Zwischen Bewegung und Akademie

Frauenbewegung und Selbstbestimmungsdebatte

Der Ruf nach Selbstbestimmung war einst ein Aufbruchssignal der Frauenbewegung. Inzwischen ist die Forderung vielfältig kritisch reflektiert worden. In den Sozialwissenschaften wird die Vorstellung eines autonomen Selbst in den so genannten Gouvernementalitätsstudien auseinandergenommen. Wer kann hier von wem lernen?

In der Frauenbewegung sind mit der Forderung nach Selbstbestimmung von Anfang an sehr unterschiedliche Vorstellungen verbunden gewesen, auch damit, welche Bedingungen für ihre Realisierung notwendig sind. Aus diesem Grund stellten verschiedene Strömungen der feministischen Bewegung den Begriff der Selbstbestimmung bereits in den 1980er und 1990er Jahren auf den Prüfstand - und zwar nicht, wie es heute eher geschieht, im Rahmen akademischer Theoriebildung, sondern im Kontext von Politikgruppen, großen Bewegungstreffen, Aktionsbündnissen und Kampagnen.1 Es waren vor allem die bis Mitte der 1990er Jahre in der BRD stark organisierten radikalen, systemkritisch ausgerichteten Strömungen der Frauenbewegung, die sich mit den Fallstricken eines auf die Handlungsspielräume der Individuen konzentrierten politischen Bezugsrahmens auseinandersetzten, der mit dem Begriff der Selbstbestimmung transportiert wurde - trotz aller Forderungen nach einer kollektiven Ausformulierung mit dem Ziel gesellschaftlicher Transformation. Diese antikapitalistischen, antieugenischen, internationalistischen, technologiekritischen und/oder ökofeministischen Aktivistinnen stellten die Frage, wie das Postulat der Selbstbestimmung in Herrschaftsverhältnisse eingebunden werden könne. Erst später, Ende der 1990er Jahre, setzte auch in der akademischen sozialwissenschaftlichen Debatte eine Auseinandersetzung darüber ein, inwiefern das selbstbestimmte und selbstverantwortliche Individuum im Rahmen einer neoliberalen Transformation von Staatlichkeit stärker in die Pflicht genommen werde - und inwiefern dies als Veränderung gesellschaftlicher Machtverhältnisse zu analysieren sei. Eine wichtige Rolle spielte in diesen Analysen der Begriff der „Gouvernementalität“.2 Der französische poststrukturalistische Theoretiker Michel Foucault hatte diesen Begriff in seinen Vorlesungen Ende der 1970er Jahre vorgeschlagen, um zu erklären, wie es im Liberalismus möglich wurde, Bevölkerungen zu regieren und zugleich individuelle Freiheit zu gewährleisten. Er verstand „Regierung“ ganz umfassend als „Führung von Führungen“. Dies umfasst sowohl die Beeinflussung des Handelns anderer als auch das Handeln des Individuums gegenüber sich selbst. „Fremdführung“ und „Selbstführung“ gelten somit nicht als Gegensatz, sondern als ineinandergreifende, sich historisch gemeinsam verändernde „Technologien“. Die auf Foucaults Ansatz aufbauenden „Gouvernementalitätsstudien“ untersuchen vor allem aktuelle Verschiebungen im Rahmen neoliberaler Politik. Dabei beschäftigten sie sich mit ähnlichen Fragen, wie schon lange vorher die feministischen Bewegungen im Rahmen der Selbstbestimmungsdebatte - allerdings meistens ohne auf diese reichhaltige Diskussion zurückzugreifen. Auch im umgekehrten Sinne stellt sich jedoch die Frage, ob das theoretische Koordinatensystem der Gouvernementalitätsstudien nicht für die Bewegungsdebatte hilfreich sein kann, um Fallstricke der Debatte um Selbstbestimmung zu vermeiden.

Die Debatte der 1980/90er Jahre

Um diese Frage zu klären, lohnt sich ein Blick auf die Fragestellungen feministischer Bewegungen in den 1980/90er Jahren: Damals brannte eine Auseinandersetzung mit dem Selbstbestimmungsbegriff aufgrund verschiedener politischer Anlässe unter den Nägeln. Da gab es einmal die Kritik an der Expansion der Pränataldiagnostik im Rahmen neuer humangenetischer Möglichkeiten. Selbstbestimmung als Option der einzelnen Frau, ein möglichst „gesundes“ Kind bekommen zu wollen, entwickelte sich hier, so die Beobachtung, als Einfallstor für eine umfassende eugenische Qualitätskontrolle.3 Auch in der internationalen Debatte um reproduktive Rechte, zum Beispiel auf den Zugang zu Verhütungs- und Abtreibungsmethoden, gab es kritische Stimmen. Sie wiesen darauf hin, dass das erklärte Anliegen der internationalen Familienplanungslobby, Frauen in ihrem Wunsch nach Geburtenkontrolle zu unterstützen, vor dem Hintergrund bevölkerungspolitischer Ziele einer Reduktion des Bevölkerungswachstums in südlichen Ländern geschah. Die Kehrseite der Medaille waren jedoch oftmals repressive Programme zur Sterilisation oder zur langfristigen Unfruchtbarmachung derjenigen Frauen, deren Kinder als unerwünscht galten. Ihnen wurde letztendlich die Fähigkeit zur Selbstbestimmung abgesprochen, wenn sie sich nicht an die international ausgerufene Norm einer Zwei-Kind-Familie hielten.4 Theoretisch eingebettet wurde diese Kritik auf verschiedene und vielfältige Weise: Aus einer ökofeministischen Perspektive wurde beispielsweise diskutiert, inwiefern der Selbstbestimmungsbegriff als Zugriff der Einzelnen auf ihren eigenen Körper vor dem Hintergrund problematischer Körperbilder geschehe. Der Körper werde als zu veräußerndes und in Einzelteile zerlegbares Privateigentum behandelt, statt als untrennbar verbunden mit dem Selbst.5 Antikapitalistische Argumentationen zielten wiederum eher darauf ab, dass der Begriff der Selbstbestimmung individualisierende Lösungen anrege und Machtverhältnisse ausblende. Statt die gesellschaftlichen Bedingungen zu hinterfragen, würden individuelle Handlungsspielräume zum Bezugsrahmen gemacht und (vermeintliche) technische Lösungen erhielten so den Vorrang vor kollektiven Prozessen gesellschaftlicher Transformation. Im Zuge der Selbstbestimmungsdebatte wurden zudem Unterschiede und Ungleichheiten zwischen Frauen thematisiert, wenn auch das politische Subjekt Frau gemeinsamer Bezugspunkt blieb. Die feministischen „Krüppelfrauen“ in Deutschland oder die „Third World Women“ in der internationalen Debatte waren wichtige Bewegungs-Intellektuelle, die kritisierten, dass Frauen, die mit ihren Körpern, sozialen Positionen oder Verhaltensweisen nicht der Norm entsprächen, beziehungsweise nicht die Frau repräsentierten, erst gar nicht als selbstbestimmte Individuen wahrgenommen und angesprochen würden. Trotz der Komplexität der Debatte blieben jedoch auch viele Fragen politisch offen oder theoretisch unterbestimmt: So orientierte sich die Diskussion in weiten Teilen an einer Dichotomie von Zwang und Freiheit, in der Frauen entweder als Opfer einer nur scheinbar selbstbestimmten Norm oder als (Mit-)Täterinnen in ihrem selbstbestimmten Mitmachen innerhalb gesellschaftlicher Herrschaftsverhältnisse gedacht wurden. Und trotz aller Debatten über die Differenzen zwischen Frauen blieben „die Frauen“ doch letztendlich das vorausgesetzte einheitliche politische Subjekt. Beispielsweise wurden eugenische oder rassistische Programme in der Geburtenpolitik, die behinderte, schwarze oder arme Frauen von der Fortpflanzung ausschlossen, auf gleicher Ebene mit Programmen der Geburtenförderung für die erwünschten Frauen kritisiert: Der Protest gegen „Gebärverbot UND Gebärzwang“ thematisierte beides als qualitativ gleichwertige Einschränkung der Selbstbestimmung von Frauen. Dadurch wurde ausgeblendet, dass aus diesem Ineinandergreifen verschiedener Herrschaftsverhältnisse auch Interessengegensätze jenseits von Geschlecht als möglicherweise politisch trennend hätten abgeleitet werden können. Eine komplexe Frage blieb auch, wie der Selbstbestimmungsbegriff als Rechtsform diskutiert werden könnte. Es war nicht immer klar, ob sich die Bewegung auf einen nichtjuristischen Rechtsbegriff im Sinne eines Sprechens für ein Recht auf Rechte, auf Abwehrrechte gegen repressive, gewaltförmige institutionelle, staatliche oder patriarchale Zugriffe oder auf einen weiter gefassten regulierenden positiven Rechtsbegriff bezog. Schließlich blieb innerhalb der linken gesellschaftskritischen Perspektive, die eher das Kollektiv betonte, offen, wie denn die Selbstbestimmung von Individuen geschützt werden kann, wenn sie gegenüber dem Kollektiv abweichende Haltungen oder Praktiken entwickeln. Ebenso ließen manche Kritikerinnen unklar, nach welchen Kriterien zwischen herrschaftsförmigen Technologien und „guten“ (alternativen oder „natürlichen“) Körperpraktiken und Hilfsmitteln unterschieden werden könne.

„Gouvernementalität“: Andere Fragen, andere Antworten

Inwiefern kann die Perspektive der Gouvernementalität in dieser sehr komplexen und hier nur schematisch dargestellten Debatte über Selbstbestimmung helfen, bestimmte Dichotomien in der alten Debatte zu überwinden, andere Fragen zu stellen und damit politisch hilfreichere Antworten zu bekommen? Ein inspirierender Schachzug, den das Konzept der Gouvernementalität ermöglicht, ist es, nicht mehr von einer feststehenden Subjektivität auszugehen, die als Gegenpol gedacht wird zur äußeren Herrschaft, zu Institutionen oder gesellschaftlichen Normen. Stattdessen geht Gouvernementalität davon aus, dass Subjektivität ständig gesellschaftlich neu produziert wird, und dass dabei immer neue so genannte „Selbsttechnologien“ entstehen, das heißt Umgangsformen mit sich selbst. Die Frage lautet dann: Welche Subjektivität oder welche Selbsttechnologien werden in einem bestimmten gesellschaftlichen Setting gefördert und welche eher gebremst? In einem bestimmten Rahmen - nehmen wir zum Beispiel die humangenetische Beratung - werden demnach bestimmte Formen, mit sich selbst umzugehen, bestimmte Entscheidungsalternativen, bestimmte Arten der Lebensplanung und bestimmte technologische Optionen gefördert - und andere Möglichkeiten eher verhindert oder eingeschränkt. Es geht in diesem Konzept also nicht mehr um die Selbstbestimmung eines bereits formierten Subjektes, sondern um die dynamische Entwicklung bestimmter Subjektivitäten. Diese Fragen zielen somit nicht darauf ab, zwischen Zwang und Freiheit zu unterscheiden, sondern darauf, welches Setting welche Selbstverhältnisse fördert und wie dies einzuschätzen ist. Vorteil einer solchen Fragerichtung ist, dass sich die Kritik etwa an eugenischen Entwicklungen in der Pränataldiagnostik weder moralisierend gegen die Individuen richtet, welche die entsprechenden Technologien nutzen; noch muss sie unterstellen, dass Institutionen, wie in diesem Fall die humangenetische Beratung, manipulativ oder repressiv vorgehen und Individuen ihren Normen einfach unterwerfen. Die Kritik richtet sich vielmehr darauf, das zugrundeliegende Wissen und die institutionellen Bedingungen in Frage zu stellen, die hier am Werke sind und die eine bestimmte Art der Selbstbestimmung fördern, indem sie bedingen, dass nur bestimmte Entscheidungsoptionen überhaupt zur Debatte stehen und nur bestimmte Verhaltensmuster als vernünftig gelten. Auch ermöglicht eine Forschung, die das Verhältnis zum eigenen Körper als Teil historisch spezifischer Wissensformen und Machtverhältnisse fasst, genauer hinzuschauen und etwa eine einfache Gegenüberstellung zwischen „natürlich“ und „technisch“ zu überwinden.

Engpässe der Gouvernementalitäts-Debatte

Gleichzeitig hat aber auch diese sozialwissenschaftliche Diskussion ihre Engpässe: Unterbelichtet bleiben oftmals Dimensionen sozialer Ungleichheit, etwa, wenn abstrakt danach gefragt wird, welche „Selbsttechnologien“ gesellschaftlich gerade gefördert werden, ohne zu analysieren, auf welche Gruppen sich diese richten, wer überhaupt angesprochen ist und wer nicht - beziehungsweise wer sich diese Selbsttechnologien eher zu eigen macht und wer auch nicht.

So what?

Was können feministische Debatten um Selbstbestimmung also von dieser akademischen Diskussion mitnehmen? Auch ohne den komplizierten foucault’schen Slang ist es möglich, die aktuell gerade vorherrschenden Normen eines „richtigen“ und „verantwortlichen“ selbstbestimmten Verhaltens kritisch zu diskutieren, ohne die AkteurInnen als entweder vom medizinischen Apparat unterdrückte Opfer zu bemitleiden oder als Täterinnen moralisch zu verdammen. In der Debatte um die Pränataldiagnostik heißt das etwa, nicht zuallererst die individuelle Nachfrage nach neuen diagnostischen Verfahren zum Problem zu erklären, sondern zunächst einmal das Angebot unter die Lupe zu nehmen und zu untersuchen, welche Wissensarrangements (etwa über Risikoprävention und medikalisierte Vorstellungen von „Behinderung“) und welche institutionellen Rahmenbedingungen (etwa IGeL-Leistungen und „Kind als Schaden“-Urteile) bewirken, dass bestimmte Entscheidungsoptionen überhaupt verhandelt und nur bestimmte Handlungskorridore überhaupt naheliegend erscheinen. Nichtsdestotrotz: Auf viele Dilemmata hat auch diese Forschung keine Antworten. Und manche können sicherlich auch nur in konkreten Alltagssituationen immer wieder neu politisch verhandelt werden. Dort, wo gesellschaftlich abgewertete und marginalisierte Gruppen gegen repressive Zugriffe aktiv sind, ist Selbstbestimmung als Abwehrrecht weiterhin eine zentrale Forderung. Und für alle politischen Bewegungen, die auf längerfristige gesellschaftliche Veränderungen setzen, bleibt es ein immer wieder neu zu klärendes Spannungsmoment, wie einerseits gesellschaftliche Alternativen jenseits einer vorgeformten konsumistischen Wahlfreiheit aufgezeigt werden können, die die gesellschaftlichen Bedingungen und Folgen bestimmter technologischer Entwicklungen berücksichtigen - und wie anderseits im Sinne einer pragmatischen Alltagspolitik im Hier und Jetzt die existierenden Handlungsspielräume für konkrete Individuen berücksichtigt beziehungsweise erweitert werden können.  

  • 1Ein Überblick in: Schultz, Susanne, 1996: Selbstbestimmtes Technopatriarchat? Sackgassen einer immanenten feministischen Kritik, online: www.halluzinogene.org/texte/Technopatriarchat_Sch….
  • 2Eine gute Einführung: Bröckling, Ulrich, Krasmann, Susanne und Thomas Lemke, 2000 (Hg.): Gouvernementalität der Gegenwart - Studien zur Ökonomisierung des Sozialen. Suhrkamp.
  • 3Z.B. Degener, Theresia und Swantje Köbsell, 1992: „Hauptsache es ist gesund“? Weibliche Selbstbestimmung unter humangenetischer Kontrolle, Konkret Literatur Verlag.
  • 4Z.B. Akhter, Farida, 1992: Depopulating Bangladesh. Essays on the politics of fertility, Narigrantha Prabartana.
  • 5Z.B. Mies, Maria, 1989: Selbstbestimmung - Das Ende einer Utopie? in: Bradish, Paula u.a. (Hg.): Frauen gegen Gen- und Reproduktionstechnologien. Beiträge zum 2. bundesweiten Kongress Frankfurt, 28.-30.10.1988, München, S. 111-124.
GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
222
vom April 2014
Seite 19 - 21

Susanne Schultz lehrt Soziologie an der Goethe-Universität Frankfurt a. M., forscht zu Demografiepolitik, ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Rosa Luxemburg Stiftung und promovierte zum Thema Frauengesundheitsbewegungen.

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