Jetzt steht es 2:0 für die Politik

Interview mit René Röspel

Der Bioethik-Experte René Röspel (SPD) über Stammzellen, Stichtage und den geplanten „Nachschlag” für die Wissenschaft

Bei unserem letzten Gespräch zum Thema Stammzellen 2005 haben Sie explizit erklärt, dass Sie keinen Veränderungsbedarf zur bestehenden Gesetzeslage sehen. Mittlerweile unterstützen Sie federführend die Verschiebung des Stichtags für die Einführung embryonaler Stammzellen auf Mai 2007. Warum dieser Gesinnungswandel?

Das ist kein Gesinnungswandel, vielmehr ist im Mai 2007 klar geworden, dass die jetzt zur Verfügung stehenden Zellen nicht mehr lange für Forschungszwecke geeignet sind. Ich habe 2002, nachdem ich grundsätzlich gegen den Import gestimmt habe, den Kompromiss mitgetragen, den Forschern in begrenztem Umfang Stammzellen zur Verfügung zu stellen. Dieser Kompromiss kann nun aber nur gehalten werden, wenn man diesen Stichtag einmalig verschiebt.

Es wurde aber auch der Verdacht laut, dass die beteiligten Forscher vor allem Kosten umgehen wollen, weil die derzeit verfügbaren Stammzellen aufgrund der Patente sehr teuer geworden sind.

Das ist möglich, aber kein wesentliches Argument für die jetzige Debatte. Der primäre Grund ist die schlechte Qualität der derzeit verfügbaren Zellen. Von Forschern wird berichtet, dass die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Forschungsprojekten etwa durch Zellmutationen zunehmend schwieriger wird. Wenn wir jetzt also einmalig den Stichtag verschieben, werden die Forscher die nächsten Jahre genügend Stammzellen zur Verfügung haben, um sagen zu können, diese Forschung ist aussichtsreich oder nicht. Dann sind sie unter Beweispflicht.

Sie sehen also nicht die Gefahr, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft in fünf Jahren wieder kommt und sagt, es gebe zu wenig oder nur unbrauchbares Material?

Nein, die DFG sagt ja selbst, momentan existierten weltweit 500 Stammzelllinien. Man könnte dann auch nicht mehr argumentieren, es ginge kein Anreiz für die Produktion von neuen Stammzelllinien aus. Das würde eine ganz neue ethische Diskussion provozieren.

Forscher in Kalifornien behaupten, sie seien erstmals beim Embryonenklonen erfolgreich gewesen. Zwei anderen Teams ist es gelungen, Hautzellen zu pluripotenten Stammzellen zu reprogrammieren. An das letztere Verfahren werden große Hoffnungen geknüpft, auch, weil es embryonale Stammzellforschung überflüssig machen würde. Ist die ganze derzeitige Diskussion damit nicht obsolet geworden?

Die induzierten pluripotenten Stammzellen der Teams von Yamanaka und Thomson sind natürlich sehr erfolgversprechend. Allerdings sagt Yamanaka, dessen explizites Ziel es ist, embryonale Stammzellen überflüssig zu machen, dass man sie noch eine Weile brauchen wird. Von daher ist es schwierig, ihn als Kronzeugen dafür aufzurufen, man benötige sie nun gar nicht mehr. Natürlich hätte ich mir gewünscht, ganz andere wissenschaftliche Wege zu gehen, aber wir haben 2002 nun einmal diesen politischen Kompromiss geschlossen, um die Stammzelldebatte zu befrieden, und ich fühle mich daran gebunden. Also geben wir den Forschern nun eben einen Nachschlag. Es wird aber weiterhin keinen Anreiz geben, durch Forschung Embryonen zu zerstören, das kann man mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages sicherstellen.

Der ehemalige DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker hat aber gerade eben wieder erklärt,dass embryonale Stammzellen nicht nur als Vergleichsmaterial, sondern auch zu therapeutischen Zwecken genutzt werden sollen.

Das sehe ich in weiter Ferne. Ich rede über Grundlagenforschung, deren Erkenntnisse auf die adulten Stammzellen übertragen werden könnten. Therapeutische Ansätze sind, glaube ich, ziemlich unrealistisch, zumindest solche, die die Patienten wirklich erreichen.

Gilt das auch für die induzierten pluripotenten Stammzellen?

Auch da gibt es eine Reihe von Problemen, die unabhängig von der Herkunft sind, zum Beispiel Stammzellen so stabil zu halten, dass man sie wie ein Arzneimittel einsetzen kann. Stammzelllinien entwickeln sich nun einmal und bergen bisher ungelöste Probleme wie Tumorenstehung und Abstoßungsreaktionen. Unbeantwortet ist auch die Frage, wie man das für eine größere Gruppe von Patienten überhaupt finanzieren will. Das alles sind aber nachgeordnete Fragen, wichtig bei der jetzigen Entscheidung sind ethische Erwägungen. Für mich kommt die Zerstörung von Embryonen nach wie vor nicht in Frage, das ist nicht zu rechtfertigen.

Einmal angenommen, ein Verfahren wie es Lanza von der Firma ACT anwendet, also ein Embryonenklonen, bei dem der Embryo nicht zerstört wird, wäre erfolgversprechend. Das würde wesentliche gegen das Klonen vorgebrachte Argumente erledigen.

Auch wenn bei dieser Forschung der Embryo nicht zerstört wird, ist es Forschung am Embryo, und es handelt sich um ein Klonverfahren. Das ist eine Grenzüberschreitung, die ich mir hierzulande nicht vorstellen kann. Davon abgesehen, hat Lanza gar keinen Beweis erbracht, dass sich aus diesem Verfahren Stammzellen gewinnen lassen.

Wenn man die Diskussion über die letzten Jahre beobachtet, drängt sich der Eindruck auf, dass das Trommelfeuer der Wissenschaftler und ihrer Lobbyorganisationen nun Wirkung auf die Politik gezeigt hat.

Das stimmt insofern, als dass es ohne die Intervention der Wissenschaftler keine neuerliche Debatte und keine Änderung des Stammzellgesetzes geben würde. Ich finde das aber auch nicht schlimm, denn es bleibt die Entscheidung des Parlaments, und man muss sehen, wie man den einmal gefundenen Kompromiss erhalten kann. Das bedeutet aber auch, dass es nun für die Politik 2:0 steht, wir haben uns zwei Mal bewegt und die Bringschuld liegt nun auf der Seite der Forschenden.

Neben der Verschiebung des Stichtags soll auch die Strafandrohung für Forscher aufgehoben werden, die an Stammzellen arbeiten, die nach dem gültigen Stichtag gewonnen wurden. Mir ist aber kein einziger Fall bekannt, wo Wissenschaftler nach dem Stammzellgesetz belangt worden wären.

Mir auch nicht. Es wird aber immer wieder berichtet, dass es Verunsicherungen gibt in der Frage, inwieweit man sich an Forschungskooperationen beteiligen kann. Deshalb soll das auf eine rechtlich klarere Grundlage gestellt werden. Die Strafandrohung war 2002 eine in letzter Sekunde von Teilen der Union eingebrachte Regelung, sonst hätte der Kompromiss keine Mehrheit gefunden. Ich glaube, sie hat sich nicht bewährt und macht auch keinen Sinn.

Die Situation im Bundestag ähnelt ein wenig der vor sechs Jahren: Es gibt mehrere interfraktionelle Anträge, die reichen vom völligen Importverbot bis hin zur völligen Freigabe des Stammzellimports. Rechnen Sie überhaupt mit Mehrheiten, wer wird sich durchsetzen?

Ich glaube, dass unser Antrag gute Chancen hat durchzukommen.Umfragen deuten darauf hin, dass die Bevölkerung mehrheitlich gegen embryonale Stammzellforschung ist. Da muss man immer berücksichtigen, wie gefragt worden ist. Wenn man zum Beispiel fälschlicherweise danach fragt, ob mit der Forschung an Embryonen schwere Krankheiten geheilt werden können, ist das Bild ganz anders, dann ist die Mehrheit dafür. Ich bin bei der Einschätzung solcher Umfragen sehr zurückhaltend.
Das Interview führte Ulrike Baureithel

Erschienen in
GID-Ausgabe
186
vom Februar 2008
Seite 36 - 38

René Röspel ist Biologie und seit 1998 Abgeordneter des Deutschen Bundestags. Bis 2005 war er Vorsitzender der Bioethik-Enquete, seither Mitglied im Parlamentarischen Beirat des Deutschen Bundestags für Fragen der Bioethtik in den Lebenswissenschaften.

zur Artikelübersicht

Bundestag: Stammzellgesetz

Am 14. Februar, also noch vor Erscheinen dieser GID-Ausgabe, wird eine Erste Lesung verschiedener Gesetzesentwürfe zum Stammzellgesetz im Bundestag stattfinden. Anschließend wird die Diskussion dann in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen werden, wo dann eine Expertenanhörung beschlossen werden kann. Insgesamt liegen zwei Gesetzentwürfe und ein Gruppenantrag vor, zwei weitere Gesetzentwürfe wurden angekündigt. Zur Diskussion stehen Vorschläge, welche die ganze Palette von Forderungen - angefangen von einer völligen Liberalisierung der embryonalen Stammzellforschung bis hin zum völligen Verbot weiterer Stammzellenimporte - abdecken und jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen vertreten werden. Am weitreichendsten unter den „liberalen” Anträgen ist der von FDP-Forschungspolitikerin Ulrike Flach und Rolf Stöckel (SPD) vorgelegte und von zwei CDU-Abgeordneten unterzeichnete Gesetzentwurf „für eine menschenfreundliche Medizin”. Er fordert, die Stichtagsregelung ebenso wie die Strafandrohung gegen deutsche Wissenschaftler, die sich an Forschungsprojekten mit humanen embryonalen Stammzellen im Ausland beteiligen, komplett zu streichen. Danach soll künftig lediglich per Einzelfallprüfung entschieden werden, wer in Deutschland an welchen Zellen forschen darf. Eine einmalige Vorverlegung des geltenden Stichtags auf den 1. Mai 2007 fordert der SPD-Bioethikexperte René Röspel, der damit von früheren Positionen gegen eine Ausweitung der embryonalen Stammzellforschung abrückt. Sein Antrag wird von vielen SPD-Abgeordneten, aber auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Annette Schavan sowie Verteidigungsminister Franz Josef Jung und Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (alle CDU/CSU) unterstützt. Ausgangspunkt für diese Position ist unter anderem die Annahme, eine Forschung an embryonalen Stammzellen sei auch Voraussetzung für einen „Durchbruch bei adulten Stammzellen”. Ein bislang von rund 120 Abgeordneten unterzeichneter Gruppenantrag „Keine Änderung des Stichtags im Stammzellgesetz - adulte Stamzellforschung fördern” wird vor allem von Abgeordneten der Union und von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Noch weiter geht ein Antrag von Bioethikexperte Hubert Hüppe (CDU) für eine Rückkehr zu einem völligen Importverbot von embryonalen Stammzellen. Mit diesem Gesetzentwurf solle die in einer aktuellen Umfrage erhobene Mehrheitsmeinung der Bevölkerung wiedergegeben werden, sagte Hüppe gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt (zur Umfrage vergleiche die Notiz: Mehrheit gegen Embryonenforschung in diesem Heft). (Deutsches Ärzteblatt 105 (4); www.aerzteblatt.de, 14.01.08; Ärzte Zeitung, 25.01.08)
(Monika Feuerlein)