Europa gentechnikfrei!

Etwa so lange, wie es die Debatten um und den Widerstand gegen die Agro-Gentechnik und die Patentierung von Leben gibt, war Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf auf europäischer Ebene dabei. Ein Blick zurück - ein Blick nach vorn.

25 Jahre Europäisches Parlament. Wie war das damals, 1984, in Brüssel?

Ich war damals mit einer genauen agrarpolitischen Analyse auf die offene Liste der Grünen gekommen. Das war die Agrarpolitik der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Die Grünen hatten damals noch keine eigenständige Agrarpolitik entwickelt. Meine persönliche spannende Frage war: Was werden die anderen Agrarier sagen? Die saßen ja zum Teil schon sehr lange in den Parlamenten. Wie werden die auf unsere Programmatik reagieren? Haben wir eine Chance, dieser Auseinandersetzung standzuhalten? Oder wird unser Ansatz hinweggefegt, weil er sich in der Agrarpolitik und -praxis nicht durchsetzen lässt ?

Welche Hauptstreitlinien gab es damals in der Agrarpolitik?

Hauptstreitlinien waren sicher die Überproduktion und die Gelder, die für die staatliche Intervention, den staatlichen Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte ausgegeben wurden, verbunden mit den Exportsubventionen und der Ideologie, dass wir in Europa Überschüsse produzieren müssen, um damit die Welt zu ernähren beziehungsweise den Hunger in der Welt zu lindern. Das war ein hartes Stück Arbeit, in Brüssel und Straßburg die Einsicht durchzusetzen, dass die Europäische Union 1 das größte Importgebiet für Lebensmittel und Futtermittel der Welt ist, und dass unsere Überschüsse nicht auf den eigenen Ressourcen aufbauten, sondern auf den Futtermittelimporten und zum großen Teil auf den Flächen der Länder der Dritten Welt und damit das Hungerproblem nicht lindern, sondern verschärfen. Diese Politik förderte schon damals die großen Betriebe, zum Beispiel, weil sie eher staatliche finanzielle Mittel für die Rationalisierung verfügbar machen konnten. Es war deutlich, dass die europäische Agrarpolitik schon damals das Ziel hatte, die bäuerliche Landwirtschaft durch industrialisierte rationalisierte Landwirtschaft zu ersetzen.

Kannst Du Dich noch daran erinnern, wann das Stichwort „Gentechnik” gefallen ist?

In meiner politischen Arbeit ist mir die Gentechnik das erste Mal eher in Form einer Projektion, also, dass es sie in Zukunft geben würde, begegnet - und zwar in der ersten Vorlage der Biopatentrichtlinie. Zunächst hat mich weniger die Gentechnik als Züchtungspraxis aufgeregt als vielmehr die Tatsache, dass über die Patentierung die Sicherung des so genannten geistigen Eigentums angestrebt wurde und mit der Ungeheuerlichkeit der „Umkehr der Beweislast” in dem Entwurf festgeschrieben wurde. Im technischen Patentrecht ist es so, dass der, dessen Patent verletzt worden ist, unter Verwendung von technischen Zeichnungen beweisen muss, dass ein anderer irregulärerweise die patentierte Technik in seinem Produkt verwendet hat. Beim Patent auf Leben, beim Saatgut und in der Tierzucht in den landwirtschaftlichen Betrieben sollte das nun umgekehrt sein. Der Landwirt, der Saatgut einsetzt, muss im Zweifelsfall nachweisen können, dass er das Recht des Patentinhabers nicht verletzt hat. Patentinhaber sind in der Regel multinationale Konzerne, zum Beispiel Monsanto. Die praktische Auswirkung liefert der Fall von Percy Schmeiser, dessen Bestände durch GentechRaps kontaminiert wurden und dem Monsanto als Patentinhaber vorgeworfen hat, er habe unrechtmäßig ihr Saatgut angebaut. Das hat ihn fast die Existenz seiner Farm gekostet, denn es ist letzlich nicht zu beweisen, dass keine Patentverletzung vorliegt. Das ist ein Skandal. Mit dem landwirtschaftlichen Widerstand gegen diese Patente auf Leben, verbunden mit der Kritik daran, dass auch Teile des menschlichen Körpers patentiert werden sollten, schafften wir es nach fünf Jahren, die Vorlage der Richtlinie im Parlament abzulehnen. Wir waren in dieser Frage schon in der Mitentscheidung 2 und der zwischen Rat und Parlament ausgehandelte Kompromiss erhielt dann in der Endabstimmung nicht die nötige Mehrheit und war damit vom Tisch.

Der Vorschlag ist aber wieder eingebracht worden.

Ja, er wurde dann von Seiten der Kommission mit geringfügigen Änderungen wieder ins Parlament eingebracht. Mit Rücksicht auf die Landwirtschaft wurde zum Beispiel das so genannte Landwirteprivileg, also das Recht auf Weiterzüchtung mit eigenen Pflanzen und Tieren etwas aufpoliert. Das eigentliche Problem, die Beweislastumkehr, blieb aber bestehen. Auch die Patentierung von Teilen des menschlichen Körpers war herausgenommen worden. Und dann ist die Biopatentrichtlinie später, 1998, leider vom Parlament angenommen worden.

Wie ging es mit der Gentechnik weiter?

Die Verabschiedung der Biopatentrichtlinie war nur eine Vorbereitung auf die beabsichtigte Anwendung der Gentechnik in der landwirtschaftlichen Praxis. Nur so konnte diese neue Technik den Firmen in Zukunft entsprechende Tantiemen bringen. Die Gentechnik selbst geriet erst Anfang bis Mitte der neunziger Jahre in den Fokus unserer Widerstandsarbeit im Europaparlament. Damit war ein gutes Stück Arbeit verbunden, bis auch verschiedene Nichtregierungsorganisationen mit im Boot waren. Es ist zum Beispiel bei IFOAM, dem Weltverband des ökologischen Landbaus, in den neunziger Jahren lange Zeit diskutiert worden, ob die Gentechnik nicht auch eine Chance für den Bio-Anbau sein könnte. Man wollte ja keine Chemie einsetzen, und es bestand die Hoffnung, mit der Gentechnologie bestimmte Resistenzen gegen Krankheiten und Schädlinge erzeugen zu können. Das Verbot haben wir erst später, bei der Erweiterung der Öko-Regulierung auf den tierischen Bereich durchgesetzt. Das ist sehr wichtig, denn so haben wir einen Bereich, der gesetzlich festgelegt von Gentechnik frei bleiben muss.

Das muss dann schon etwa 1998 gewesen sein? In dem Jahr begann auch das Moratorium gegen die praktische Anwendung der Gentechnik.

Genau, ab 1998 gab es in der EU ein Moratorium, mit der Folge, dass über etwa fünf Jahre keine Zulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen ausgesprochen wurden. Außerdem gab es - mit Ausnahme von Spanien - keinen Anbau dieser Pflanzen. Der Grund für das Moratorium war, dass es bei einem Versuchsanbau zu einer Kontamination eines benachbarten Pflanzenbestandes gekommen war. Bei der Verabschiedung der Gentech-Gesetzgebung war die Kontamination von „führenden” Wissenschaftlern noch bestritten worden.

Wenn erkennbar wird, dass die Voraussetzungen für ein Gesetz nicht mehr gegeben sind, kann die Entscheidung, politisch ein Moratorium auszusprechen, durchaus souverän sein ...

... aber für eine parlamentarische Demokratie? Das ist schon eine verrückte Situation. Da kann doch ein beschlossenes Gesetz nicht einfach von der Exekutive politisch - ohne Beteiligung der Parlamente - wieder außer Kraft gesetzt werden. Was nicht heißen soll, dass mir die Entscheidung nicht gepasst hätte. In der Sache souverän, für einen Rechtsstaat aber bedenklich. In einem anderen politischen Bereich hätten wir gesagt: Oh, oh, oh ... Mit dem Moratorium wurde die Phase der Überarbeitung der Gentechnikgesetze auf europäischer Ebene eingeleitet. Dabei haben sich im Wesentlichen zwei Punkte geändert: Die Gentech-Kennzeichnung muss jetzt für alle Produkte gelten, in deren Herstellung gentechnisch veränderten Organismen angewendet wurden, egal, ob man die gentechnische Veränderung im Endprodukt nachweisen kann, oder nicht - allerdings mit der großen Lücke für die tierischen Produkte. Für die gibt es bis heute auf der EU-Ebene keine Kennzeichnungs-Regelung. Außerdem wurde bei der Revision der Freisetzungsrichtlinie der Begriff der Koexistenz eingeführt. Wir konnten auf den letzten Drücker noch den Artikel 26a durchsetzen, der es den Mitgliedstaaten der EU erlaubt, eigene Maßnahmen zur Wahrung der Koexistenz von GVO- und nicht-GVO-Anbau einzuführen. Daraus geht deutlich hervor, dass es kein Recht auf Kontamination von gentechnikfreien Pflanzenbeständen durch den GVO-Anbau gibt. Nicht zuletzt darauf basiert die sehr erfolgreiche Bewegung der gentechnikfreien Regionen in der EU.

Wie schätzt Du den Fortschritt bei der Europäisierung der Bewegung ein? Nicht zuletzt die Sprachbarrieren setzen diesem Prozess immer wieder Grenzen.

Das Leitmotiv bei der AbL ist: „Widerstand und Selbsthilfe”. Die Schwierigkeit der Verständigung zwischen den europäischen Regionen würde sich, wenn es sich um eine rein theoretische Widerstandsbewegung handeln würde, vermutlich deutlicher darstellen. Wenn aber in den Regionen ein praktischer Widerstand läuft, dann schafft dieser eine andere Ebene. Die politische europäische Ebene, auch des Parlamentes, ist für diese Arbeit in der Regionen sowohl hinderlich als auch förderlich. Hinderlich, weil es - gerade für die Menschen in der Bewegung vor Ort - außerordentlich schwierig ist, europäische und internationale Kontakte zu halten und zu pflegen. Nichtsdestotrotz weiß jede Bewegung vor Ort, ob das nun der Widerstand gegen Gentechnik oder gegen die Atomkraft in Gorleben ist, dass eine Notwendigkeit besteht, den Widerstand auf eine europäische und globale Ebene zu heben. Die regionalen Widerwärtigkeiten kann man mit rein regionalen Ansätzen nicht aushebeln, sondern wir müssen den Kern oder besser die allgemeine Wertsetzung, die in diesem Widerstand liegt, europäisch und weltweit vortragen und wirksam werden lassen. Um sie dann später wieder - praktisch in Anwendung des Prinzips der Subsidiarität 3 - auf die spezielle Situation der Region anzuwenden. Die regionale Arbeit mit Herausarbeitung grundlegender Vorstellungen hat etwas Verbindendes und baut das Konfrontative zwischen den Nationalstaaten ab.

Das ist ja im Moment bei den gentechnikfreien Regionen der Fall. Es scheint, als würde noch ein Schritt hin zu dieser Europäisierung fehlen.

Das ist wie in der Gesetzgebung. Wenn es keine gemeinsame Idee für einen europäischen gesetzlichen Rahmen gibt, dann kann es auch keine Subsidiarität geben. Was bliebe, wäre eine rein regionale Bewegung, gegebenenfalls eine Bewegung in den einzelnen Ländern. Subsidiarität heißt, aus der allgemeinen politischen Zielsetzung die Notwendigkeit für das Besondere der regionalen Ebene abzuleiten.

Siehst Du für eine Regelung zum Schutz gentechnikfreier Regionen Vorbilder - gegebenenfalls in anderen Politikbereichen?

Dafür muss ich gar nicht weit abschweifen, es lässt sich ein Beispiel aus der Gentechnik-Regulierung nennen: Es ist bislang so, dass über den Koexistenzparagrafen 26a in der Freisetzungsrichtlinie ein Spielraum in der Frage der Anwendung von Gentechnik gegeben ist. Aber es muss jeweils nachgewiesen werden, dass der Anbau aus Koexistenztenzgründen nicht geht. Wenn man gegen die Freisetzungsrichtlinie insgesamt vorgehen will, dann muss man beweisen, dass Gentechnik schädlich ist, entweder für die Umwelt oder für die Gesundheit der Menschen des jeweiligen Landes. Das hat Oberösterreich versucht und ist damit vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Danach hat Oberösterreich - wie alle anderen Bundesländer Österreichs - den Artikel 26a der Richtlinie in Anspruch genommen und als Koexistenzmaßnahme ein Verbot der gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen. Gleichzeitig wird von Österreich aber versucht, generell gegen die Freisetzungsrichtlinie vorzugehen, indem auch sozial-ökologische und kulturelle Wertsetzungen eines Landes angeführt werden können und nicht nur gesundheitliche Bedenken, so dass jetzt nicht mehr unbedingt eine Ratte präsentiert werden muss, die durch Gentech-Futter Krebs bekommen hat. Aktuell machen die Niederlande gemeinsam mit Österreich und anderen Ländern einen Vorstoß (siehe Notiz S. 23, d. Red.). Bei den Niederlanden ist allerdings das Ziel zu befürchten, dass gentechnisch veränderte Produkte vermehrt und leichter zugelassen werden können. Es besteht die Gefahr, einen Flickenteppich in der EU zu bekommen, wie es ihn jetzt schon bei den Koexistenzregeln in den verschiedenen Ländern gibt, nachdem sich die Kommission geweigert hatte, eine einheitliche Regelung zu verabschieden.4 Die Gentech-Lobby erwartet, dass die der Technologie zugewandten Länder in der Regulierung großzügiger sein werden und die anderen dann irgendwann nachziehen müssen. Dass der Spielraum der Länder in der Anwendung von Kriterien erweitert wird, ist in unserem Sinne fortschrittlich, zum Beispiel, wenn sozial-ökologische und kulturelle Kriterien gelten können. Der Nachteil aber ist, dass sich einige Länder an bestimmte, jetzt geltende Regeln nicht mehr zu halten brauchen. Und da sage ich: Vorsicht! Ich bin sehr dafür, dass wir die Frage „Wann kann eine Gesetzgebung von einem Land der EU im Sinne der Subsistenz modifiziert werden?” diskutieren, möchte das aber nicht in Verbindung mit bestimmten Schritten in Richtung einer Nationalisierung der EU-Politik sehen. Die Kriterien, die dafür in Anspruch genommen werden, müssen wieder verbindliche EU-Kriterien für alle sein.

Wir bedanken uns für das Gespräch und wünschen alles Gute!


Das Interview führte Christof Potthof.

  • 1Damals Europäische Gemeinschaft.
  • 2In der Regel werden die politischen Prozesse in Brüssel zwischen dem Ministerrat und dem EU-Parlament verhandelt, die so genannte Mitentscheidung. Der Agrarbereich ist davon aber ausgenommen. Da das Patentthema allerdings im Kern nicht zur Agrarpolitik zählt, ist es ausnahmsweise ein Thema, in dem das Parlament „in der Mitentscheidung” war.
  • 3Das Prinzip der Subsidiarität verlangt, dass staatliche Entscheidungen möglichst nahe beim Bürger getroffen werden.
  • 4Die EU-Kommission hat Koexistenzregeln in der EU nicht verbindlich geregelt. Es gibt lediglich die „Empfehlung der EU-Kommission vom 23 Juli 2003 mit Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen”. Im Netz unter: http://ec.europa.eu/agriculture/publi/reports/coe….
Erschienen in
GID-Ausgabe
195
vom September 2009
Seite 44 - 46

Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf war von 1984 bis 2009 Mitglied im Europäischen Parlament (Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz). Graefe zu Baringdorf ist Landwirtschaftsmeister mit eigenem Hof in Westfalen. Außerdem ist er Doktor der Philosophie und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.

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