Kurz notiert: Landwirtschaft und Lebensmittel
Amflora ohne Mehrheit zugelassen?
Im Landwirtschaftsministerrat der Europäischen Union ist am 16. Juli keine qualifizierte Mehrheit für die Anbau-Zulassung der umstrittenen gentechnisch veränderten Kartoffel „Amflora“ erzielt worden. Der Antrag der BASF wird den Verfahrensregeln entsprechend an die EU-Kommission zurückverwiesen. Die Kommission hat nun das Recht, die entsprechende Genehmigung zu erteilen, wovon sie dem Vernehmen nach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen Gebrauch machen wird. Das wäre die erste Genehmigung einer gentechnisch veränderten Pflanze für den Anbau in der EU seit 1998. Damals hatten die Mitgliedsstaaten einen Zulassungsstopp für gentechnisch veränderte Organismen beschlos-sen, das so genannte De-facto-Moratorium, um sich ohne Druck von außen der Entwicklung eines neuen Gentechnikrechts widmen zu können. Bis heute ist die Amflora-Zulassung nicht unumstritten, nicht zuletzt weil in der Kartoffel ein so genanntes Antibiotikaresistenz-Markergen zum Einsatz kommt. Dieses kann zur Verbreitung von Antibiotikaresistenzen bei Krankheitskeimen führen. Aus diesem Grund befürwortet zum Beispiel auch die Weltgesundheitsorganisation WHO den Verzicht auf die Methode, die nur bei der Entwicklung transgener Pflanzen im Labor von Bedeutung ist. (Berliner Zeitung, 17.07.07; siehe dazu auch den Artikel „Who is afraid of GE potato“ von Antje Lorch im GID 180, Februar/März 2007) (pau)
BfR zu Spuren nicht zugelassener GVO
Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hat sich im März dieses Jahres zu dem Thema „Nulltoleranzen bei Lebens- und Futtermitteln“ geäußert und in diesem Zusammenhang auch seine Position zum Vorhandensein von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dargestellt. Dem Papier zufolge sollten nach Ansicht der Bundesbehörde notwendige internationale Vereinbarungen und die „Festlegung realistischer Toleranzgrenzen“ angestrebt werden. „In der Praxis werden sich“, so die Begründung des BfR, „in pflanzlichen Produkten Spuren von GVO, die aus Ländern eingeführt werden, in denen diese GVO angebaut werden, aber auch in Ländern ohne nennenswerten kommerziellen, aber mit experimentellem Anbau, wie z.B. in Deutschland, nicht immer vermeiden lassen. Der Nachweis von Spuren in der EU nicht zugelassener transgener Sorten in Mais- und Reisimporten in den Jahren 2005 und 2006“ belege dies, so das BfR weiter. Nach dem europäischen Recht sind Lebens- und Futtermittel mit Material aus in der EU nicht zugelassenen GVO nicht verkehrsfähig. Das heißt, die Produkte müssen im Falle einer Feststellung ebensolcher Verunreinigungen aus dem Verkehr gezogen werden. Ausgenommen sind solche GVO, die eine positive Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) besitzen, aber noch nicht zugelassen sind. Diese werden bis zu einer Grenze von 0,5 Prozent toleriert. Nicht gekennzeichnet werden müssen zudem Verunreinigungen mit GVO, die in der EU zugelassen sind, wenn ihr Anteil nicht mehr als 0,9 Prozent ausmacht und nachweisbar technisch nicht zu vermeiden oder zufällig ist. (www.bfr.bund.de, 12.03.07) (pau)
MON863 sicher?
Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hält den gentechnisch veränderten Mais MON863 der Firma Monsanto für sicher. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Amt am 29. März diesen Jahres veröffentlicht hat. Darin werden die Einschätzungen zusammenfassend dargestellt, die das BfR auf Nachfrage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und anlässlich einer erneuten Evaluierung des Mais durch den französischen Molekularbiologen Gilles-Eric Seralini, abgegeben hatte. Seralini hatte die Untersuchungen von Monsanto, die ihrerseits Teil der Antragsunterlagen für die Zulassung von MON863 als Lebens- und Futtermittel in der Europäischen Union waren, einer erneuten Prüfung unterzogen. Seralini und Kollegen werteten dabei die Daten der Monsanto-Untersuchung als toxikologisch relevant. Das BfR und auch andere nationale Behörden der EU kommen nicht zu diesem Schluss, insbesondere da kein „konsistentes Muster“ zu erkennen sei, zum Beispiel in Form einer Dosisabhängigkeit. (www.bfr.bund.de) (pau)
Standortregister in Frankreich online
Im Juli wurde das französische Standortregister online geschaltet. Darin finden sich die Anbauflächen der in Frankreich angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen. In der laufenden Anbausaison wachsen 19.800 Hektar Bt-Mais in Frankreich. Das ist mehr als die dreifache Fläche des Vorjahres. Das Standortregister gibt nicht, wie in Deutschland üblich, Auskunft über die genaue Lage der Felder. Vielmehr wird nur das Departement angegeben, was in etwa dem deutschen Landkreis entspricht. Der Löwenanteil findet sich den Regionen Aquitaine und Midi-Pyrénées im Süden des Landes. Standortregister für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen sind nach der europäischen Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EC Pflicht in den Mitgliedsstaaten. (www.english.people.com.cn. 10.07.07), zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Weniger Amazonas-Regenwald abgeholzt
Der Neueinschlag im Regenwald des Amazonasbeckens ist nach Berichten von Greenpeace im vergangenen Jahr langsamer vorangeschritten als in den vergangenen Jahren. Die Umweltorganisation sieht darin einen positiven Einfluss des vor einem Jahr verabschiedeten Moratoriums, auf das sich Greenpeace mit den großen Sojahändlern Cargill, Bunge, ADM und A. Maggi verständigt hatte. Das Moratorium bezieht sich auf die Verwendung von Soja, das auf frisch eingeschlagenen ehemaligen Regenwaldflächen gewachsen ist. Es wurde auch von europäischen Lebensmittel- und Einzelhandelsketten unterstützt, die auch weiterhin zu der Verabredung stehen. Das Moratorium läuft zunächst einmal bis zum Sommer des nächsten Jahres. Statt 400.000 Hektar, wie im Jahre zuvor, wurden zum Beispiel in der Region Mato Grosso im vergangenen Jahr „nur“ 238.000 Hektar abgeholzt. „Das klingt zwar zynisch, aber [es] ist ein Fortschritt - eine Fläche sechsmal so groß wie der Nationalpark Bayerischer Wald blieb verschont", wie es der Greenpeace-Waldexperte Oliver Salge formulierte. Insgesamt sei die Soja-Anbaufläche im Amazonas-Regenwald zurückgegangen. (Greenpeace-PM, 24.07.07) (pau)
Maiswurzelbohrer in Deutschland angekommen
Im baden-württembergischen Ortenaukreis ist erstmals der Maiswurzelbohrer gefunden worden. Auf den Maisschädling wird in Europa obligatorisch mit Quarantänemaßnahmen, das heißt mit umfangreichem Spritzen von Insektiziden reagiert. Ganz anders in der Schweiz. Nach Angaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisverband südlicher Oberrhein wurde vor vier Jahren, nachdem in der Nähe von Therwil im Kanton Basel-Landschaft der Maiswurzelbohrer gefunden worden war, den Landwirten vorgeschrieben, dass sie (in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Fundort) beim Anbau von Mais eine mehrjährige Fruchtfolge einzuhalten haben. Die Vermeidung des sich wiederholenden Anbaus von Mais führt beim Schlupf aus den überwinterten Eiern „im Frühjahr dazu, dass die auf Mais angewiesenen Larven keine Nahrung vorfinden und absterben.“ Nach Angaben des BUND sei der Anbau von Mais in Monokultur eine Folge der verfehlten Förderpolitik der Europäischen Union. Zwar wurde diese in den vergangenen Jahren geändert, doch seien die Landwirte, zum Beispiel mit ihren Maschinen, derart auf den Maisanbau spezialisiert, dass eine Umstellung schwerfalle. Einige der gentechnisch veränderten Maissorten, die in der EU in Freisetzungsversuchen getestet werden, versprechen Hilfe. Das von ihnen produzierte Bt-Toxin aus dem bodenlebenden Bakterium Bacillus thuringiensis, töte den Schädling erfolgreich. Es handelt sich dabei um eine Variante des aus dem MON810-Mais bekannten Toxins. Doch aus den USA, wo der Maiswurzelbohrer bereits große Schäden anrichtet, wurde gerade Mitte Juli berichtet, dass die gentechnische Veränderung „überraschenderweise“ keinen Schutz biete. Der Insektenkundler Mike Gray von der Universität des US-Bundesstaates Illinois berichtet einem Bericht des Online-Portals News-Gazette von signifikanten Unterschieden zwischen den transgenen, vermeintlich Wurzelbohrer-resistenten Sorten, und denen ohne gentechnische Veränderung, die mit einem Insektizid behandelt worden waren. Auf einen für die Schadensbilanz möglicherweise bedeutenden Unterschied zwischen den Sorten, die in den USA verwendet werden und denen in Europa, hatten Sergio Rasmann und seine KollegInnen von der Schweizer Universität in Neuchâtel bereits im Jahre 2005 hingewiesen. Sie fanden bei europäischen Maissorten, die vom Wurzelbohrer befallen worden waren, einen Signalstoff, das so genannte (E)-b-Caryophyllen, mit denen kleine Würmer, so genannte Nematoden, angelockt werden, die ihrerseits den Wurzelbohrer befallen. Der Stoff werde von amerikanischen Sorten nicht abgegeben, was die Forscher mit einer geringeren genomischen Variabilität der Sorten begründeten. (PM BUND Südlicher Oberrhein, 25.07.07; www.news-gazette.com, 12.07.07, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org; Nature, Band 434, 07.04.05) (pau)
Pächter vor Gericht
„Monsanto gegen Greenpeace“ heißt es mal wieder. Doch in dem hier vorliegenden Fall wird auf dem Schildchen am Gerichtssaal „Gottemeier gegen Dessau“ stehen. In Brandenburg steht erstmals ein Pächter landwirtschaftlicher Flächen wegen des Einsatzes von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen vor Gericht. Die Verpächterin, Andrea Gottemeier, hat gegen die Landwirte Darius und Ditmar Dessau (Agrarproduktion Kreuzbruch GbR) eine einstweilige Verfügung beantragt. Das war Anfang Juli vor dem Amtsgericht in Zehdenick. Dieses hat den Fall an das Landwirtschaftsgericht in Neuruppin weitergeleitet, da es sich nicht in der Lage sah, diesen komplexen Fall zu verhandeln. Der Termin in Neuruppin ist für den 14. August (nach Redaktionsschluss des GID) vorgesehen. Dort werden sich dann die Anwälte treffen, die, im Falle Gottemeiers, von Greenpeace bezahlt werden, im Falle der Dessaus in der Vergangenheit regelmäßig die Interessen des Gentechnik-Konzerns Monsanto vertreten haben. In der Sache geht es um Folgendes: Gottemeier und Greenpeace gehen davon aus, dass die Pächter die Eigentümerin der Flächen vor der Aussaat des gentechnisch veränderten Mais hätten um Erlaubnis fragen und, weil sie dies nicht getan haben, das Feld nun umpflügen müssen. Der Anbau von gv-Mais wirke sich, so die Argumentation weiter, negativ auf die weitere Vermarktung der Flächen aus. Im Übrigen werde die Tierpension der Klägerin durch den Imageverlust geschädigt. Die Beklagten nehmen für sich in Anspruch, dass sie ihren Anbau ordnungsgemäß im Standortregister angemeldet haben - aus dem es Andrea Gottemeier erfahren hat. (Oranienburger Generalanzeiger, 28./29.07.07) (pau)
Imker zieht um
Ein bayerischer Imker hat auf Grund des mangelnden Schutzes seiner Bienenvölker, und damit auch seines Honigs, vor Kontamination mit Pollen von gentechnisch verändertem Mais seine Bienenvölker an einen neuen Standort gebracht. Der Imker zeigte sich von den Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuen Gentechnikgesetz und einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof maßlos enttäuscht. In der Nähe seiner Bienenstände baut ein Landesamt des Freistaates Bayern gentechnisch veränderten Mais an. Der Verwaltungsgerichtshof in München hatte unlängst ent-schieden, dass der Freistaat keine Rücksicht auf den Imker nehmen muss. Eine frühere Instanz hatte noch gegenteilig entschieden. Die Große Koalition hat die Interessen der Imker in den neu vorgelegten Entwürfen für die Neuregelung des Gentechnikrechts ebenfalls nicht berücksichtigt - Imker und Bienen tauchen dort schlicht nicht auf. Nach Ansicht von Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hat die Bundesregierung keine Lösung für die mit der Imkerei zusammenhängenden Probleme. Diese betreffen insbesondere Fragen der Koexistenz, wenn die Bienen den Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen zu solchen ohne Gentechnik tragen, und der Verunreinigung der Imkerprodukte. Neben dem Honig werden auch Pollenprodukte vertrieben. Der Demeter-Imkermeister Thomas Radetzki, der ein Bündnis der Imker zum Schutz vor Agro-Gentechnik vertritt: „Da die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz nicht für Koexistenz und Wahlfreiheit bei Bienenprodukten sorgt, werden wir wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für unsere Rechte kämpfen“. Dem Bündnis gehören unter anderem der BÖLW, die Assoziation ökologischer Lebensmittel-Hersteller und der Demeter-Bund e.V. an. (PM auf www.bienen-gentechnik.de, 24.07.07; siehe auch den Artikel „Gentechnikgesetz-Novelle“ von Christof Potthof in diesem Heft) (pau)
Kein MON810 in Griechenland!
Ende Juni verlängerte das griechische Landwirtschaftsministerium ein seit April 2005 bestehendes Anbau- und Verbreitungsverbot für gentechnisch veränderten Mais um zwei Jahre. Betroffen sind die 51 Maislinien der Sorte MON810 der Firma Monsanto. Minister Alexandros Kondos meinte hierzu, dass „das Ministerium gegen die Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)“ sei und als seine Aufgabe die Gewährleistung der „Produktion von Qualitätsprodukten ansehe, unter welche GVO unter keinen Umständen fallen würden“. Während der EU-Handelskommissar Peter Mandelson warnte, die nationale Blockade könnte rechtliche Schritte seitens der Welthandelsorganisation (WTO) nach sich ziehen, berief sich Griechenland auf eine rechtlich und wissenschaftlich solide Basis für die Entscheidung sowie auf neue Erkenntnisse zu möglichen Gesundheitsgefahren. Griechenland müsse „ausreichend Zeit eingeräumt werden, die Gefahren, die von GVO ausgehen, umfassend zu untersuchen”, so Kondos. In Mais, der mit dem Genkonstrukt MON810 gentechnisch verändert wurde, wird ein Insektengift produziert, das ursprünglich aus dem bodenlebenden Bacillus thuringiensis stammt. (The Associated Press, 26.07.07) (kab)
Keine gv-Kartoffeln in Peru?
Das regionale Parlament der peruanischen Provinz Cuscu hat Mitte Juni beschlossen, den Anbau und den Handel mit gentechnisch veränderten Kartoffeln in der Region zu verbie-ten. Das Verbot geht auf eine Initiative der peruanischen Nichtregierungsorganisation Andes in Zusammenarbeit mit dem britischen Internationalen Institut für Umwelt und Entwicklung (IIED) zurück. Die Region, in welcher seit tausenden von Jahren Kartoffeln kultiviert werden, gilt als eines ihrer Diversitätszentren. Insgesamt existieren im Hochland Südamerikas mehr als 4.000 Varietäten der Kartoffel und es bestehe „die große Gefahr einer möglichen Kontamination der heimischen Kartoffeln durch transgene Sorten”, so Dr. Michael Pimbert vom IIED. Trotz des verbotes wird in dem Internationalen Zentrum für Kartoffeln (CIP) in Lima an der Entwicklung einer transgenen Kartoffel gearbeitet, welche keine Pollen produzieren und gegen einen der Hauptschädlinge der Kartoffel resistent sein soll. Mit dieser sterilen Variante „solle ein Gentransfer in heimische Sorten verhindert werden”, erklärte Marc Ghislain vom CIP. Auf einen offenen Brief des „Netzwerkes für ein Gentechnikfreies Lateinamerika”, in welchem die Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln in Peru abgelehnt wird, anwortete Pamela K. Anderson, Direktorin des CIP, „dass es keine Freisetzungen von gv-Kartoffeln in Peru” gebe und auch nicht geben werde, „da die Vorteile klar von den Nachteilen” überwogen würden. (http://biodiversidadla.org, 23.07.07; Environmental News Service, 19.07.07) (kab)
100 Millionen Schadensersatz für rBST
Der Gentechnik-Konzern Monsanto hat von dem schweizer Pharmaunternehmen Novartis einen Schadensersatz von 100 Millionen US-Dollar gefordert. Das berichtet das Online-Portal der Neuen Zürcher Zeitung. Das Novartis-Tochterunternehmen Sandoz habe bei seinen Lieferungen eines Tiernahrungszusatzes nicht die Qualitätsstandards der US-Arzneimittelbehörde FDA eingehalten, weshalb es zu Produktionsverzögerungen und Lieferschwierigkeiten bei dem Monsanto-Produkt Posilac gekommen sei. Posilac ist der Handels-name für das von Monsanto vertriebene mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Rinderwachstumshormon (rekombinantes bovines Somatropin - rBST). (NZZ-online, 07.08.07, www.nzz.ch) (pau)
Gv-Weizen in Australien
Die Nationale Regulierungsstelle für Gentechnologie Australiens hat den ersten Freisetzungsversuch des Landes mit gentechnisch verändertem Weizen genehmigt. Der Versuch wurde von dem Ministerium für Primäre Industrien (Department for Primary Industries - DPI) des Bundesstaates Victoria beantragt und umfasst 30 Linien, die für ein Jahr, bis März 2008, auf einer Fläche von insgesamt einem Hektar ausgebracht werden dürfen. Der Weizen ist in der Weise gentechnisch verändert, dass er mit weniger Wasser als bekannte Weizensorten wachsen kann und trotzdem normales Wachstum zeigt. In dem Versuch sollen neben der Funktion der Trockenheits-Toleranz auch agronomische Eigenschaften des Weizens überprüft werden, so zum Beispiel der Ertrag. Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Weizens wurden vom Antragsteller vorgeschlagen. Bemerkenswert ist, dass einige Gensequenzen und Ergebnisse aus früheren Freisetzungen in anderen Ländern als geheime Geschäftsinformationen eingestuft wurden, obwohl es sich beim DPI um eine öffentliche Institution handelt. Dies wurde insbesondere von Gruppen, die der Gentechnik kritisch gegenüber stehen und externen WissenschaftlerInnen beklagt, da damit einhergeht, dass eine substantielle Risikoabschätzung nicht möglich ist. Die australischen Weizenexporteure haben vorsichtige Unterstützung für den Versuch signalisiert. (www.ogtr.gov.au/ir/dir071.htm, 13.06.07; http://nqr.farmonline.com.au, 14.06.07 und 20.06.07, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Gv-Weinhefe
In den USA ist erstmals gentechnisch veränderte (gv) Weinhefe, ML01, auf dem Markt. Die Hefe von der Firma Springer-Önologie produziert und soll die alkoholische und malolaktische (Milchsäure-) Fermentation innerhalb von fünf Tagen vollständig abgeschlossen haben. (www.farmonline.com.au, 30.05.07) (pau)
GID-Redaktion