Quellenschutz
In den letzten Wochen wurde bekannt, dass das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt über Monate die Telefone von zwei Gentechnik-Kritikern abgehört hat. Gegen die beiden war im Zusammenhang mit der Zerstörung von zwei Freisetzungsversuchen im Jahre 2011 ermittelt worden. Nach - wohlgemerkt erfolglosem - Abschluss der Überwachung konnten die vormals Verdächtigen Einblick in die Akten nehmen, was interessante Dinge ans Licht brachte (siehe dazu die Kurzmeldung auf Seite 37). Im gleichen Zusammenhang hatte der GID im Oktober 2011 ein - anonymisiertes - Interview mit AktivistInnen abgedruckt. Da jetzt die eine eine oder andere den GID betreffende Information von anderer Seite veröffentlicht wurde, hier in aller Kürze die wichtigsten Fakten aus unserer Sicht. Wenig überraschend meldeten sich im Anschluss an die Veröffentlichung des Interviews im GID die Ermittler des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt bei unserem Kollegen, der das Interview geführt hatte. Die Ermittler wollten mehr über die Identität der AktivistInnen erfahren. Als Journalisten können wir für uns beziehungsweise für unsere Gesprächspartner in besonderer Weise Quellenschutz geltend machen; ein Termin zur Zeugenvernehmung kam nicht zustande. Damit haben sich die Staatsdiener aus Sachsen-Anhalt jedoch nicht zufriedengegeben, was zunächst zur Folge hatte, dass sie diese Berechtigung - sprich den Status als Journalist - intensiver prüften und in der Folge auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg in die Bütt schickten. Auch von deren Seite wurde ein Versuch gestartet, einen Termin zur Vernehmung durchzusetzen. Nachdem wir einen Anwalt eingeschaltet und dieser die Korrespondenz übernommen hatte, ließ die Staatsanwaltschaft jedoch von ihrer Idee ab. Bis heute haben wir nichts weiter von ihr gehört. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Hinweise, ob auch der GID-Redakteur von Telefonüberwachung betroffen war beziehungsweise ist.
Eine spannende Lektüre wünscht Die GID-Redaktion