Kurz notiert: Landwirtschaft & Lebensmittel
Keine deutsche Sortenzulassung für gv-Mais
Das Bundessortenamt (BSA) hat kurzfristig die geplante Erteilung einer Sortenzulassung für eine gentechnisch veränderte (gv) Maissorte von der Tagesordnung einer Sitzung am 30. Mai genommen. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) "konnte [der Gentechnik-Konzern Monsanto] offenbar rechtliche Bedenken des Bundeslandwirtschaftsministeriums bezüglich seines insektengiftigen Mais Mon 810 nicht widerlegen." Neben Monsanto hat auch Pioneer Hi-Bred die Zulassung beantragt. In der aktuellen Anbausaison werden in Deutschland auf etwa 350 Hektar gentechnisch veränderte Maisssorten mit dem Konstrukt Mon 810 angebaut. Diese sind durch eine auf ein Jahr beschränkte Vorvertriebsgenehmigung des BSA legitimiert. Eine Sortenzulassung wird aber neben der rechtlichen Anerkennung des Saatgutes auch als eine Art Anbauempfehlung verstanden, da im Rahmen der Prüfungen auch der Ertrag und andere agronomische Parameter mitbeurteilt werden. Die Bundesregierung hatte sich im März bei einer Abstimmung in Brüssel skeptisch gegenüber dem Monsanto-Mais gezeigt und die Anbaugenehmigung in Frage gestellt. Damit stellt sich Deutschland mit Österreich, Polen und Ungarn in eine Reihe, die schon seit längerem versuchen auf europäischer Ebene gegen die Zulassung vorzugehen. Die drei anderen Länder sind allerdings einen deutlichen Schrit weiter gegangen und haben nationale Verbote für Mon 810-Sorten ausgesprochen. In Ungarn wurden erst vor kurzem Ergebnisse von Untersuchungen bekannt, nach denen der gv-Mais Nicht-Zielorganismen schädigt (siehe Notiz "Mon 810 in Ungarn"). Georg Janssen, Bundesgeschäftsführer der AbL, begrüßte die Entscheidung des Sortenamtes mit den Worten, die Vertagung sei "eine Niederlage für Monsanto und ein Erfolg für die Mehrheit der Bauern und Verbraucher, die keinen Nutzen von gentechnischen Sorten haben". Die AbL hatte gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation Greenpeace bereits am 18. April in Hannover gegen die seinerzeit noch bevorstehende Sortenzulassung protestiert. (PM AbL, 03.06.05; Frankfurter Rundschau, 24.05.05) (pau)
Mon 810 in Ungarn
Der ungarische Wissenschaftler Bela Darvas hat mit seinen Untersuchungen nachgewiesen, dass der gentechnisch veränderte Bt-Mais auf der Basis des Genkonstrukes Mon 810 negative Effekte auf die Umwelt haben kann. Professor Darvas, der auch Mitglied in der ungarischen Akademie der Wissenschaften ist, sagte anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Umweltorganisation Greenpeace, "Bt-Mais kann verschiedene unbeabsichtigte Effekte auf eine Reihe von Arten haben. Ungarn kann das Risiko nicht auf sich nehmen, diese Pflanzen zuzulassen, bis die Effekte gut untersucht sind." Die Forschungen von Darvas hatten schädigende Wirkungen auf veschiedene geschützte Schmetterlingsarten und weitere Hinweise auf so genannte Sekundäreffekte ergeben. Die Ergebnisse hatten die ungarische Regierung dazu bewogen auf der nationalen Ebene ein Verbot der Mon 810-Maissorten auszusprechen, obwohl es eine europaweite Genehmigung für den Anbau gibt. Auch Österreich und Polen haben Anbauverbote für Mon 810-Sorten erlassen. (PM Greenpeace, 24.05.05) (pau)
Illegaler Reis-Anbau in China
Recherchen der Umweltorganisation Greenpeace zufolge ist in China großflächig gentechnisch veränderter Reis angebaut worden. Nach Auskünften der Sprecherin Sze Pang Cheung von Greenpeace China seien bis zu 1.200 Tonnen in den Handel geraten. Mit Labortests sei bei 19 von 25 Reisproben aus der zentralchinesischen Provinz Hubei Reis mit einer Genmanipulation nachgewiesen worden, der in China weder für den menschlichen Verzehr noch für den Export zugelassen sei. Der gentechnisch veränderte Bt-Reis, der ein Toxin des bodenlebenden Bakteriums Bacillus thuringiensis produziert, biete keine Lebensmittelsicherheit und gefährde in einem der größten Reis-Exportländer ein Grundnahrungsmittel. (www.ard.de, 14.04.05) (ben)
Bt10-Tests
Einem Bericht des Institutes of Science in Society (ISIS - etwa: Institut der Wissenschaft in der Gesellschaft) ist das Testverfahren für die nicht zugelassene gentechnisch veränderte Maissorte Bt10 fehlerhaft. Nach Ansicht der beiden Autoren des Berichtes, Dr. Mae-Wan Ho und Professor Joe Cummins, fehlt bei der Beschreibung des Testverfahrens für Bt10 jeglicher Hinweis auf so genannte negativ-falsche Ergebnisse, das heißt auf solche Tests, denen verunreinigte Mais-Chargen entgehen. Diese sind, nach Ansicht von Ho und Cummins, "ein Problem bei PCR-Methoden, insbesondere wenn es sich um nicht stabil eingebaute DNA-Fragmente handelt". Im Gegensatz dazu werde mehrfach erwähnt, dass falsch-positive Ergebnisse nur bei diesem Verfahren nicht vorkommen. Dabei wird gerade der Status von möglicherweise falsch-positiven Ergebnissen von Ho und Cummins in Frage gestellt, da in der Beschreibung der Bt10-Sorte bestimmte DNA-Fragmente gefunden wurden, deren Ausschluss als falsch-positive nicht berechtigt sei. In der Beschreibung des Testes wird in Verbindung mit diesen DNA-Fragmenten nur geschlussfolgert, dass er noch optimiert werden kann, aber für den vorgesehenen Zweck geeignet sei. Im übrigen gehe aus den Charakterisierungen von Bt10 und Bt11 hervor, dass die beiden auch abseits des in Bt10 vorhandenen Ampicillin-Gens nicht identisch seien. Zum Beispiel zeige ein Bericht von Syngenta an die US-amerikanische Umweltbehörde, der wiederum dem ISIS vorliegt, dass das neu eingefügte Genkonstrukt im Bt10 auf dem Chromosom 1, in Bt11 aber auf dem mit der Nummer 8 zu finden sei. Die US-Regierung hat die schweizerische Firma mittlerweile zu einer Strafe von 375.000 US-Dollar (etwa 270.000 Euro) verurteilt. (ISIS-PM, 18.05.05, www.i-sis.org.uk) (pau)
Bt10 in Irland
Eine Schiffsladung der weltweit nicht genehmigten gentechnisch veränderten Maissorte Bt10 des schweizerischen Konzerns Syngenta ist am 24. Mai in dem irischen Hafen Greenore Port in Co. Louth angekommen. Wie einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25. Mai 2005 zu entnehmen ist, handelt es sich um Maiskleber-Futtermittel, die nicht auf den europäischen Markt kommen dürfen, und gleichzeitig um den ersten Fall, nachdem die Europäische Union am 18. April ihre Maßnahmen in Kraft gesetzt hatte, Bt10-Mais aus Europa fernzuhalten. Syngenta hatte über einen Zeitraum von vier Jahren fälschlicherweise Bt10-Mais anstatt Bt11 ausgeliefert, was dazu geführt hat, dass mehr als einhunderttausend Tonnen nicht genehmigter Ware auf den Markt gekommen sein können. Die Europäische Kommission schlussfolgert in der Pressemitteilung, dass erkennbar sei, dass die neuen Maßnahmen funktionieren. Diesen zufolge müssen die Ladungen in den USA untersucht werden und deren Bt10-Freiheit muss garantiert werden können. In dem vorliegenden Fall war der Test in den USA durchgeführt worden, das Schiff bei Vorliegen des Ergebnisses aber schon unterwegs. Die irischen Behörden waren noch vor Eintreffen des Schiffes informiert worden und überwachen nun den Verkauf der Ware. Der Bt10 trägt ein Gen zur Produktion eines insektengiftigen Toxins und außerdem eine Antibiotikaresistenz gegen Ampicillin, ein Antibiotikum, das in der Humanmedizin eingesetzt wird. (PM der Europäischen Kommission, 25.05.05; siehe auch GID 169, S. 23 "Bt10-Mais freigesetzt") (pau)
Bt10 in Japan
Der weltweit nicht zugelassene gentechnisch veränderte Bt10-Mais von Syngenta ist Ende Mai und Anfang Juni in zwei Lieferungen in den japanischen Häfen Nagoya und Tomakomai gefunden worden. Dies erklärte das japanische Ministerium für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Dabei handelte es sich um eine 390- und eine 822-Tonnen-Lieferung von Futtermitteln aus den USA. Das Ministerium verlangte von den USA striktere Kontrollen der Schiffe, die US-amerikanische Häfen verlassen, um weitere Kontaminationen von Ladungen zu verhindern. Bis zu dem Zeitpunkt der Meldung lagen erst für fünf Orte die Testergebnisse vor, zwei zeigten Verunreinigungen mit Bt10. Nach japanischem Recht muss der Importeur die Kosten für die Entsorgung tragen. In Zukunft, so wird ein Mitarbeiter der japanischen Behörden zitiert, werden alle Maisimporte aus den USA auf Bt10 getestet werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) forderte die US-Behörden auf, dafür zu sorgen, "dass nicht zugelassene Produkte nicht weiter in der Welt verbreitet werden". Anfang Juni wurde gemeldet, dass Syngenta in den USA die nachträgliche Marktzulassung für den Bt10-Mais anstrebe. Damit will der Konzern - so wird berichtet - demonstrieren, dass die Sorte sicher sei. (PM des BMVEL, 02.06.05; PM GM-free Cymru, nach: The Japan Agricultural News vom 04.06.05, zitiert nach GM-watch-news, www.gmwatch.org) (pau)
Freisetzungen genehmigt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zwei weitere Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen genehmigt. Danach kann das Institut für Kulturpflanzenforschung in Gatersleben gentechnisch veränderte Kartoffeln, in denen das Spinnseide-Protein produziert werden soll, auf dem Feld testen. Die Freisetzungsgenehmigung ist auf die Anbausaison 2005 begrenzt. Es sollen bis zu 3.150 Kartoffelpflanzen auf einem Hektar freigesetzt werden. Dem Max-Planck-Institut für Chemische Ökologie in Jena wurde eine Freisetzung mit gentechnisch verändertem Schwarzen Nachtschatten genehmigt, bei dem die ökologische Relevanz des Abschaltens von pflanzeneigenen Genen untersucht werden soll. Das abzuschaltende so genannte pr-1S-Gen ist an der Verteidigung des Schwarzen Nachtschattens gegen Pathogene beteiligt. Die Fitness, das heißt die Fähigkeit zur Bildung von Samen - gegebenenfalls Nachkommen - gegenüber nicht gentechnisch verändertem Schwarzen Nachtschatten, soll getestet werden. Die Freisetzung in Jena ist bis zum 30. Oktober 2007 genehmigt, auch hier auf einem Hektar. (www.bvl.de, Aktenzeichen 6786-01-0160 und -0164; siehe auch die Internetseiten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission: http://gmoinfo.jrc.it) (pau)
Noch? kein gv-Weizen
"Der Markt ist noch nicht bereit für gentechnisch veränderten (gv) Weizen." Das sagte der Vize-Präsident der Übersee-Aktivitäten der US-amerikanischen Weizen-Vereinigung (American Wheat Associates), Vincent Peterson, in einem Interview anlässlich einer Konferenz von Weizen-Händlern. Bis zu der Einführung einer gv-Weizensorte auf dem Markt könnten noch weitere fünf Jahre vergehen. "Was bei der Einführung von Sojabohnen und Mais passierte, gibt uns die Gelegenheit nochmals die Schulbank zu drücken", meinte Peterson in Anspielung auf die Opposition gegen gv-Sorten in Asien, deren Einführung in den USA dazu geführt hat, dass sich die Händler nach anderen Quellen umgesehen haben. (Reuters, 06.06.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Erprobungsanbau Innoplanta
Einer Pressemitteilung der Vereine FINAB (Verein zur Förderung Innovativer und Nachhaltiger Agrobiotechnologie) in Mecklenburg-Vorpommern und Innoplanta in Sachsen-Anhalt zufolge, wird der im vergangenen Jahr durchgeführte Erprobungsanbau zur Ermittlung der Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und ökologischen Sorten auch im Jahr 2005 durchgeführt und zwar ebenfalls auf einer Fläche von etwa 300 Hektar. In Ergänzung des Programms sollen in diesem Jahr auch weitere Stationen in der Verarbeitungskette von Körnermais mit in die Betrachtung aufgenommen werden. (PM FINAB/Innoplanta, 30.05.05) (pau)
66 gentechnikfreie Regionen
Die Zahl der gentechnikfreien Regionen ist mittlerweile auf 66 angestiegen. Die beteiligten Landwirte bewirtschaften insgesamt etwa 1,2 Millionen Hektar Land, von denen 546.000 landwirtschaftliche Flächen sind, der Rest sind Wald oder Wassergebiete. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Projektgruppe "gentechnikfreie Regionen in Deutschland" hervor. Zu der Gruppe haben sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland und das Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen zusammengeschlossen. Es gibt auch noch etwa tausend Höfe, die sich selbst verpflichtet haben, ohne den Einsatz von Gentechnik zu wirtschaften. Mit diesen Erklärungen sind selbstredend nur die Höfe erfasst, deren Bewirtschafter auch an die Öffentlichkeit gehen wollen. Wie die Notiz "Anbau gv-Mais in D" zeigt, beschränkt sich der Anbau von gv-Sorten in diesem Jahr in Deutschland auf weniger als 400 Hektar. Informationen zum Projekt im Netz unter: www.gentechnikfreie-regionen.de (PM gentechnikfreie Regionen, 06.06.05) (pau)
Anbau gv-Mais in Deutschland
Ein Blick in das Standortregister für den Anbau von gentechnisch veränderten (gv) Sorten in Deutschland Anfang Juni ergab eine Fläche von 364 Hektar. Vier Monate zuvor, Anfang Februar waren etwa 1.000 Hektar angemeldet. Aufgrund der dreimonatigen Frist bis zum Ausssaattermin mussten die Bauern zunächst jedes eventuelle Vorhaben anmelden. Im Falle des Nicht-Anbaus wurden die Angaben im Register aktualisiert. Auf den Flächen wird nur gv-Mais mit dem Konstrukt Mon 810 eingesetzt. Er ist durch die Produktion eines Toxins aus dem bodenlebenden Bakterium Bacillus thuringiensis resistent gegen den Maiszünsler. Die hohe Rückzugsrate wird unter anderem auf das Engagement von Kritikerinnen und Kritikern zurück geführt, die in fast allen betroffenen Regionen aktiv geworden sind, um über den Anbau der gentechnisch veränderten Sorten zu informieren. Das Standortregister ist Teil der Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie der Europäischen Union. Die Richtlinie schreibt die Veröffentlichung der Orte vor, an denen - wie es im Gesetzesjargon heißt - gv-Organismen freigesetzt werden. Das Register findet sich im Internet auf den Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. (www.bvl.bund.de; http://194.95.226.234/cgi/lasso/abr/standorte.las…) (pau)
Dossier öffentlich
Wie die Umweltorganisation Greenpeace in einer Pressemitteilung berichtet, hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden, dass der mehr als 1.000-seitige Untersuchungs-Dossier zu der gentechnisch veränderten (gv) Maissorte Mon 863 veröffentlicht werden muss. Bereits im letzten Jahr hatte die französische Tageszeitung Le Monde über Ergebnisse von Fütterungsstudien berichtet, nach denen die Versuchsratten eine Reihe von Organveränderungen gezeigt hatten, nachdem sie mit dem gv-Mais gefüttert worden waren. Der US-Konzern Monsanto hatte gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Beschwerde eingelegt, nach der das Amt bereits im April die Freigabe des Dossiers beschlossen hatte. Ob die Entscheidung durch eine mögliche Revision nochmals aufgeschoben wird, war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Der Ministerrat der EU wird sich voraussichtlich am 24. Juni zum wiederholten Male mit dem Thema Mon 863 beschäftigen. (PM Greenpeace, 10.06.05) (pau)
Gen-Döner nicht gekennzeichnet
Dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) zufolge bestätigte das Hessische Landeslabor den Fund von gentechnisch veränderten (gv) Soja in Hackfleisch-Dönern, die nicht gekennzeichnet waren. Das gv-Soja sei zwar durch die EU-Behörden zugelassen, seine Verwendung muss aber zwingend auf Verpackung oder Speisekarte vermerkt werden. Der Vorfall wurde auf Veranlassung des HMULV an betroffene Belieferte weitergegeben. (HMULV, 09.05.05) (ben)
Fleisch und Milch geklonter Tiere
Nach Ansicht von japanischen und US-amerikanischen Wissenschaftlern ist das Fleisch und die Milch geklonter Tiere praktisch identisch mit dem Fleisch von nicht geklonten Artgenossen. Auch wenn sie von der Ungefährlichkeit ausgingen, machten die Forscher deutlich, dass sie nicht die Sicherheit der Produkte überprüft hätten. Xiangzhong Yang von der Universität des US-Bundesstaates Connecticut und Kollegen vom National Institute of Agrobiological Science und vom National Institute of Animal Health in Kagoshima, Japan, hatten Schlacht- und Milchvieh der beiden verschiedenen Reproduktionsarten miteinander verglichen und dabei Unterschiede beim Fettgehalt und der Zusammensetzung der Fettsäuren festgestellt, die aber nicht signifikant waren. Ihre Untersuchungen sind Anfang April in den Veröffentlichungen der US-amerikanischen Akademie der Wissenschaften veröffentlicht worden. Bisher ist es nicht erlaubt, Produkte geklonter Tiere auf den Futter- oder Lebensmittelmarkt zu bringen. Eine Stellungnahme der zuständigen US-amerikanischen Behörde, der FDA, zur Verwendung von Produkten geklonter Tiere wird in Kürze erwartet. (Reuters, 13.04.05; siehe auch: www.pnas.org) (pau)
Neue Bt-Technik
Spanische Wissenschaftler von der Universität Lleida haben eine weitere Funktionsweise gentechnisch veränderter Bt-Pflanzen entwickelt. Demnach kombinierten sie die DNA-Sequenz für das Bt-Toxin (vom Typ Cry1Ac) mit der nicht giftigen Beta-Einheit des Rizins. Auf diese Weise veränderten sie das Bindungsverhalten des Giftes und erweiterten das Spektrum des Toxins erheblich. Nach bisherigen Verfahren mussten verschiedene Cry-Gene miteinander kombiniert werden, von denen jedes Genprodukt ein verhältnismäßig enges Spektrum von Insekten tötet. Bei Versuchen zur Wirksamkeit der neuen Kombination hatte sich diese mehr als dreifach verbessert. Das heißt in den Versuchen an dem Schädling Chilo suppressalis (Gestreifter Stengelbohrer, auch: Reisstengelbohrer) wurden mit der neuen Variante 75 Prozent der Larven, mit der alten (nur Cry1Ac) dagegen nur 17 Prozent abgetötet. (www.the-scientist.com, 17.05.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org; siehe auch: Proceeding of the National Academy of Science, www.pnas.org, Mehlo et al., 16.05.05) (pau)
Gv-Reis in China
Einem Artikel in dem Fachmagazin Science zufolge konnte bei Freisetzungsversuchen mit insektenresistentem gentechnisch veränderten Reis in China Ertragserhöhungen zwischen sechs und neun Prozent bei gleichzeitiger Reduktion des Pestizideinsatzes um achtzig Prozent gegenüber konventionellen Reisssorten beobachtet werden. Außerdem ergab, so heißt es in dem Artikel weiter, die Verwendung der gv-Sorten eine geringere gesundheitliche Belastung für die Bauern auf den Feldern, da sie weniger mit Pestiziden in Kontakt kamen. Untersucht wurden zwei verschiedene Varianten von gentechnisch verändertem Reis: Eine Bt-Sorte, die ein Toxin aus dem bodenlebenden Bakterium Bacillus thuringiensis produziert und eine Sorte, der ein Gen für einen so genannten Trypsin-Inhibitor eingesetzt wurde. Die Untersuchungen wurden auf 123 Feldern mit gentechnisch veränderten Sorten durchgeführt, deren Erträge mit denen von 224 nicht-GVO-Feldern verglichen wurden. Beteiligt an der zwei Jahre dauernden Arbeit waren etwa 70 (2002) beziehungsweise etwa 100 (2003) Familien(-betriebe), manche von ihnen in beiden Jahren. (Science, 29.04.05) (pau)
BSE-resistente gv-Kühe
Einem Bericht in der süd-koreanischen Zeitung The Korea Herald zufolge haben Wissenschaftler um Hwang Woo-suk Kühe zunächst gentechnisch verändert und dann geklont, die nun auf eine Resistenz gegen Rinderwahnsinn (BSE) getestet werden. Anlässlich der Überführung einer Kuh in ein Untersuchungslabor in Japan Mitte Mai berichtete die Zeitung, das Forscherteam von der Seoul National University habe insgesamt vier Kühe geklont. Die Tests in einem japanischen Labor in Tsukuba könnten nach Angaben der Wissenschaftler bis zu fünf Jahre dauern. (The Korea Herald, 14.05.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Pharma-Ziegen
Nach eigenen Angaben wird die Firma GTC Biotherapeutics (GTC) Anfang Juli auf die noch zur Beantwortung ausstehenden Fragen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) reagieren. GTC hat bei der zuständigen europäischen Behörde die Zulassung seines aus der Milch gentechnisch veränderter Ziegen gewonnenen Wirkstoffes "ATryn(R)" - einer rekombinanten Variante des menschlichen so genannten Antithrombins - beantragt. Die Firma habe sehr konstruktive Gespräche mit der Behörde geführt und sei sehr zufrieden mit der Absprache über die Ausweitung der Frist, sagte deren Geschäftsführer Geoffrey F. Cox. Über den Antrag auf Marktzulassung (Market Authorization Application) von ATryn(R) wird möglicherweise im kommenden Herbst entschieden. Antithrombin ist ein gerinnungs- und entzündungshemmendes Plasmaprotein des Blutes. Die Produktion von ATryn(R) in gentechnisch veränderten Ziegen soll bei der GTC der Anfang einer Reihe von derartigen rekombinanten, das heißt auf der Basis gentechnisch veränderter Organismen hergestellter, Verfahren sein. (GTC Biotherapeutics Inc. PM, 25.04.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Gv-Mais in Brasilien
Nachdem das nationale brasilianische Kommitee für technische Biosicherheit (CTNBio) im Frühjahr Importe von gentechnisch verändertem (gv) Mais aus Argentinien genehmigt hatte, werden die Ministerien für Umwelt und Gesundheit nun diese Entscheidung anfechten. Sie argumentieren, der Präsident des Gremiums, Jorge Almeida Guimaraes, habe bei der Zulassung der sechs Sorten seine Kompetenz überschritten, da keine Abstimmung im Gremium stattgefunden habe. Es sei nicht ausreichend, dass das CTNBio-Kommitee verschiedene Auflagen gemacht habe, so zum Beispiel die Trennung von nicht-gv-Sorten bei Transport, Lagerung und Verarbeitung des Getreides. Die Prüfung der Entscheidung findet im neuen so genannten nationalen Biosicherheitsrat statt. (Dow Jones newswire, 11.05.05, www.agbios.com, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Nachhaltige Landwirtschaft
Auf einer gemeinsamen Konferenz in Brüssel wiederholten etwa 250 VertreterInnen aus ganz Europa ihre Forderung auf eine verstärkte Beteiligung an allen Entscheidungen über den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen. Die TeilnehmerInnen der Konferenz "Eine nachhaltige europäische Landwirtschaft sicherstellen" machten deutlich, dass sie Qualitäts-Essen gewährleisten wollen und nicht gentechnisch veränderte Nahrung. Die Forderungen bauen auf eine Kombination von verschiedenen Sorgen auf, zum Beispiel um die Umwelt, um Nahrungssicherheit und -qualität, um die lokalen und regionalen Wirtschaften und um die Wahlfreiheit für KonsumentInnen, Bauern und Bäuerinnen. Die Konferenz wurde organisiert von der EU-Sektion der Freunde der Erde (Friends of the Earth Europe) und dem Rat europäischer Regionen. Diese veröffentlichten zehn Prinzipienz, auf deren Basis ein europaweit güliges Koexistenz-Regime in das europäische Recht aufgenommen werden sollte. Dazu zählen: (1) Der Schutz der Umwelt, der Agrobiodiversität und geschützer Naturräume auf der Basis des Vorsorgeprinzipes; (2) die Gewährleistung angemessenen Risikomanagements (nach vorhergehender Riksikoabschätzung) inklusive von Rückholmaßnahmen; (3) der Schutz des Lebens von Mensch und Tier; die Sicherung und Fortentwicklung gentechnikfreier Landwirtschaft und (5) die Vermeidung von ökonomischen Schäden für Bäuerinnen und Bauern, ImkerInnen und Verarbeitern von Lebensmitteln. (vollständige Liste der zehn Prinzipien und weitere Informationen im Netz unter: http://www.gmofree-conference.org) (pau)
Kenia testet gv-Mais
Kenianische Forscher haben begonnen. gentechnisch veränderten (gv) Mais im Freiland zu testen. Nach fünfjähriger Gewächshaus-Phase sei es nun Zeit, einen Schritt weiter zu gehen. Das kenianische Landwirtschaftsforschungsinstitut (KARI) hofft, dass die Sorte gegen den Stammbohrer resistent ist. Dieser führt nach Aussage der Forscher zu 20-prozentigen Verlusten, wodurch das Land von Importen abhängig sei. Der Stammbohrer ist die Raupe einer afrikanischen Motte. Ein Forscher sprach von einer Dauer von etwa drei Jahren. Bisher ist die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln in Kenia nicht erlaubt, aber das Land entwickelt gerade eine Gesetzgebung für die Gentechnologie. (Reuters, 30.05.06, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
GID-Redaktion