Welthandelspolitik für Gesellschaft und Bauern

Betroffene müssen mit einbezogen werden!

Die Europäische Union und die USA haben Verhandlungen über die Bildung einer Freihandelszone begonnen. Deren Einrichtung kann auch in der Landwirtschaft weit reichende Folgen haben. Statt bilateral und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln, müsste ein neues Handelssystem multilateral unter stärkerer Einbeziehung der Betroffenen und der Zivilgesellschaft entwickelt werden.

Es ist still geworden in der Welthandelsorganisation (WTO). Vor kurzem ist ein neuer Chef gewählt worden. Weltweit wurde berichtet, dass der Brasilianer Roberto Azevêdo den Briten Pascal Lamy ablöst. Er ist der erste Vertreter eines Schwellen- oder Entwicklungslandes, der diesen Posten besetzt. Azevêdo genießt keinen sonderlich guten Ruf bei Freihandelsbefürwortern. Das wird nicht zuletzt daran liegen, dass Brasilien in der letzten Zeit eher durch Handelshemmnisse als durch Handelserleichterungen aufgefallen ist. Die multilateralen Verhandlungen - also die, an denen letztendlich alle WTO-Mitglieder unmittelbar beteiligt sind - zur Ausgestaltung des Welthandels liegen brach. Nicht aber die bilateralen - die laufen auf Hochtouren. Rund 550 Einzelabkommen zwischen Ländern sind mittlerweile abgeschlossen. Streckenweise gehen Themen und Ausgestaltung weit über das hinaus, was bisher in der WTO beschlossen oder zuletzt verhandelt wurde. Die Europäische Union (EU) ist an 37 abgeschlossenen bilateralen Abkommen beteiligt, darunter mit Ländern wie Haiti, Syrien, Marokko oder Mexiko. Mit insgesamt 89 Ländern steht die EU bereits in Handelsgesprächen oder hat angekündigt, diese führen zu wollen. Viele afrikanische Länder sind dabei. Weitere sechs Länder stehen auf der Liste für künftige Handelsgespräche.1

Transatlantische Gespräche gestartet

Die derzeit am prominentesten diskutierte Verhandlung über ein Freihandelsabkommen ist die jüngst gestartete zwischen der EU und den USA. Sie trägt den sperrigen Namen „Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen“ (TTIP). Auf der Verhandlungsliste stehen Zollabbau, sowie Marktöffnung für Investitionen, Dienstleistungen und öffentliche Beschaffung. Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene und in diesem Frühjahr veröffentlichte Studie 2 kommt zu dem Schluss, dass in der EU von solch einem Abkommen am meisten der Agrarsektor, die Chemie- und die Autoindustrie betroffen sein würden. Für die Studie sind Firmen nach ihrer Einschätzung der Handelshemmnisse gefragt worden. Dabei kommen auf der einen Seite die steuerlichen beziehungsweise den Zoll betreffenden (die so genannten tarifären) Kosten zum Tragen. Andererseits sind hier auch die indirekten (die nicht-tarifären) Kosten gemeint, die sich aus unterschiedlichen Standards ergeben. Letztere werden zur Herstellung einer gewissen Vergleichbarkeit in erstere umgerechnet und dann als „Zolläquivalente“ bezeichnet. Im Agrarsektor hat die Studie auf dieser Grundlage ein Zolläquivalent von 56,8 Prozent für Lebensmittelimporte aus den USA ermittelt. Der Studie zufolge schützen die USA ihren Markt vor Importen von EU-Lebensmitteln mit einem Zolläquivalent von 73,3 Prozent.3 Im Agrarhandel mit Drittstaaten - also Ländern, die nicht Teil der Europäischen Union sind - exportierte Deutschland im Jahr 2012 insgesamt Agrargüter im Wert von 15 Milliarden Euro. Importiert wurden Waren dieser Branche im Wert von 22,8 Milliarden Euro. Die USA ist dabei ein wichtiger Drittlandsmarkt für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft: Exportierte Waren im Wert von 1,6 Milliarden Euro stehen Importen aus den USA im Wert von 2 Milliarden Euro gegenüber. In die USA werden vor allem weiterverarbeitete Produkte ausgeführt - allen voran Milchprodukte, aber ebenso Kaffee, Süßwaren und so genannte Dauerbackwaren.4 Aus den Vereinigten Staaten importiert Deutschland dagegen vor allem Rohstoffe wie Sojabohnen, Fisch, Fleisch und Nüsse.5 Die Agrarhandelsgeschäfte mit den Drittstaaten sind besonders dadurch gekennzeichnet, dass billig erzeugte Futtermittel (vor allem Eiweißfutter) importiert werden und verhalten sich damit wie der Agrarhandel mit den Ländern der Europäischen Union.6 Damit wird die zunehmende Massentierhaltung forciert und Überschüsse von Milch- und Fleischprodukten erzeugt. Diese gehen ihrerseits wiederum in den Export, landen zum Teil auch in Entwicklungsländern und haben dort bereits nachweislich zu Marktstörungen geführt.7 Diese Handelsströme sind im Interesse der exportorientierten Lebensmittel- und Agrarindustrie, die ständig auf der Suche nach weiteren Absatzmärkten und Profitsteigerungen außerhalb der EU ist.

Standards für die Industrie

Die Zölle im Außenhandel zwischen EU und USA sind bereits jetzt schon recht niedrig und bewegen sich unterhalb von fünf Prozent. Deshalb wird der Fokus bei den geplanten Verhandlungen um ein transatlantisches Freihandelsabkommen im Agrarsektor vor allem auf dem Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse liegen; das heißt vor allem im Bereich von Regeln und Qualitätsstandards. Dahinter verbirgt sich eine Angleichung der Standards für Lebensmittel. Zu befürchten ist, dass diese „Angleichung“ zulasten der zum Teil höheren EU-Standards gehen wird. Dies betrifft zum Beispiel die Behandlung von Nutztieren mit Wachstumshormonen. Diese werden in den USA als gängige Masthilfe eingesetzt, zum Beispiel bei Rindern. Auch das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus geklonten Tieren, das in den USA bereits weit verbreitet ist, könnte in der EU Einzug halten. In Deutschland ist den Bäuerinnen und Bauern der Nachbau - also die Nutzung von selbst geerntetem Getreide als Saatgut - zum Beispiel erlaubt, während er in den USA bereits verboten ist. Die in der EU umstrittene Vergabe von Patenten auf Lebewesen könnte noch stark ausgedehnt werden.

Gentechnik und Lebensmittelverarbeitung

„Gentechnik gelangt vor allem über den Import von Soja in unsere Futtertröge. Die USA wird alles daran setzen, dass das auch so bleibt beziehungsweise, dass Restriktionen herabgesetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass bei der anvisierten gegenseitigen Anerkennung von Standards US-Gentechnik-Konzerne mit ihren Produkten noch leichteren Zugang zu den EU-Märkten bekommen“, sagt Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Dafür werden die USA, in denen es (noch) keine Kennzeichnungsregelungen für gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe in Lebensmitteln gibt, versuchen, die europäischen Kennzeichnungsregelungen auszuhebeln. Es ist eher nicht damit zu rechnen, dass im Rahmen der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen eine Kennzeichnungspflicht auf beiden Seiten des Ozeans - sowohl bei pflanzlichen als auch bei tierischen Lebensmitteln - durchgesetzt werden kann.8 Zudem wird es im Interesse der USA sein, den Zulassungsprozess für Gentechnik-Pflanzen für den Import oder den Anbau in der EU zu beschleunigen. Die USA könnten auch versuchen durchzusetzen, dass im eigenen Land für sicher befundene gentechnisch veränderte Produkte auch in der EU - und somit ohne Prüfung nach europäischem Recht - zugelassen werden müssen. Damit würde das eigenständige Zulassungssystem der EU außer Kraft gesetzt. Ein weiteres Anliegen der USA - das sich wenig überraschend mit den Forderungen der Gentechnik-Industrie deckt - wird sein, die Nulltoleranz für nicht zugelassene GVO bei Lebensmitteln aufzuheben und die Anbau-Verbotsmöglichkeiten in der EU außer Kraft zu setzen. Auch beim Saatgut werden die USA versuchen, die geltende und bewährte Nulltoleranz bei gentechnischen Verunreinigungen aufzuweichen, und Schwellenwerte einzufordern. „Bisher konnte die Gentechnikindustrie in der EU nicht Fuß fassen, da ein Großteil der Bevölkerung und der Bäuerinnen und Bauern diese Risikotechnologie ablehnt“, sagt Volling weiter. „Da die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden sollen, wird die Gentechnikindustrie diesen Weg nutzen, um ihre Interessen an der kritischen Gesellschaft vorbei durchzusetzen.“ Die Verhandlungen wurden intensiv vorbereitet. Die EU ist zum Teil in Vorleistung gegangen, indem sie Standards bereits aufgeweicht hat. Auf Grundlage einer Unbedenklichkeitsstudie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erlaubt die EU-Kommission seit dem 4. Februar das Besprühen von Rindfleisch-Schlachtkörpern mit Milchsäure. Diese lässt das Fleisch reifen und wirkt gleichzeitig bakterienhemmend. In der EU durfte bislang Fleisch nur mit Trinkwasser gewaschen werden. Milchsäurebehandlung ist in den USA gängige Praxis. Durch diese Behandlung kann unter anderem das Salmonellenrisiko verringert werden. Dasselbe geschieht natürlicherweise, wenn das Fleisch durch das sogenannte Abhängen oder das Einschweißen in Vakuumbeutel reifen kann. Auch dabei entsteht Milchsäure. „Die natürliche Fleischreifung wird durch den technischen Prozess der Milchsäurebehandlung von Schlachtkörperhälften abgekürzt“, sagt Stefan Wendt, Amtstierarzt im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein. Noch verboten in der EU, aber erlaubt in den USA ist die Chlorbehandlung von Hähnchenfleisch.

Einfallstore für kritische Themen

„In der Politik ist im Sinne des Schutzes der Interessen von Bäuerinnen und Bauern, VerbraucherInnen und der Umwelt keine rote Linie erkennbar“, stellt AbL-Bundesvorsitzender Bernd Voß fest. „Es ist damit zu rechnen, dass Standards abgebaut werden. Alles steht zur Disposition. Bei allen kritischen Themen gibt es Einfallstore. Es gilt, die Sicherung der Lebensmittel und bäuerlicher Lebensmittelerzeugung zu verteidigen.“ Weniger oder abgesenkte Standards bedeuten vor allem billigere Bezugsmöglichkeiten für Rohstoffe sowie günstigere Produktionsmöglichkeiten durch Rationalisierung. Das hilft vor allem den großen Unternehmen der Branche. So wird weiterhin die Orientierung am Weltmarkt forciert statt die regionale, vielfältige, an Kreisläufen orientierte handwerkliche Lebensmittelerzeugung. Die Einschätzung von Details und Gefahren der Verhandlungen ist oft auf Vermutungen angewiesen, da die genauen Inhalte nicht an die politische oder zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit kommuniziert werden. „Das ist eine absolut undemokratische Geheimpraxis“, sagt Peter Fuchs von PowerShift, einem Verein, der sich für eine ökologisch-solidarische Energie- und Weltwirtschaft einsetzt. „Selbst im EU-Parlament werden nur wenige ausgewählte Parlamentarier genau informiert und das oft nur unter strengen Schweigepflichten. Mit der Industrie wird dagegen offen abgestimmt, was die gerne möchte. Dadurch“, so Fuchs weiter, „erfahren wir von zentralen Entwicklungen oft zu spät. Jetzt gilt es Druck zu machen, um Detailinfos über das EU-Verhandlungsmandat zu erhalten und dann eine kritische Gegenöffentlichkeit aufzubauen.“ Frei nach dem Motto der Occupy-Bewegung könnte man auch sagen, es finden Geheimverhandlungen für das 1 Prozent statt. Das dürfen sich die übrigen 99 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sowie Bäuerinnen und Bauern jedoch nicht bieten lassen.9

Wie geht’s weiter?

Ein neues gesellschaftliches Bündnis von 22 Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz, Entwicklungs- und Handelspolitik hat sich zusammengeschlossen und das gemeinsame Positionspapier „Transatlantische Partnerschaft geht anders“ 10 entwickelt. Unter der Federführung der Internetaktivisten von Campact fand anlässlich des Obama-Besuchs im Juni eine medienwirksame Aktion in Berlin statt. Der Widerstand gegen die aggressiven und undemokratischen Handelsbemühungen ist die Voraussetzung, damit sich ein anderes, besseres Handelssystem etablieren kann. Zu Zeiten in denen von der Welthandelsorganisation noch mehr zu hören war, ist nicht selten die Forderung „Landwirtschaft raus aus der WTO!“ aufgekommen. Diese ist nachvollziehbar, denn die lediglich auf Freihandel ausgerichteten Verhandlungen waren nicht im Sinne der Gesellschaft. Die AbL hat diese Forderung aber nie vorangetrieben. Für ein neues Handelssystem ist nicht wesentlich, auf welcher Ebene es verhandelt wird, in der WTO oder an einem anderen internationalen Organ angedockt. Ausschlaggebend ist, wie verhandelt wird, und welche Interessen berücksichtigt werden beziehungsweise sich durchsetzen können. Handelspolitik muss auf multilateraler Ebene geführt werden. Das heißt vor allem, dass auch die Betroffenen, also im vorliegenden Fall zum Beispiel auch die Bäuerinnen und Bauern sowie die Zivilgesellschaft, mit an die Verhandlungstische müssen. Dabei müssen die sozialen und ökologischen Rechte für die Menschen in aller Welt in den Vordergrund gestellt werden. Ziel ist der Erhalt und die Stärkung einer bäuerlichen ökologischen Landwirtschaft, einer qualitätsorientierten, möglichst regionalen Lebensmittelerzeugung, einer artgerechten Tierhaltung, der Verzicht auf Risikotechnologien, der Stopp der Monopolisierung der Lebensmittelmärkte durch geistige Eigentumsrechte und ein fairer Handel mit Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in der Welt. Die Ernährungssouveränität aller Länder muss gewährleistet werden.

  • 1Bei bilateralen Verhandlungen kann die EU mit einzelnen Ländern oder mit Länder-Zusammenschlüssen am Tisch sitzen.
  • 2Im Original: „Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment“ (etwa: Transatlantische Barrieren für Handel und Investitionen reduzieren), im Netz unter: www.kurzlink.de/gid219_k.
  • 3Siehe Fußnote 2, dort Seite 20.
  • 4„Dauerbackwaren sind ‚Feine Backwaren’, die für einen längeren Zeitraum haltbar sind. Sie grenzen sich von Brot und Kleingebäck dadurch ab, dass sie mehr Zucker und Fett, aber weniger Feuchtigkeit enthalten“ - aus der Online-Enzyklopädie Wikipedia.
  • 5Siehe dazu beim Bundeslandwirtschaftsministerium unter: www.bmelv-statistik.de oder www.kurzlink.de/gid219_l.
  • 6Dass die Produktion der Futtermittel viele Kosten erzeugt, die in der offiziellen Abrechnung unberücksichtigt bleiben (zum Beispiel durch die Vergiftung des südamerikanischen Kontinents), bleibt hier unberücksichtigt, soll aber wenigstens erwähnt werden.
  • 7Siehe das Fallbeispiel „Milchdumping in Kamerun“. Im Netz unter: www.brot-fuer-die-welt.de oder www.kurzlink.de/gid219_m.
  • 8Siehe dazu auch den Beitrag „USA: Jetzt kennzeichnen!“ von Christof Potthof auf Seite 25 in diesem Heft.
  • 9Der Slogan „We are the 99 %“ (etwa: „Wir sind die 99 %“) der Occupy-Bewegung zur stärkeren Regulierung des Kapitalverkehrs unterstreicht (grob zusammengefasst), dass auf den Finanzmärkten (und bei der die Finanzmärkte betreffenden Politik) nur die Interessen von etwa einem Prozent der Bevölkerung berücksichtigt werden.
  • 10Siehe www.abl-ev.de/themen/fairer-welthandel/positionen….
Erschienen in
GID-Ausgabe
219
vom September 2013
Seite 8 - 10

Berit Thomsen ist Mitarbeiterin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) mit den Schwerpunkten internationale Agrar- und Entwicklungspolitik.

zur Artikelübersicht