ENDLICH !!! Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner verbietet Genmais MON810

Berlin, 14. April 2009. Das Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Berlin und Brandenburg begrüßt die Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) den gentechnisch veränderten Mais MON810 zu verbieten. "Das Verbot des insektengiftigen MON810 war längst überfällig", kommentiert Christof Potthof vom Aktionsbündnis.
(23. April 2009): Gute Gründe gegen Amflora


"In den vergangenen Jahren hatten sich die Hinweise gehäuft, dass der transgene Mais für Organismen schädlich ist, die eigentlich nicht von ihm vergiftet werden dürften", so Potthof weiter, und: "Allerdings hatte das zunächst auf niedrigem Niveau zunehmende Interesse an dem Genmais hier in der berlin-brandenburgischen Region bereits im letzten Jahr wieder nachgelassen. Auch für dieses Jahr hatte sich eine weitere Reduzierung der Anbaufläche des gentechnisch veränderten Mais angekündigt. "

Bündnis gegen Gentechnik und für gesellschaftliche Diskussion

Der Biologe arbeitet für das Gen-ethische Netzwerk (Berlin) und ist als einer der Sprecher in dem berlin-brandenburgischen Bündnis seit mehreren Jahren in der Region unterwegs, um vor dem Genmais zu warnen, aber auch, um in den vom Anbau transgener Sorten in Deutschland am meisten betroffenen Gebiet eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Zukunft der Landwirtschaft in Gang zu bringen. Der Anbau von MON810 hatte in den vergangenen Jahren doch erhebliche Unruhe in die Landwirtschaft der Hauptstadt-Region gebracht. Wenn auch dessen Anbau auf sehr niedrigem Niveau - weniger als 20 Landwirte im Lande nutzten das Saatgut des US-Konzerns Monsanto - stattgefunden hatte, so führte er doch zu so manchem Streit. Betroffen vom Anbau sind natürlich unmittelbare Nachbarn, aber auch die Natur- und Umweltschutz-Verbände. Und insbesondere auch Imkerinnen und Imker sind von dem Anbau insofern betroffen, als dass die Bienen den Pollen in die Stöcke eintragen können. Wird der gentechnische Mais im Honig nachgewiesen, darf dieser nicht mehr verkauft werden.

Freisetzungsversuche in der Region weiter möglich

Allerdings ist das namensgebende Ziel des Aktionsbündnisses, die gentechnikfreie Landwirtschaft, mit dem Verbot des MON810 noch nicht erreicht: Freietzungsversuche können auch in diesem Jahr in Branenburg stattfinden können. Genehmigt sind der Anbau von transgenem Mais in Neutrebbin und von gentechnisch veränderten Kartoffeln in Falkenberg/Elster. Außerdem gibt es einen Antrag für eine weitere gentechnisch veränderte Maissorte, die ebenfalls im Elbe-Elster-Kreis zum Versuch angebaut werden soll. Zu guter Letzt ermöglicht das im vergangenen Jahr verabschiedete Gentechnikgesetz unter bestimmten Bedingungen die Nachmeldung von neuen Standorten, davon kann auch Brandenburg betroffen sein.

Gentechnisch veränderter Mais MON810

Gentechnisch veränderter Mais MON810 produziert (in jeder seiner Zellen) ein Insektengift, das ursprünglich aus einem Stamm des bodenlebenden Bakteriums Bacillus thuringiensis stammt. Das so genannte Bt-Toxin soll relativ zielgenau einen in Brandenburg vorkommenden Schmetterling, den Maiszünsler, treffen. Der Maiszünsler frisst mit einem bestimmten Larvenstadium am Stengel und am Kolben des Mais. In den vergangenen Jahren waren aber immer mehr Untersuchungsergebnisse bekannt publiziert und damit bekannt geworden, dass die spezifische Wirkung des Giftes doch nicht so gegeben ist, wie von Monsanto und anderen immer behauptet wurde.
Der nun verbotene gentechnisch veränderte Mais MON810 ist die einzige transgene Pflanze, die in der Europäischen Union überhaupt für den kommerziellen Anbau zugelassen ist. Mit Deutschland haben fünf weitere Länder diesen Mais in ihren Grenzen verboten: Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Österreich und Ungarn. Nach europäischen Recht ist dies mit der so genannten Schutzklausel aus der EU-Freisetzungsrichtlinie (EC-2001-18).

Berlin-brandenburgisches Bündnis

Das Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft setzt sich seit 2004 gegen den Einsatz der Agro-Gentechnik in Berlin und Brandenburg ein. Insbesondere sorgt das Bündnis für vielfältige Informationen in den Debatten um das Für und Wider zum Genmais-Anbau im Land. Das Bündnis unterstützt regionale Initiativen zum Beispiel bei der Gründung gentechnikfreier Regionen. In Brandenburg wurde in den vergangenen Jahren für deutsche Verhälnisse überdurchschnittlich viel MON810 auf die Felder gebracht. Zwischen etwa einem Drittel und der Hälfte der bundesdetschen Flächen lagen hier - im Jahre 2008 etwa 1250 der insgesamt in Deutschland 3200 Hektar. Gruppen und Verbände aus dem Umwelt- und Naturschutz, Anbauverbäne des ökologischen Landbaus und andere sind in dem Bündnis zusammengeschlossen, zum Beispiel Bioland, der BUND, demeter, das Barnimer Aktionsbündnis gegen Gentechnik und das Gen-ethische Netzwerk.

Pressekontakt:

Christof Potthof (Gen-ethisches Netzwerk e.V.) mobil: 0163-26 06 359; eMail: christof.potthof (at) gen-ethisches-netzwerk.de

Im Internet:

Das Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Berlin und Brandenburg www.gentechnikfreies-brandenburg.de
zum Anbau von MON810 im Jahr 2008 www.gentechnikfreies-brandenburg.de/html/anbaujah…
gentechnikfreie Regionen in Brandenburg www.gentechnikfreie-regionen.de/index.php?id=112
Gen-ethisches Netzwerk www.gen-ethisches-netzwerk.de
Das Land Brandenburg und die Gentechnik www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php?id=lbm1.c…

    14. April 2009

    Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt das Verbot

    Braunschweig und Berlin, 6. Mai 2009. Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hat das Verbot des gentechnisch veränderten Mais MON810 bestätigt. Das gab das Gericht am Dienstag (5. Mai 2009) bekannt. In der entsprechenden Meldung des Gerichtes heißt es: „Nach vorläufiger Prüfung bestehe eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange. Dazu müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen zweifelsfrei Gefahren für die Umwelt herzuleiten sind. Es genüge, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden können. (...) Damit hat erstmals ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit eines Genmais-Verbotes bestätigt. Weil die Entscheidung im Eilverfahren ergangen ist, hat eine mündliche Verhandlung nicht stattgefunden.
    ... dem haben wir für den Moment nichts hinzuzufügen.
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes am 28. Mai 2009 bestätigt.
    Auch hier heißt es wieder: „Die herangezogenen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen nicht unangreifbar und abgesichert sein, um die Eingriffsschwelle für eine Ruhensanordnung überschreiten zu können.”
    Damit ist die Eilentscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens steht aus, Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) rechnet damit im Herbst, wie die Süddeutsche Zeitung unlängst zu berichten wusste.