Greifswald gentechnikfrei!

(30. März 2009) Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald hat in ihrer Sitzung am 30. März den Beschluss gefasst, die Landwirtschaft der Stadt gentechnikfrei zu bewirtschaften. GeN-Mitarbeiter Christof Potthof war als Experte vor Ort und hat den Antrag mit einer zehnminütigen Stellungnahme unterstützt.

Das hier angebotene Manuskript weicht vom gesprochenen Wort ab!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin,
176 Kommunen haben sich in Deutschland auf freiwilliger Basis zu einer gentechnikfreien Kommune, zu einer gentechnikfreien Region erklärt.
Darunter: München, Dortmund, Leipzig, Eberswalde. In Berlin gibt es eine Vereinbarung des Senats mit den Rechtsnachfolgern bei der Bewirtschaftung der ehem. so genannten Stadtgüter, auf denen insgesamt immerhin 15.000 Hektar werden landwirtschaftlich genutzt werden. Zuletzt habe ich einen Antrag für die Stadtverordneten-Versammlung in Werneuchen auf den Schreibtisch bekommen. Werneuchen liegt etwa 20 Kilometer nördlich von Berlin. Bemerkenswert an diesem Antrag ist unter anderem, dass er von CDU und FDP in das dortige kommunale Parlament eingebracht wurde. Ausdrücklich haben sich mittlerweile alle Parteien der Stadtverordneten-Versammlung dafür ausgesprochen, es nicht bei diesem Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen zu belassen, sondern sich um ein positives Leitbild für die Land- und Lebensmittelwirtschaft zu bemühen, zum Beispiel ökologische und vor allem regionale Produktion zu fördern. Das halte ich persönlich für sehr wichtig. Das Bekenntnis zu einer gentechnkifreien Landwirtschaft ist wichtig. Austausch und Diskussion über die Art und Weise, wie Lebensmittel und andere landwirtschaftliche Produkte hergestellt werden sollen, bietet aber darüber hinaus die Gelegenheit, kommunales Wirken, dauerhaft nachhaltig zu gestalten.
Die Gentechnologie ist eine Risikotechnologie, das ist völlig unzweifelhaft und die Tatsache, dass es in Europa eine entsprechende Gesetzgebung gibt, unterstreicht diesen Aspekt. In diesem Zusammenhang möchte ich auf bestimmte Teile dieser Regulierung kurz hinweisen:
(Vorbemerkung: Auch wenn unter bestimmten Bedingungen der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen oder die Nutzung von gentechnisch veränderten Produkten erlaubt ist, muss man deutlich sagen, dass der nicht legale Anbau, die nicht legale Nutzung regelmäßig zu beklagen ist.)
- Das unerlaubte Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen kann mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden. Zum Vergleich: Fahren ohne Führerschein wird mit bis zu einem Jahr geahndet. Es handelt sich also gegebenenfalls nicht um ein Kavaliersdelikt! - Die europäische Regulierung sieht für bereits in den Verkehr gebrachte gentechnisch veränderte Organismen einen so genannten Beobachtungsplan vor - und zwar, weil sie davon ausgeht, dass die Technologie und die von ihr hervorgebrachten Produkte nicht als bekannt oder sicher gelten können. Darüber hinaus gibt es gerade an dem Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen in der EU erhebliche Kritik, zum Beispiel: Kaum unabhängige Expertise, nur Daten der Anmelder im Verfahren (mit wenigen Ausnahmen).
Insofern halte ich die Enrichtung von gentechnikfreien Regionen, den damit verbundenen Verzicht auf die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und auch die Berücksichtigung von Lebensmittel in den Kantinen (etc.) der Stadt nicht nur für richtig, sondern für geboten.
Ob man als letztendliche Basis für den hier und heute zum Beschluss vorliegenden Antrag nun das so genannte Vorsorgeprinzip nennt oder - zum Beispiel - die Bewahrung der Schöpfung halte ich für relativ unbedeutend, denn ich gehe davon aus, dass sich hinter solchen Begriffen ähnliche Ideen verbergen.

Konkret zu den vier Punkten es Antrags:

zu 1.) und 2.) Der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft bringt aktuell eine Reihe von Risiken und/ oder Unsicherheiten mit sich. Dies macht es sinnvoll, auf ihren Einsatz im Freiland zu verzichten.
> Kontaminationen von eigentlich gentechnikfreier Ware mit gentechnisch verändertem Material sind regelmäßig zu beobachten. Dies gilt für den Anbau, wie für das damit verbundene Hantieren mit Saatgut und auch für die Verarbeitungskette. In den vergangenen Jahren wurden folgende Fälle festgestellt: - In Kanada kann praktisch kein gentechnikfreier Raps mehr angebaut werden, da die Produktionskette mit gentechnischem Material verunreinigt ist. - Gentechnisch veränderter Mais mit der Veränderung Bt10 (Syngenta) wurde mindestens vier Jahre ohne Genehmigung und ohne jede Kontrolle angebaut (mindestens 15.000 Hektar). Obwohl Bt10 in den USA nur auf Testfeldern angebaut wurde (bis 2001) und bis zum Zeitpunkt der Kontamination ohne jede Zulassung war (nirgendwo auf der Welt), fand sich Bt10-Mais in Proben auf der ganzen Welt. Der wirtschaftlichen Schaden ist bisher noch nicht endgültig beziffert. Mindestens 12 Schiffsladungen mit Bt10 wurden weltweit aufgespürt. - Durchwuchs-Mais mit gentechnischer Veränderung unter anderem in Nordrhein-Westfalen ist beobachtet worden. Wegen der zu erwartende Klimaänderungen in Zukunft vermutlich häufiger uch in unseren breiten. - Durchwuchs bei (gentechnisch verändertem - gv) Raps ist schon jetzt ein großes Problem, da Raps lange (bis zu über 20 Jahre) keimfähig bleibt. Für gv-Raps nachgewiesen (in Schweden): mindestens 10 Jahre Keimfähigkeit. Außerdem ist eine Auskreuzung in wild lebende verwandte Arten möglich und auch bereits beobachtet worden. Auch in Deutschland ist der gv-Raps, der als Durchwuchs auftritt, ein Problem, da zum Beispiel Freisetzungen mit gv-Raps, die in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrunderts durchgeführt worden waren, noch heute in der Nachkontrolle sind.
>> Kontaminationen führen zu wirtschaftlichen Schäden. Das kann Waren betreffen, aber es kann sich zum Beispiel auch negativ auf den zukünftigen Pachtpreis einer landwirtschaftlichen Fläche auswirken.
Der Verzicht auf die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen ist DIE Maßnahme zum Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft.
Dass die Menschen in Deutschland und Europa, und sicher auch in Greifswald und Mecklenburg-Vorpommern eine gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft wollen, steht für mich außer Zweifel. Sie haben es immer wieder in Umfragen bestätigt und Untersuchungen zeigen, dass - wenn man mit Verbraucherinnen und Verbrauchern „Fortbildungen” in Sachen Gentechnik durchführt - sie diese kritische Haltung nicht verlieren.
Entsprechend verhält sich der gesamte Lebensmittel-Einzelhandel: Sie können jetzt hier in Greifswald in einen x-beliebigen Supermarkt gehen und ich wette mit Ihnen, dass sie keine gentechnisch veränderten Produkte finden werden.
Das hat nur einen Grund: Die Leute wollen es nicht und der Handel richtet sich danach.
Zu den beiden Punkten 3.) und 4.) Oft wird gesagt: „Es wurden keine negativen Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen und Produkten auf den Menschen festgestellt.” - Es ist schlicht nicht möglich zuverlässige Untersuchungen - zum Beispiel in Bezug auf die oben genannte Beobachtung gentechnisch veränderter Organismen, Pflanzen und/ oder Pflanzen durchzuführen, nachdem diese auf den Markt gebracht worden sind - durchzuführen, wenn zum Beispiel in den USA keine Kennzeichnung angewandt wird und in Europa, mit der Kennzeichnungs-Verpflichtung, keine Produkte in den Läden stehen - Ungewünschte Effekte auf die Gesundheit von Versuchstieren wurden aber in jedem Fall gefunden. Es gibt eine wissenschaftliche Diskussion über deren Interpretation. Zuletzt (2008) wurde (vom Bundesamt für Naturschutz) eine Studie publiziert, bei der es um deutlich erhöhte Immunreaktionen bei Mäusen geht, denen gentechnisch veränderte Erbsen gefüttert wurden. Die Ergebnisse sagen: > Es ist unklar, wie diese veränderte Immunreaktion entstanden ist. So genannte pleiotrope oder Positions-Effekte werden von den Autoren vorgeschlagen. > Die erhöhte Immunreaktion hätte mit dem Standardverfahren für die Zulassung in der EU vermutlich nicht gefunden werden können.
Die Einrichtung einer gentechnikfreien Region mit den landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Greifswald, der Verzicht auf die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen und die Verpflichtung zu einer gentechnikfreien Ernährung in den öffentlichen Einrichtungen der Stadt Greifswald ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich persönlich würde mich über einen entsprechenden Beschluss sehr freuen.

    2. April 2009