Kurz notiert: Politik und Wirtschaft
Unfälle im Biowaffenlabor
Die internationale Nichtregierungsorganisation Sunshine-Project hat zwei schwere Unfälle im Biowaffenlabor an der renommierten Texas A&M Universität aufgedeckt. Obwohl gesetzlich dazu verpflichtet, hatte die Universität die Unfälle nicht der Kontrollbehörde CDC (Centers for Disease Control) gemeldet. Nachdem das Sunshine-Project aber auf juristischem Wege die Herausgabe von internen Unterlagen erstritten hatte, musste die Universität beide Unfälle eingestehen. Der erste der Unfälle hatte sich demnach bereits am 9. Februar 2006 bei der Reinigung einer Nebelkammer ereignet, in der hochinfektiöse Brucella-Bakterien versprüht worden waren. Eine Mitarbeiterin war zur Reinigung in die Kammer gestiegen. Unmittelbar darauf hatte sie sich krank gemeldet. Monate später wurde die Krankheit Brucellose diagnostiziert. Nach einem Monate intensiver Antibiotika-Behandlung konnte sie sich wieder erholen. Gut einen Monat später wurde bei drei weiteren Mitarbeitern des Labors eine Infektion mit Q-Fieber festgestellt. Der verantwortliche Erreger wird ebenfalls auf der US-Liste für potentielle Biowaffenerreger geführt. Die Beweise, die das Sunshine-Project vorlegte, waren so stichfest, dass sie die CDC bewogen, eine sofortige Einstellung aller Versuche mit gefährlichen Erregern an der Texas A&M Universität anzuordnen. Bislang galt die Institution als ein Top-Anwärter für das geplante zentrale Biowaffen-Labor der US-Regierung. Stattdessen sind nun bis auf weiteres fünf ihrer Labore geschlossen, ein Entzug der generellen Lizenz für Biowaffenforschung sowie hohe Geldstrafen drohen. (www.sunshine-project.org, PM 03.07.07) (mf)
S4-Labor in Berlin geplant
In Berlin soll das erste Hochsicherheitslabor für Genforschung in Deutschland entstehen. Eine entsprechende Genehmigung hat das Robert-Koch-Institut (RKI) beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragt. Das Labor soll Teil eines Neubaus werden, den das RKI an der Seestraße in Wedding bauen will. Der Standort wurde wegen seiner Nähe zur Isolierstation des Rudolf-Virchow-Klinikums gewählt. Würden dort Patienten mit unbekannten Infektionskrankheiten eingeliefert, könnten die Erreger ohne Zeitverzögerung untersucht werden, heißt es. Weitere Hochsicherheitslabore sind in Marburg und Hamburg geplant. In Laboren der Sicherheitsstufe 4 (S4-Labore) kann an als hochgefährlich eingestuften Erregern wie dem Ebola- oder dem Marburg-Virus gentechnisch geforscht werden. Für die Arbeit mit dem Aids-Erreger HIV gilt dagegen nur die Sicherheitsstufe 3. Sie besagt beispielsweise, dass die Laborräume nur durch Schleusen betreten werden dürfen und die Abluft gefiltert werden muss. Derzeit gibt es acht S3-Labore in Berlin. (tagesspiegel, 20.06.07) (mf)
Deutschland: „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung
Die Große Koalition plant, die Kennzeichnung von Lebensmittel-Produkten mit dem Label „Ohne Gentechnik“ zu vereinfachen. Darauf hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, hingewiesen. Die Regelung in der so genannten Neuartige-Lebensmittel-Verordnung (NLV) soll mit denen in der EU-Öko-Verordnung harmonisiert werden. Dies wird von vielen Verbänden aus der ökologischen Landwirtschaft und dem Verbraucher- und Umweltschutz unterstützt. Wichtiges Kriterium für eine Positiv-Kennzeichnung auf der Basis der NLV soll demnach zum Beispiel für tierische Produkte der Einsatz von gentechnikfreien Futtermitteln sein. Die bisherige Regelung sah vor, dass nachweislich alle im Produkt verwendeten Bestandteile ohne Gentechnik hergestellt worden sein mussten. Dies ist nicht immer nachweisbar oder überprüfbar gewesen, weshalb Nahrungsmittelhersteller diese Kennzeichnung nur selten genutzt haben. In der Öko-Verordnung dagegen muss ein Nachweis nur bis zum letzten lebenden Organismus erbracht werden. Wenn zum Beispiel ein Zusatzstoff mit einem Mikroorganismus produziert wird, muss dieser nicht auf garantiert gentechnikfreier Nährlösung gewachsen sein. Für Medikamente und Zusatzstoffe, die nicht mehr als gentechnikfreie Variante am Markt zu bekommen sind, soll es eine Ausnahmenliste geben. Der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. (DVT) hat Bundesminister Horst Seehofer aufgefordert, die Planungen für die Verordnungsänderung fallen zu lassen. Der Verbraucher werde getäuscht. „Dem Lebensmittelkonsumenten [würden] wichtige Informationen über den Herstellungsprozess vorenthalten“, schreibt der Verband, der eher selten in der Öffentlichkeit wahrnehmbar ist, in einer Pressemitteilung. Es liegt der Verdacht nahe, dass es dem Verband aber eher darum geht, den Status quo zu wahren, was in erster Linie bedeutet, gentechnisch veränderte Pflanzen in den Futtermitteln verwenden zu können, ohne dass dies zum entscheidenden Faktor wird, der eine Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ verhindert. Die Branche torpediert seit Jahren jeden Versuch, eine Kennzeichnung für Futtermittel zu etablieren, bei der die gv-Pflanzen im Zentrum der Regelung stehen. (PM SPD-Fraktion im Bundestag, 24.07.07; PM DVT, 30.07.07) (pau)
HLA-Auswahl in Schweden
In Schweden haben Behörden erstmals einer Präimplantationsdiagnostik (PID) mit Gewebetypisierung zugestimmt. Dabei sollen mehrere Embryonen in vitro gezeugt und dann einer ausgewählt werden, dessen Blutstammzellen als Transplantat für seinen Bruder geeignet sind. Medienberichten zufolge soll dieser eine Stoffwechselkrankheit haben. Seit 2001 ist die Möglichkeit, Embryonen nach Gewebemerkmalen zu selektieren, zunächst in den USA und dann in Großbritannien mehrmals genutzt worden. 2002 gab die staatliche Aufsichtsbehörde in London für einen solchen Einsatz der PID ein grundsätzliches O.K. In weiteren europäischen Staaten ist die PID zwar nicht zur Gewebetypisierung, aber zur Auslese von Embryonen mit „genetischen Defekten“ zugelassen: Nur Embryonen, die eine bestimmte, in einer Familie bekannte, genetische Mutation nicht aufweisen, werden dann in die Gebärmutter einer Frau implantiert. (Ärzte Zeitung, 04.06.07) (mf)
Cologne Paper
Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat die Bundesregierung, namentlich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), unter dem Titel „En Route to the Knowledge-Based Bio-Economy“ (Auf dem Weg in eine wissensbasierte Bio-Ökonomie) eine Konferenz veranstaltet. Dort wurde am 30. Mai das so genannte „Cologne Paper“ (Kölner Papier) veröffentlicht, in dem die Ergebnisse von sechs Workshops zusammengetragen wurden, die ihrerseits zwischen Januar und März stattgefunden hatten. Die TeilnehmerInnen aus Wissenschaft, Verwaltung und privaten Unternehmen beschrieben Hindernisse und formulierten Empfehlungen, deren Adressaten zwar nicht explizit genannt wurden, die aber in der Politik vermutet werden dürfen. Im Bereich „öffentliche Akzeptanz“ werden zum Beispiel als Haupthindernisse angesehen, dass die Öffentlichkeit nicht genug über die Vorteile der Biotechnologie weiß und WissenschaftlerInnen nicht in ausreichender Weise an der Vermittlung dieses Wissens beteiligt sind. Wichtige Zielgruppen für eine notwendige Aufklärungs-Kampagne sind: Wissenschaftler, Bauern, die Experten in Nichtregierungsorganisationen und, allgemein, Meinungsführer. Eine zu aggressive Kampagne soll aber vermieden werden, da diese kontraproduktiv sein könne. Die Empfehlungen in einem anderen Bereich, der Finanzierung, zielen auf öffentliche Fördertöpfe. Diese müssten zum Beispiel „Risikokapital durch Zinsgarantien“ nach Europa locken („In order to increase the supply of risk capital it seems necessary to match private capital with public funds and loan guarantees“). Die Workshops hatten zu den Themen Rahmenbedingungen, Neue Konzepte und Technologien, Nahrungsmittel und Ernährung, Bio-Energien, Bio-Materialien und Bio-Prozesse und Bio-Medizin stattgefunden. Empfehlungen und Hindernisse werden neben den beiden oben beschriebenen Bereichen zu Technologie-Transfer, Ausbildung und Forschung, Kosten, rechtliche Rahmenbedingungen, Ressourcen und Nachhaltigkeit formuliert. Das Papier findet sich in englischer Sprache unter: www.bioperspectives.org/Cologne_Paper-page-44.html. (www.bioperspectives.org) (pau)
FDA: Kein Schaden durch Nanotech
Nach Einschätzung der staatlichen Kontrollbehörde für Lebensmittel und Medikamente in den USA Food and Drug Administration (FDA) ist für die wachsende Zahl mit Nanotechnologie hergestellter Produkte keine spezielle Regulierung oder Kennzeichnung nötig. Eine Arbeitsgruppe der FDA, die zur Untersuchung dieser Frage gegründet worden war, kam zu dem Schluss, dass Nano-Partikel zwar durchaus andere Eigenschaften als größere Partikel aufweisen könnten. Es gäbe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass sie eine größere Gefahr für die Gesundheit darstellten. „Unserer Meinung nach gibt es keine wissenschaftlichen Anhaltspunkte für potentielle Sicherheitsrisiken durch Nano-Partikel, die einen entsprechenden Produkthinweis rechtfertigen würden“, so Randall Lutter von der FDA. Die FDA wird Produkte, die Nanotechnologie enthalten, somit auch zukünftig wie Produkte ohne Nanotechnologie behandeln: Firmen müssen die Sicherheit und Wirksamkeit vor der Marktzulassung selbst beweisen. Allerdings unterliegen einige Produkte, darunter auch einige Kosmetika und Lebensmittel sowie Nahrungsergänzungsmittel, grundsätzlich nicht der Kontrolle durch die FDA – auch dann nicht, wenn sie mit Nanotechnik hergestellt wurden. Laut einer aktuellen Studie des Woodrow Wilson International Centers enthalten in den USA derzeit mindestens 300 Produkte Nanopartikel, dazu gehören verschiedene Sonnenschutzmittel, Shampoos und Zahnpasten. Das gemeinnützige International Center for Technology Assessment hat nun die FDA verklagt und fordert strengere Kontrollen. Zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen weist sie auf die unbekannten Gefahren der Nanotechnik hin. Auf der Webseite der Organisation sind Studien veröffentlicht, die zu dem Ergebnis kommen, dass Nanopartikel bei Tieren Entzündungen und Immunreaktionen hervorrufen. (NewScientist.com, 26.07.07) (mf)
Pharmainitiative für Deutschland
Mit rund 800 Millionen Euro an Fördermitteln will das Bundesforschungsministerium (BMBF) bis 2011 der Medikamentenforschung in Deutschland einen neuen Antrieb geben. "Wir wollen die Pharma-Forschung in Deutschland stärken und dafür sorgen, dass neue, innovative Medikamente schneller den Patientinnen und Patienten zu Gute kommen", gab Bundesforschungsministerin Annette Schavan am 25. Juli in Berlin bei der Vorstellung der Pharma-Initiative für Deutschland bekannt. Besonders strategische Ansätze sollen gefördert werden, die alle Glieder in der biopharmazeutischen Wertschöpfungskette vom Forschungslabor, dem Einsatz in der Klinik bis zur Produktion neuer Medikamente frühzeitig in einem gemeinsamen Konzept vereinen. Pilotprojekt ist der mit 100 Millionen Euro ausgestattete Wettbewerb „BioPharma“. Teilnehmer müssen ein Konzept entwickeln, wie sie eine biopharmazeutische Innovation von der Forschung bis zur Anwendung umsetzen wollen. Ein Großteil der Wertschöpfung sollte dabei in Deutschland realisiert werden. Bei den Produkten soll es „sich beispielsweise um therapeutische Antikörper oder spezielle Impfstoffe, die mit modernen biotechnologischen Verfahren hergestellt werden“, handeln. (BMBF PM, 25.07.07) (mf)
Klonhunde für die Drogenfahndung
In Südkorea sollen Drogenspürhunde geklont werden: Ein entsprechendes Projekt wurde vom südkoreanischen Zoll bei der Nationalen Universität in Seoul beantragt. Laut Korea Times wurden den Hunden bereits Zellen entnommen, im August soll mit dem Klonen begonnen werden. Als leitender Wissenschaftler wird Kim Min Kyu verantwortlich sein, der einst im Team des umstrittenen Klonforschers Hwang Woo Suk den ersten Klon-Hund Snuppy züchtete. Snuppy gilt als der einzige wirkliche „Klonerfolg“ des inzwischen des mehrfachen Betrugs überführten „Nationalhelden“ Hwang Woo Suk. (taz, 13.07.07) (mf)
Russland: „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung
Einer Meldung des Internetportals „www.landwirtschaft.ch“ zufolge plant auch die russische Regierung eine Kennzeichnung für gentechnikfreie Produkte. In dem Portal wird auf einen Bericht des landwirtschaftlichen Branchendienstes Agra Europe verwiesen. Das Label werde für zwölf Monate vergeben. Weitere Details der Regelung wurden nicht bekannt. (www.landwirtschaft.ch, 11.07.07) (pau)
Pflanzen für die Zukunft
Die europäische Technologie-Plattform „Pflanzen für die Zukunft“ (Plants for the Future), die im Wesentlichen aus universitären Pflanzen-Genomforschern und der europäischen Pflanzenbiotechnologie-Industrie besteht, hat am 25. Juni dieses Jahres ein Strategiepapier für seine Forschungsagenda vorgelegt. Nach eigenen Angaben stehen fünf „Herausforderungen“ im Zentrum dieser Agenda: Gesunde und sichere Lebens- und Futtermittel in ausreichender Menge, Chemikalien und Energie auf pflanzlicher Basis, Nachhaltigkeit von Land- und Forstwirtschaft sowie der Landschaftsentwicklung, dynamische und konkurrenzfähige Grundlagenforschung und die Wahlfreiheit der Verbraucher und Mitbestimmung. Bezeichnenderweise ist die europäische Verbraucherorganisation BEUC mittlerweile nicht mehr Teil dieser Plattform, sie hat sich nach anfänglicher Beteiligung zurückgezogen. Obwohl die Technologie-Plattformen der Europäischen Union darauf angelegt sind, dass eine möglichst breite Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen in ihnen repräsentiert ist, kann Plants for the Future nicht damit dienen. Der Verabschiedung der Forschungsagenda gingen verschiedene Schritte voraus, zum Beispiel wurde bereits vor zwei Jahren der Entwurf für die jetzt vorgelegte Strategie veröffentlicht und bereits 2004 die Technologie-Plattform ins Leben gerufen. (Siehe zum Beispiel den Artikel „Das Blaue vom Himmel“ von Benno Vogel im Gen-ethischen Informationsdienst (GID) 165, August/ September 2004; das komplette Strategiepapier für die Technologie-Plattform Plants for the Future im Netz unter: www.epsoweb.org/Catalog/TP/TP%20SRA.htm) (pau)
Sachsen-Anhalts Rückzieher
Der Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), hat angekündigt, dass das Land von seiner 2003 losgetretenen Biotechnologie-Offfensive zurücktreten wird. Der Grund seien kleiner werdende Fördertöpfe. In Zukunft werde sich die Förderung auf erfolgsträchtige Projekte beschränken. Das Internet-Portal vdbiol.de zitiert den Minister, nach einem Bericht in der Mitteldeutschen Zeitung, mit den Worten: „Die Euphorie hat sich, ähnlich wie in der Informationstechnologie-Branche, relativiert“. Es seien einer Untersuchung der Investitions- und Beteiligungsgesellschaft des Landes zufolge nicht 700, wie immer wieder berichtet worden war, sondern nur 400 neue Jobs entstanden. Dafür hat die Gesellschaft 65,5 Millionen Euro investiert. Das macht mehr als 163.000 Euro je Arbeitsplatz. (www.vdbiol.de, 03.08.07) (pau)
Syngenta kooperiert in China
Der Schweizer Agro-Konzern Syngenta hat eine auf fünf Jahre angelegte Kooperation mit dem Institut für Genetik und Entwicklungsbiologie (Institute of Genetics and Developmental Biology - IGDB) in Beijing (China) angekündigt. Es sollen neue Eigenschaften, unter anderem im Zusammenhang mit Trockenheits-Toleranz, für Pflanzen wie Soja, Mais, Weizen, Zuckerrübe und Zuckerrohr identifiziert werden. Syngenta wird über die Vermarktungsrechte der neuen Eigenschaften verfügen. Finanzielle Aspekte der Vereinbarung wurden nicht veröffentlicht. Das IGDB ist Teil der Chinesischen Akademie der Wissenschaften und gilt, nach Angaben von Syngenta, als eines der führenden Forschungsinstitute für Biotechnologie im Reich der Mitte. (PM Syngenta, 25.06.07, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
Monsanto kooperiert
Der weltgrößte Gentech-Konzern Monsanto hat eine Vereinbarung mit dem deutschen Agro-Konzern Bayer CropSciences über den Austausch von Lizenzen abgeschlossen. Demnach werden die beiden Unternehmen gentechnische Methoden zur Vermittlung von Herbizid- und Schädlings-Resistenzen teilen. Monsanto kann in Zukunft zum Beispiel die Resistenz gegen das Herbizid Liberty (auch bekannt als Basta) in Mais und Soja-Pflanzen einbauen. Finanzielle Details wurden nicht bekanntgegeben. Außerdem wird Monsanto eine Kooperation mit dem US-Biotech-Unternehmen Athenix eingehen, bei der die Entwicklung von Resistenzen von Baumwolle, Soja und Mais gegen Schadinsekten im Mittelpunkt stehen soll. Die Kooperation ist auf drei Jahre angelegt. (www.Echron.com, 20.06.07, zitiert nach www.gmwatch.org; www.athenixcorp.com, 20.06.07) (pau)
MON810 auf dem Prüfstand
Nachdem im Mai das Verwaltungsgericht in Augsburg dem Eilantrag eines Imkers recht gegeben und den Freistaat Bayern dazu verpflichtet hatte, die Bienenstände des klagenden Imkers vor Pollen von MON810-Mais zu schützen, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung in seiner Verhandlung am 21. Juni 2007 nicht bestätigt. Der Verwaltungsgerichtshof stützt sich, nach Angaben der den Imker vertretenden Anwaltskanzlei, in erster Linie auf Interpretationen, denen zufolge Honig als so genanntes tierisches Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist. Da der gentechnisch veränderte Mais aber keine Zulassung als Lebensmittel besitzt, wäre der Honig im anderen Fall, das heißt wenn er als gentechnisch verändertes Lebensmittel gewertet worden wäre, nicht verkehrsfähig. Aber damit nicht genug: Auch die Frage, ob der Honig im Falle der Verunreinigung verkehrsfähig wäre, ist nicht abschließend geklärt, da es nicht zweifelsfrei erwiesen ist, ob ein Pollen, wenn er im Honig gefunden wird, ein Organismus ist. Die Rechtsvertreter zum Beispiel von Monsanto argumentieren, der Pollen sei nicht mehr bestäubungsfähig, deshalb abgestorben und somit kein Organismus. Wohlgemerkt, bisher geht es in der Entscheidung nur um den Eilantrag, nicht um die Hauptsache. Auch an anderer Stelle war die Rechtmäßigkeit des Monsanto-Mais in Zweifel gezogen worden. Im April hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem MON810-Mais verboten. Monsanto müsse zunächst einen Beobachtungsplan für den Mais vorlegen. Gegen den BVL-Bescheid hat der US-Konzern nach bisher unbestätigten Berichten Rechtsmittel eingelegt, über die bisher nicht entschieden wurde. (Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Bewertung der Gerichtentscheidungen, Juni/Juli 2007; siehe dazu auch den Artikel „MON810 vor dem Aus?“ von Christof Potthof im GID 162, Juni 2007) (pau)
Landwirt verliert gegen Monsanto
In Kanada ist ein Landwirt wegen der Verletzung von Patentrechten dazu verurteilt worden dem Gentech-Konzern Monsanto 107.000 US-Dollar zu bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er wissentlich gentechnisch veränderte herbizidresistente Sojabohnen gepflanzt, geerntet und verkauft hat. (www.theobserver.ca, 26.06.07, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)
GID-Redaktion