnet werden muss – egal ob neue oder alte Gentechnik mit im Spiel war. (Aldi Nord, 24.06.21, www.aldi-nord.de; VLOG, 09.07.21, www.ohnegentechnik.org) (jd)
Risikodebatte
USA: Freisetzung von gv-Mücken
Zum ersten Mal wurden in den USA von Ende April bis Mitte Juli 2021 knapp 150.000 gentechnisch veränderte (gv) Tigermücken im Bundesstaat Florida in die Umwelt freigesetzt. Als vermeintliche Alternative zu Insektiziden soll mit den gv-Mücken die Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke Aedes aegypti bekämpft werden, da diese für die Übertragung von Krankheiten wie das Zika-, Dengue- oder Gelbfieber verantwortlich ist. Die männlichen Tigermücken wurden gentechnisch so verändert, dass die weiblichen Nachkommen im Larvenstadium absterben, wodurch die Population im Laufe der Zeit drastisch reduziert werden soll. Das Genehmigungsverfahren für die Freisetzung durch das Biotech-Unternehmen Oxitec hatte rund zehn Jahre gedauert. Mitte letzten Jahres wurde sie entgegen großem Widerstand aus der Bevölkerung schließlich bewilligt. In einer zweiten Phase Ende des Jahres will Oxitec weitere 20 Millionen gv-Tigermücken freilassen und im nächsten Jahr dann insgesamt bis zu einer Milliarde. Kritiker*innen zweifeln an der Wirksamkeit der Methode und befürchten die Entstehung von besonders widerstandsfähigen Hybrid-Tigermücken. (Siehe „Gv-Tiegermücken dürfen in Florida freigesetzt werden“, Kurz notiert, GID 255, S.19; Nature, 13.05.21, doi: 10.1038/d41586-021-01186-6) (mj)
EU: Kein Einsatz von Gene Drives
Anfang Juni hat sich das Europäische Parlament deutlich gegen eine vorzeitige Anwendung der sog. Gene Drive-Technologie in der EU ausgesprochen. Die Parlamentarier*innen nahmen in ihrem Bericht zur Biodiversitätsstrategie für 2030 die Forderung auf, dass „im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip keine Freisetzungen von gentechnisch veränderten Gene Drive-Organismen erlaubt werden sollten, auch nicht zu Naturschutzzwecken“, und unterstreichen damit ihre vorsorgeorientierte Position zu dem neuen Gentechnikverfahren. Mareike Imken von der europäischen „Stop Gene Drives“-Kampagne der Zukunftsstiftung Landwirtschaft begrüßt diese klare Entscheidung mit dem Verweis auf eine mögliche ernsthafte Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt. Zuerst müsse eine Reihe von wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und ethischen Fragen und Bedenken geklärt werden. Die Forderung des EU-Parlaments sei deshalb ein richtungsweisendes Signal für die wichtigen Gespräche beim Treffen der Internationalen Union für Naturschutz und der Vertragsstaatenkonferenz der UN Biodiversitätskonvention COP 15 Ende des Jahres. (Siehe „Gene Drives in die Warteschleife!“, GID 256, S.23; Europäisches Parlament, 31.05.21, www.europarl.europa.eu; Stop Gene Drives, 08.06.21, www.stop-gendrives.eu) (mj)
Auswirkungen von Bt-Pflanzen
Zwei Studien weisen darauf hin, dass einige Insekten von dem Anbau gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen mit Genen des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) profitieren. Gründe hierfür scheinen ökologische Wechselwirkungen und immunologische Prozesse zu sein. Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftler*innen der Universität Federal de Viçosa in Brasilien. Sie untersuchten verschiedene Wachstums- und Populationsparameter der Weißen Fliege (Bemisia tabaci) im Zusammenhang mit dem Anbau von Bt-Soja der auch eine Resistenz gegenüber Glyphosat trägt. Das Insekt, auf das Bt-Toxine nicht tödlich wirken, kommt immer häufiger und in großer Anzahl auf Feldern mit Bt-Soja vor und führt zu Ernteeinbußen. Im Laborversuch zeigten Fliegen, die mit Bt-Soja gefüttert wurden ein höheres Populationswachstem und eine längere Fruchtbarkeit im Gegensatz zu Fliegen, die Bt-freies Soja zu fressen bekamen. Gleichzeitig stieg das Risiko der Übertragung von Viren durch die Weißen Fliegen von einer gv-Sojapflanzen auf andere. In China breitet sich eine Falterpopulation mit Resistenzen gegenüber Bt-Toxinen aus. Wissenschaftler*innen verschiedener chinesischer Institute weisen in einem – nur als Preprint vorliegenden – Artikel auf den möglichen Zusammenhang zwischen dem Vorkommen eines Virus sowie einem stärkeren Wachstum und der Entstehung von Resistenzen innerhalb der Falterart (Helicoverpa armigera) hin. Das Virus (HaDV2) lebt symbiotisch mit dem Falter und kommt laut der Studie signifikant häufiger in Regionen mit Bt-Baumwolle vor als in Regionen ohne Bt-Baumwolle. Die Wissenschaftler*innen argumentieren, dass die Immunantwort des Falters auf das Virus die Entwicklung von Resistenzen gegen Bt-Toxine zu fördern scheint. Beide Studien zeigen wie vielschichtig die Wirkung von gv-Pflanzen die Bt-Toxine produzieren auf ihre Umgebung ist. (Journal of Economic Entomology, 24.02.21, doi.org/10.1093/jee/toab008; biorxiv ,10.02.21, doi.org/10.1101/2021.02.08.430243) (jd)
Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig
Pflanzen die durch die Anwendung neuer Gentechnik (NGT) entstanden sind, müssen auf der Grundlage einer angemessenen Umweltverträglichkeitsprüfung getestet und zugelassen werden. Das unterstreicht eine Untersuchung von Expert*innen aus Deutschland, Polen, Österreich, Italien und der Schweiz. Das Spektrum an Pflanzenarten, sowie der zu berücksichtigenden Methoden und Eigenschaften, die mittels der neuen Gentechniken bearbeitet werden, sei so breit, dass es keine standardmäßige Sicherheit für ganze Gruppen von Anwendungen gäbe, so die Expert*innen. Daher empfehlen sie eine fallspezifische Bewertung von Pflanzen aus NGT. Hierfür sollen die neuen Eigenschaften, die durch die NGT möglich wurden, in die Umweltverträglichkeitsstudie integriert werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Bewertung methodenbedingter, unbeabsichtigter Effekte, der dringend in die Prüfung aufgenommen werden muss. Zudem müssten weitere spezifische Leitlinien für Umweltverträglichkeitsprüfung und ein entsprechendes Monitoring entwickelt werden, um einen fokussierten Bewertungsansatz für Pflanzen aus neuer Gentechnik zu ermöglichen. (BioTech, 22.06.21, www.doi.org/10.3390/biotech10030010) (pv)
Negative Auswirkungen auf Ökosysteme?
Eine neue wissenschaftliche Publikation im Fachjournal Environmental Sciences Europe setzt sich mit den Herausforderungen einer Umweltrisikobewertung von Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT) auseinander. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass die Herausforderungen über die derzeitigen Erfahrungen mit transgenen Pflanzen hinausgehen. Die Publikation gibt einen Überblick darüber, welche ungewollten Auswirkungen eine Freisetzung von Pflanzen aus neuer Gentechnik auf Ökosysteme haben kann. Die beabsichtigten Eigenschaften, die durch NGT erzielt wurden, können demnach an verschiedenen Stoffwechselprozessen mitwirken und damit Auswirkungen auf Ökosysteme haben. Die Autorin zieht für ihre Untersuchungen beispielhaft den Leindotter (Camelina sativa) heran. Anhand des Leindotters konzentriert sie sich auf Veränderungen in Nutzpflanzen durch sog. SDN-1 Anwendungen (die DNA wird an zuvor definierter Position geschnitten, wodurch eine Mutation entstehen kann) und die Generierung neuer Genotypen sowie die ökologischen Auswirkungen, die sich aus diesen beabsichtigten Veränderungen ergeben. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). In einer Stellungnahme macht sie deutlich, dass Pflanzen, die mittels der neuen Gentechnik CRISPR-Cas, aber ohne die Einführung von Fremdgenen, verändert wurden, einer Risikoprüfung unterzogen werden müssen. Die Publikation ist weltweit eine der ersten, die die ökologischen Risiken bestimmter CRISPR-Pflanzen in den Fokus stellt. (Environmental Sciences Europe, 26.03.21, www.doi.org/10.1186/s12302-021-00482-2, Testbiotech, 30.03.21, www.testbiotech.de) (pv)
Anbau & Pestizide
Mehr und giftigere Pestizide durch Gentechnik
Wissenschaftler*innen der Universität Koblenz berichten in einer Studie von einer steigenden Toxizität durch Pestizide für Invertebraten (Tiere ohne Wirbelsäule) und Pflanzen in den letzten 25 Jahren. Dieser Anstieg sei auch im Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu beobachten, die den Einsatz von Pestiziden eigentlich – so das Narrativ – verringern sollten. Die Wissenschaftler*innen untersuchten und analysierten Veränderungen im Gebrauch von 381 Pestiziden in den USA unter Berücksichtigung von substanzspezifischen Schwellenwerten für akute Toxizität für acht Gruppen von Nichtzielarten. Dabei setzten sie die eingesetzten Pestizidmengen in Bezug zu ihrer Giftigkeit um eine ‚ausgebrachte Toxizität‘ zu berechnen. Laut den Autor*innen hat die Gesamtmenge der ausgebrachten Insektizide zwischen 1992 und 2016 um 40 Prozent abgenommen. Durch Veränderungen der verwendeten Substanzen profitierten zwar größere Tiere wie Fische und Vögel, wirbellose Tiere wie Insekten litten jedoch. Trotz der geringeren Insektizidmenge hat sich, der Berechnung folgend, die ausgebrachte Toxizität für diese Gruppen zwischen 2005 und 2015 mehr als verdoppelt. Die ausgebrachte Toxizität bei Herbiziden hat ebenso wie die eingesetzten Mengen stark zugenommen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass im Anbau der beiden wichtigsten gentechnisch veränderten Anbaupflanzen in den USA, Mais und Soja, die ausgebrachte Toxizität stark zugenommen hat. Die Werte sind sehr ähnlich wie in der konventionellen Landwirtschaft ohne Gentechnik. Dies betrifft vor allem die Toxizität chemischer Pestizide für Wirbellose in Gewässern sowie für Bestäuber und Pflanzen an Land. (Science, 02.04.21, doi: 10.1126/science.abe1148; Uni Koblenz, 06.04.21, www.uni-koblenz-landau.de) (jd)
Freilandversuch mit gv-Pappeln
Am belgischen Vlaams Instituut voor Biotechnologie (VIB) in Gent wurde ein weiterer Freilandversuch mit gentechnisch veränderten (gv-) Grau-Pappeln genehmigt. Durch RNA-Interferenz wurde in den Bäumen die Synthese eines für die Ligninproduktion verantwortlichen Enzyms blockiert, wodurch das Holz bis zu 25 Prozent weniger Lignin und bis zu 13 Prozent mehr Zellulose enthalten soll. Das Lignin soll zudem eine etwas veränderte Struktur aufweisen, wodurch es einfacher werden soll den Hauptbestandteil von Holz, die eigentlich sehr stabile Lignozellulose aufzutrennen. Das soll die Extraktion der biotechnologisch interessanten Zellulose, die anschließend in der Bioethanol-Produktion eingesetzt wird, erleichtern. Die auf der knapp 400 vm² großen Versuchsfläche freigesetzten gv-Pappeln sollen in einer Schnellwuchsplantage den Wettereinflüssen, saisonalen Effekten und standorttypischen Bodeneigenschaften ausgesetzt werden, um deren Einfluss auf das Wachstum und die Holzzusammensetzung zu untersuchen. Der bis 2025 genehmigte Freilandversuch schließt nahtlos an einen von 2014 bis 2021 schon stattgefundenen Freilandversuch mit gv-Pappeln an. Im gleichen Zeitraum gab es beim VIB ebenfalls Freilandversuche mit gv-Mais, die noch bis Ende 2022 andauern. (Vlaams Instituut voor Biotechnologie, 04.06.21, www.vib.be; transGen, 21.06.21, www.transgen.de) (mj)
Agrarpolitik
EU-Studie zu Gentechnik
Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Bericht zur Beurteilung der neuen Gentechnikverfahren vorstellt. Der Bericht schreibt den Techniken das Potenzial zu, im Einklang mit dem europäischen Green Deal zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem beitragen zu können. Zudem sei der derzeit geltende Rechtsrahmen, welcher eine strenge Prüfung voraussetzt, für die neuen Gentechnikverfahren nicht zweckmäßig. Die Kommission kündigte an, im Anschluss an die Veröffentlichung des Berichts einen breit angelegten und offenen Konsultationsprozess einzuleiten, um die Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens für diese biotechnologischen Verfahren zu erörtern. In den kommenden Wochen soll eine Folgenabschätzung durchgeführt werden. Während Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) die Techniken als einen wichtigen Beitrag zu mehr Ressourcenschutz und globaler Erntesicherung lobte, warnte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) vor dem Einsatz der Technik: Das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit müssten oberste Leitlinie für Gentechnik-Zulassung bleiben. (Tagesspiegel, 29.04.21, www.tagesspiegel.de, Europäische Kommission, 29.04.21, www.ec.europa.eu) (pv)
Grüne-Position zu neuer Gentechnik
Die Grünen bekennen sich in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl klar zur Regulierung und Kennzeichnung von Produkten aus alter und neuer Gentechnik. Als Leitbild formuliert die Partei eine sich weiter entwickelnde ökologische Landwirtschaft, wobei eines ihrer Prinzipien dabei die Gentechnikfreiheit sei. Wie bei jeder Technologie müsse einerseits die Freiheit der Forschung gewährleistet werden, andererseits müssten bei der Anwendung Gefahren für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden, heißt es im Wahlprogramm der Grünen. Dabei stünde nicht die Technologie, sondern ihre Chancen, Risiken und ihre Folgen im Zentrum. Die Partei halte daher an einem strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip fest. Dazu blieben Risikoprüfungen auf umfassender wissenschaftlicher Basis und eine Regulierung, die unkontrollierbare Verbreitung ausschließt, sowie eine verbindliche Kennzeichnung, die gentechnikfreie Produktion und die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen schützt, nötig. Entsprechend bräuchte es eine Stärkung der Risiko- und Nachweisforschung. Im Vergleich zur CDU/CSU, der SPD, der LINKEN sowie der FDP nimmt das Thema Gentechnik bei den Grünen den größten Platz ein. (Bündnis90/Die Grünen, 11.06.21, www.antraege.gruene.de; PM Vlog, 14.06.21, www.ohnegentechnik.org,) (pv)
Konzerne
Indien: Streit um gv-Baumwoll-Patente
Bayer (ehemals Monsanto) und ein indisches Saatgutunternehmen Nuziveedu Seeds Ltd (NSL) haben sich im Streit um Patentgebühren für gentechnisch veränderte (gv) Baumwolle auf einen Vergleich geeinigt. Laut zwei anonymen Quellen von Reuters, die mit der Angelegenheit vertraut seien, hätten die Unternehmen eine rechtliche Einigung erzielt, die alle laufenden Rechtsstreitigkeiten beenden würde. Auf welche Summe sich geeinigt wurde ist nicht bekannt. Möglicherweise geht damit ein jahrelanger Streitfall, der sogar die Regierung Indiens beschäftigte, zu Ende. Die Gene, der von Monsanto mitentwickelten insektengiftigen gv-Baumwolle wurden von sehr vielen Indischen Saatguthersteller*innen in ihre Pflanzen integriert. Die Saatguthersteller*innen weigerten sich später Lizenzen an Monsanto zu bezahlen. Trotz Zwischenerfolgen für Monsanto war der jahrelange Streit extrem kostenintensiv. Bayer kann nun ein weiteres offenes Kapitel der Übernahme von Monsanto abschließen. (Reuters, 26.03.21, www.reuters.com; Informationsdienst Gentechnik, 17.05.21, www.keine-gentechnik.de) (jd)
Bayer: Rückschläge im Glyphosat-Streit
Bayer musste im Mai gleich zwei empfindliche Niederlagen bezüglich seines glyphosathaltigen Herbizids RoundUp einstecken. Der Konzern musste zum einen eine Schadensersatz-Zahlung von 25 Millionen US-Dollar an einen krebskranken Kläger zahlen, zum anderen wurde sein Vorschlag in einem Vergleichsverfahren zu einer Sammelklage abgelehnt. Im inzwischen dritten Gerichtsprozess in den USA gegen eine durch Glyphosat geschädigte Einzelperson hatte Bayer auch im zweiten Berufungsverfahren keinen Erfolg. Der Konzern wurde nun zu einer millionenschweren Entschädigung an den Betroffenen verurteilt. In den USA meldeten bereits 125.000 weitere Kläger*innen im Glyphosat-Fall Anspruch auf Schadensersatz an, denen Bayer in einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren jeweils bis zu 200.000 US-Dollar Ausgleichszahlung anbot. Für Anwender*innen, die an Lymphdrüsenkrebs erkranken oder erkrankt sind, will der Konzern in den nächsten vier Jahren zwei Milliarden US-Dollar in einem Betroffenen-Fonds für den Glyphosat-Vergleich bereitstellen. Diesen Antrag lehnte der zuständige Richter Vince Chhabria jedoch ab. Ihm zufolge sei die angebotene Summe unangemessen, die tatsächliche Zahl der Betroffenen sei nicht abschätzbar und die zeitliche Begrenzung des Angebots unzureichend. (Der Spiegel, 14.05.21, www.spiegel.de; Informationsdienst Gentechnik, 20.05.21, www.keine-gentechnik.de) (mj)
Handelspolitik
Einzelhandel gegen Deregulierung
In einer gemeinsamen Resolution haben sich große Unternehmen aus dem Lebensmitteleinzelhandel gegen eine Lockerung der Regulierung für neue Gentechnikverfahren (NGT) ausgesprochen. In der im Mai veröffentlichten „Retailers‘ Resolution: European Retailers Take a Strong Stand Against Deregulating New GMOs“ fordern sie, die Regulierung aller gentechnisch veränderten Organismen auf dem europäischen Markt beizubehalten. Dabei geht es insbesondere um die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit NGT hergestellt wurden. Die bestehenden Regelungen auf EU-Ebene hätten sich bewährt und würden die Wahlfreiheit für Konsument*innen garantieren, so die Unternehmen. Unterzeichnet haben neben Aldi auch die Metro, Lidl, Penny und Alnatura. Initiiert wurde die Aktion vom neuen EU-Dachverband der „ohne Gentechnik“-Wirtschaft, ENGA. Als Einzelhändler*innen müssten sie sehr sensibel mit sozialen, verhaltens- und lebensmittelbezogenen Mustern der Kund*innen umgehen. Hinter der Resolution steht die Sorge, dass die strengen Bestimmungen für den Einsatz von grüner Gentechnik gelockert werden könnten. (Tagesschau, 26.05.21, www.tagesschau.de; VLOG, 26.05.21, www.ohnegentechnik.org) (pv)
Nachweisverfahren nicht gerichtsfest
Die im vergangenen Jahr entwickelte Methode zum Nachweis einer genomeditierten Rapssorte wurde als nicht gerichtsfest eingestuft. Damit kann die Methode nicht in der Gentechniküberwachung eingesetzt werden, stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einem Untersuchungsbericht fest. Es könne mit dem von den Entwickler*innen aufgezeigten Weg nicht generell davon ausgegangen werden, dass die gerichtsfeste Identifizierung eines mit NGT erzeugten Organismus mit Einzelbasenmutation in der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung möglich sei. Das BVL kommt zu dem Schluss, dass die Nachweismethode zwar grundsätzlich geeignet sein könnte, um eine winzige Mutation im Genom nachzuweisen. Dennoch sei sie nicht ausreichend spezifisch und robust. Hier sei weitere Forschung nötig, heißt es im Bericht des BVL. Es handelt sich dabei um ein Nachweisverfahren für den mit dem neuen Gentechnikverfahren ODM erzeugten Raps der Firma Cibus. (BVL, 27.04.21, www.bvl.bund.de; Informationsdienst Gentechnik, 04.05.21, www.keine-gentechnik.de) (pv)
Patente
BASF erhält Patent auf Wassermelone
Das Europäische Patentamt (EPA) hat das Patent (EP2814316) auf triploide Wassermelonenpflanzen mit einem buschigen Wuchs erteilt. Das Patent wurde 2013 von der Firma Nunhems/BASF eingereicht und angemeldet. Die patentierte Melone weist durch kürzere Abstände zwischen den Blattansatzstellen (Internodien) ein buschiges Wachstum auf. Somit können mehr Früchte auf gleicher Fläche produziert werden. Des Weiteren sollen die Melonen, wenn mit passendem Pollen befruchtet, kernlos sein. Grundlage der Züchtung war eine diploide Melonenpflanze, die in einem Hausgarten entdeckt wurde und einen buschigen Wuchs aufwies. Der züchterische Prozess belief sich daher darauf, den Wuchs stabil in triploide Pflanzen (dreifacher Chromosomensatz) zu züchten. Die Triploidie ist die Voraussetzung, damit die Pflanzen kernlose Früchte produzieren. Unter das Patent fallen die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte. Patente auf Pflanzen aus konventioneller Zucht sind in Europa verboten. Seit der letzten Entscheidung des EPA (G3/19) gilt dieses Verbot jedoch nur für Patente, die ab Juni 2017 angemeldet wurden. (EPA, 05.03.21, https://register.epo.org; Keine Patente auf Saatgut!, 08.05.21, www.no-patents-on-seeds.org) (jd)
Carlsberg behält Patent auf Gerste
Am 8. Juni entschieden die Richter*innen der zuständigen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA), dass Carlsbergs Patent auf Gerste in allen Punkten bestehen bleibt. Das Patent (EP2373154) umfasst unter anderem die Entwicklung einer Gerste mit einem niedrigen Gehalt an Dimethylsulfid. Hieraus gewonnene Getränke sollen besonders wohlschmeckend sein. Keine Patente auf Saatgut! hatte Einspruch gegen das Patent erhoben, aber die Richter*innen folgten weder der Argumentation, dass die Regel zu „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ auf dieses Patent angewendet werden soll, noch, dass die Erfindungshöhe zu niedrig sein. „Das ist nicht nur ein schlechter Tag für Brauereien und die Gerstenzucht, weil ein Patent bestätigt wurde, das gar nicht erst hätte erteilt werden dürfen. Derartige Patente beeinträchtigen die Vielfalt auf dem Acker, den Fortschritt in der Züchtung und die Interessen der Verbraucher*innen“, sagt Christoph Then vom Bündnis Keine Patente auf Saatgut!. „In der Folge hat es das EPA versäumt, ähnlichen Patenten einen wirkungsvollen Riegel vorzuschieben. Es wird also in Zukunft noch mehr Patente auf Gerste und Bier geben“, so Then. (Keine Patente auf Saatgut!, 08.06.21, www.no-patents-on-seeds.org; EPA, 22.06.21, https://register.epo.org) (jd)
GID-Redaktion