„Der Erfolg der Bewegung“

Derzeit wird in Brüssel die sogenannte „Opt out“-Regulierung verhandelt. Mit dieser würde den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Entscheidungshoheit übertragen, ob ein bestimmter gentechnisch veränderter Organismus auf ihrem Gebiet angebaut werden darf oder nicht.

Vor wenigen Wochen stand die Abstimmung über die Anbau-Zulassung des gentechnisch veränderten Maises 1507 auf der Tagesordnung des Ministerrates in Brüssel. Da dieser nicht die notwendige Mehrheit zusammenbekam, liegt der Ball nun bei der EU-Kommission. Wann wird sie diese Entscheidung treffen?

Die Kommission hat klar geäußert, dass sie ihre Entscheidung über 1507 nicht vor der Europawahl veröffentlichen wird, da sie verhindern will, dass die Entscheidung ein Thema im Wahlkampf für das Europäische Parlament wird. Ich erwarte die Entscheidung in der Sommerpause, wenn die Aufmerksamkeit der Medien weniger hoch ist.

Es wird erwartet, dass sich die Kommission zugunsten des Antragstellers Pioneer entscheiden wird. Das würde bedeuten, dass der Mais bereits im nächsten Jahr in Europa angepflanzt werden könnte. Wenn wir bedenken, dass die Kommission in ihrer Vorlage für den Ministerrat die Zulassung des Maises empfohlen hat, bleibt ihr dann irgendeine Alternative?

Da diese Zulassung nach dem „alten” Komitologie-Verfahren 1 verhandelt wird, kann die Kommission ihren Vorschlag - nach meinem Verständnis - immer noch zurückziehen. Zuvor hätte sie dem Rat eine Ablehnung des Antrags empfehlen können. Da die Kommission in dem Zulassungsverfahren für das Risikomanagement verantwortlich ist, kann sie sich über die wissenschaftliche Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hinwegsetzen - wie sie es früher schon getan hat. In einem Verfahren zu Bisphenol A, einem speziellen Bestandteil von Kunststoffen, hat sich die Kommission entschieden, der EFSA nicht zu folgen. Die EFSA hatte die Chemikalie als sicher eingestuft, die Kommission hat sich jedoch dafür entschieden, die Verwendung des Stoffes in Kinderflaschen zu verbieten. Außerdem hat das Europäische Parlament ein starkes Signal an die Kommission gesendet, indem es sich im Januar gegen die Zulassung des Maises ausgesprochen hat. Auch wenn eine solche Abstimmung für die Kommission nicht bindend ist und das Parlament das Verfahren nicht stoppen kann, kann die Kommission diese Position des Parlaments berücksichtigen.

Als der Europäische Rat die Zulassung des Pioneer-Mais 1507 diskutierte, haben 19 der 28 Länder gegen den Vorschlag der Kommission gestimmt. Trotzdem ist die Entscheidung nun an die Kommission zurückgefallen. Viele Menschen haben das als sehr undemokratisch empfunden. Welche Alternativen hält das Procedere bereit?

Das ist ein wichtiger Punkt. Normalerweise läuft es im Mitentscheidungsverfahren so: Wenn die Kommission von den Mitgliedsländern der EU Unterstützung für einen Vorschlag benötigt, ist für diesen eine qualifizierte Mehrheit vonnöten.2 Im Falle der GVO-Zulassungen, die nach dem Komitologieverfahren 3 entschieden werden, ist es nun aber so, dass wir eine qualifizierte Mehrheit brauchen, um den Vorschlag der EU-Kommission zu stoppen. Berücksichtigen wir die politische Brisanz dieses Themas, dann sollte es genau andersherum sein.

Lassen Sie uns zu einem anderen Thema wechseln: Frau Lepage, Sie waren bereits die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für die sogenannte Opt out-Regulierung, als diese 2011 diskutiert wurde. Das Parlament hat sich damals für Ihren Bericht ausgesprochen, der einige Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag enthielt, welcher zuvor an das Parlament geschickt worden war (siehe Kasten). Jetzt hat die griechische Ratspräsidentschaft einen neuen Vorschlag präsentiert. Nutzt dieser Ihren Bericht als Basis oder ist er näher an dem Vorschlag der Kommission?

Die neue Version ist relativ nah an einem Vorschlag, der vom Rat unter der dänischen Präsidentschaft diskutiert wurde. Die Verbesserungen der Parlaments-Abstimmung im Sommer 2011 wurden bisher nicht berücksichtigt. Der Rat hat dieses Thema nun im März auf der Basis des griechischen Vorschlags diskutiert, aber es sind immer noch viele Änderungen möglich, bevor sich die UmweltministerInnen der EU-Mitgliedsländer auf ihrem Treffen im Juni wieder damit befassen - gerade auch, weil die deutsche Regierung ihre Meinung noch nicht festgelegt hat. Seit 2011 war die deutsche Bundesregierung immer gegen eine Opt out-Regulierung, aber dies scheint sich gerade zu ändern. Auch einige der Bundesländer scheinen eine Opt out-Regulierung zu unterstützen. Wir können nicht wissen, welche Regeln in dem Vorschlag zu finden sein werden, über den der Rat - nach jetzigen Planungen im Juni - abstimmen wird. Aber die Meinung eines so einflussreichen Landes wie Deutschland ist sehr wichtig.

Was waren die wichtigsten Bestandteile Ihres Berichtes im Jahre 2011? Sind diese in dem griechischen Vorschlag berücksichtigt?

Unglücklicherweise ist der griechische Vorschlag nicht von dem Votum des Parlaments im Jahre 2011 inspiriert, sondern von der britischen Regierung, die ihrerseits zu den gentechnikfreundlichsten in der EU zählt. Die EU-ParlamentarierInnen waren für strenge rechtliche Regeln, mit denen die Mitgliedsländer eine solide Basis bekommen hätten, den Anbau von - grundsätzlich in der EU zugelassenen - GVO zu verbieten. Wie in dem Vorschlag der Kommission beschrieben, sollte die Zulassung eines GVO zwar auf der europäischen Ebene bleiben; die Mitgliedsländer dürften aber prüfen, ob ein bestimmter GVO zu bestimmten Risiken führen würde, die mit regionalen Aspekten der Umwelt und der Landwirtschaft in Verbindung stehen. Es ist sehr wichtig, dass die Mitgliedsländer den GVO-Anbau auf der Basis von umwelt-relevanten Argumenten verbieten können. Wenn ein solches Verbot in der Welthandelsorganisation zum Streitpunkt werden sollte, zählen dort nur wenige Argumente. Das bedeutet, dass die EU-Mitgliedsländer zumindest teilweise die Option benötigen, genau derartige Argumente zu nutzen, die im Rahmen internationaler Auseinandersetzungen akzeptiert werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Opt out-Regulierung nichts bringen. Auch wenn die Zulassung der GVO auf der europäischen Ebene verbleibt und die Umwelt betreffende Risiken darin untersucht werden, halte ich es für unabdingbar, dass diese Argumente auch auf der nationalen beziehungsweise regionalen Ebene genutzt werden können.

In welche Richtung bewegen sich seither die Diskussionen?

25 Mitgliedsländer unterstützten den schwachen griechischen Vorschlag, als die UmweltministerInnen diesen im März im Europäischen Rat diskutierten. Darunter waren auch Länder wie Österreich oder Ungarn, die in der Vergangenheit in den GVO-Diskussionen immer sehr kritisch waren. Ursprünglich war der Vorschlag sehr inhaltsschwach und unannehmbar, aber die Dinge könnten sich in die richtige Richtung bewegen. Die griechische Ratspräsidentschaft ist gegenüber Argumenten für neue und solide Rechte für die Mitgliedsländer nicht völlig verschlossen. Diese werden schon seit geraumer Zeit insbesondere auch von der französischen Regierung vorgebracht. Ich habe das Gefühl, dass es bei der Abstimmung im Europäischen Rat im Juni erneut um die Frage geht, was Teil des Vorschlages ist. Wird Frankreich in der Lage sein, diesen zu stärken? Natürlich wird das für ein Land allein nicht möglich sein. In diesem Sinne ist es besonders wichtig, dass Deutschland eine Position einnimmt, die eine Opt out-Regulierung zu einem aussagekräftigen, starken und effektiven Recht macht.

Viele Menschen glauben, dass die kritischen Mitgliedsländer ihre Opposition auf der europäischen Ebene aufgeben werden, wenn sie die Möglichkeit haben, einen gentechnisch veränderten Organismus zu Hause zu verbieten. Sehen Sie das genauso?

Nein, warum sollten sie das tun? Ich kann mir bei Ländern wie Österreich oder Ungarn nicht vorstellen, dass sie für eine GVO-Zulassung auf europäischer Ebene stimmen. Die Kommission hat die Risikobewertung gentechnisch veränderter Organismen noch nicht verbessert. Sie hat noch keine Schritte unternommen, um die Interessenkonflikte der EFSA zu lösen, und sie hat auch noch nicht damit begonnen, mögliche Risiken zu berücksichtigen. Ich sehe nicht, warum es mit der Opt out-Regulierung für die Kommission leichter sein sollte, GVO zugelassen zu bekommen. Schon jetzt kann sie dies tun, auch wenn die Mehrheit der Mitgliedsländer dagegen ist. Sehen Sie, 19 Regierungen haben gegen den gentechnisch veränderten Mais 1507 gestimmt - aber die Kommission sagt, dass sie ihn trotzdem zulassen will.

Lassen Sie uns zu dem Thema kommen, das in den vergangenen Monaten die höchsten Wellen geschlagen hat: das Freihandels- und Investitionsschutz-Abkommen TTIP wird zwischen den USA und der EU verhandelt. Glauben Sie, dass das TTIP großen Einfluss auf die GVO-Diskussion und das Vorsorgeprinzip hat? Letzteres ist ja die Basis für die europäische Umwelt-Regulierung.

Oh ja, hat es. Und dabei ist die Gentechnik-Debatte nur ein Beispiel. Schon jetzt legt die Kommission wegen der Verhandlungen mit den USA neue Maßstäbe bei ihren Einschätzungen an. Zum Beispiel, als sie ihre Vorschläge für den Umgang mit Klontieren vorlegte oder den für die Regulierung von Stoffen, die geeignet sind, den Hormonhaushalt zu stören. Die TTIP-Verhandlungen können einen sehr schlechten Einfluss auf die Umwelt und die Gesundheit europäischer KonsumentInnen haben. Die Verhandlungen sollten gestoppt werden. Die Zölle sind schon jetzt sehr niedrig. Damit ist klar, dass sich jedwede Art der Harmonisierung auf die umweltbezogenen oder gesundheitlichen Standards auswirken wird - und dabei haben wir nicht viel zu gewinnen, denn die Regulierung dieser Bereiche ist in den USA üblicherweise niedriger als die in der Europäischen Union. Sicherlich bin ich mit dieser Einschätzung in meiner Fraktion, bei den Liberalen, in der Minderheit, und es ist nicht so leicht für mich, die Meinung meiner KollegInnen zu ändern. Was jedoch die Kraft hätte, sie zu überzeugen, ist die Mobilisierung gegen das TTIP-Abkommen, die von der Straße, von der europäischen Bevölkerung und von Mitgliedstaaten kommt. Wir waren mit großer Widerstandskraft der Bevölkerung konfrontiert, als wir mit den USA über ACTA verhandelten. Und wie Sie wissen, wurde ACTA gestoppt.

Haben Sie das Gefühl, dass es derzeit eine grundsätzliche Kampagne gegen das Vorsorgeprinzip gibt?

Oh ja. Das erscheint mir offensichtlich. Und es ist auch klar, dass sie auf Initiative der britischen Regierung folgt. Wir können das auch im Europäischen Parlament sehen, wo britische Mitglieder des Parlaments, wie zum Beispiel Julie Girling 4, das Vorsorgeprinzip ganz direkt attackieren. Das Vorsorgeprinzip ist schon immer von den Befürwortern bestimmter Technologien - wie der Gentechnologie - attackiert worden. Aber jetzt sind ideologische Argumente dazugekommen. Die Anwendung des Vorsorgeprinzips wurde unter anderem als Innovations-Blockade dargestellt. Das wird mit dem Fortgang der TTIP-Verhandlungen mit den USA noch zunehmen. Für mich ist das Vorsorgeprinzip kein Instrument gegen Technologien und Innovation. Es ist genau das Gegenteil: Folgen wir dem Vorsorgeprinzip, dann stimulieren wir damit Forschung und Entwicklung, die auf die Risiken bestimmter Technologien Bezug nimmt. Wir suchen nach alternativen und sichereren Technologien, die mit geringeren Risiken entwickelt werden. Bezüglich des Vorsorgeprinzips möchte ich die Arbeit der Europäischen Umweltagentur EEA hervorheben. Die EEA hat unter dem Titel „Late lesson from early warnings“ zwei Berichte herausgegeben - den zweiten erst 2013. Die Beiträge in diesen Berichten zeigen klar und deutlich, dass wir mit erheblichen negativen Konsequenzen konfrontiert sein werden, wenn wir dem Vorsorgeprinzip nicht folgen und wenn wir die frühen Warnungen ignorieren.5

Glauben Sie, dass die Proteste auf der Straße in Sachen Gentechnik nachgelassen haben?

Nein, ich habe nicht diesen Eindruck. Aber wenn dem so sein sollte, dann würde ich annehmen, dass dies der Effekt des Erfolges der Anti-GVO-Bewegung ist. Wir haben keinen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU - außer in Spanien. Ein transnationaler Konzern nach dem anderen beendet seine Projekte in Europa - und erst vor wenigen Wochen haben 19 Länder gegen den gv-Mais 1507 gestimmt und damit auch gegen den Vorschlag der Kommission, diesen Mais für den Anbau zuzulassen. Es ist der Erfolg dieser Bewegung, dass die Kommission überhaupt einen Vorschlag für ein mögliches GVO-Verbot auf der Ebene der Mitgliedsländer gemacht hat. Ohne diese Macht hätte die Kommission keinen derartigen Vorschlag vorgelegt, weil sie die Opt out-Regulierung nicht wollte. Ohne diese Macht würden wir dieses Thema nicht diskutieren. Die Macht der europäischen Öffentlichkeit kann auch in der Zukunft sehr wirksam sein, und sie wird es, da bin ich mir sicher. Wenn die Europäische Kommission den Mais 1507 zulässt, wird der Protest wieder aufleben.

Frau Lepage, herzlichen Dank für das Gespräch!

 

Das Interview führte Christof Potthof.

 

  • 1Der vorliegende Antrag für die Zulassung des gv-Mais 1507 wurde bereits im Jahre 2001 eingereicht. Zum Komitologie-Verfahren siehe Glossar der Europäischen Union unter www.europa.eu/legislation_summaries/glossary/comi….
  • 2Mit einer qualifizierten Mehrheit werden im Rat der Europäischen Union Beschlüsse gefasst. Die Mitgliedsländer haben - je nach Größe ihrer Bevölkerung - verschieden viele Stimmen. Seit dem 1. Januar 2007 und nach der Erweiterung der Union wird die qualifizierte Mehrheit mit 255 von 345 Stimmen und der Mehrheit der Mitgliedstaaten erreicht. Weitere Details im Glossar der Europäischen Union unter www.europa.eu/legislation_summaries/glossary/qual….
  • 3Siehe Fußnote 1.
  • 4Julie Girling ist Mitglied der Fraktion Europäische Konservative und Reformisten, im Netz unter www.europarl.europa.eu/meps/de/96956/JULIE_GIRLIN….
  • 5„Late lessons from early warnings: science, precaution, innovation“ (etwa: Späte Erkenntnisse aus frühen Hinweisen). EEA report No. 1/ 2013. Download: www.eea.europa.eu.
Erschienen in
GID-Ausgabe
223
vom Mai 2014
Seite 13 - 16

Corinne Lepage ist eine französische Politikerin, Gründerin und Vorsitzende der Partei Citoyenneté Action Participation pour le XXIe siècle seit 1996, Mitgründerin und stellvertretende Vorsitzende der Partei Mouvement démocrate. Sie ist ebenfalls Gründungsmitglied des Vereins CRII-GEN, der Auswirkungen von Gentechnik auf Lebewesen untersucht. Seit Juni 2009 ist Lepage Mitglied des europäischen Parlaments in der Fraktion ALDE.

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Opt out-Regulierung

Das Verfahren zur Einführung der Opt out-Regulierung wird Mitentscheidungsverfahren genannt. Der erste Vorschlag wurde von der Europäischen Kommission im Juli 2010 vorgelegt - Parlament und Rat entscheiden darüber miteinander. Die Mitglieder des EU-Parlaments haben über den Vorschlag der Kommission beraten und im Juli 2011 in erster Lesung ihre Stellungnahme abgegeben. Der Europäischen Rat - die zuständigen MinisterInnen der Mitgliedstaaten - haben bisher nur über verschiedene Vorschläge beraten. Die Benennung der Vorschläge, die vom Rat diskutiert wurden, ergibt sich aus den jeweiligen Ratspräsidentschaften; während der dänischen Ratspräsidentschaft wurde entsprechend zum Beispiel über den dänischen Vorschlag gesprochen. Die EU-Mitgliedstaaten wechseln sich bei der Präsidentschaft im Halbjahres-Turnus ab. Eine Abstimmung hat im Rat bisher noch nicht stattgefunden; man geht aber davon aus, dass es im Juni eine Abstimmung über den aktuell diskutierten griechischen Vorschlag geben wird. Zu dem laufenden Verfahren gibt es auf der Internetseite der Europäischen Union ein Dossier, das im Netz unter dem Link www.kurzlink.de/gid223_m zu finden ist. Offiziell heißt der Vorgang dort „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen“.
(pau)