Jedes Verbot ist nur so gut wie seine Kontrolle
Die USA und das EU-Hormonverbot - eine Chronologie
Einigung nach über zwei Jahrzehnten Hormonstreit: Die USA ziehen ihre Klage gegen das EU-Hormonverbot zurück und die Europäische Union leistet dafür künftig reduzierte Strafzölle. Entscheidend für den Erfolg des Verbotes ist seine Kontrolle. Aber letztlich lässt sich die Intensiv-Tierhaltung mit ihrem enormen - legalen - Medikamenteneinsatz nur beschränken, wenn die nachhaltige Tierhaltung gefördert wird. Chronologie eines Verbotes.
1985: Der EG Ministerrat beschließt ein Totalverbot für steroidale Hormone 1 zur Mast, eine politische Entscheidung, die Befürworter und Gegner des Hormondopings im Tierstall gleichermaßen überrascht. Die Minister hatten sich ausdrücklich über den EG-Bericht des britischen Hormonexperten Ron Lammings hinweggesetzt, der das Hormonverbot vor Pharmamanagern des Veterinärbereichs als „the black day in our history” kommentiert. Es tritt 1988 in Kraft und schließt auch Fleischimporte mit ein.
1993: Auch nach der Vereinbarung über die Lieferung hormonfreier Fleischprodukte aus Drittländern in die EU definieren die USA das Hormonverbot als illegales Handelshemmnis. Denn laut GATT-Abkommen von 1993 zwischen der EU und den USA können Importe nur noch beschränkt werden, wenn Gefahren für die menschliche Gesundheit als nachgewiesen gelten.
1995: Im Februar 1995 wurde der belgische Tierarzt Karl von Noppen ermordet, mutiger als viele seiner Kollegen hatte er der illegalen Hormonmast den Kampf angesagt. Die Codex-Alimentarius Gruppe, eine Unterorganisation der UNO, votiert für die grundsätzliche Legalisierung der Hormonmast. Für Trenbolon und Zeranol sollen acceptables daily intakes und folglich auch Rückstandshöchstgrenzen festgelegt werden. Für die natürlichen Geschlechtshormone sollen keine Beschränkungen gelten. Wegen des Importverbots für Fleisch aus Mast mit Steroid-Hormonen drohen die USA der EU mit einer Anklage vor der Welthandelsorganisation WTO. Daraufhin lädt der EU-Agrarkommissar Fischler zu einer wissenschaftlichen Konferenz - „unsere letzte Chance, das Hormonverbot aufrechtzuerhalten”. Auf der Konferenz brandmarkten Forscher das Hormonverbot mehrfach als Ursache für die Existenz des Schwarzen Marktes. Demgegenüber betont der Vertreter der deutschen Überwachungsbehörde, eine effektive Überwachung sei nur bei vollständigem Verbot möglich. Eine Legalisierung erleichtere die Verwendung der entsprechenden Schwarzmarktprodukte, die zudem weltweit billig verfügbar seien. Der Konferenzleiter, der damalige Herausgeber von nature, Sir John Maddox, hält jegliche über die Humanmedizin hinausgehende Kritik an Steroid-Hormonen für die Mast für unwissenschaftlich. Der Titel seines nature-Artikels: „When to help farm animals grow faster.” Maddox resümierte, die Konferenz habe nichts ergeben, womit sich die EU gegen eine Anklage vor der Welthandelskonferenz (WTO) verteidigen könne. Fischlers Konferenzresume: „Die vorgelegten Daten haben ergeben, dass alle Hormone neu bewertet werden müssen.”
1996: Die USA reichen vor der WTO-Klage gegen die EU ein. Kanada schließt sich an. Der EU-Agrarministerrat beschließt eine Ausweitung des Hormonverbots. Der amtierende EU-Ratspräsident, Italiens Landwirtschaftsminister Walter Luchetti, und EU-Agrar-Kommissar Fischler werten die Entscheidung ausdrücklich als Signal gegen Hormone und Leistungsförderer in der Tierhaltung und als wichtige Hilfe für die kommenden Auseinandersetzungen mit den USA. Die US-Firma MERCK hat beim Europäischen Patentamt in München ein Patent auf Tiere beantragt, die nach gentechnischer Manipulation mehr Rezeptoren für ß-Agonisten aufweisen sollen.
1999: Die EU unterliegt im Hormonstreit mit den USA vor der WTO und muss fortan Strafzölle in Millionenhöhe zahlen.
2009: In einem Memorandum of Understanding einigen sich die EU und die USA auf reduzierte jährliche Strafzölle - 38 statt möglicher 116 bis 200 Millionen US-Dollar.
- 1Steroid-Hormone sind eine Gruppe von strukturell ähnlichen Hormonen, die unterschiedlich wirken können. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Veterinärmaßnahmen (SCVMPH) der EU meint, dass 17-Beta-Östradiol als karzinogen (krebserregend) anzusehen ist. Für Testosteron, Progesteron, Trenbolonacetat, Zeranol und Melengestrolacetat sei eine quantitative Abschätzung des Risikos für die Verbraucher nicht möglich. (Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung 03/1393, 15.10.03)
Anita Idel ist Tierärztin und Mediatorin. Sie ist Gründungsmitglied und langjährige Beirätin des GeN.