Kurz notiert - Landwirtschaft und Lebensmittel
Gv-Weizen, die Zweite
Nachdem im vorletzten und im vergangenen Jahr bereits gentechnisch veränderter (gv) Winterweizen am Standort der Genbank in Gatersleben freigesetzt worden war, hat nun die Universität Rostock einen Versuchsanbau mit Sommerweizen an den Standorten Thulendorf in Mecklenburg-Vorpommern und Ausleben, Sachsen-Anhalt, beantragt. Dieser soll gegen den Stinkbrand, eine Pilz-Infektion, resistent sein. Die gleiche gentechnisch veränderte Weizenlinie wird auch in der Schweiz freigesetzt. Für seine in Bezug auf diese Freisetzung im Januar dieses Jahres im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin getätigte Aussage, die Biotechnologie müsse im Nordosten weiter voran getrieben werden, ist der Landwirtschaftminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), vom Agrarexperten des BUND-Landesverbandes, Burkhard Roloff, kritisiert worden. Er, Backhaus, spreche mit gespaltener Zunge. Roloff bezieht sich damit auf ein Statement von Backhaus, in dem dieser gemeinsam mit dem Landesbauernverband vor dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen warnt. Die Freisetzung wurde für die Jahre 2008 bis 2010 beantragt. (www.ostsee-zeitung.de, 21.01.08; www.bvl.bund.de, AZ 6786-01-0195)(pau)
Bt-Resistenz
Ein Team um den US-amerikanisches Wissenschaftler Bruce Tabashnik hat die ersten Fälle von Resistenz einer Insektenart gegen ein Bt-Gift im Freiland gefunden. Die Forscher konnten in der Zeit von 2003 und 2006 mehr als ein dutzend lokale Populationen der resistenten Baumwollkapselbohrer (Helicoverpa zea) in den US-Bundesstaaten Arkansas und Mississippi nachweisen. Dabei wurden die Insekten von den Feldern gesammelt und im Labor auf ihre Resistenzeigenschaften untersucht. Die ersten Bt-resistenten Individuen konnten demnach sieben Jahre nach der Einführung der gentechnisch veränderten Bt-Pflanzen in den USA gefunden werden und bestätigen damit die Vermutung von Kritikern der gentechnischen Bt-Strategie zur Reduzierung der Schäden durch Fraßinsekten. Bt-Toxine bilden eine Familie von Giften, die von bodenlebenden Bakterien der Art Bacillus thuringiensis gebildet werden. Die Gene für Bt-Toxine wurden in verschiedene Nutzpflanzen übertragen, neben Baumwolle zum Beispiel auch in Mais, Sonnenblumen, Reis, Raps oder Pappeln. Kommerzialiert, und damit im großflächigen Anbau, finden sich nur Mais und Baumwolle. Im vorliegenden Fall bildete die gentechnisch veränderte Baumwolle das Bt-Gift mit dem Kürzel Cry1Ac. In der gleichen Untersuchung wurden fünf weitere Insekten-Schädlinge der Baumwolle negativ auf Resistenzen gegen das Bt-Toxin geprüft. (Nature Biotechnology, Februar 2008) (pau)
Verpächterin verliert vor dem OLG
Einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) in Brandenburg/Havel zufolge kann der Anbau von gentechnisch verändertem (gv) Bt-Mais nicht mit der Begründung verboten werden, es handele sich bei diesem Anbau nicht um eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Fläche. In dem vorliegenden Fall hatte eine Verpächterin erst nach der Aussaat des Bt-Mais durch den pachtenden Agrarbetrieb von der nicht gewünschten Bewirtschaftungsart erfahren und versucht, das Aufwachsen der gv-Maispflanzen gerichtlich zu unterbinden. Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits das Eilverfahren verloren hatte, mit dem sie das Unterpflügen des Mais erreichen wollte, sprach das OLG nun auch im Hauptsacheverfahren dem Agrarbetrieb das Recht zu, Bt-Mais auf der Fläche anzubauen. Der Bt-Mais bildet ein Insektengift, das so genannte Bt-Toxin, das den Mais gegen den Maiszünsler, das heißt gegen Fraßschäden durch dessen Larven, schützen soll. Anfang Februar wurde bekannt, dass der Landwirt von sich aus eine Änderung des Pachtvertrages angeboten hat, so dass eine Klausel eingefügt werden kann, die den Anbau von gentechnisch verändertem Mais verbieten würde. Die Umweltorganisation Greenpeace hatte die Verpächterin bei ihrer Klage unterstützt. Der Pächter war von dem Gentechnikkonzern Monsanto mit Rechtsbeistand ausgestattet worden. Uli Brendel von Greenpeace nennt das Urteil einen „Schlag ins Gesicht von Grundstückseigentümern“. Und weiter: „Die Eigentümer müssen weder um Erlaubnis gefragt noch informiert werden, wenn ein Pächter Gen-Mais anbauen will. Das aktuelle Gentechnikgesetz schützt Eigentümer somit nicht davor, dass Gen-Pflanzen auf ihrem Land angebaut werden.“ (Potsdamer Neueste Nachrichten, 30.01.08; www.greenpeace.de, 17.01.08) (pau)
Polizei verliert vor Verwaltungsgericht
Die Polizei hat im Sommer 2005 bei ihrem Einsatz während der ersten öffentlich angekündigten Feldbefreiung der letzten Jahre gegen das Brandenburgische Polizeigesetz (BbgPolG) verstoßen. Das Verwaltungsgericht machte in seiner Entscheidung unmissverständlich deutlich, dass nach einer Ingewahrsamnahme „nach § 18 BbgPolG ‚unverzüglich’ eine richterliche Entscheidung“ einzuholen ist. Dies habe die Polizei „nicht einmal versucht“. Der Kläger war in einer Entfernung von fast einem Kilometer zu einem Feld mit gentechnisch verändertem Mais im brandenburgischen Landkreis Märkisch Oderland verhaftet worden, nachdem er „mehrfach versucht [hatte], ein Feld mit ‚Gen-Mais’ zu betreten und Pflanzen zu zerstören“. Zudem sei dem Kläger und anderen Feldbefreiern nach ihrer Freilassung zu unrecht verboten worden, sich bis zu dem nächsten Morgen 8.00 Uhr in den Ortschaften Strausberg, Hohenstein, Ruhlsdorf und Gladowshöhe aufzuhalten. Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin ist möglich. (Pressemitteilung des VG Frankfurt/Oder, 23.01.08, 1 K 1595/05) (pau)
Drei Pflanzen, 300 Euro
Im Juni 2006 hatte der Bio-Imker Achim Schultheiß auf einem Versuchsfeld drei gentechnisch veränderte Maispflanzen ausgerissen. Dafür ist er jetzt vom Amtsgericht Nürtingen zu 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Der Imker hatte seine Aktion gegen den Versuch der Fachhochschule Nürtingen im Vorfeld via Internet angekündigt und sie vor Gericht als einen „Akt zivilen Ungehorsams“ bezeichnet, ausgelöst durch einen „Demokratie-Notstand“. Das Gericht wollte aber der Argumentation nicht folgen und machte Schultheiß für folgende Aktion Dritter am gleichen Feld zumindestens mitverantwortlich. Zusammengenommen mit dem trockenen Wetter im Jahre 2006 war der Gesamtversuch im Auftrag des Bunddessortenamtes insgesamt gescheitert. Der Imker hat angekündigt auch in Zukunft Aktionen dieser Art durchführen zu wollen, wenn die Fachhochschule ihrerseits weiter gentechnisch veränderten Pflanzen freisetzt. (http://genfood.wordpress.com, 08.01.08) (pau)
Gv-Mais in Deutschland
Die Anmeldungen der Flächen für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Deutschland lassen einen Anstieg gegenüber den vergangenen Jahren erwarten. Angemeldet wurden bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe gut 4.300 Hektar. Der jetzt vorliegenden Liste zufolge wird in Brandenburg vermutlich wieder etwa die Hälfte der Anbaufläche (in Deutschland) mit gv-Mais zu finden sein, nämlich knapp über 2.000 Hektar - interessanterweise ein leichter Rückgang bei der Fläche und ein stärkerer bei der Anzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen. Auf dem zweiten Platz der Bundesländer liegt Sachsen mit bislang knapp der Hälfte der brandenburgischen Fläche. Bemerkenswert ist, dass in Bayern immerhin gut 100 Hektar angemeldet wurden. Ein Blick in die Liste der realisierten Anbaufläche des letzten Jahres zeigt, dass in allen westdeutschen Bundesländern zusammen genommen nicht einmal 50 Hektar angebaut wurden. Da diejenigen Landwirte, die planen, gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen auszubringen, ihre Meldungen drei Monate vor der geplanten Ausssaat des Mais an die das Standortregister verwaltenden Bundesbehörde machen müssen, ist mit weiteren Flächen kaum zu rechnen. Ganz im Gegenteil: Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ein nicht unerheblicher Teil wieder zurückgezogen wird, da die entsprechenden Äcker nur angemeldet wurden, um im Mai spontan entscheiden zu können, wo der gv-Mais tatsächlich auf die Felder kommt. Entsprechendes Anmeldeverhalten wird zum Beispiel auch von dem Gentechnikkonzern Monsanto empfohlen. Neu, im Vergleich zum letzten Jahr, ist die Regelung für die Angabe eventuell verringerter Abstände auf der Basis privater nachbarschaftlicher Absprachen. Diese müssen gegebenenfalls im Standortregister vermerkt werden, allerdings war bei Redaktionsschluss nicht klar, ob diese Neuerung bereits in diesem Jahr wirksam wird. Eine Nachmeldung von Flächen ist nicht möglich. (www.bvl.bund.de > Gentechnik > Standortregister, 11.02.08; Pressemitteilung des „Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Berlin-Brandenburg, 06.02.08, www.gentechnikfreies-brandenburg.de; siehe dazu auch im Magazin dieser Ausgabe „Felder im Internet“) (pau)
Klonfleisch
Zwei Voten zur möglichen zukünftigen Verwendung von Fleisch von geklonten Tieren haben in den vergangenen Wochen die Diskussionen um dieses Thema angeheizt. Sowohl die US-amerikanische Zulassungs- und Kontrollbehörde FDA (Food and Drug Administration) als auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA - European Food Safety Authority) haben ihre Stellungnahmen vorgelegt. Bei der EFSA-Einschätzung handelt es sich allerdings um eine vorläufige Bewertung im Rahmen eines Evaluationsprozesses, der noch nicht abgeschlosssen ist. Das wissenschaftliche Gremium der EFSA, das mit der Zusammenstellung des jetzt vorgelegten Entwurfes betraut war, sieht keinen Grund, dass gesunde geklonte Tiere oder ihre Nachkommen ein größeres Risiko darstellen, als konventionell gezüchtete Tiere. Allerdings wird beschrieben, dass ein Großteil der geklonten Tiere nicht gesund ist. Die FDA hält es prinzipiell für möglich, geklonte Kühe, Schweine und Ziegen, deren Nachkommen und ihre Milch für den Lebensmittelmarkt zuzulassen. Zusammenfassend schreibt die FDA: „Essbare Produkte von gesunden Klonen, die die heute gültigen Anforderungen zur Vermarktung Fleisch und Milch erfüllen, stellen bei ihrem Verzehr kein erhöhtes Risiko im Vergleich zu vergleichbaren Produkten aus sexueller Reproduktion dar.“ Für die Bewertung geklonter Schafe lagen der FDA nicht genügend Daten vor. Auf die Frage, ob die Produkte unbedenklich sind oder nicht, antwortete die Tierärztin Anita Idel in einem Interview mit dem Internet-Portal geo-online: „Das kann niemand wissen, denn es handelt sich ja jeweils um Zufallsergebnisse. Bei diesen hat die FDA bestimmte Inhaltsstoffe verglichen, Fettsäuren, Proteine und so weiter. Und sie haben nur die Individuen untersucht, die augenscheinlich gesund sind. Die ganze Argumentation baut sich also auf einige wenige Zufälle auf.“ Laut Idel sind 95 bis 99,5 Prozent der Klone nicht lebensfähig. Die Europäische Ethik-Gruppe der EU-Kommission sieht keinen überzeugenden Grund, der die Herstellung von Lebensmitteln ausgeklonten Tieren oder deren Nachwuchs rechtfertigen würde. (EFSA, Entwurf für eine Stellungnahme zum Klonen von Tieren, 19.12.07, www.efsa.europa.eu; European Group on Ethics in Science and New Technologies to the European Commission: Ethical aspects of animal cloning for food supply, Opinion No 23, 16.01.08, im Netz unter: http://ec.europa.eu/european_group_ethics/avis/in…; www.geo.de/GEO/technik/56098.html, 24.01.08) (pau)
Verstrahlte Felder für Bioethanol
Nördlich von Tschernobyl, in Gebieten, die in Folge der Explosion des dortigen Kernkraftwerkes im Jahre 1986 radioaktiv verseucht und daher nicht mehr für die Landwirtschaft genutzt worden waren, soll nun Getreide angebaut werden. Dafür sprach sich Andrej Alejnikow von dem irischen Unternehmen Greenfield Project Management Ltd. in einem Interview aus. Anlass dafür ist der Aufbau einer Bioethanol-Produktion, den die weißrussische Regierung in Zusammenarbeit mit dem irischen Unternehmen plant. Neben konventionellem soll auch gentechnisch verändertes Getreide an der Grenze zur Ukraine angebaut werden. Iwan Bambisa, stellvertretender Ministerpräsident Weißrusslands mit Zuständigkeit für Agrarfragen, hofft auf eine Erzeugung von rund sechseinhalb Millionen Hektoliter Bioethanol, das zum Großteil dem europäischen Markt zugeführt werden soll. (www.schweizerbauer.ch, 23.01.2008) (nb)
RoundupReady-Soja in Asien
Monsantos „RoundupReady 2 Yield“-Soja, auch bezeichnet mit dem Kürzel MON89788, ist nun in Japan, den Phillipinen und in Taiwan für Anbau und Verarbeitung zugelassen. Seit Juli 2007 bereits darf die Soja-Linie in den USA und Kanada angebaut werden, in China sowie in Europa hat sie noch nicht die Zulassung der Behörden bekommen. Neben der Toleranz gegen das Breitband-Herbizid Roundup, welches die Pflanzen gegen das Pflanzengift Glyphosat schützt, soll sowohl der Ertrag der Pflanze als auch ihr Ölgehalt höher sein als bei vorangegangenen Linien. (www.monsanto.com, 05.02.08, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (nb)
Polen vor Gericht
Die Europäische Kommission wird Polen wegen des Verbotes von gentechnisch veränderten Maissorten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Polen hat in vergangenen Briefwechseln mit der EU-Kommission geltend gemacht, dass die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen ein Übergriff auf die öffentliche Moral sei, „the use of GM seeds encroaches on the sphere of public morality“, wie die Nachrichtenagentur Reuters schreibt. Diese Art der Argumentation passt weder in das Schema der Bürokratie noch des Europäischen Rechts. Das EU-Recht verlangt, so die Sichtweise der Kommissions-Rechtsexperten, eine Begründung auf naturwissenschaftlicher Basis. Nur dann und auch nur in einer Fall-zu-Fall-Betrachtung können regionale oder nationale Verbote akzeptabel sein. Das polnische Gesetz für Saatgut und Pflanzenschutz wurde im Jahre 2006 verabschiedet und verbietet jegliche gv-Saaten in ganz Polen. (reuters.com 31.01.08, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
MON810 beobachten: Monsanto und BVL in der Kritik
Greenpeace hat die Stellungnahme des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu dem vom Gentechnikkonzern Monsanto Anfang Dezember eingereichten Beobachtungsplan (siehe GID 185, Dezember 2007) für den gentechnisch veränderten Mais der Linie MON810 veröffentlicht. Darin kommen erhebliche Bedenken des am Verfahren zur Genehmigung des MON810-Mais und des entsprechenden Beobachtungsplans beteiligten BfN zum Ausdruck. Diese finden sich aber in dem Genehmigungsbescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelrecht (BVL) nicht wieder. Der Beobachtungsplan soll bei genehmigten gentechnisch veränderten Organismen sicherstellen, dass diese nicht unbemerkt zu Umweltschäden führen. Es ist ein Dilemma in den Zulassungsverfahren von gv-Pflanzen, dass deren langfristige Effekte möglicherweise nicht im Rahmen von Zulassungsverfahren erkennbar werden. Das BVL hatte zwar im April des vergangenen Jahres wegen neuer Erkenntnisse über dessen schädigende Umweltwirkungen die Genehmigung für das Inverkehrbringen des MON810-Mais zurückgezogen. Das blieb aber in dem Jahr ohne Wirkung, da der Mais bereits ausgesät war, der Bescheid aber nicht rückwirkend angewendet wurde. Für die Zukunft machte er aber eine Erneuerung der Verkehrsfähigkeit von MON810 von der Vorlage eines Beobachtungsplanes abhängig, in dem neun wesentliche Prüfpunkte erfüllt werden sollten. Nach Greenpeace-Darstellung bemängelt das BfN unter anderem, dass von diesen „Prüfpunkten fünf überhaupt nicht und zwei nur teilweise berücksichtigt sind. Außerdem kritisiert die Behörde, dass die Auswirkungen des Gifts auf Schmetterlinge und Wasserlebewesen nicht fallspezifisch untersucht werden sollen.“ Ein weiterer offener Punkt in dem vom BVL akzeptierten Beobachtungsplan sei der Verbleib des Bt-Giftes in der Umwelt, diese Untersuchungen werden in dem von Monsanto vorgelegten Plan nicht berücksichtigt. Grundsätzlich muss die Beobachtung von gentechnisch veränderten Pflanzen in einem fallspezifischen und einem allgemeinen Teil durchgeführt werden. Auf einen fallspezifischen Teil verzichtet Monsanto vollständig, im Zentrum der allgemeinen Beobachtungen der Umweltwirkung des gentechnisch veränderten Mais stehen Fragebögen, die von den Landwirten, die den gv-Mais anpflanzen, ausgefüllt werden sollen. Darin werden, so das BfN „überwiegend agronomisch relevante Aspekte des Anbaus abgefragt. Dabei handelt sich ausschließlich um visuelle beobachtungen (...) Es sollen keine systematischen Erhebungen zu ökologischen Effekten durchgeführt werden, die eine wissenschaftlich fundierte und belastbare Auswertung erlauben“. Ein anderer wesentlicher Punkt, der die beobachtung der Umweltwirkung des Bt-Mais leisten soll, ist die Integration von bestehenden Umweltbeobachtungsprogrammen in den allgemeinen Teil der hier geforderten Beobachtung. Dazu schreibt das BfN in seiner Stellungnahme: „Mit dem vom Antragsteller [Monsanto - die Red.] vorgeschlagenen Set an Programmen werden nur wenige Artengruppen und Lebensräume in das Allgemeine Monitoring einbezogen. (...)“ Ob die bestehenden Programme der Umweltbeobachtung und die dabei generierten Daten überhaupt geeignet sind, „Auswirkungen des Anbaus von MON810 abzubilden, ist nach Darstellung des BfN, bisher nicht geprüft. Dazu äußerten sich der Nabu und der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB): „Diese Überwachungspläne sind eine Mogelpackung. Monsanto führt darin Programme für die Gentechnikbeobachtung auf, ohne vorher bei Betroffenen und Verantwortlichen nachgefragt zu haben, ob diese Programme sich überhaupt zum sogenannten GVO-Monitoring eignen. Das lässt erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass die Seehofer-Behörde die Monsanto-Pläne tatsächlich ausreichend überprüft hat“, kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Alle Beteiligten teilten unsere Auffassung, daß das Bienenmonitoring nicht für die von Monsanto angegebenen Zwecke geeignet ist und daher nichts in dem Plan für MON810 zu suchen hat“, schreibt der DBIB unter der Überschrift „Agrar-Chemie-Giganten missbrauchen Deutsches Bienen-Monitoring für Zulassungsverfahren“. Greenpeace hatte die siebenseitige - ausdrücklich vorläufige - Stellungnahme des BfN vom 14. November 2007 nach dem Umweltinformationsgesetz beantragt und dann veröffentlicht. (www.greenpeace.de, 16.12.07; Schreiben des BfN an das BVL, 14.11.07, im Netz unter www.greenpeace.de; Nabu PM 11.01.08; www.nabu.de; www.berufsimker.de) (pau)
MON810-Beobachten: Pollen sammeln
Der Nabu hat im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg den Pollenflug von gentechnisch verändertem (gv) Mais in das Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch bei Strausberg untersucht. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Anbau von gv-Mais Schutzgebiete deutlich mehr schädigen kann, als zuvor angenommen. Mit Pollensammlern, mechanischen und biologischen, konnte die Belastung für das Schutzgebiet mit den transgenen Pollen und so auch mit dem Bt-Gift gezeigt werden. Als biologische Pollensammler wurden Bienenvölker genutzt. Es wurden „erhebliche Maispollen-Einträge mit Werten von 1,75 Millionen Pollen pro Quadratmeter 26 Meter vom Genmaisfeld und noch 99.000 Pollen pro Quadratmeter in 120 Metern Entfernung im Naturschutzgebiet festgestellt“. Laut Nabu-Angaben stirbt „bei der Schmetterlingsart Tagpfauenauge bei einer Aufnahme von nur vier Maispollen die Hälfte der Raupen“. (www.lr-online.de, 09.02.08) (pau)
MV: Spuren von gv-Soja
Lebensmittelkontrolleure des Landes Mecklenburg-Vorpommern (MV) haben bei Kontrollen von soja- und maishaltigen Lebensmitteln im Jahre 2007 mehr mit gentechnischem Material verunreinigte Produkte gefunden als früher. In 2007 waren von 38 Tests von Lebensmitteln auf gv-Soja 13 positiv, bei den Test auf gv-Mais ergab sich ein Verhältnis von zwei Treffern auf 18 Proben. Einmal kam es zur Überschreitung eines Grenzwertes und damit zur sträflichen Nicht-Etikettierung, ein Krebsfleischimitat enthielt mehr als 0,9 Prozent gv-Soja. In der EU nicht genehmigte GVO würden in jedem Fall, das heißt auch kleinsten Spuren, dazu führen, dass Produkte aus den Regalen genommen werden, sind aber nicht gefunden worden. Unter anderem wurde auch Saatgut - überwiegend Rapssorten - getestet. Hier zeigte sich bei den ausschließlich importierten Saatgutchargen kein Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen. Saatgut - abgesehen von dem korrekt gekennzechneten MON810-Saatgut - müsste nach der derzeitigen Rechtslage bei jedwedem Anteil von GVO aus dem Verkehr gezogen werden. (www.agrarheute.com, 07.02.08) (pau)
Keine GVO in Süd-Australien
Süd-Australien (SA) hält sein Anbauverbot von GVO für weitere zwei Jahre aufrecht. Damit tut es der Bundesstaat West-Australien und Tasmanien gleich. Allerdings stehen die zwei Nachbarländer New South Wales und Victoria in der Kritik, da sie ihr Moratorium beendet haben. Dies stellt eine Kontaminationsgefahr für Felder in SA dar. Agrarminister Rory McEwen zufolge sei die Entscheidung für eine Verlängerung des Moratoriums vor allem von der Marktsituation beeinflusst worden. Die möglichen Vorteile, die genverändertes Saatgut bieten könnte, würden durch die Risiken in der Vermarktung wieder aufgehoben werden, so McEwen. (www.gmwatch.org, www.abc.net, beide 08.02.2008) (nb)
Imker flüchtet
Der Imker Karl-Heinz Bablok, der bereits im vergangenen Jahr wegen des Anbaus vvon gentechnisch verändertem (gv) Mais in der Umgebung seines bienenstandes ausweichen musste, wird auch in diesem Jahr das Feld räumen. Seine Bienen finden beim Nabu Unterschlupf. Der Imker aus Kaisheim (Kreis Donau-Ries) fühlt sich und vor allem seinen Honig von den Versuchsfeldern des Freistaates Bayern auf dem Gut Neuhof bedroht. Bablok hatte im vergangenen Jahr gegen den Anbau des gv-Mais geklagt und im Eilverfahren zunächst Recht bekommen, dann aber vor dem Oberlandesgericht in München verloren. Allerdigs steht das so genannte Hauptsache-Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg noch aus. Dort wird der Imker von Bio-Verbänden und der Imker-Organisation Mellifera unterstützt. „Bienen fliegen mehrere Kilometer und schleppen Pollen zu ihrer Brut“, sagt Bablok. Nach Angaben der Augsburger Allgemeinen hatte bei „einem Versuch [mit gentechnischem veränderten Mais] auf dem Gelände des Neuhofs (...) ein Fachinstitut schon 2005 gezeigt: Der Pollen, den die Bienen in den Stock trugen, war zu 4,1 Prozent gentechnisch verändert.“ Wie weit der Imker in dem Rechtsstreit geht, ist noch offen. Schon jetzt hat er 70.000 Euro gekostet. (www.augsburger-allgemeine.de, 05.02.08) (pau)
RBST-frei
Der größte US-Nahrungsmittel-Konzern Kraft Foods Inc. (Northfield) hat für Juni eine Reihe von Käseprodukten angekündigt, bei der nur Milch verarbeitet wird, die frei von dem umstrittenen Rinderwachstumshormon rBST ist. RBST (recombinant bovine somatotropin - mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestelltes ) wird in den USA zur Steigerung der Milchleistung an Kühe gegeben, hat aber erhebliche Nachteile für die Gesundheit der Tiere, weshalb es in Kanada nach Jahren der Nutzung wieder verboten wurde. In den USA entwickelt sich zunehmend eine Verbraucherkoalition, die Verarbeiter und Landwirte zum Verzicht auf den Einsatz des Hormons drängt. Auch für den Menschen sind mögliche Wirkungen beschrieben worden, so zum Beispiel die Erhöhung der Zwillingsgeburtenrate und auch die Entstehung von Krebs wird mit dem Hormon in Vebindung gebracht. In den USA ist das Hormon bereits im Jahre 1993 von der FDA, der Food Drug Administration, zugelassen worden. Es wird vom Gentechkonzern Monsanto hergestellt. Siehe auch den Artikel „USA: Mehr Zwillinge durch Hormonmilch“ von Ute Sprenger im GID 176, Juni 2006, im Netz unter: http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/node/747. (www.organicconsumer.org, 12.01.08) (pau)
BASF goes East
Die BASF Plant Science hat einen Kooperationsvertrag mit dem Nationalen (chinesischen) Institut für Biologische Wissenschaften (National Institute of Biological Sciences in Beijing - NIBS) abgeschlossen. Das gab der Konzern am 24. Januar dieses Jahres bekannt. Die Kooperation fokussiert auf die Entwicklung von Pflanzen mit höheren Erträgen. Das NIBS hat in der Vergangenheit eine Familie von Pflanzengenen beschrieben, die diese Eigenschaft beeinflusst. Die weiteren Forschungen sollen am NIBS durchgeführt werden, eine exklusive Nutzung der Gene in (gentechnisch veränderten) Pflanzen von BASF ist aber vorgesehen. Am gleichen Tag wurde von der BASF eine weitere Kooperation angekündigt, die aber bereits im vergangenen Oktober ausgemacht worden war. BASF wird ebenfalls mit dem südkoreanischen Zentrum für funktionelle Genomforschung an Nutzpflanzen zusammenarbeiten. Auch hier steht neben der Vermittlung von Stresstoleranzen (das Auskommen der Pflanzen mit wenig Wasser und Ähnliches) die Verbesserung von Erträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen im Mittelpunkt. (BASF PM, 24.01.08) (pau)