Gentechnikfreiheit made in Österreich

Nicht nur Verbote sichern die Politik

Österreich gilt vielen in der Agro-Gentechnik-Debatte als Vorbild auch für wünschenswerte deutsche Politik. Nicht nur, dass es seit Jahren genau die gentechnisch veränderten Sorten verboten hat, die in der Europäischen Union zum Anbau zugelassen sind. Auch haben österreichische Akteure einen - nicht unumstrittenen - pragmatischen Weg gefunden, 400 Nahrungsmittel als Gentechnik-frei zu kennzeichnen.

In Österreich wurde in den letzten 13 Jahren sehr viel unternommen, um eine Gentechnik-freie Landwirtschaft zu erhalten und den KonsumentInnen nachhaltig Gentechnik-freie Lebensmittel anbieten zu können. Um die Situation nachvollziehbar darzustellen, bietet sich - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - eine chronologische Auflistung der Ereignisse, Maßnahmen und Regelungen an. Im Weiteren soll der Versuch unternommen werden, die Gründe für die spezifische Entwicklung in Österreich herauszuarbeiten. Im Jahre 1995 beginnt die Diskussion mit der Klärung der Position der Bio-Landwirtschaft gegenüber der Gentechnik und aufgrund vieler Argumente wird eine klare Ablehnung der Anwendung entschieden.

1,2 Millionen ÖsterreicherInnen gegen GVO

Zur selben Zeit nehmen sich sowohl verschiedene Nichtregierungsorganisationen (NGO), als auch Österreichs größte Tageszeitung, die Kronen-Zeitung, sich des Themas an. Dies mündet 1997 im Gentechnik-Volksbegehren - bei dem sich 1,2 Millionen ÖsterreicherInnen gegen die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Landwirtschaft und Lebensmittel aussprechen. Als Reaktion auf das Ergebnis gründet eine breite Allianz Ende 1997 die „Arbeitsgemeinschaft für Gentechnik-frei erzeugte Lebensmittel“. Dabei sind der Handel, Verarbeitungsbetriebe, NGO, Arbeiterkammer, das Umweltbundesamt, die Biobauern und weitere Gründungsmitglieder. Als wichtige erste Aufgaben stellen sich: Ausarbeitung der Definition Gentechnik-frei erzeugter Lebensmittel und die Verankerung im österreichischen Lebensmittelbuch. 1998 wird dann die erste so genannte Codex-Richtlinie für Gentechnik-freie Lebensmittel herausgegeben. 1998 beschließt der Ministerrat der EU ein De-facto-Moratorium gegen weitere Zulassungen gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen bis zur Verabschiedung besserer Verordnungen zur Regelung der Gentechnik. Das österreichische Gesundheitsministerium erlässt mehrere Verbotsgesetze für die gv-Maissorten, die bereits in der EU zugelassen sind. Begründet wird dies mit mangelnder Sicherheits- und Risikobewertung. Wirksam von diesen Verboten sind heute noch die von gentechnisch veränderten Maissorten mit den Genkonstrukten MON810 und T25.

Saatgutverunreinigung fördert Saatgutreinheit

2001 werden im Frühsommer Verunreinigungen von Maisfeldern in Österreich gefunden. Daraufhin werden zirka 2.500 Hektar untergepflügt. Die Bauern werden entschädigt. Als Resultat daraus wird ein Saatgut-Gentechnik-Gesetz erarbeitet, welches im Dezember 2001 erlassen wird. Dieses Gesetz stellt bis heute sehr gut sicher, dass Gentechnik-freies Saatgut zur Verfügung steht. Außerdem bringt es den österreichischen Saatgutfirmen einen unerwarteten wirtschaftlichen Erfolg, da zu beobachten ist, dass auch Bauern aus anderen Ländern der EU, insbesondere aus Deutschland, ihr Saatgut in Österreich kaufen. Ebenfalls im Jahre 2001 wird in Brüssel die Überarbeitung der alten EU-Freisetzungsrichtlinie (1990/220) abgeschlossen und die Richtlinie 2001/18 verabschiedet. Die neue bringt deutliche Verbesserungen zur alten Richtlinie weist aber aus unserer Sicht immer noch gravierende Mängel auf. Einer dieser Mängel - dass es kaum Handlungsspielraum für die EU-Mitgliedsstaaten gibt - wird nachträglich durch das EU-Parlament mittels der Einfügung des Artikels 26a verbessert. Demzufolge können die Mitgliedsstaaten der Union „geeignete Maßnahmen ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu verhindern“.

Verbot oder Vorsorge? Die Gesetze der Bundesländer

Im Unterschied zum deutschen System sind in Österreich die Bundesländer für die wesentlichen Bereiche der Gesetzgebung in Sachen Landwirtschaft zuständig. In den Jahren bis 2005 nehmen sich die österreichischen Bundesländer des Themas an. Oberösterreich beschließt ein generelles Anbauverbot, das umgehend von der Kommission der EU angegriffen wird. Kärnten, Salzburg, Niederösterreich und in der Folge die weiteren Bundesländer wählen daraufhin einen anderen Weg und entwickeln so genannte Gentechnik-Vorsorgegesetze. Diese werden von der EU notifiziert. Es sind Anmelde- beziehungsweise Bewilligungsverfahren. Die Landesagrarreferentenkonferenz setzt eine Arbeitsgruppe ein, die die notwendigen Werkzeuge erarbeitet, um diese Verfahren bundesweit einheitlich abwickeln zu können. Unter der Leitung von Diplom-Ingenieur Leopold Girsch von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, einer Gesellschaft unter dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden eine Reihe von Maßnahmen für die Zeit erarbeitet, wenn die Vorsorgegesetze aufgrund von Planungen für den Anbau von GVO aktiviert werden müssen. Die Gentechnik-frei Kennzeichnung erreicht erste große Erfolge mit der Auslobung von Eiern und Milch. Beginnend mit der Tirol-Milch-Molkerei wird durch den Einstieg der niederösterreichischen Molkerei NÖM ein echter Durchbruch erzielt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend geben eine Studie in Auftrag, um herauszuarbeiten, ob Gentechnik-freie Lebensmittel auch in größerem Umfang unter den bestehenden Rahmenbedingungen produziert werden können. Diese Machbarkeitsstudie wird im Oktober 2005 fertig. Das Ergebnis wird breit und auch kontrovers diskutiert. Die Studie zeigt Probleme bei der Verfügbarkeit von Zusatzstoffen, wegen des Verzichtes auf die Formulierung von Grenzwerten und unter anderem die Schwierigkeiten bei der Futtermittelproduktion auf. Die Codex-Arbeitsgruppe Gentechnik-freie Produktion beginnt mit der Diskussion zur Überarbeitung der Richtlinie. Da alle Verkehrskreise in diese Arbeit eingebunden sind und Einstimmigkeit erzielt werden muss, dauert es über zwei Jahre, bis ein endgültiger Vorschlag vorliegt. Im Dezember wird die neue Richtlinie veröffentlicht. Sie ist am 6. März 2008 in Kraft getreten. Diese Arbeit Österreichs wird auch im Ausland wahrgenommen. Im vergangenen Jahr wurde ich zweimal in den Deutschen Bundestag eingeladen. Einmal um die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft speziell im Zusammenhang mit Futtermitteln vorzustellen; im Jänner 2008 als Sachverständiger zu einer Anhörung im Ausschuss für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz. 2003 werden zwei neue EU-Verordnungen zur Gentechnik erlassen.(1) Daraufhin sehen einige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Gründe für das Moratorium wegfallen und es kommt 2004 zu neuen Zulassungen gentechnisch veränderter Organismen. Diese sind weiterhin durch österreichische Verbotsgesetze, die auf der Basis der Schutzklausel in der EU-Freisetzungsrichtlinie erlassen worden waren, erfasst, so dass es nicht möglich ist GVO-Pflanzen in Österreich anzubauen.

Verbotsgesetze unter Beschuss

Diese Verbotsgesetze werden durch die Welthandelsorganisation (WTO) und in weiterer Folge durch die EU-Kommission angegriffen. Bei zwei Abstimmungen im EU-Ministerrat, ob Österreich seine Verbotsgesetze aufrecht erhalten darf, erreicht die Kommission nicht die notwendige Mehrheit um die Verbote aufzuheben. Bei einer dritten, bei der es aber „nur“ um die Genehmigung zur Einfuhr und Verarbeitung gentechnisch veränderter Organismen geht, erreicht die Kommission zwar auch keine Mehrheit, trägt aber aufgrund der Anzahl der Stimmenthaltungen. In Gesprächen mit der Futtermittelindustrie wird daraufhin vereinbart, dass diese selbst bei Aufhebung des Importverbots im Jahr 2008 keinen gv-Mais einführen wird. An einer Verlängerung dieser Selbstverpflichtung wird gearbeitet. In diesem Zusammenhang sei auch auf das neue Ethanolwerk in Tulln (Niederösterreich) hingewiesen. Hier hat sich LK-Präsident Hermann Schultes vehement für den Einsatz von Gentechnik-freien Rohstoffen ausgesprochen. Damit wird ein großer Schritt in Richtung einer Eigenversorgung mit Gentechnik-freien Eiweißfuttermitteln gemacht, weil die Reststoffe in die Tierfütterung gehen können. Zusammengefasst finden wir also die folgenden österreichischen Maßnahmen: 1. Die Verordnungen zum Verbot der gv-Maissorten MON810 und T25; 2. die Saatgut-Gentechnikverordnung vom Dezember 2001; 3. die Novelle des Gentechnikgesetzes vom Oktober 2004; 4. die Gentechnik-Vorsorgegesetze der Bundesländer und zu deren Umsetzung bundeseinheitliche Richtlinien und 5. die Gentechnik-freie Produktion auf Basis der Codex-Richtlinie. Diese Maßnahmen zeigen einen stringenten und klaren Weg der österreichischen Politik in Abstimmung und Auseinandersetzung mit den Gremien der EU eine Gentechnik-freie Landwirtschaft in Österreich zu schützen. Es stellt sich die Frage, wie ist das möglich geworden.

Gründe für diese Entwicklung:

Schon am Beginn der Diskussion ist die Gentechnik ein Thema breiter Gesellschaftsschichten und nicht aus-schließlich ein Thema der Landwirtschaft. Den Hauptgrund sehe ich darin, dass die Lebensmittel betroffen sind. Durch das Engagement sowohl von NGO, Biobauern und nicht zu vergessen Österreichs größter Tageszeitung entsteht eine breite Mobilisierung, die durch das Volksbegehren manifest wird. Es entstehen in der Folge heftige und emotionale, oft polemische Diskussionen. Meist mit dem Ergebnis, dass Befürworter und Gegner mit derselben Meinung wie sie gekommen sind den Saal verlassen. Nicht zuletzt mit der Gründung der (Arbeitsgemeinschaft) Gentechnik-frei erzeugter Lebensmittel beginnt sich die Diskussion langsam zu ändern. In der Arge sitzen VertreterInnen der Handelsketten, der Verarbeitungsbetriebe, der Biobauern, NGO, Konsumenten- und der Umweltschutz an einem Tisch. Es werden keine ideologischen Positionen ausgetauscht, sondern Wege gesucht nachhaltig Gentechnik-freie Lebensmittel zu erzeugen und anbieten zu können. Auch in den politischen Diskussionen wird nach dem Nutzen für die österreichische Landwirtschaft gesucht. Dabei stellt sich deutlich heraus, dass bei dem derzeitigen Angebot der Gentechnik die österreichischen Bauern nur verlieren können. Viele Leute in allen Bevölkerungsschichten sind sich nicht sicher oder haben sich noch keine Meinung gebildet. Sie alle sind zu intelligent, um mit Polemik überzeugt zu werden. Wir haben versucht sie mit Argumenten mitzunehmen. In dieser Arbeit muss man allerdings auch zuhören, technische Probleme zur Kenntnis nehmen - zum Beispiel bei der Bestimmung der Grenzwerte für Saatgut - und das Machbare herausfiltern - wenn sich zum Beispiel das oberösterreichische Verbotsgesetz als nicht EU-konform erweist. Man sollte nicht im Widerstand hängen bleiben, sondern Lösungen anbieten. Zum Beispiel versuchen wir die Vorteile, die die Gentechnik verspricht, mit Gentechnik-freier Produktion einzuhalten. Diesen Grundsätzen sind die Arbeiten in einer Arbeitsgruppe der Landesagrarreferentenkonferenz, in der Codex-Arbeitsgruppe, aber auch in vielen Diskussionen mit Politik, Wirtschaft, Handel gefolgt. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass auch im Jahr 2008 kein Anbau von GVO in Österreich stattfindet, über 400 Gentechnik-freie Lebensmittel angeboten werden und Österreich einen in der ganzen EU beachteten Weg geht.
Der Artikel ist die überarbeitete Version eines Vortrags, den der Autor am 29. März 2008 anlässlich der Vollversammlung von Bio Austria Nieder-österreich und Wien in Nappersdorf gehalten hat.

  1. 1830/2003 Verordnung zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO und die Verordnung 1829/2003 zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.
Erschienen in
GID-Ausgabe
187
vom April 2008
Seite 13 - 15

Markus Schörpf ist Bio-Bauer aus dem österreichischen Waldviertel. Er ist Obmann der Arbeitsgemeinschaft Gentechnik-frei erzeugter Lebensmittel.

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