Patente auf Leben

AKTIONS-SPECIAL

Nach dreißig Jahren ist immer noch Bewegung in der Debatte um die Biopatente. Im Juli kommt es mal wieder zu einer wegweisenden Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Pa­tent­amtes. Ein US-Bundesgericht hat erst vor wenigen Wochen den Weg aufgezeigt und ein altes Patent in seine Schranken gewiesen. In den letzten dreißig Jahren sind tausende europäische Patente auf menschliche Gene und gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen erteilt worden. Ähnlich hoch ist die Zahl der erteilten Patente auf gentechnisch veränderte Tiere. In den meisten Fällen setzte die Industrie ihre Interessen durch - gestützt durch die Rechtsprechung des Europäischen Patentamtes. So wurde 1999 zum Beispiel das Verbot der Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten durch die Große Beschwerdekammer des Amtes mehr oder weniger abgeschafft (Entscheidung G1/98).

Patentamt

2002 nahm die Patentierung von Leben ein neues Ausmaß an: Das Europäische Patentamt erteilte ein Patent auf konventionell gezüchteten Brokkoli (EP 1069819). Das Patent steht im Konflikt mit dem im Europäischen Patentrecht verankerten Verbot der Patentierung von „im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren“. Allerdings wird dieses Verbot durch die EU-Patentrichtlinie 98/44 so unklar formuliert, dass das Europäische Patentamt sich nicht entscheiden kann, wie es anzuwenden ist. Der Wortlaut des Verbotes sei in sich widersprüchlich (Entscheidung T83/05). Zusammen mit einem Patent auf - ebenfalls konventionell gezüchtete - Tomaten (EP 1211926) soll diese Frage im Juli von der Großen Beschwerdekammer entschieden werden (G2/07 und G1/08). Fällt das Verbot der Patentierung von „im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung“ können ganz normale konventionelle Züchtungen, die auf Kreuzung und Selektion basieren, durch technische Verfahren garniert und in den Patentanträgen so zu Erfindungen erklärt werden.

VerbraucherInnen

Auch die VerbraucherInnen sind betroffen: Bei Brokkoli und Tomate wurden auch die essbaren Teile, die Lebensmittel, patentiert. Und diese Ansprüche könnten - ebenso wie die Ansprüche auf Saatgut und Pflanzen - auch weiterhin Bestand haben, ganz egal, wie die Verfahren um Brokkoli und Tomaten entschieden werden. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes befasst sich nur mit Fragen, die Züchtungsverfahren betreffen, nicht aber mit Patentansprüchen, die direkt auf Produkte gerichtet sind. Deswegen könnte das Europäische Patentamt auch entscheiden, dass die Verfahren zur Züchtung zwar nicht patentierbar sind, sehr wohl aber die Pflanzen, das Saatgut und die Lebensmittel.

Politik

Die deutsche Bundesregierung hat sich in dieser Frage festgelegt: Im Koalitionsvertrag spricht sie sich gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus. Auf Nachfrage wird allerdings festgestellt, man wolle erst die Entscheidung zu Brokkoli und Tomate abwarten. In Europa hat - trotz aller politischer und rechtlicher Kontroversen - die Industrie das Patentrecht nach wie vor im Würgegriff - unterstützt durch das Europäische Patentamt, das über Jahrzehnte eine Ausweitung der Patentierung systematisch vorangetrieben hat.

Gericht

Dagegen bahnt sich sich ausgerechnet in den USA eine interessante Entwicklung an: Im März 2010 widerrief ein US District Court in New York das US-Patent der Firma Myriad auf das Gen für eine erbliche Form von Brustkrebs (siehe Artikel „Grundsatzurteil gegen Genpatente” auf Seite 22 in diesem Heft).
Literatur: Benbrook, C. (2009): The Seed Price Premium. The Organic Center Critical Issue Report. www.organic-center.org. ETC (2008): Who Owns Nature? ETC Group. www.etcgroup.org. Feindt & Schubert (2009): Biopatente - Rechtliche Bedingungen und politische Aspekte. Schriftenreihe der Rentenbank, Band 25. Hubbard, K. (2009): Out of Hand - farmers face the consequences of a consolidated seed industry. National Family Farm Coalition (USA). www.farmertofarmercampaign.com. Louwaars, N. et al. (2009): Breeding Business - the future of plant breeding in the light of developments in patent rights and plant breeder’s rights. University of Wageningen, CGN Report 2009-14. http://documents.plant.wur.nl. Then, C. & Tippe, R. (2009): Saatgut und Lebensmittel - Zunehmende Monopolisierung durch Patente und Marktkonzentration. www.no-patents-seeds.org.

Erschienen in
GID-Ausgabe
200
vom Juli 2010
Seite 48 - 49

Christoph Then ist Geschäftsführer der Nichtregierungsorganisation Testbiotech und Sprecher des internationalen Bündnisses No Patents on Seeds (Keine Patente auf Saatgut), www.no-patents-on-seeds.org.

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