Kurz notiert: Landwirtschaft und Lebensmittel
Falscher Schädling
Nach einem Bericht des Mannheimer Morgen ist eine Fläche, die in dem Deutschland-weiten Erprobungsanbau zur Koexistenzfähigkeit von gentechnisch verändertem Mais mit anderen Maissorten in Baden-Württemberg angelegt worden war, vorzeitig gemäht worden. Mit Verweis auf Monsanto wird berichtet, dass die Frittfliege dem Mais derart stark zugesetzt habe, dass er abgemäht und die Fläche umgepflügt werden musste. Dort wächst jetzt konventioneller Mais. Der gentechnisch veränderte Mais trug das so genannte Bt-Gen, mit dem ihm eine Resistenz gegen den Maiszünsler vermittelt werden sollte. Die Frittfliege sei, so schreibt das Blatt weiter, "in der nordbadischen Region (...) in diesem Frühjahr besonders viel unterwegs". (Mannheimer Morgen, 26.06.04) (pau)
Berliner Erklärung
Mit einer gemeinsamen Erklärung sind am 23.Juni das Agrarbündnis und die Zukunftsstiftung Landwirtschaft an die Öffentlichkeit getreten: Die Berliner Erklärung zur Gentechnik in der Landwirtschaft wird unterstützt von mehr als siebzig Gruppen aus dem landwirtschaftlichen Spektrum, dem Naturschutz und Verbraucher- beziehungsweise Handelsorganisationen. Anlass für die Veröffentlichung war eine gemeinsame Tagung vom Agrarbündnis und der Zukunftsstiftung zur Koexistenz von Landwirtschaft mit Gentechnik und gentechnikfreier Landwirtschaft sowie Fragen des Naturschutzes. Mit der Berliner Erklärung sind fünfzehn Forderungen an die Politik verbunden, insbesondere was die zukünftigen Regelungen im Gentechnik- und Naturschutzgesetz betrifft. Die Forderungen umfassen die "freie Ausübung einer dauerhaft gentechnikfreien Landwirtschaft, Gärtnerei, Imkerei, Fischhaltung und Forstwirtschaft", die Freihaltung von Naturschutz- und anderen ökologisch sensiblen Gebieten von gentechnisch veränderten Organismen sowie "die Wahlfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch von Mehrheiten der Regionen und Gemeinden". Grundsätzlich müssten sowohl das Verursacherprinzip als auch das Vorsorgeprinzip fest verankert werden. (www.zs-l.de, www.agrarbuendnis.de) (pau)
Gentechnikgesetz
Die Bundesregierung hat eine Stellungnahme aus Brüssel zu ihrem geplanten Gentechnikgesetz erhalten, wonach möglicherweise eine Reihe von Nachbesserungen an der Vorlage notwendig werden. Die EU-Kommission kritisiert in einem Brief vom 26. Juli unter anderem die Haftungsregeln der rot-grünen Koalition, die bereits in dem Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag für Spannungen gesorgt hatten. (Für Details siehe den Artikel "Ärger aus Brüssel" von Christof Potthof in diesem Heft) (www.biosicherheit.de; Die Welt, 02.08.04) (pau)
Genmilch
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat ihren Prozess gegen die Theo Müller GmbH am 23.Juni vor dem Landgericht Köln verloren. Greenpeace darf nun Begriffe wie zum Beispiel "Genmilch" nicht mehr in Zusammenhang mit Produkten der Unternehmensgruppe verwenden. Das Gericht bezeichnete es als evident falsch, dass Milch von Kühen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert worden sind, "anders zusammengesetzt" sei, als "die Milch anderer Kühe", wie es die Organisation behauptet hatte. Zwei wissenschaftliche Stellungnahmen von Mitarbeitern der Bundesforschungsanstalten für Ernährung und der für Landwirtschaft dienten dem Gericht als Entscheidungsgrundlage. Greenpeace-Expertin Ulrike Brendel verwies darauf, dass Greenpeace erst wenige Tage vor dem Urteilsspruch Untersuchungsergebnisse vorgelegt habe, wonach in einzelnen Milchproben durchaus Spuren von gentechnisch verändertem Tierfutter aufgetaucht seien. Die Organisation hat mittlerweile Berufung eingelegt. (Siehe auch den Artikel "Politischer Einkaufskorb" von Nele Jensch in diesem Heft.) (www.123recht.de, www.wdr.de, www.greenpeace.de) (pau)
Gentech-Vitamine etc.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Dr. Christel Happach-Kassan (FDP) hat die Bundesregierung ihr (Un-)Wissen zum aktuellen Stand bezüglich der "Kennzeichnungspflicht bei Fermentationsprodukten von gentechnisch veränderten Mikroorganismen" (GVMO) dargelegt. Mit Fermentationsprodukten werden in diesem Zusammenhang vor allem Vitamine, Aminosäuren, Enzyme und Aromastoffe bezeichnet, die aus GVMO gewonnen werden; sie werden oft auch mit dem Begriff "Zusatzstoffe" bezeichnet. Dabei sind die Mikroorganismen in der Weise gentechnisch verändert, dass sie einen Stoff neu produzieren, das heißt, dass sie vor der Veränderung nicht in der Lage waren, diesen Stoff überhaupt zu produzieren. Ein andere Möglichkeit besteht darin den Stoffwechsel des Mikroorganismus in der Weise gentechnisch zu verändern, dass mehr von dem gewünschten Stoff produziert wird. Die Produktion der Stoffe - und der Bakterien - findet in so genannten (Bio-)Fermentern oder (Bio-)Reaktoren statt, Stahltanks, in denen die "äußeren Bedingungen" (Temperatur, Druck, pH-Wert, Nährstoffversorgung ...) genau reguliert werden können. Auf die Frage nach dem Zeitraum der Verwendung von Zusatzstoffen aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen in der Lebens- und Futtermittelproduktion antwortete die Bundesregierung (mit Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 17.Juni), dass ihr keine umfassenden Angaben über "den Umfang und den Zeitraum der Verwendung" vorliegen. Bei der Herstellung von - zum Beispiel - Glucose-Fructose-Sirup oder der Umwandlung von Glucose zu Fructose "kommen vermehrt Enzyme aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen zum Einsatz". Auch "Aspartam, Vitamin C und Riboflavin (Vitamin B2) können aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden". Außerdem werde, nach Aussage der Bundesregierung, der Futtermittelzusatzstoff Phytase heute überwiegend aus GVMO hergestellt. (Bundestagsdrucksache 15/3413 vom 22.06.04) (pau)
Gentechnikfreie Zone
In Reutlingen, Tübingen und Zollernalb haben die Vorsitzenden der entsprechenden Kreisbauernverbände die bisher größte gentechnikfreie Zone Deutschlands angekündigt. Die Region umfasst eine Gesamtfläche von 75.000 Hektar. Die Vorsitzenden rechnen damit, dass die Landwirte der Region die Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben werden. (taz, 02.07.04) (pau) Gentechfreies Fleisch Nach einem Bericht der Landwirtschaftlichen Universität Wageningen (Niederlande) ist es praktisch unmöglich, vollständig gentechnikfreies Fleisch zu produzieren. Nach Ansicht der Autoren des Berichtes wären mit der Versicherung der vollständig gentechnikfreien Fütterung astronomische Kosten verbunden. Der Bericht wurde vom niederländischen Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob es möglich sei, tierische Nahrungsmittel ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Anteilen in der Fütterung bereitzustellen und somit die Gelegenheit zur freien Wahl gentechnikfreier Nahrung für die VerbraucherInnen zu gewährleisten. Auf Grund der internationalen Bedingungen im Futterhandel seien viele Futtermittel, wie Mais und Soja, mit Spuren von gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt. Den Bedarf - insbesondere aus dem ökologischen Landbau - an gentechnikfreien Futtermitteln zu bedienen, werde in Zukunft immer schwieriger. Was der Bericht und auch die folgenden Darstellungen in den Medien nicht berücksichtigen, ist - zum Beispiel - die Verpflichtung, dass die ökologische Landwirtschaft sich schon in wenigen Jahren selbst mit Futtermitteln versorgen muss. Dies bietet Gelegenheit, schon jetzt einen entsprechenden Zweig vorzubereiten oder zu etablieren. (news.xinhuanet.com) (pau)
Welke Blumen – ade!
Nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" arbeiten WissenschaftlerInnen der Universität Würzburg daran, dass Schnittblumen länger frisch bleiben. Mit gentechnischen Methoden greifen sie in den Stoffwechsel der Pflanzen ein, so dass der Rücktransport der Nährstoffe aus der Blüte und den Blättern zurück in den Stengel nicht mehr in der gewohnten Stärke verläuft. Konkret wird der Rücktransport in Form des Zuckers Saccharose durchgeführt, dieser wird aus Glucose und Fructose zusammengesetzt. Ein Enzym, die Invertase, vermittelt in der Pflanze die Spaltung von Saccharose in Fructose und Glucose, ist also ein Gegenspieler des Rücktransportes. Die ForscherInnen verstärken nun die Aktivität der Invertase, was sowohl den Rücktransport der Nährstoffe als auch das Welken verzögert. (Die Welt, 30.07.04) (pau)
Nestlé klagt in Russland
Der Lebensmittelkonzern Nestlé hat in Russland die NGO "All-National Association of Genetic Safety" (AAGS) verklagt, weil diese Testergebnisse bekannt gemacht hatte, nach denen in verschiedenen Nestlé-Babynahrungs-Produkten gentechnisch verändertes Soja in Anteilen zwischen fünf und einhundert Prozent zum Einsatz komme. Außerdem seien die Produkte nicht korrekt gekennzeichnet. Nach Aussage des führenden Konzern-Managers für Georgien und Armenien, Esben Emborg, benutzt Nestlé in Babynahrung keine gentechnisch veränderten Bestandteile. Verschiedene Labore in Russland hätten die Produkte getestet. Diese Missinformation sei eine Verletzung von Konsumenten-Rechten und den Rechten des Konzerns. Dagegen verweist Alexander Baranov von der AAGS auf Ergebnisse von Tests, die vom Labor Biokom durchgeführt wurden. Victoria Kolesnikova von der CIS Biosafety Alliance vermutet: "Wir denken, Nestlé prüft nicht, dass die Produkte keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten." Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Webseite unter "www.geneticsafety.ru" am Tag einer der Gerichtsverhandlung vorausgehenden Anhörung und ohne das Wissen der AAGS vom Netz genommen und zum Kauf angeboten wurde. Im Rahmen der Anhörung beantragte der Konzern die Aufnahme eines Verfahrens sowohl gegen die AAGS als auch gegen den Administrator der besagten Internet-Seite, über die die AAGS ihre Informationen verbreitete. (Siehe auch GID 164, Seite 19, zu den neuen Kennzeichnungsregeln für gentechnisch veränderte Produkte in Russland.) (CIS Biosafety Alliance, Russland, 3.8.04, zitiert nach www.genet-info.org) (pau)
FAO-Risiko-Analyse
Die Ernährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat Richtlinien zur Beschreibung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) als Schädlinge veröffentlicht. Damit können Länder nach einem internationalen Standard die Risiken reduzieren, die mit der Freisetzung von GVO (in der Lesart der FAO: LMO = living modyfied organisms) möglicherweise in Zusammenhang stehen, das heißt Risiken für Agrar- und und andere pflanzliche Ökosysteme ("crop and plant ecosystems"). Die Richtlinien decken auch andere - nicht-pflanzliche - GVO, wie zum Beispiel Insekten, Pilze und Bakterien ab, die zu Schädlingen für Pflanzen werden können. Die Richtlinien wurden im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (International Plant Protection Convention - IPPC) verabschiedet, das seinerseits die Ausbreitung von Pflanzen-Schädlingen verhindern soll. Das IPPC setzt in Streitfällen vor der Welthandelsorganisation, in denen pflanzengesundheitliche Fragen von Bedeutung sind, die Standards. (www.fao.org, 01.06.04) (pau)
Koexistenz-Kosten
Die Kosten für die Koexistenz von transgenen und konventionellen Nutzpflanzen wird in der Europäischen Union zwischen 126 und 232 Euro pro Hektar bei Raps und etwa 55 bis 195 Euro je Hektar bei Mais kosten. Dies geht aus einer aktuellen Studie hervor, deren Ergebnisse am 5. Juli von dem deutschen Mitglied im EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss, Bernd Voss, in Brüssel vorgestellt wurden. Nach einem Bericht der österreichischen Tageszeitung "Der Standard" wurde auf einer Anhörung von VertreterInnen betroffener Berufsgruppen auch das Thema Haftung angesprochen. Nach Meinung des italienischen Ökobauern-Vertreters Stefano Masini werde die EU-Kommission nicht umhin kommen "spätestens in zwei Jahren einheitliche Regeln zu verabschieden". (Der Standard, 09.07.04) (pau)
Warnung vor Pharma-Pflanzen
Die US-amerikanische Nahrungsmittelindustrie warnt vor der Kommerzialisierung von gentechnisch veränderten Pharma-Pflanzen. In einem Brief an das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) wendet sich die Lobby-Gruppe "Grocery Manufactors of America" (GMA) gegen einen entsprechenden Antrag der Firma ProdiGene. Die GMA, die Firmen wie Kraft, Kellog und General Mill vertritt, äußerte, die Kontrolle durch die USDA sei nicht adäquat. Die Gruppe habe ein gutes Gedächnis für die Effekte, die eine Zulassung haben könnte, sagte die Sprecherin des Verbandes, Stephanie Childs, in Anspielung auf den Starlink-Fall, in dem gentechnisch veränderter Mais, der nicht für die Lebensmittelproduktion zuglassen war, in mehr als 300 verschiedenen Lebensmitteln gefunden worden war. ProdiGene (US-Bundesstaat Texas) will gentechnisch veränderten Mais in dem texanischen Bezirk Frio anbauen. Die Firma hatte vor knapp zwei Jahren zwei Verunreinigungsfälle zu verantworten, bei denen der Pharma-Mais des Unternehmens in einem Silo mit Soja aufgetaucht war. (Des Moines Register (USA), 06.08.04, zitiert nach GENET-news, 10.08.04, www.genet-info.org) (pau)
Umstrittene Partnerschaft
Die Kooperation zwischen dem Chemiekonzern Novartis (Novartis Agricultural Discovery Institute - NADI, heute Teil von Syngenta) und der University of California (Berkeley - UCB, biologische Fakultät, Abteilung für die Biologie von Pflanzen und Mikroorganismen) zählt zu den umstrittensten Partnerschaften, die es zwischen der privaten Wirtschaft und einer staatlichen universitären Einrichtung bisher weltweit gab. Kaum ein vergleichbares Projekt hat derart die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Als hätten die Mitglieder des anfänglich verantwortlichen akademischen Senats der UCB dies geahnt, beauftragten sie direkt eine Gruppe von WissenschaftlerInnen der Michigan State University (MSU, Institute for Food and Agricultural Standards) mit der Evaluierung der Zusammenarbeit. Der Bericht sollte unter anderem folgende Fragenkomplexe behandeln: Eine Analyse des Einflusses des Deals auf die Abteilung und auf die UCB als Ganzes sowie die Formulierung von Schlussfolgerungen und Richtlinien für zukünftige Abkommen dieser Art. Zusammenfassend stellte der leitende Wissenschaftler der MSU, Lawrence Busch, fest: "Wir empfehlen diese Art von Abkommen in der Zukunft zu vermeiden. Obwohl die meisten der Bedenken von KritikerInnen nicht eingetreten sind, schreit diese Art von Abkommen nach Ärger und verursacht mehr Kummer als Vorteile." Während der Bericht durchaus eine Zunahme von Unterstützung für die Forschung der Abteilung für den Zeitraum des Vertrages feststellen konnte, war es nicht möglich, diesen Anstieg mit der Kooperation in Verbindung zu bringen, da zum Beispiel auch andere Abteilungen biologischer Forschung, in Berkeley und in Michigan, in dieser Periode ihre Forschungs-Unterstützung steigern konnten. Die Verhandlung des Vertrages hinter verschlossenen Türen erzeugte, so wird in dem Bericht konstatiert, in der Fakultät eine Erosion der kooperativen Führung ("shared governance"). Was die Rechte von Syngenta (respektive des NADI) angeht, widerstrebt es dem Prinzip einer sorgfältigen Verwaltung öffentlicher Fördergelder, wenn der Konzern sich zunächst die Rosinen für die patentrechtliche und damit kommerzielle Verwertung aus dem Ergebnis-Kuchen picken darf - egal, ob die konkrete Arbeit mit öffentlichem Geld finanziert worden war. Die Kooperation endete nach einer Laufzeit von fünf Jahren (1998 bis 2003); Syngenta verzichtete ohne Bekanntgabe von Gründen auf eine Fortführung. Die UCB-Abteilung bekam 25 Millionen US-Dollar. Der vollständige Bericht steht auf der Internet-Seite der Michigan State University zum download bereit unter: http://www.msu.edu/user/ifas/docs/Berkeley_Final_…. (www.msu.edu, zitiert u.a. nach: www.genet-info.org) (pau)
WTO-Streitfall verzögert sich
Der Streitfall zwischen den USA (und anderen Ländern) auf Grund des De-facto-Moratoriums auf Neuzulassungen von gentechnisch veränderten Organismen in der Europäischen Union und der Europäischen Kommission als Vertreterin der Mitgliedsstaaten der EU vor der Welthandelsorganisation (WTO) wird sich verzögern. Der Vorsitzende des Streitschlichtungs-Gremiums, der Schweizer Christian Haberli, begründete dies in einem Schreiben vom 14. Juli mit der Bitte der Parteien um zusätzliche Zeit zur Erstellung ihrer Widersprüche, dem zu erwartenden Umfang der ausstehenden Unterlagen und noch kommenden Schritten der Streitschlichtungs-Prozedur. Das Gremium werde versuchen so schnell wie möglich einen neuen Zeitplan zu erstellen, vermutlich noch vor Ende August diesen Jahres. Nach den Regeln des Streitschlichtungs-Verfahrens der WTO hat das Gremium nach seiner Einrichtung höchstens sechs Monate Zeit, seine Untersuchungen durchzuführen, dieser Zeitraum endet Anfang September. (www.ictsd.org, Bridges weekly, 09.06.04, zitiert nach www.genet-info.org; www.wto.org) (pau)
Bt und Florfliegen-Larven
Eine Untersuchung zur Wirkung des Bt-Toxins auf die Larven von Florfliegen hat ergeben, dass der Schaden, der in vorhergehenden Untersuchungen beobachtet worden war, möglichweise nicht mit dem Toxin sondern mit der Nahrungsqualität in dem Versuch zusammen hängt. In dem unlängst veröffentlichten Artikel zu der neuen Untersuchung wird berichtet, dass die Dosis in dem Versuch 10.000-fach erhöht war gegenüber der, der ein Räuber, wie die Florfliege, ausgesetzt ist, wenn er Schmetterlings-Larven frisst, die ihrerseits Bt-Pflanzen gefressen haben. Das Bt-Toxin, das in dem Versuch zum Einsatz kam, war das Cry1Ab, natürlicherweise stammt das Gift aus dem bodenlebenden Bakterium Bacillus thuringiensis. Der Artikel des Schweizer Wissenschaftlers Jörg Romeis von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau Zürich-Reckenholz (CH) erschien im Fachmagazin Journal of Insect Physiology. (J. Ins. Phys. 50 (2004), Seiten 175-183) (pau)
Risikobewertung 1
Das Medizinische Institut und der Nationale Forschungsrat (National Research Council) der US-amerikanischen Nationalen Akademien (National Academies) haben den Bericht "Safety of Genetically modyfied Foods" (Sicherheit gentechnisch veränderter Nahrungsmittel) vorgelegt. Mit dem Bericht, der von dem "Ausschuss zur Identifizierung und Bewertung nicht beabsichtigter Effekte gentechnisch veränderter Nahrungsmittel auf die menschliche Gesundheit" zusammengestellt wurde, konnte, so die Autoren, ein Rahmen entwickelt werden, angemessene wissenschaftliche Fragen und Methoden zu identifizieren, um nicht beabsichtigte Veränderungen der Gehalte von Nährstoffen, Toxinen, Allergenen und anderer Bestandteile von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Organismen zu bestimmen. Ziel ist es, so die möglichen kurz- und langfristigen Konsequenzen für die menschliche Gesundheit dieser Veränderungen zu bewerten. Obwohl sich das Feld analytischer und epidemiologischer Techniken vergrößert hat, bleiben beträchtliche Lücken, die Veränderungen der Zusammensetzung von Nahrungsmitteln aus gentechnisch veränderten Organismen zu identifizieren. Die Autoren des Berichtes beschreiben den aktuellen Stand der Wissenschaft und geben eine Reihe von Empfehlungen. Der vollständige Bericht ist lesbar im Internet auf den Seiten: http://books.nap.edu/catalog/10977.html (www.nap.edu) (pau)
Risikobewertung 2
David A. Andow, Universität Minnesota und Angelika Hilbeckvom von der EIdgenössischen Technischen Hochschule Zürich haben ein neues System für die Risikobewertung transgener Pflanzen vorgelegt. Im Gegensatz zu bisher verwendeten Systemen betrachten sie in erster Linie die nicht gewollten Effekte der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen. Frühere Ansätze versuchten die Wirkungen transgener Pflanzen nach einer Ökotoxikologie-Betrachtung oder vergleichbar der schädigenden Wirkung von nicht-indigenen (in einer bestimmten Region nicht natürlicherweise vorkommenden) Pflanzen zu erfassen. Die beiden WissenschaftlerInnen gehen in ihrem Modell nun vielmehr davon aus, dass die Nichtziel-Risikobewertung fallspezifisch, abhängig von der jeweiligen Pflanze, vom neu eingesetzten transgenen Gensegment und der Freisetzungsumgebung sein soll. Dabei gruppieren sie die lokalen Arten, die eigentlich von der Freisetzung nicht betroffen sein sollten, in Gruppen, die nach der ökologischen Funktion zusammengestellt werden. In diesen Gruppen werden wiederum einzelne Arten ausgewählt, die am wahrscheinlichsten von der Freisetzung der gentechnisch veränderten Pflanze betroffen sein werden. Dabei kommt ein Satz von ökologischen Kriterien zur Anwendung. (BioScience, Vol. 54, No. 7, Juli 04) (pau)
Mais-Auskreuzung
An der Universität des US-Bundesstaates Iowa ist ein Projekt abgeschlossen worden, bei dem das Auskreuzungsverhalten von Mais getestet wurde. Nach Aussage des Agronomie-Professors Mark Westgate wurden unterschiedlich breite Pufferzonen zwischen verschiedenen Maissorten offen gelassen. Dabei macht es weniger aus, wenn der Abstand vergrößert wird, als dass es sich auswirkt, wenn in den Korridor selbst auch wieder Mais gepflanzt wird. Anders als beim Verdriften von Chemikalien würde der offene Streifen vor Pollen keinen Schutz bieten. Die Wissenschaftler nahmen in ihren Versuchen verschiedenfarbigen Mais, so dass die Auskreuzung direkt an der bestäubten Maisblüte (später Maiskorn im Maiskolben) sichtbar ist. Allerdings bringt diese Methode es mit sich, dass die Ergebnisse nicht eins zu eins auf andere Sorten, wie zum Beispiel gentechnisch veränderten Mais übertragen werden können. Der in dem Versuch zum Einsatz gebrachte purpurne Mais zum Beispiel produziert fünfmal mehr Pollen als "typischer gelber Hybridmais". (Iowa State University, PM 01.06.04, /www.ag.iastate.edu ) (pau)
Gv-Mais in Argentinien
Die argentinischen Behörden haben einer gentechnisch veränderten Maissorte von Monsanto die Zulassung für den kommerziellen Anbau erteilt. Die Herbizid-resistente Sorte ist in Europa nicht für den Verzehr zugelassen. Monsantos Argentinien-Sprecher Alfonso Alba wird mit den Worten zitiert: "Die Entscheidung der Regierung bedeutet einen Wendepunkt und trägt bei zu der Entwicklung einer öffentlichen Biotechnologie-Politik." Der Konzern hatte im vergangenen Winter angekündigt, kein gentechnisch verändertes Soja-Saatgut mehr in Argentinien zu verkaufen, da es einen zu großen Schwarzmarkt gebe. Das gentechnisch veränderte Soja-Saatgut kann aus der Ernte wiedergewonnen werden. Dies ist bei den verwendeten Hybrid-Maissorten nicht möglich, die Bauern werden jedes Jahr neues Saatgut kaufen müssen. Argentinien ist nach den USA der zweitgrößte Mais-Exporteur der Welt, in der Saison 2003/2004 wird eine exportierte Menge von 8,5 Millionen Tonnen erwartet (siehe zu diesem Thema auch das Interview mit Lilian Joensen in GID 164). (Reuters, 14.07.04, zitiert nach GENET-news, 14.07.04, www.genet-info.org/genet) (pau)
Gv-Papaya
Das thailändische Landwirtschaftsministerium verkaufte in diesem Jahr Papaya-Saatgut, das illegalerweise mit gentechnisch veränderten Samen verunreinigt war. Dies ergaben Tests, die von einem Labor in Hongkong durchgeführt wurden. Varoonvarn Svangsopakul von Greenpeace machte deutlich, dass es sich möglicherweise um einen der schlimmsten Fälle von gentechnischer Kontamination von Saatgut einer wichtigen Nahrungspflanze in Asien handele. Die verkaufende Stelle sei eine der größten Saatgut-Verteiler-Stellen in Thailand. (Greenpeace-PM, 27.07.04, www.greenpeace.org, zitiert nach GENET-News, 28.07.04, www.genet-info.org) (pau)
Die GID-Redaktion