Kurz notiert - Politik und Wirtschaft

Alter Teufel im neuen Ethikrat?

Laut Berichten des Nachrichtenmagazins Spiegel wird der neu zu gründende Deutsche Ethikrat sich im Wesentlichen aus Kandidaten zusammensetzen, die bereits dem Nationalen Ethikrat angehörten. Zu den wenigen „neuen“ Gesichtern soll der frühere Baden-Württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) gehören, berichtet der Spiegel. Teufel soll von Forschungsministerin Annette Schawan (ebenfalls CDU) vorgeschlagen worden sein und gilt als Kritiker der Forschung an embryonalen Stammzellen. Nach derzeitigem Zeitplan sollen zunächst das Kabinett am 13. Februar, dann der Bundestag am 14. Februar jeweils 13 Kandidaten für das neue Gremium benennen. Bisher hat nur die Linksfraktion offiziell einen Vertreter, den als liberal geltenden Frank Emmrich vom Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie, nominiert. (www.spiegel.de, 02.02.08) (mf)

Gentechnikgesetz

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25. Januar die Novellierung des Gentechnikgesetzes und eine neue so genannte gute fachliche Praxis beschlossen. Demnach wird in Zukunft ein Abstand von 150 Metern zwischen Feldern mit gentechnisch verändertem und konventionellem Mais verpflichtend sein. Zu Mais im ökologischen Anbau müssen Gentech-Landwirte 300 Meter Abstand halten. Allerdings hat der Gesetzgeber Raum für private Absprachen zwischen Nachbarn zur Reduzierung des Abstandes geschaffen. Diese führt aber automatisch zur Kennzeichnung der Ernteprodukte des konventionell arbeitenden Landwirtes, da im Gesetz vermerkt ist, dass der Grenzwert von 0,9 Prozent nur dann für eine Kennzeichnung ausschlaggebend ist, wenn diese technisch unvermeidlich oder zufällig ist. Das wäre aber nach einer Reduzierung der Abstände nicht der Fall. Die von der rot-grünen Regierung beschlossene Haftungsregel und das Standortregister blieben unangetastet. Unklar in Bezug auf die Haftung bleiben aber solche Verunreingungen von konventioneller und ökologischer Ware, die sich unterhalb des gesetzlichen Kennzeichnungs-Grenzwertes für Futter- und Lebensmittel von 0,9 Prozent befinden. Da zwischen Landwirten und der so genannten aufnehmenden Hand (zum Beispiel Mühlenbetrieben) oft Grenzwerte unterhalb der 0,9 Prozent ausgemacht sind, können solche gegebenenfalls zu monetären Schäden führen, wären aber über das Gesetz nicht sicher gedeckt. Kritiker hatten unter anderem diesen Schwachpunkt des Gesetzes scharf kritisiert. Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Die große Koalition hat leider die Chance vertan, die gentechnikfreie Landwirtschaft dauerhaft zu sichern“. Kritisiert wurde auch, dass die Koalition die Regelung der so genannten Koexistenz, dem Nebeneinander von konventionellem, ökologischem und gentechnischem Anbau praktisch auf die Abstandsregeln und ein paar allgemeine Einlassungen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Samen beschränkt hat, anstatt klare Regeln zum Beispiel auch für die gemeinsame Nutzung von Sä- und Erntemaschinen zu verabschieden. Monsanto rät den Landwirten, die GVO-Anbau planen, diese Regeln bereits in diesem Jahr anzuwenden, auch wenn - zumindest ein Teil - erst in der Anbauperiode 2009 wirksam werden dürfte. Detaillierte Kommentare werden aber erst zu erwarten sein, wenn der Bundesrat das Gesetz seinerseits abgestimmt hat, was erst nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe, nämlich für den 15. Februar, vorgesehen ist. (www.bundestag.de; www.keine-gentechnik.de, konsolidierte Lesefassung des novellierten Gentechnikgesetzes, 06.02.08) (pau)

„Ohne Gentechnik“

Zeitgleich mit der Verabschiedung der Gentechnikgesetzes-Novelle hat der Bundestag auch die so genannte Verordnung neue Lebensmittel (NLV) geändert. Der Novellierung zufolge wird es in Zukunft, ab dem 1. Mai dieses Jahres, leichter sein, Lebensmittel als „Ohne Gentechnik“ zu kennzeichnen. Dies war von verschiedensten Umwelt-, Verbraucher- und Landwirtschaftsverbänden gefordert worden, um für Konsumentinnen und Konsumenten den Verzicht auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen bei der Herstellung tierischer Produkte - Eier, Milch und Fleisch - deutlich zu machen. Futterpflanzen stellen weltweit den Löwenanteil des Anbaus gentechnischer Saaten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verdeutlicht: „Auch Beimengungen von gentechnisch erzeugten Zusatzstoffen, Aromen und Vitaminen in Lebensmitteln sind grundsätzlich verboten, wenn das Kennzeichen ‚ohne Gentechnik’ verwendet wird. Lediglich bei der Herstellung von Futtermitteln dürfen Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine verwendet werden, wenn diese in geschlossenen Anlagen mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Voraussetzung ist, dass die eingesetzten Mikroorganismen vollständig entfernt und in den jeweiligen Zusatzstoffen oder Aromen des Futtermittels nicht mehr enthalten sind.“ Die Neuregelung ist der geplanten europäischen Öko-Verordnung entlehnt. Kritisiert wird, dass nicht an allen Stellen des Herstellungsprozesses der Lebensmittel völlig auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen verzichtet werden muss. In der Diskussion waren auch Vorschläge aufgekommen, die bisherige sehr strenge Regelung für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung zu belassen und ihr eine zweite Kennzeichnung für den Verzicht auf gentechnisch veränderte Pflanzen in der Fütterung beiseitezustellen. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert die Einführung eines staatlichen Siegels für die Kennzeichnung. (www.bundestag.de; VZBV PM 14.01.08; foodwatch PM 25.01.08; siehe auch den Artikel „Endlich kennzeichnen“ von Christof Potthof im GID 185, Dezember 2007) (pau)

Öko ohne Nano

Der britische Verband für ökologischen Landbau Soil Association hat den Einsatz von Nanomaterialien verboten. Dies betrifft alle Produkte, die mit dem Siegel der Organisation ausgezeichnet sind: Kosmetika, Nahrungsmittel und Kleidungsstücke. Soil Association ist der größte Verband für Biolandwirtschaft in Großbritannien: 80 Prozent der ökologischen Produkte, die dort verkauft werden, tragen das Siegel der Organisation. Der Verband begründete diesen Schritt mit den noch ungeklärten potentiellen Risiken dieser Technologie. Um dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen, sei die Nanotech-Freiheit in die Standards mitaufgenommen worden. „Nanopartikel haben in Kosmetika und Lebensmitteln nichts verloren“, so Gundula Azeez von der Soil Association. „Es ist besorgniserregend, dass die Regierung bislang versäumt hat, Regelungen zu entwickeln.“ Die kommerzielle Nutzung von Nanomaterialien müsse so lange eingestellt werden, bis verlässliche wissenschaftliche Forschungsergebnisse über gesundheitliche Auswirkungen vorlägen. „Wie schon bei der Gentechnik ignoriert die Regierung die sich anfänglich abzeichnenden Risiken“, so Azeez weiter. Im Zweifelsfall würde auch hier den kommerziellen Interessen der Vorrang vor dem Schutz der menschlichen Gesundheit gegeben. Viele Unternehmen, zum Beispiel L‘Oréal, Unilever, Boots und Lancome, verwenden heute schon Nanomaterialien in ihren Produkten. Laut Woodrow Wilson, International Center for Scholars, USA, sind weltweit über 500 Produkte auf dem Markt, die als Nano-Produkte kenntlich sind – vermutlich nur die Spitze des Eisbergs. Denn Hersteller sind nicht verpflichtet, Angaben über die Verwendung von Nanomaterialien zu machen. (PM Soil Association, 15.01.08; PM ETC Group, 14.01.08; www.nanotechproject.org/inventories/consumer/) (ts)

USA: Lobby für gv-Weizen

Bei einem Treffen der gemeinsamen Biotechnologie-Arbeitsgruppe der US-amerikanischen Weizen-Lobby-Organisationen „Wheat Associates“ und „National Association of Wheat Growers“ wurde die bisherige Voraussetzung für eine eventuelle Markteinführung von gentechnisch verändertem (gv) Weizen in Frage gestellt. Bisher war von den Wirtschaftsverbänden immer eine Einführung in mehreren Ländern - neben den USA zum Beispiel in Kanada oder Australien - gefordert worden, wenn es überhaupt zur Einführung des gv-Weizens kommen sollte, was derzeit mehr als unwahrscheinlich ist. Dies sei auch jetzt noch die Variante der Wahl für die Mitglieder der Biotech-Arbeitsgruppe, aber nicht mehr eine Bedingung. Neben Monsanto - der Konzern hatte vor etwa vier Jahren vergeblich versucht seinen gentechnisch veränderten herbizidtoleranten auf den nordamerikanischen Markt zu bringen - haben sowohl Bayer, Syngenta als auch BASF gv-Weizensorten in der Entwicklung. (www.capitalpress.info, 06.02.08, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)

Black Planet Award für Nestlé

Die Ethecon-Stiftung hat dem Unternehmen Nestlé den internationalen „Black Planet Award 2007“ verliehen. Die Wahl für diesen Schmähpreis fiel laut Stiftung auf Nestlé, da dieses Unternehmen – zu dem auch die Marken Thomy, Maggie, Nescafé und Smarties gehören – „in besonders herausragender Weise den ‚Blauen Planeten‘ gefährdet und ruiniert. (...) Management und AktionärInnen dieses schweizer Konzerns sind unter anderem für die verantwortungslose Vermarktung von Babynahrung, für Gen-Nahrung, für die Privatisierung und Monopolisierung des Wassers verantwortlich“, so die Stiftung. Das positive Pendant – der Blue Planet Award – ging diesmal an die indische Aktivistin Vandana Shiva (siehe GID 185, Landwirtschaft und Lebensmittel, kurz notiert). (PM attac München, attac Schweiz, ethecon-Stiftung, IBFAN, MultiWatch, NescaFair, 17.12.07) (ts)

Bayern: Kirchenland gentechnikfrei

Die katholische Kirche in Bayern hat den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihren Flächen verboten. Das Verbot gilt seit Anfang des Jahres und betrifft alle kirchlichen Flächen in den sieben bayerischen Diözesen, die von Kirchenstiftungen an Landwirte verpachtet werden. Den Pachtverträgen, die von der kirchlichen Pfründepachtstelle abgeschlossen werden, wurde eine entsprechende Klausel beigefügt. „Aufgrund der vielfältigen Risiken und dem derzeitigen Kenntnisstand und der Tatsache, dass sich die Schöpfung selbst ausgestaltet, ist die Anwendung der grünen Gentechnik auf landwirtschaftlichem Freiland grundsätzlich abzulehnen“, so Josef Holzbauer, Umweltbeauftragter der Diözese Passau in einer Stellungnahme. Eine Koexistenz sei nicht möglich, da die schleichende Kontamination herkömmlicher Sorten gar nicht verhindert werden könne. (www.dioezesanrat-passau.de, 17.01.08) (ts)

Darmbakterium als erneuerbare Energie

Eine neue Methode zur Herstellung von Wasserstoff will ein Forschungsteam um Thomas Wood von der Texas A&M University bei Houston, USA, gefunden haben. Die Wissenschaftler entfernten einige Gene aus dem Erbgut eines Darmbakteriums und konnten nach eigenen Angaben auf diese Weise die Wasserstoffproduktion des Bakteriums im Vergleich zur natürlichen Produktion um das etwa 140-fache steigern. Um es als Energiequelle zu nutzen müsse lediglich für eine ausreichende Versorgung mit Zucker gesorgt werden, sagte Wood. Kolibakterien produzieren mittels Fermentierung von Zucker Wasserstoff. Industriell wird Wasserstoff derzeit entweder aus Erdgas gewonnen oder durch Elektrolyse von Wasser. (www.wissenschaft.de, 31.01.08) (nb)

Frankreich: MON810 verboten

Frankreich hat den Bt-Mais der Linie MON810 für die jetzt anstehende Anbausaison verboten. Die Regierung hatte die gentechnisch veränderte Maislinie von einem Kommittee prüfen lassen. Deren Vorsitzender, der Senator Jean-Francois Legrand, sagte in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem französischen Umweltminister, Jean-Louis Borloo, „das Komittee kann nichts sagen, außer, dass es ernste Zweifel an der Verwendung von MON810 gibt“. Mit den gleichen Worten wird der französische Präsident Nicolas Sarkozy zitiert. Das Komittee ist aus Wissenschaftlern, Landwirten, Politikern und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen zusammengesetzt. Die Entscheidung ist auf der Basis der so genannten „Schutzklausel“ (safeguard clause) der Europäischen Union gefallen. Derzufolge muss Frankreich gegenüber der Europäischen Kommission nachweisen, dass es neue wissenschaftliche Erkenntnissse gibt, mit denen der Schritt begründet werden kann. Auf eine solche Vorgehensweise muss die EU-Kommission ihrerseits innerhalb einer Frist von 60 Tagen antworten. In Bezug auf das neu zu entwickelnde französische Gentechnikgesetz heißt es in der Reuters-Meldung, dieses sei im Senat blockiert, neue Gespräche werde es vermutlich im April geben. Frankreich hat bis heute die Freisetzungsrichtlinie der EU von 2001 nicht in nationales Recht umgesetzt. (www.reuters.com, 07.02.08; www.developpement-durable.gouv.fr) (pau)

Mehrheit gegen Embryonenforschung

Laut einer aktuellen Umfrage von TNS Infratest im Auftrag der „Stiftung Ja zum Leben” sind sechzig Prozent der Bevölkerung in Ost und West gegen die Forschung an embryonalen Stammzellen und befürworten stattdessen eine stärkere Förderung der adulten Stammzellforschung. Nur jeder Vierte befürwortet die Embryonenforschung. Damit ist die Ablehnung im Vergleich zu einer vor einem Jahr durchgeführten, gleich lautenden Umfrage gestiegen. (FAZ, 22.01.08) (mf)

Europaabgeordnete: Embryonenforschung nicht mehr fördern!

Abgeordnete aller großen Fraktionen des Europaparlaments haben die EU-Kommission in einer gemeinsamen Anfrage dazu aufgefordert, die Forschungsförderung von EU-weiten Projekten mit embryonalen Stammzellen zu überdenken. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wie die von japanischen Forschern um Shinya Yamanaka, und von US-amerikanischen Forschern vorgestellten Verfahren zur Gewinnung induzierter pluripotenter Stammzellen aus der Haut (siehe den Artikel „Durchbruch in der Stammzellforschung reloaded“ von Uta Wagenmann in GID 185) rechtfertigten es, die Förderung der ethisch umstrittenen Forschung einzustellen, heißt es in dem Schreiben. Gefordert wird darin auch eine Unterbrechung bereits begonnener Forschungsprojekte auf diesem Gebiet. (www.aerzteblatt.de, 21.01.08) (mf)

Kriminalistik: Neues Verfahren zur DNA-Analyse

Walter Parson, Wissenschaftler am Institut für Gerichtliche Medizin in Innsbruck, hat in der Fachzeitschrift Human Mutation eine neue Messtechnik vorgestellt, die im Rahmen der Aufklärung von Straftaten eine präzisere Zuordnung von DNA-Spuren zu Individuen ermöglichen kann. Neu an dem Verfahren ist, dass man damit neben der Länge der so genannten Short Tandem Repeats (STRs), also jenen Regionen auf der DNA, die in der Kriminalistik hierzulande untersucht werden dürfen, auch deren Zusammensetzung bestimmen kann. Dies soll laut Parson auch bei schlecht erhaltenen Spuren eine eindeutige Identifizierung von Tätern ermöglichen. In der Praxis führt die Analyse der STRs oft zu mehreren Personen: Dies liegt daran, dass sich die entsprechenden DNA-Abschnitte vor allem bei Angehörigen aus isoliert lebenden Bevölkerungsgruppen sehr oft gleichen. Unter anderem soll auf diese Weise auch die Eingrenzung der Herkunft einer Person leichter möglich sein. Allerdings handelt es sich dabei weiterhin um Wahrscheinlichkeiten - Aussagen über die Abstammung können nicht mit Sicherheit getroffen werden. (www.wissenschaft.de, 12.01.08) (mf)

Die „schwarzen Gene” von Mr. Watson

Erst Ende letzten Jahres war der als „Entdecker der Doppelhelix” geltende Nobelpreisträger James Watson wegen rassistischer Äußerungen auf einer Lesereise in Großbritannien öffentlich in Misskredit geraten: Britische Medien zitierten ihn mit den Worten, „schwarze” seien weniger intelligent als „weiße” Menschen (siehe dazu die Notiz: „Watson: die wissenschaftliche Basis von Rassismus und Eugenik“ in GID 185, Politik und Wirtschaft). Nun hat sich der Geschäftsführer der isländischen Firma deCode Genetics an die Analyse von Watsons im Internet veröffentlichtem Genom gemacht: Demnach soll dieses im Vergleich zum durchschnittlichen Genom eines Europäers rund sechzehn mal so viele Gene enthalten, die auf einen afrikanischen Ursprung seiner Vorfahren verweisen; es sei anzunehmen, so Kari Stefanson, dass Watson einen afrikanischen Urgroßahnen hat. (www.nytimes.com, 12.12.07) (mf)

EKD: Stichtag nicht aufweichen!

Der Rat der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) hat sich gegen eine Änderung des Stammzellgesetzes ausgesprochen. In der Stellungnahme vom 22. Januar fordert das kirchliche Leitungsgremium dazu auf, am Schutz menschlicher Embryonen festzuhalten. Sollte sich herausstellen, dass die engen Voraussetzungen der Zulassung des Stammzellen-Importes, wie sie im Bundestag nach ausführlicher Debatte vor rund sechs Jahren beschlossen wurden, „gar nicht ernst gemeint” gewesen seien, würde das Vertrauen in Forschung und Politik „schweren Schaden leiden”, warnen die kirchlichen Amtsträger in ihrer Erklärung „zum Fortgang der bioethischen Debatte”. Bereits die geltende Regelung, welche einen Import von humanen embryonalen Stammzellen unter strengen Bedingungen ermöglicht, „entfernt sich von dem Grundsatz, das Lebensrecht und den Lebensschutz menschlicher Embryonen von Anfang an zu gewährleisten und nicht um vermeintlich höherer Ziele willen in Frage zu stellen”, heißt es in der Stellungnahme weiter. Der Rat würdigt „Forschung, Technik und ärztliche Kunst” weiter als „gute Gaben Gottes” und betont wie bereits in seiner Erklärung vom 22. Mai 2001, in der bioethischen Debatte stünden sich „nicht, wie es manchmal irreführend dargestellt wird, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Interessen auf der einen und ethische Positionen auf der anderen Seite gegenüber”. Vielmehr seien es „die ethischen Maßstäbe selbst (…), die strittig geworden sind”. Dies zeige sich auch in anderen Streitfragen, wie der anstehenden Diskussion um die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland. Diese sei ebenfalls „mit dem Grundsatz des Schutzes menschlicher Embryonen von Anfang an nicht vereinbar”, bekräftigt der Rat in seiner Erklärung. (EKD, 22.01.08) (mf)

Die Kirchen im Stammzellstreit

Der Ex-Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, hat die Vorwürfe des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Huber, im Streit um den Stichtag für den Import humaner embryonaler Stammzellen zurückgewiesen. Huber hatte die katholische Kirche in einem Text unter dem Titel „Auch der katholische Mensch kann irren” scharf kritisiert und sich gleichzeitig wiederholt für eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes ausgesprochen. Dies hatte Proteste von Amtsträgern beider Kirchen ausgelöst. Mehrere evangelische Landesbischöfe waren seither auf Distanz zu seinen Äußerungen gegangen. Zuletzt hatte der Kasseler evangelische Bischof Martin Hein vor einem „Kulturkampf” der Kirchen gewarnt und „angesichts der Berichte aus den USA über das erfolgreiche Klonen menschlicher Embryonen” zu einer „profilierten Ökumene” aufgerufen. Auch Kardinal Lehman bekräftigte in seiner Stellungnahme erneut seine ablehnende Position zur Embryonenforschung: „Es geht nicht um den Stichtag, sondern um die Voraussetzungen dafür. Die entsprechenden embryonalen Stammzellen kann man nur erhalten, wenn ein Embryo getötet wird”, sagte Lehmann. „Hier kommt es auf Klarheit an von Anfang an.” (WAZ, 22.01.08; epd, 22.01.08) (mf)

USA: Sammlung biometrischer Daten

Eine Milliarde US-Dollar wird das FBI in den Aufbau einer neuen - dann weltgrößten - Datenbank investieren. Dort sollen biometrische Daten von US-Bürgern und von Ausländern gesammelt werden. Dies berichtete die US-amerikanische Tageszeitung Washington Post. Mit der neuen Datenbank sollen verschiedene bestehende Sammlungen zusammengeführt werden. Schon jetzt verfügt das FBI über etwa 55 Millionen elekronisch gespeicherte Fingerabdrücke. Hierauf können heute 900.000 autorisierte Personen zugreifen. Gesammelt werden sollen neben den Fingerabdrücken auch Iris-Scans und Gesichtsvermessungen. (Washington Post, 22.12.08) (pau)

Kroatien und Norwegen in der EPO

Die Europäische Patentorganisation (EPO) hat Anfang Januar mit Kroatien und Norwegen zwei neue Mitglieder bekommen. Damit erhöht sich die Zahl der Mitgliedsländer auf 34. Neben allen EU-Mitgliedsstaaten und den beiden Neulingen sind dies Island, Liechtenstein, Monaco, die Schweiz und die Türkei. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und die Republik Mazedonien erkennen europäische Patente in ihren Grenzen an. (www.epo.org, 01.01.08) (pau)

WTO-Strafzölle

Am 11. Januar 2008 endete für die Europäische Union die Frist der Welthandelsorganisation (WTO) zur Umsetzung des Urteils im so genannten EU-USA-Biotech-Streitfall. Nun drohen Strafzölle. Die USA, Kanada und Argentinien hatten die EU im Rahmen der WTO verklagt und ein Streitschlichtungspanel hatte bestimmte Regeln der europäischen Gentech-Gesetzgebung für nicht konform mit den WTO-Regeln erklärt. Zum Beispiel dürfen die länderspezifischen Einfuhrverbote, wie sie von mehreren EU-Ländern für verschiedene gentechnisch veränderte Pflanzen erlassen worden sind, nicht aufrecht erhalten werden. Während Argentinien und Kanada weitere Verhandlungsbereitschaft signalisierten, haben die USA angekündigt, bald mit der Erhebung von Strafzöllen zu beginnen. Dies ist die übliche Kompensation für entgangene Exporte, wenn ein Land die Entscheidung der „WTO-Richter“ nicht umsetzt. Die EU-Kommission hatte in der jüngeren Vergangenheit immer wieder versucht, insbesondere Österreich und Griechenland zur Aufgabe ihrer Importverbote zu bewegen, was bisher aber nicht von Erfolg gekrönt war. Vielmehr haben die Mitgliedsstaaten der Union im Ministerrat wiederholt das Recht auf nationale Sonderwege unterstützt. Zuletzt hatte Frankreich im Januar gentechnisch veränderten Mais verboten. (www.vdi.de, 16.01.08; siehe auch www.wto.org) (pau)

EFSA-Leitlinien zu GVO

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) um mehr Unterstützung bei der Bewertung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gebeten. Dazu gab es bereits im November ein Treffen von MitarbeiterInnen der zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten und VertreterInnen der EFSA. Dort äußerten sich sich die Teilnehmer unter anderem in der Weise, dass die bisherigen Leitlinien von den Mitgliedsstaaten angewendet werden, obwohl sie nicht verbindlich sind. Der Prozess ist nicht abgeschlossen, vielmehr zeigte sich, welche Aufgaben in Zukunft angegangen werden sollen. Dazu gehören zum Beispiel die regelmäßige Anpassung der Umweltrisiko-Abschätzung (environmental risk assessment) an den jeweiligen Stand der Wissenschaft. Zu diesem Punkt hat die EFSA eine eigene Arbeitsgruppe gebildet. Das Gleiche gilt für die Bewertung der zu erwartenden Risiken durch die Freisetzung von neuartigen gentechnisch veränderten (gv) Nutzpflanzen, von gv-Pflanzen zur Herstellung und Produktion pharmakologisch wirksamer Substanzen (pharm crops) und von gv-Bäumen. (www.foodnavigator.com, 31.01.08; www.efsa.europa.eu, 30.01.08) (pau)

Monsanto und Syngenta kneifen

Das Projekt „International Assessment of Agricultural Science and Technology“ soll in diesem Jahr seinen Abschluss finden. Für den April ist das Treffen zur Verabschiedung des Endberichts angekündigt. Nun haben die beiden Agrar- und Gentechnikkonzerne Monsanto und Syngenta ihren Rückzug angekündigt. Vier Jahre dauert der Prozess nun schon, in dem die Rolle von Wissenschaft, Technologien und deren praktische landwirtschaftliche Umsetzungen für die Reduzierung von Hunger und Armut abgeschätzt werden soll. 4.000 Expertinnen und Experten aus allen beteiligten Bereichen der Landwirtschaft - Industrie, Nichtregierungsorganisationen, VertreterInnen von sieben UN-Organisationen und der Landwirte - beraten und schreiben seit dieser Zeit an den Entwürfen für den Bericht. Der Rückzug wird - kommuniziert nur von einem Vertreter von CropLife, einer Agro-Industrie-Vereinigung, und nicht von den Konzernen selbst - vor allem mit der fehlenden Möglichkeit begründet, die eigenen Vorstellungen in den Berichtstext unterzubringen. So zum Beispiel, dass die Biotechnologie eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von Hunger und Armut spielt. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe der Bericht den Risiken der Biotechnologie mehr Raum als dem möglichen Nutzen. Auch wenn in dem Editorial von Nature durchaus kritisiert wird, dass das Kapitel zu Biotechnologie zweifelsfrei zu vorsichtig und nicht ausgewogen sei („undoubtedly over-cautious and unbalanced“), werden die beiden Konzerne aufgefordert an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die Auffassung, Biotechnologie sei „by itself“ nicht in der Lage Armut und Hunger zu reduzieren, sei unter Agrarwissenschaftlern, Politikern und deren Beratern die vorherrschende Meinung („mainstream“). Das könne auch in anderen Berichten gefunden werden, zum Beispiel in „Halving Hunger: It Can Be Done“, der unter dem ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan zusammengestellt wurde, und in dem die Ausweitung der Biotechnologie nicht zu den sieben Empfehlungen gehörte. (Nature, 17.01.08; Halving Hunger: It Can Be Done, UN-Millenium Project, Task Force on Hunger, 2005, im Netz ist der Bericht zu finden unter www.unmillenniumproject.org) (pau)

Erschienen in
GID-Ausgabe
186
vom Februar 2008
Seite 42 - 45