Kurz notiert: Politik & Wirtschaft

Monsanto: Keine Lizenzverlängerung

Lizenzen des US-Konzern Monsantos für den Verkauf von gentechnisch verändertem Baumwollsaatgut im südindischen Bundesstaat Andhra Pradesh sind nicht verlängert worden. Die auf drei Jahre befristeten Lizenzen für den Verkauf von drei Bt-Baumwollsorten waren im April diesen Jahres ausgelaufen. Das "Gentechnik-Genehmigungskommitee" hat sich im Mai gegen eine Verlängerung entschieden, da die Berichte aus Andhra Pradesh "nicht befriedigend" waren, so der Vorsitzende des Kommitees, Suresh Chandra. In anderen indischen Bundesstaaten könne das Baumwollsaatgut jedoch weiter verkauft werden, so Chandra weiter. Gleichzeitig hat die Kommission nur eine von bisher - im vergangenen Jahr dreizehn - gentechnisch veränderten Baumwollsorten für den Anbau in der Saison 2005 und die - wie es in der Meldung heißt - Region Zentralindien zugelassen. Es handelt sich um die Sorte RCH-138 der Firma Rasi Seed Ltd.. Drei Sorten der Firma Syngenta wurden für den großflächigen Versuchsanbau in den nördlichen Regionen Indiens zugelassen. Die Landesregierung von Andrah Pradesh hat unterdessen den US-Gentechkonzern Monsanto dazu aufgefordert, den Bauern Entschädigungszahlungen zukommen zu lassen, da diese durch den Anbau der gentechnisch veränderten Baumwolle finanzielle Verluste erlitten hätten. (aljazeera.net, 03.05.05; Freace.de, 03.05.05; www.financialexpress.com, 13.04.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (ts)

WHA und gv-Pockenviren

Die Mitgliedsstaaten der World Health Assembly (WHA) haben die WHO Ende Mai aufgefordert, die Vorschläge zur Ausweitung der gentechnischen Versuche mit Pockenviren sowie Strukturen und Mandat des für die Vorschläge verantwortlichen Komitees (Advisory Committee on Variola Virus Research -VAC) zu überdenken. Die meisten Länder forderten bei diesem Treffen in Genf eine klare Terminierung der laufenden Forschungen, das nochmalige Setzen einer Frist bis zur Zerstörung aller vorhandenen Vorräte an Pockenviren, mehr Transparenz und strengere Überwachungsmechanismen. Über den Vorschlag des VAC wurde jedoch nicht abgestimmt. Seit mehr als 25 Jahren hat es keinen Todesfall durch diese Krankheit mehr gegeben, die für fast ein Drittel aller Infizierten tödlich endet. In russischen und US-amerikanischen Laboratorien werden jedoch noch mehr als 550 Proben des Pockenvirus aufbewahrt. Schon im Jahre 1999 gab es eine Resolution der WHA, die vorsah, alle verbliebenen Virusstämme zu zerstören. Trotzdem wurden in den USA umfangreiche Experimente gestartet, nun sollten die Pockenviren zusätzlich noch gentechnisch verändert werden. (Sunshine Project, Biowaffen-Telegramm Nr. 39, 31.05.05; www.who.int; PM Sunshine Project/ Third World Network, 25.05.05) (ts)

Costa Rica: Gentechnikfreie Stadt

Die Stadt Paraíso in der östlichen Provinz Cartago hat sich zum ersten gentechnikfreien Gebiet Costa Ricas erklärt. Ein Antrag, der den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verbietet und eine Kampagne vorsieht, die über Risiken und Auswirkungen von GVO auf die Gesundheit und Umwelt informieren soll, wurde vom Stadtrat einstimmig angenommen. In Costa Rica werden GVO offiziellen Angaben zufolge auf ungefähr 1.450 Hektar angepflanzt, dabei handelt es sich hauptsächlich um Mais und Baumwolle zur Saatgutproduktion für den Export. (Agencia EFE, 29.3.05 zitiert nach Gentech-news 115, Blauen-Institut, Mai 05) (ts)

China: Biosafety-Protokoll

China hat das Cartagena Protocol on Biosafety (Protokoll über die biologische Sicherheit) ratifiziert. Das Cartagena Protocol on Biosafety ist ein internationales Abkommen, das völkerrechtlich verbindliche Regeln über den grenzüberschreitenden Handel mit lebenden gentechnisch veränderten Organismen (LMO) festlegt. Es ist ein Folgeabkommen der UN-Konvention über Biologische Vielfalt, die 1992 in Rio unterzeichnet wurde. Rechtskräftig wurde das Protokoll im September 2003, drei Monate nachdem es von 50 Staaten ratifiziert worden war. China, eines der Länder mit dem größten Importvolumen von LMO, ist der 120. Unterzeichner. In dem Protokoll sind bestimmte Informations- und Entscheidungsverfahren beim grenzüberschreitenden Handel mit LMO festgelegt. Es ermöglicht den Empfängerländern zum Beispiel, unter bestimmten Voraussetzungen aus Vorsorgegründen den Import eines LMO zu verbieten, auch ohne wissenschaftliche Beweisführung. Einige Hauptexportländer von LMO haben das Protokoll bislang nicht unterzeichnet, darunter zum Beispiel Argentinien, Australien, Kanada und die USA. (China daily, 25.05.05; Food Navigator.com, 23.05.05) (ts)

Biosicherheitsprotokoll

Vom 31. Mai bis zum 3. Juni fand in Montreal die zweite Tagung der Vertragsparteien (Meeting of the Parties - MOP2) des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit statt. Treffen dieser Art dienen dem Zweck, den Vertragstext weiter zu entwickeln respektive weiter zu verhandeln. Auf dem aktuellen Treffen sollten verschiedene Konkretisierungen des Vertragstextes vorgenommen werden. Die wichtigste war - mittlerweile muss es besser heißen: wäre wohl gewesen - ein Konsens über die Informationen, die in den Begleitpapieren von Lieferungen mit lebenden modifizierten Organismen (LMO) vonnöten sind. (LMO ist der im Vertragstext gebräuchliche Ausdruck, der praktisch gleichbedeutend ist mit gentechnisch veränderten Organismen - GVO - aber ein besonderes Augenmerk auf deren Lebens- und Keimfähigkeit legt.) Die Verhandlungen über die Informationen in den Dokumentationspapieren (Artikel 18.2a) scheiterten. Konkret ging es darum, wie die Lieferungen gekennzeichnet werden müssen. Im Raum stehen zum Beispiel Vorschläge, dass genau beschrieben werden muss, welche verschiedenen LMO in einer Liefreung sein könnten, oder die Variante, dass nur solche LMO in einer Lieferung sein dürfen - und entsprechend gekennzeichnet werden müssen -, die in dem Land, in das eine Lieferung importiert werden sollen, zugelassen sind. Genau dies ist der Fall bei den derzeit untersuchten Verunreinigungen von Schiffsladungen mit der - weltweit - nicht zugelassenen Maissorte Bt10. Ginge es zum Beispiel nach der schwächsten vorgeschlagenen Kennzeichnungregel, dann müsste eine Lieferung mit Bt10 nur als "kann LMO enthalten" gekennzeichnet werden, ohne genauere Bezeichnung einzelner Sorten. Werden nicht alle die LMO explizit genannt, die in einer Lieferung vorhanden sein können, kann sich die Suche nach den in einer Lieferung enthaltenen Sorten als Suche nach der Nadel im Heuhaufen entwickeln, bei der man erstens nicht weisss, ob überhaupt eine Nadel vorhanden ist und zweitens, ob man sie besser durch sehen, riechen, schmecken oder hören entdecken kann. Besondere Verantwortung für das Scheitern tragen die Regierungen von Neuseeland und Brasilien, wie von VerhandlungsteilnehmerInnen zu vernehmen ist. Es wird berichtet, die Delegierten der beiden Länder hätten sich jeglichen Kompromissorschlägen verweigert und konnten damit eine Entscheidung verhindern, da diese bei den Verhandlungen im Konsens gefällt werden müssen. Besonders prekär ist das Nicht-Zustandekommen einer Einigung auch deshalb, weil in dem Text des Protokolls explizit eine zwei-Jahresfrist für die Verhandlungen über diesen Punkt genannt wird. Da das Protokoll im September 2003 in Kraft getreten ist, läuft diese Frist in wenigen Wochen aus. Das weitere Prozedere ist unklar. Deutliche Kritik hat zudem die kanadische Regierung auf sich gezogen, da verschiedene Deligierte erhebliche Probleme bei der der Erteilung ihrer Visa, darunter der Vertreter Äthiopiens, Tewolde Berhan Gebre Egziabher, der auch Sprecher der afrikanischen Gruppe ist (siehe auch die Notiz "Verspätetes Visum"). Das Cartagena-Protokoll regelt den grenzüberschreitenden Verkehr der LMO. (verschiedene Quellen, u.a. Bericht des Third World Network, zitiert nach GENET-news, 07.06.05, www.genet-info.org) (pau)

Verspätetes Visum

Ende Mai fand in Montreal die Endrunde für das Biosicherheitsprotokoll (Cartegena Protocol on Biosafety), das den weltweiten Verkehr mit LMO (living modified organisms - praktisch gleich zu: gentechnisch veränderte Organismen) regelt. Kanada hatte dem prominenten äthiopischen Wissenschaftler Tewolde Egziabher das Einreisevisum zunächst verweigert. So konnte er nur noch an der Schlussabstimmung eines Treffens zur Haftungsfrage teilnehmen. Egziabher, Träger des Alternativen Nobelpreises, wäre bei diesen Verhandlungen die wichtigste kritische Stimme Afrikas gewesen. Egziabher schlug vor, Montreals Zukunft als Standort des Sekretariats der CBD (Convention on Biological Diversity) davon abhängig zu machen, dass die kanadische Regierung in der Lage ist, die Regierungsabgeordneten anderer Länder mit Visas zu versorgen. Auch Vertretern der Zivilgesellschaft aus Ländern des Südens waren die Visas verweigert worden. Während der Tagung kam es zu einem Treffen wegen dieses Punktes, bei dem ein kanadischer Regierungsbeamter versicherte, so etwas werde sich nicht wiederholen. (PM ETC Group, 24.05.05; Gentech-news 115, Blauen-Institut, Mai 05) (ts)

Umstrittener Werbespot

In Österreich ist ein Hörfunkwerbespot der "Bio Austria" für Bio-Rindfleisch aufgrund massiver Kritik von Bauern und Lebensmittelhandel abgesetzt worden. Stein des Anstosses war die Aussage: "Bio ist gentechnikfrei. Jetzt zur Grillsaison: Garantiert gentechnikfreies Rindfleisch". Die Agrarmarkt Austria Marketing (AMA) begründete den Rückzug mit "wüstesten Protesten" konventionell wirtschaftender Landwirte, die davon ausgingen, dass der Werbespot Hörer zu dem Umkehrschluss verleite, herkömmlich produziertes Rindfleisch sei nicht gentechnikfrei. Diese Folgerung sei "fachlich nicht zulässig", so die AMA. Sie wolle keinen Keil zwischen die einzelnen Produktionsgruppen treiben und habe deshalb den Spot zurückgezogen. Der Landwirtschaftssprecher der österreichischen Grünen, Wolfgang Pirklhuber, behauptete jedoch, der Werbespot sei aufgrund der Intervention der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern (PRÄKO) zurückgezogen worden, die AMA sowie die PRÄKO wiesen diese Aussage als "frei erfunden" zurück. Für den Hörfunkspot, der auch seitens der Europäischen Union - nach inhaltlicher Prüfung und Genehmigung - finanziell gefördert wurde, waren für Mai 2005 insgesamt 69 Sendungen vorgesehen, 30 Termine wurden durch die Stornierung abgesetzt. Bio-Austria, das Netzwerk der österreicherischen Biobäuerinnen und Biobauern, fordert die unverzügliche Fortsetzung der Werbespots und hat eine Protestaktion gestartet. (Bio-Markt.info, 25.05.05; Agrarisches Informationszentrum aiz.info, 19.05.05; www.bio-austria.at, 18.05.05) (ts)

Erste GVO-Kennzeichnung in den USA

Mit der Verabschiedung eines Gesetzes zur Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Fisch und gentechnisch veränderten Fischprodukten im US-Bundesstaat Alaska steht nun das erste derartige Gesetz der USA kurz vor dem Inkrafttreten. Die Zulassungsbehörden der USA prüfen derzeit einen Antrag auf die Zulassung von gentechnisch verändertem Fisch und ebensolchen Produkten als Lebensmittel. Einer Umfrage der Rutgers Universität zufolge wollen neun von zehn US-amerikanern, dass gentechnisch veränderte Nahrungsmittel gekennzeichnet werden. Die Umfrage wurde im November 2004 veröffentlicht. (www.centerforfoodsafety.org, 12.05.05) (pau)

Albanien: Moratorium abgelehnt

Das albanische Parlament hat einen Gesetzesentwurf zur Kontrolle gentechnisch veränderter Organismen (GVO) abgelehnt. Der Entwurf, der von 24 Abgeordneten aus dem gesamten politischen Spektrum eingereicht worden war, sah vor, bis zum Erlass eines neuen Gesetzes, das Übereinstimmung mit EU-Standards aufweist, den Anbau von GVO in Albanien zu verbieten. GVO-Nahrungs- und Futtermittel, die in der EU zugelassen sind, hätten - bei entsprechender Kennzeichnung - laut Entwurf weiter verwendet werden dürfen. Im Jahre 2004 waren bei einer Untersuchung von zwei albanischen Maisstichproben - durchgeführt von Genescan, einem deutschen Labor - sechs verschiedene, in der EU nicht zugelassene GVO gefunden worden. (PM Association of Organic Agriculture, Albania, 13.05.05) (ts)

Aarhus-Convention

Die Mitglieder der UN-ECE Aarhus-Konvention haben der Öffentlichkeit der paneuropäischen Region das Recht zugesprochen, an Entscheidungsprozessen, die mit gentechnisch veränderten Organismen zu tun haben, teilzunehmen. Europa, der Kaukasus und Zentralasien sind dabei miteingeschlossen. Diese Entscheidung wurde nach vierjährigen zähen Verhandlungen auf dem zweiten Treffen der Mitglieder der Konvention in Almaty, Kasachstan, getroffen. Dies ist die erste rechtlich bindende Bestimmung auf paneuropäischer Ebene, die der Öffentlichkeit den Zugang zu Informationen und die Beteiligung an den Entscheidungsprozessen über Freisetzungen von GVO für den Versuchsanbau sowie zu kommerziellen Zwecken garantiert. Die Aarhus-Konvention wurde im Juni 1998 in Aarhus, Dänemark unterzeichnet. Sie ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die Rechte bestehen in der Information über Umweltfragen, in der Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu Projekten mit Umweltauswirkungen sowie in der Möglichkeit, Klage gegen Umweltbeeinträchtigungen zu führen. (PM Friends of the Earth, 27.05.05; www.unece.org/env/pp/mop2.htm) (ts)

Celera Genomics

Das Biotechnologieunternehmen Celera Genomics will in Zukunft die Informationen seiner DNA-Datenbank nicht mehr verkaufen, sondern der Öfffentlichkeit zugänglich machen. Die Datenbank enthält Informationen über 30 Milliarden Basenpaare, DNA-Sequenzen von Menschen, Mäusen und Ratten. Das Unternehmen teilte mit, bestehende Verträge mit Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen würden Ende Juni auslaufen. Die Wissenschaftler des Humangenomprojekts (HGP) und die kommerziell arbeitenden Forscher von der US-Firma "Celera Genomics" hatten in Konkurrenz knapp drei Milliarden Bausteine des menschlichen Erbguts sequenziert. Celera hatte im März 2000 bekanntgegeben, die Entzifferung des menschlichen Genoms sei zu 99 Prozent gelungen. Anders als das durch öffentliche Gelder getragene internationale HGP, das seine Ergebnisse im Internet veröffentlicht hat, stellte Celera bisher nur einen Teil seiner Erkenntnisse der Allgemeinheit zur Verfügung und wurde ob seiner Profitorientierung heftig kritisiert. Das Unternehmen wollte sich nicht dazu äußern, wieviele Verträge momentan überhaupt noch bestehen. (The New York Times, 27.04.05) (ts)

Revision Gentechnikgesetz

Helmut Heiderich von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärte zum Vermittlungsverfahren des so genannten Gentechnikgesetzes II, das heißt des Bundesrats-zustimmungspflichtigen Teils der Novellierung, dass sich seine Partei nach der - noch zu gewinnenden - Bundestagswahl am 18. September "unverzüglich" für eine grundlegende Neuausrichtung des Gentechnikrechts auf der Basis einer gesamtgesellschaftliche Lösung einsetzen werde. Als Beispiel für ein gangbares Modell nannte Heiderich Holland, wo vor wenigen Monaten ein neues Gentechnikrecht verabschiedet wurde, an deren Entstehung die gesellschaftlichen Gruppen beteiligt waren. Frau Künast habe das Gesetz ihren "ideologischen Vorstellungen" angepasst. (PM CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, 01.06.05) (pau)

Chapela in Berkeley

Der Biologie-Professor wird auch in Zukunft eine Anstellung an der Universität des US-Bundesstaates Kalifornien in Berkeley bekleiden. Dies entschied der Kanzler der Universität, Robert Birgenau. Chapela hatte sich in den vergangenen Jahren gegen ein finanzielles Engagement des Pharma-Konzerns Novartis, jetzt Syngenta, engagiert. Außerdem hatte er im Fachmagazin Nature einen Artikel zu der Vermischung von mexikanischen Landsorten des Mais mit gentechnisch veränderten Varietäten berichtet, der später von der Redaktion widerrufen worden war. Im vergangenen Jahr hatte eine Untersuchung durch die Universität des Staates Michigan bestätigt, dass Chapelas Engagement gegen den Novartis-Deal entscheidend verantwortlich war für die Verweigerung einer weiteren Anstellung, was widerum von der Leitung der Universität bestritten wurde. Die Beschäftigung des Professors endete im vergangenen Dezember, dies war aber lange angekündigt gewesen. Chapela hatte dagegen Klage vor dem Hohen Gericht des Alameda-County eingelegt. (www.berkeleydaily.org, zitiert nach gmwatch.org, 24.05.05) (pau)

Sambia: Nein zu GVO

Nach einem Bericht der sambianischen Zeitung "The Sunday Mirror" wird das Land weiter Nahrungsmittelhilfe ablehnen, wenn diese nicht sicher frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen ist. Damit bestätigt das Land seine Position, die es im August 2002 auf Empfehlung einer Expertengruppe gefasst hatte. Damals hatte der Präsident, Levy Mwanawasa, Hilfslieferungen zurückgewisen, da von der US-amerikanischen Regierung keine Bestätigung der GVO-Freiheit beigebracht werden konnte. Sambias Landwirtschaftsminister Mundia Sikatana kündigte im März an, die Regierung werde ein Biosicherheitsgesetz zunächst ins Kabinett und später in die parlamentarische Debatte einbringen. In einem neuen Bericht, der vom Jesuiten Zentrum für theologische Reflektionen (Jesuit Centre for Theological Reflections) und dem Kasisi Landwirtschafts-Trainingszentrum (Kasisi Agricultural Training Centre) erstellt wurde, wird die Ansicht vertreten, dass der Einsatz gentechnisch veränderter Nahrungspflanzen, vernachlässigbare Vorteile für die Landwirte Sambias bringen werde. Gleichzeitig würden diese aber negative Einflüsse auf die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft des Landes haben können. Die erwarteten negativen Einflüsse sind vor allem die auf die kleinräumige Landwirtschaft und auf die Exportmärkte des Landes in Europa. Die Autorin des Berichtes, Bernadette Lubozya, meint, für eine nachhaltige Landwirtschaft sollten die Landwirte auf Ressourcen von den Farmen und ihrer unmittelbaren Umgebung nutzen. (The Sundayy Mirror, www.tralac.org, 31.05.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)

Monsantos Lizenzen

Medienberichten zufolge hat der US-Gentech-Konzern Monsanto ein vorläufig gültiges Abkommen mit Vertrern der südamerikanischen Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay erreicht, in dem die Ansprüche auf Patentgebühren geregelt werden. Der Konzern hatte bisher auf diese verzichtet, übt aber seit mehr als einem Jahr verstärkt Druck auf die Regierungen aus, dass diese Gesetze verabschieden, die das Einziehen der Gebühren erleichtern oder ermöglichen sollen. Details sind nicht bekannt geworden, nur dass sich das Abkommen mit Brasilien und Uruguay auf den Nachbau bezieht, das heißt auf das Saatgut, das die Bauern bei ihrer Ernte einbehalten. (www.checkbiotech.org, 03.05.05, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)

Erschienen in
GID-Ausgabe
170
vom Juni 2005
Seite 45 - 47

GID-Redaktion

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