Leserinnenbrief
Es gibt noch viel zu tun, - der GID hat schon mal angefangen, vielen Dank! Vielleicht haben es manche gar nicht bemerkt? Die GID-Kuh hat Hörner bekommen. Damit ist der GID der Zeit erfreulich voraus: Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes von 1998 gilt ein Amputationsverbot: Schwänze, Ohren und Schnäbel dürfen nicht mehr routinemäßig kupiert werden; verboten ist zudem das Durchtrennen der Stimmbänder und das Entfernen von Krallen und Zähnen. Während kupierte Hunde inzwischen die Ausnahme sind, überwiegen bei landwirtschaftlich genutzten Tieren hingegen die Ausnahmen. Denn bei ihnen kann - gesetzeskonform - geltend gemacht werden, dass diese Amputationen für die vorgesehene Nutzung "unerlässlich" sind. Somit sind die in Intensivtierhaltung gehaltenen Tiere betroffen: die Schnäbel von Hühnern und Puten und die Schwänze von Schweinen und Mastrindern. Von dieser Ausnahmeregelung vom Amputationsverbot wird auch beim Enthornen von Rindern verbreitet Gebrauch gemacht. Es gibt sie aber noch, Rinder, denen ihre Hörner gegönnt werden. Danke dem GID fürs neue Foto; denn sonst bekommen wir ein ganz "falsches Bild"; gewöhnen uns an die hornlosen Rinder und glauben am Ende, die seien so geboren. (Das aber trifft nur auf eine kleine Minderheit zu).
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