Kurz notiert: Politik + Wirtschaft

Genmais NK603 zugelassen

Die Europäische Kommission hat im Juli die Einfuhr des gentechnisch veränderten herbizidresistenten Mais NK603 zur Weiterverarbeitung zugelassen, nachdem im Juni diesen Jahres im Ministerrat keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Zulassung erreicht werden konnte. Diese Entscheidung erfolgte auf einen Antrag des Unternehmens Monsanto und ist für zehn Jahre gültig. Die Genehmigung gilt nur für die Verwendung als Futtermittel, nicht jedoch für den Anbau oder eine Verwendung in Lebensmitteln. Die Vermarktung des Mais als Futtermittel kann jedoch erst dann tatsächlich stattfinden, wenn eine entsprechende Zulassung auch als Lebensmittel erteilt worden ist. Eine diesbezügliche Entscheidung wird in den nächsten Monaten erwartet. (PM EU, IP/04/957, 19.07.04) (ts)

Keine Versicherung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab Anfang Juli bekannt, dass Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut verwenden, keinen Versicherungsschutz erhalten werden. “Das Risiko ist nicht versicherbar”, sagte Edmund Schwake, Vorsitzender des Hauptausschusses Schaden- und Unfallversicherung des GDV. Entstehen konventionell oder ökologisch wirtschaftenden Bauern wirtschaftliche Schäden durch eine Verunreinigung ihrer Ernte mit Gentechnik, so müssen laut neuem Gentechnikgesetz – welches im Herbst diesen Jahres in Kraft treten soll - alle Landwirte der Umgebung, die Gentechnik auf ihren Feldern einsetzen, für den Schaden aufkommen, falls es nicht möglich ist, den Verursacher eindeutig zu bestimmen. Auch die Hersteller von gentechnisch verändertem Saatgut sind nicht dazu bereit, die Landwirte von der Haftung freizustellen. “Die Auskreuzung von gentechnisch veränderten und konventionellen Saaten kann durch nichts verhindert werden”, so Georg Folttmann, Sprecher des größten deutschen Saatgutunternehmens KWS Saat. “Darum werden wir kein Risiko eingehen.” KWS will in Zukunft in Deutschland kein gentechnisch verändertes Saatgut mehr verkaufen. (Tagesspiegel, 03.07.04) (ts)

Klongesetz in Frankreich

Das französische Parlament hat nach langem Ringen ein Gesetz verabschiedet, demgemäß das Klonen von Menschen ein “Verbrechen gegen die Menschheit” darstellt. Danach ist zukünftig nicht nur das reproduktive, sondern auch das Forschungsklonen, das dem Ersatz geschädigter Organe und Gewebe dienen soll, verboten. Eingebracht worden war der – damals in seinem Wortlaut noch sehr anders gelagerte Gesetzestext - von der sozialistischen Regierung von Lionel Jospin Anfang 2002. (Human Genetics News, 09.07.04) (mf)

Gentestgesetz Schweiz

Nach einem am 16. Juni verabschiedeten “Bundesgesetz über gentechnische Untersuchungen beim Menschen” (BUMG) dürfen private Anbieter von Lebensversicherungen in der Schweiz bei hohen Versicherungssummen (über 400.000 Schweizer Franken) Einsicht in die Ergebnisse von Gentests verlangen. Der Schweizer Justizminister Christoph Blocher (Schweizer Volkspartei) sagte, diese Regelung sei notwendig, um Versicherungsunternehmen vor einem Missbrauch genetischer Informationen zu schützen. Ohne diese “Informationssymmetrie” würden die Prämien für alle ins Unermessliche steigen. Dagegen bezeichnete die Gentechnologie-kritische Organisation Basler Appell das Gesetz als einen “Türöffner zur Diskriminierung von Menschen mit erblichen Erkrankungen”. Der Vorentwurf zum Bundesgesetz hatte die Einforderung von Gentests durch die Versicherungen noch ebenso wie die freiwillige Offenlegung von Gentests verboten - lediglich wenn der Antragsteller nachweisen will, dass er zu Unrecht in eine Gruppe mit erhöhtem Risiko eingeteilt wurde, sollte er die Ergebnisse des Gentests der Versicherung kundtun dürfen. Nach dem nun mit 137 zu 2 Stimmen im Nationalrat verabschiedeten Gesetz bleiben die obligatorischen Sozialversicherungen auch weiterhin einem strikten Nachforschungsverbot unterworfen – eine Ausnahme bilden Lebensversicherungen. Arbeitgeber dürfen, außer wenn es um das Verhüten von Berufskrankheiten geht, keine genetischen Untersuchungen oder Einsicht in Testergebnisse verlangen. Insgesamt regelt das neue Gesetz die Erhebung, Speicherung und Verwendung genetischer Daten im medizinischen Bereich und bei Abstammungsanalysen. Genetische Untersuchungen sollen nur erlaubt sein, “wenn sie einem medizinischen Zweck dienen und das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person gewahrt wird”. Pränatale genetische Untersuchungen, bei denen es um Eigenschaften geht, die nicht direkt die Gesundheit de Ungeborenen beeinträchtigen, sind laut Gesetz verboten. Außerdem müssen die Kantone dafür sorgen, dass im Rahmen pränataler Diagnostik unabhängige Informationsstellen und eine psychosoziale Beratung zur Verfügung stehen. (Basler Appell, PM 16.06.04; Gen Suisse PM ohne Datum; BMJ 329:70, 10.07.04) (mf)

Syngenta schließt Labore

Das Biotechnologieunternehmen Syngenta hat angekündigt, seine bisher in Großbritannien betriebene Forschung mit gentechnisch veränderten Nahrungsmittelpflanzen aufzugeben. Der Konzern plant, diesbezügliche Aktivitäten aus seinem Forschungszentrum Jealott’s Hill in Berkshire nach North Carolina, USA, zu verlagern. Mit dieser Entscheidung ist Syngenta – nach Monsanto, Dupont und Bayer Cropscience – das letzte große Unternehmen, das seine Gentechnik-Forschung aus Großbritannien zurückzieht. (The Financial Times, 01.07.04, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (ts)

Erprobungsanbau-Haftung

Der Haftungsfonds zum Ausgleich von Schäden, die konventionellen und ökologischen Landwirten aus dem Erprobungsanbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Sachsen-Anhalt entstehen, ist nach Ansicht der EU-Kommission nicht rechtens. Der Fonds in Höhe von 240.000 Euro ist von der Landesregierung in Sachsen-Anhalt eingerichtet worden, nachdem weder die private Wirtschaft noch die beteiligten Landwirte für eventuelle Schäden durch Auskreuzung haften wollten. Bis zu achtzig Prozent eines möglichen Schadens kann über den Fonds abgewickelt werden. Ohne den Fonds wäre es vermutlich gar nicht zu dem von Innoplanta e.V. (Gatersleben) verwalteten so genannten Erprobungsanbau zur Koexistenz von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais gekommen. Nach einem Bericht der Volksstimme Magdeburg ist die Kommission der Ansicht, dass die Mitgliedsstaaten der EU solche "Beihilfen" nicht durchführen dürfen. Der Pressesprecher im Magdeburger Wirtschaftsministerium sagte, es gebe vermutlich unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Magdeburg und Brüssel. Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium haben den Fonds geprüft und ihn beihilferechtlich als irrelevant eingestuft. Vielmehr handele es sich bei dem Fonds um einen Nachteilsausgleich, dieser müsse nicht genehmigt werden. (Volksstimme Magdeburg, 03.08.04, www.volksstimme.de) (pau)

Erprobungsanbau-Felder

Nach wie vor sind die genauen Standorte der meisten Felder des Erprobungsanbaus zur Koexistenz von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais nicht bekannt. In verschiedenen Bundesländern versuchen Umweltschutz-Organisationen jetzt mittels richterlicher Entscheidungen, die Geheimhaltung zu beenden. In Sachsen-Anhalt hat sich Greenpeace Ende Juli dazu entschieden, die Aussage von Wirtschaftsminister Rehberger, "er wisse nicht, wo die Felder liegen", gerichtlich prüfen zu lassen. In Bayern hat der Bund Naturschutz Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt, um an die Informationen zu den Feldern zu kommen. In beiden Fällen werden unter anderem auch die Interessen von ImkerInnen genannt, für die es von großer Wichtigkeit sei, zu wissen, wo die Felder sich befinden, damit sie ihre Völker entsprechend stellen könnten. Der Rechtsanwalt des Bund Naturschutz, Michael Bihler, sagte: "Die Pflanzen wachsen leider schneller, als die Gerichte entscheiden”. Die Maisblüte - und damit die Sammelaktivität der Bienen - habe bereits begonnen. Ein Versuch des BUND die Flächen mit Verweis auf das Umweltinformationsgesetz zu erfahren, war Ende Juni vom Verwaltungsgericht in Magdeburg zurückgewiesen worden. (GP-PM, 28.07.04; ddp, 08.06.04, http://de.news.yahoo.de; www.erprobungsanbau.de) (pau)

Vier Produkte gefunden

Nach Angaben der Umweltschutzorganisation Greenpeace werden auf dem deutschen Markt zur Zeit nur vier Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen angeboten: ein asiatisches Tofu-Produkt, ein Getränkepulver und eine Suppe der Firma Herbalife sowie ein Schokoriegel namens Butterfinger von Nestlé. In anderen europäischen Ländern sei die Situation vergleichbar, dort sind laut Greenpeace nur wenige, meist importierte Produkte mit gentechnisch veränderten Zutaten erhältlich. Seit dem 18. April besteht nach EU-Verordnung eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, die gentechnisch veränderte Zutaten enthalten. (PE Greenpeace, 26.07.04) (ts)

Pharma-Planta

Die Europäische Kommission hat für ein Forschungsprojekt zur Herstellung von Pharmazeutika mit Hilfe gentechnisch veränderter Pflanzen über zwölf Millionen Euro bewilligt. Das “Pharma-Planta”-Projekt wird von einem Wissenschaftler- konsortium aus elf europäischen Ländern und Südafrika durchgeführt. Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen Impfstoffe und Medikamente gegen Aids, Tollwut, Diabetes und Tuberkulose in Pflanzen produziert und in klinischen Versuchen getestet werden. Dabei werden möglicherweise gentechnisch veränderte Tabak- und Maispflanzen zum Einsatz kommen. Eine endgültige Entscheidung über die Pflanzenarten, die zur Produktion der Pharmazeutika eingesetzt werden sollen, ist jedoch noch nicht getroffen worden. Ebensfalls noch unklar ist, wo die Produktion erfolgen soll. (PM Fraunhofer-Institut, 12.07.04) (ts)

FAO-Vertrag

Am 29. Juni ist der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der Welternährungsorganisation FAO in Kraft getreten. Er regelt die Verpflichtungen der Staaten zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt von Nutzpflanzen in Forschung, Züchtung und Anbau. Der FAO-Vertrag regelt zudem ein multilaterales System des Vorteilsausgleiches zwischen Ressourcengebern und Ressourcennutzern und erleichtert den Zugang von Bauern, Züchtern und Forschern zu pflanzengenetischen Ressourcen. Wer von der Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen aus anderen Ländern profitiert, hat einen Vorteilsausgleich zu erbringen: Empfänger können für Material, das sie aus dem multilateralen System erhalten haben, keine geistigen Eigentumsrechte beanspruchen. Werden Produkte aus dem Material durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt, und stehen dadurch für Forschung und Züchtung nicht mehr zur freien Verfügung, so muss ein finanzieller Ausgleich gezahlt werden. Diese Zahlungen sollen schwerpunktmäßig den Kleinbauern zugute kommen, zum Beispiel um sie mit standortgerechtem Saatgut zu versorgen. 55 Staaten haben den Vertrag bisher ratifiziert. (PM BMVEL, 29.06.04) (ts)

Keine Kartoffeln

Der Bayer-Konzern hat Versuche mit gentechnisch veränderten Kartoffeln auf seinem Versuchsfeld in Lentzke, Brandenburg, eingestellt. Es handelte sich dabei um unterschiedliche Kartoffellinien mit gentechnisch veränderten Stärkeeigenschaften. Die Versuche starteten im Jahre 2002 und waren bis 2005 geplant und genehmigt. Schon vor der Aussaat der Kartoffeln hatte die Initiative “Barnimer Aktionsbündnis gegen Gentechnik” gegen die Freisetzung protestiert, mehr als 160 Einwendungen wurden gesammelt. Diese hatten jedoch keinen Einfluss auf das Genehmigungsverfahren. Für dieses Jahr waren noch weitere Aktionen am Genversuchsfeld geplant. Norbert Lemken, Pressesprecher von Bayer, teilte mit, es handele sich um eine reine “Unernehmensentscheidung”, die mit dem “üblichen Widerstand” nichts zu tun habe. In Brandenburg gibt es noch an drei Orten Versuchsfelder mit gentechnisch veränderten Pflanzen: In Dahnsdorf bei Belzig, in Golm bei Potsdam und in Berge bei Putlitz. Zusätzlich gibt es noch vier Felder mit gentechnisch verändertem Mais im so genannten Erprobungsanbau, deren Standorte wurden bislang jedoch nicht bekannt gegeben. (PM Barnimer Aktionsbündnis, 26.06.04; Ruppiner Anzeiger, 29.06.04) (ts)

Versuchspflanzung zerstört

Eine Versuchspflanzung mit gentechnisch veränderten Kartoffeln ist am 22. Juni in Potsdam zerstört worden. Alle 350 Pflanzen wurden von Unbekannten mit Sicheln abgeschnitten, teilte das Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie in Potsdam-Golm, das die Versuche durchführte, mit. Es handelte sich dabei um Kartoffeln mit gesteigerter Stärkeproduktion infolge der Übertragung eines Gens aus dem Hornklee. Im März diesen Jahres war die Genehmigung zur Freisetzung der gentechnisch veränderten Kartoffeln erteilt worden, der Versuch war auf fünf Jahre angelegt. Das Institut plant, den Versuch im nächsten Jahr zu wiederholen. (PM Max-Planck-Institut, 24.06.04) (ts)

Tirol: Gentechnik-Vorsorgegesetz

In Zukunft soll jeder Landwirt, der im österreichischen Bundesstaat Tirol gentechnisch verändertes Saatgut ausbringen möchte, verpflichtet sein, dies zuvor in einer auflagenstarken Tageszeitung bekanntzugeben. Dies sieht der Entwurf des Tiroler Gentechnik- Vorsorgegesetzes vor, der Anfang Juli in einer Pressekonferenz vorgestellt wurde. “Die Tiroler Landwirtschaft braucht die Gentechnik nicht”, so der Obmann des Tiroler Bauernbundes, Anton Steixner, der die Gesetzesinitiative gemeinsam mit Landeshauptmann Herwig van Staa vorgestellt hatte. Eine gentechnikfreie Zone Tirol sei rechtlich nicht möglich, die Auflagen des Gesetzesentwurfes seien jedoch so hoch, dass “einem die Freude vergeht, gentechnisch veränderte Organismen auszubringen”, so Steixner. Es ist vorgesehen, dass der Landwirt, der gentechnisch verändertes Saatgut auf seinen Feldern aussät, für eventuell entstehende Schäden auf den benachbarten Feldern aufkommen muss. Van Staa und Steixner bedauern, dass im benachbarten Bayern keine Auflagen für das Ausbringen von gentechnisch verändertem Saatgut geplant seien. Dadurch bestehe die Gefahr, dass es durch Bienen oder Pollen auch in Tirol zu Verunreinigungen kommen könnte. (Tiroler Landeszeitung, 09.07.04; Der Standard, 09.07.04) (ts)

DNA-Analyse

Die Innenminister des Bundes und der Länder haben sich auf ihrer Konferenz Anfang Juli für eine Erweiterung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abnahme von DNA-Spuren ausgesprochen. Sie empfahlen, die DNA-Analyse im nichtkodierenden Bereich als polizeiliche Standardmaßnahme, gleichgestellt mit anderen Methoden, in die erkennungsdienstliche Behandlung aufzunehmen. Bislang ist der so genannte “genetische Fingerabdruck” nur bei Straftaten wie Mord, Vergewaltigung oder besonders schwerem Diebstahl zulässig. Auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sprach sich für die vereinfachte Anwendung der DNA-Analyse aus. (PM Landesregierung Schleswig-Holstein, 08.07.04) (ts)

Gefeuert

Das kanadische Gesundheitsministerium Health Canada hat drei seiner Wissenschaftler entlassen, die sich kritisch bezüglich der Zulassungspraxis Health Canadas für neue Medikamente ausgesprochen haben. Shiv Chopra, Margaret Haydon und Gerard Lambert äußerten - unter anderem - besonders Bedenken gegenüber einem Rinder-Wachstumshormon Monsantos, was zu weiteren Untersuchungen und letzlich dazu führte, dass das Medikament die Zulassung nicht erhielt. Der Sprecher von Health Canada, Ryan Baker, sagte, die drei Wissenschaftler seien nicht aufgrund ihrer kritischen Äußerungen entlassen worden. Die Wissenschaftler reichen nun Klage gegen ihre Entlassung ein. (Canadian Broadcasting Corporation, 15.07.04, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (ts)

Neue Hochsicherheitslabore

Das Pentagon beabsichtigt, in Georgien, Kasachstan und Usbekistan vier Hochsicherheitslabore zu errichten, in welchen gefährliche Krankheitserreger gelagert werden sollen. Dort sollen Krankheitserreger aus anderen, weniger sicheren Laboren der Region zusammengetragen werden. 124 Millionen US-Dollar werden in den nächsten Jahren in den Bau dieser Labore investiert, wo internationale Wissenschaftlerteams im Jahre 2008 ihre Arbeit aufnehmen sollen. (Global Security Newswire, 16.07.04, zitiert nach Biowaffen-Telegramm Nr. 30, 25.07.04, www.sunshine-project.de) (ts)

Clone Wars in Louisiana

Im US-Bundesstaat Louisiana hat sich nach dem Senat auch das Repräsentantenhaus mehrheitlich für ein umfassendes Verbot des Klonens entschieden. Auf das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungs- oder Forschungszwecken sind in dem Gesetzentwurf, der vor seinem Inkrafttreten noch von der Gouverneurin unterschrieben werden muss, bis zu zehn Jahre Gefängnisstrafe vorgesehen. Für Verwirrung sorgt allerdings ein alternativer Gesetzentwurf, den der Senat bereits eine Woche zuvor gebilligt hat, und der das Forschungsklonen im Unterschied zum zweiten Gesetzentwurf erlaubt. Kathleen Blanco, Gouverneurin von Louisiana, sagte, sie bevorzuge keine der beiden Gesetzesvorlagen, beide enthielten ihrer Meinung nach “ernst zu nehmende Argumente”. (BioNews 261, 07.06.04) (mf)

PID in Neuseeland

Im neuseeländischen Gesundheitsministerium werden Richtlinien für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) beraten. Derzeit untersucht das Ministerium die Sicherheit und Fehlerquoten der PID für über hundert Krankheitsdispositionen. Bei der PID werden mehrere im Labor gezeugte Embryonen auf genetisch bedingte Erbkrankheiten untersucht, wobei nur solche, bei denen der gesuchte Gendefekt nicht festgestellt werden konnte, in die Gebärmutter der Frau übertragen werden. Das Verfahren ist nicht nur wegen gesundheitlicher Risiken umstritten, sondern auch, weil dabei auch das Geschlecht des Kindes ausgewählt werden kann. Neuseeländische Fortpflanzungsmediziner sprechen sich für eine Zulassung des Verfahrens aus, das bereits jetzt zahlreiche Paare im benachbarten Australien in Anspruch nehmen. In Australien ist die PID bereits seit sieben Jahren erlaubt. Nach eigenen Angaben erhalten neuseeländische Fortpflanzungsmediziner täglich Anfragen von Paaren, die eine PID durchführen möchten, wenigstens einmal im Monat befindet sich darunter auch der Wunsch nach einer Geschlechtsselektion durch die PID. Obwohl es als unwahrscheinlich gilt, dass die Geschlechtsbestimmung durch die PID vom neuseeländischen Gesundheitsministerium erlaubt wird, zweifeln Experten daran, dass es möglich ist, sie in der Praxis zu verhindern: Da Patienten das Recht haben, alle bei einem Test erhobenen Informationen zu bekommen, sei es unmöglich, die Angabe des Geschlechts zurückzuhalten. (Human Genetics Alert, 09.07.04) (mf)

Statement zum Stammzellgesetz

Anlässlich der Verabschiedung des ersten Erfahrungsberichtes zur Durchführung des Stammzellgesetzes durch das Bundeskabinett am 28. Juli in Berlin erklärten Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Forschungsministerin Edelgard Bulmahn, das Gesetz zur Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen habe sich bewährt. Nach Ansicht der Ministerinnen seien hohe ethische Standards sowie sichere Bedingungen für die Forschung durch das Gesetz geschaffen worden. Dem Stammzellgesetz zufolge dürfen nur vor dem 1. Januar 2002 gewonnene Stammzellen zwecks wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung oder für die Erweiterung medizinischer Kenntnisse verwendet werden. Dem Robert-Koch-Institut obliegt es, Einfuhr und Verwendung unter Berücksichtigung der Stellungnahme einer unabhängigen Ethikkommission zu genehmigen. Laut dem Bericht, der den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Dezember 2003 umfasst, sind bisher fünf Anträge genehmigt worden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bezeichnet die Forschung mit adulten sowie embryonalen Stammzellen als “expandierendes Forschungsgebiet mit hohem medizinischen Anwendungspotenzial insbesondere in der regenerativen Medizin”, mit dem “neue und wichtige Erkenntnisse” gewonnen werden würden und fördert die Stammzellforschung derzeit mit 9,9 Millionen Euro im Schwerpunkt “Biologischer Ersatz von Organfunktionen”. (PM BMBF, 28.07.04) (nj)

DNA-Tests im Lokal

Einem neuen Gesetz zufolge sind in der Mongolei zum ersten Mal seit 1920 Nachnamen erlaubt. Daraufhin legten sich knapp 50.000 Einwohner den Namen Dschingis Khan zu; sie behaupteten, seine direkten Nachfahren zu sein. Weltweit sollen etwa 17 Millionen Menschen von Dschingis Khan abstammen, unter anderem die königliche Familie Großbritanniens. Das bildete Berichten der britischen Agentur “Ananova” zufolge Anfang Juli den Hintergrund zu einer ungewöhnlichen Aktion in London: Eine Restaurantkette bot ihren Gästen kostenlose DNA-Tests an, mit denen geprüft werden sollte, ob man ebenfalls stolzer Nachfahre von Dschingis Khan sei. Wer als solcher ausgewiesen wurde, konnte im Restaurant “Shish” umsonst speisen. (Ärzte Zeitung, 06.07.04) (nj)

Spanien sucht neue Beratung

Die neue Umweltministerin von Spanien, Cristina Narbona, hat angekündigt unabhängige Beratung zur möglichen Fortführung des bisher großflächigen Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen zu suchen. Nach ihrer Meinung habe die frühere - konservative - Regierung des Landes ihre Entscheidungen auf der Basis von Forschungen gefällt, die von der Biotech-Industrie selbst finanziert worden waren. Es gebe Menschen, die der Auffassung seien, dies sei kein Grund zur Sorge, und solche, die anderer Meinung seien. "Wir werden unabhängige Forschung wieder verstärken und ich unterstreiche das Wort unabhängig, denn in diesem Land (...) werden viele Forscher privat (-wirtschaftlich) von Firmen finanziert, die von der Forschung spezifische Ergebnisse erwarten." Spanien ist in den vergangenen Jahren das einzige Land in der Europäischen Union gewesen, in dem es einen erwähnenswerten kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gegeben hat. In den letzten beiden Jahren zum Beispiel auf einer Fläche von jeweils etwa 20 bis 25.000 Hektar. (www.yahoo.com, AFP, 22.06.04, zitiert nach www.genet-info.org, 25.06.04) (pau)

Einstellungs-Check

US-VertreterInnen der Verwaltung unter Präsident Bush checken Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf ihre politischen Ansichten, bevor diese in leitende Positionen in wissenschaftlichen Beratungsgremien berufen werden. Die Vereinigung besorgter Wissenschaftler (Union of Concerned Scientists - UCS) in den Vereinigten Staaten hat in einem Bericht verschiedene Beispiele aufgeführt, darunter das von Dr. Richard Myers, der in ein Gremium zur Genomforschung (National Advisory Council for Human Genome Research) aufgenommen werden sollte. Dr. Myers ist zum Beispiel gefragt worden, was er von Präsident George W. Bush halte und ob er denke, dass jener eine gute Arbeit leiste. Ein anderes Beispiel betrifft Dr. George Weinstock, der für das gleiche Gremium vorgeschlagen worden war. Durchgeführt wurden die Interviews von MitarbeiterInnen des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums (Department of Health and Human Services). Auch zwei KandidatInnen, die für den Bioethik-Rat des US-Präsidenten (President’s Council on Bioethics) vorgeschlagen worden waren, sahen sich mit dem Check auf ihre politischen Einstellungen konfrontiert. Der jetzt vorgelegte Bericht ist eine Aktualisierung eines weiteren Berichtes zum gleichen Thema, den die UCS erst im Februar diesen Jahres veröffentlicht hatte. Beide Berichte finden sich auf der Internetseite der UCS unter: www.ucsusa.org. (pau)

Hungerhilfe - Sudan und Angola

Brot für die Welt, Caritas International, der Evangelische Entwicklungsdienst, FIAN Deutschland, Greenpeace und Misereor haben sich in einem offenen Brief an Bundesministerin Renate Künast gegen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel und für die Verwendung regionaler Ressourcen als Hungerhilfe gewendet. Anlass war die Hilfe des Welternährungsprogramms (World Food Program - WFP) an die Länder Sudan und Angola, bei der vom WFP nicht gewährleistet wurde, dass es sich um gentechnikfreie Lebensmittel handele. Der überwiegende Teil der Nahrungsmittel kam aus den USA. Die Regierungen beider Länder hatten den Wunsch nach nicht veränderter Nahrung geäußert und Restriktionen beschlossen. Die deutschen Organisationen schließen sich mit ihrem offenen Brief fünfundsechzig Organisationen aus allen Regionen Afrikas an, die ihrerseits bereits im Mai entsprechende Forderungen erhoben hatten. (www.eed.de) (pau)

Lebensbeginn, juristisch

Das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben gilt laut einem Urteilsspruch des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte nicht für Föten und Embryonen. Die Richter wiesen die Klage einer Französin zurück, die nach einer Verwechslung im Krankenhaus ihr ungeborenes Kind verloren hatte. 14 der 17 Richter hielten es ”weder für wünschenswert noch für möglich” die ”abstrakte Frage” zu beantowrten, ob ”eine Person” unter den Anwendungsbereich des in Artikel 2 der Konvention verankerten Rechts ”jedes Menschen auf das Leben” habe. In ihrer Begründung hieß es außerdem, dass auf nationaler Ebene entschieden werden müsse, wann das Recht auf Leben beginne, da es in dieser Frage keinen wissenschaftlichen oder juristischen Konsens gebe. In einem abweichenden Minderheitenvotum erklärten drei der Richter, ungeborene Kinder dürften nicht vom Recht auf Schutz des Lebens ausgeschlossen werden. (Ärzte Zeitung, 12.07.2004)(mf)

Erschienen in
GID-Ausgabe
165
vom August 2004
Seite 43 - 46

Die GID-Redaktion

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