Kurz notiert: Politik & Wirtschaft

Saatgutkennzeichnung

Anfang September legte die EU-Kommission einen neuen Vorschlag für eine Saatgut-Richtlinie vor. Diese sieht vor, dass Saatgut 0,3 bis 0,7 Prozent gentechnisch veränderter Sorten enthalten kann, ohne gekennzeichnet werden zu müssen. Sojasaatgut zum Beispiel müsste erst ab 0,7 Prozent gentechnisch veränderter Bestandteile gekennzeichnet werden, Maissaatgut ab 0,5 Prozent und Rapssaatgut ab 0,3 Prozent. Die technische Nachweisbarkeitsgrenze liegt bei 0,1 Prozent. Ende September befasste sich auch der EU-Agrarrat mit dem Thema. Aus diesem Anlass positionierte sich Verbraucher- und Landwirtschaftsministerin Künast für eine weitestgehende Saatgut-Reinheit, was die Grenzwerte für die Verunreinigung von konventionellem Saatgut mit gentechnisch veränderten Sorten angeht: 0,1 Prozent als technische Nachweisgrenze ist nun auch ihr Favorit, nachdem sie sich lange nur allgemein zu dieser Problematik geäußert hatte. Die Initiative "Save our Seeds", die bislang von 100.000 Einzelpersonen und 300 Organisationen unterstützt wird, fordert die Gentechnikfreiheit des Saatguts, da durch eine solche Richtlinie dem einzelnen Bauern die Wahlfreiheit entzogen würde. Ökologischer Anbau wäre dann nicht mehr möglich, da gentechnisch veränderte Sorten bei diesem nicht zum Anbau zugelassen sind. Letzendlich wäre auch die Wahlfreiheit des Verbrauchers gefährdet, sich für gentechnikfreie Ernährung zu entscheiden. Mitte Oktober wird der ständige Ausschuss für Saatgut in Brüssel über diesen Vorschlag abstimmen. (PM Ökoinstitut, 22.09.03; taz, 30.09.03) (pau)

Antrag abgelehnt

Die Europäische Kommission hat am 2. September dieses Jahres den Antrag Österreichs über ein dreijähriges Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Oberösterreich abgelehnt. Die Kommission beruft sich mit ihrer Entscheidung ausschließlich auf den EG-Vertrag, da ihrer Ansicht nach weder neue wissenschaftliche Erkenntnisse noch landesspezifische Probleme als Rechtfertigungsgründe vorliegen. Sie räumt jedoch ein, dass die Koexistenz von gentechnikfreier und Gentechnik-nutzender Landwirtschaft ein Problem darstelle, das gelöst werden müsse. Die Kommission selbst hatte im Juli eine Klausel zur Koexistenz in die Richtlinie 2001/18/EG aufgenommen, in welcher Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, angemessene Maßnahmen zu treffen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu vermeiden. Nach Ansicht der Europaabgeordneten der Grünen, Hiltrud Breyer, ist die Entscheidung der Kommission "ein offensichtlicher Kniefall vor den Interessen der USA." Österreich wird beim Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage einreichen, um gegen die Entscheidung der Kommission vorzugehen. (GENET-News, 03.09.03, PM EU 02.09.03) (sw)

WTO-Schiedsgericht

Die Staaten USA, Kanada und Argentinien haben am 18. August die Einrichtung eines WTO-Schiedsgerichts (panel) eingefordert, das das Vorgehen der EU in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) prüfen soll. Streitpunkt ist das seit 1999 in der EU bestehende vorläufige Verbot der Zulassung von Gen-Pflanzen. Schon im Mai diesen Jahres hatten diese Länder eine Klage bei der World Trade Organization (WTO) eingereicht. Daraufhin führte die EU Konsultationen mit den Klägern, wie im WTO-Streitbeilegungsverfahren vorgeschrieben, und legte die neuen Verordnungen zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sowie Informationen zum Stand der Prüfungen von Genehmigungsanträgen für Vermarktung und Anbau von GVO vor. Die USA erklärten die Konsultationen jedoch für gescheitert und beantragten die Einsetzung des Panels. Ein Panel-Verfahren dauert etwa zwölf Monate, danach kann eine Berufung erfolgen. (GENET-news, 27.08.03) (ts)

Biosafety-Protokoll

Das "Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit" (Biosafety Protokoll) ist am 11.09.03 in Kraft getreten, nachdem im Juni 2003 der fünfzigste Staat das Protokoll ratifiziert hatte. Beschlossen wurde es nach schwierigen Verhandlungen im Januar 2000. Im Biosafety-Protokoll sind erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln über den grenzüberschreitenden Handel mit lebenden gentechnisch veränderten Organismen festgelegt. Das zentrale Ziel des Biosafety-Protokolls ist es, Menschen und Umwelt vor möglichen Gefahren durch gentechnisch veränderte Organismen zu schützen. Es räumt Ländern das Recht ein, den Import genmanipulierter Pflanzen aus Gründen der Vorsorge zu verbieten. Die USA sind dem Abkommen nicht beigetreten. Die Regelungen des Protokolls müssen nun in nationales Recht umgesetzt werden. (www.biodiv.org; siehe auch GID 159) (ts)

Gentechnik weiter beim UBA?

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September zum Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies wird damit begründet, dass die Gentechnik eine Querschnittsaufgabe des Umweltschutzes sei und deshalb, so heißt es in der Pressemitteilung, "weit über die Aufgaben des Bundesamtes für Naturschutz, die sich auf die Gebiete Naturschutz und Landschaftspflege beschränken", hinausgehe. Inwieweit sich diese Überprüfung im Vermittlungsausschuss auch auf die Verlagerung der Zuständigkeiten anderer beteiligter Ämter auswirkt, blieb unklar, wurde aber nicht explizit erwähnt. Die Zuständigkeiten im Bereich Gentechnik waren entsprechend dem Koalitionsvertrag von 2002 neu eingeteilt worden. (PM Bundesrat, 26.09.03) (pau)

Pharmapatente

Durch teure Lizenzgebühren wird Entwicklungsländern der Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten oft verwehrt. Nach zweijährigem Ringen haben sich die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) nun am 30. August in Genf zu einem umstrittenen Kompromiss durchgerungen, der diese Barrieren teilweise beseitigen soll. Länder, die keine eigene Arzneimittelproduktion haben, dürfen danach in Notfällen die preiswerten Nachahmerpräparate (Generika) von patentgeschützten Medikamenten importieren. Bisher war dies verboten. Im Falle eines Gesundheitsnotstands konnten die Entwicklungsländer lediglich über eine Zwangslizenz die Generikaherstellung im eigenen Land lizenzieren. Versuche, die Notstandsregelung auf den Import von Nachahmermedikamenten auszuweiten und das Verfahren zu vereinfachen, scheiterten stets an den USA. Auch der aktuelle Kompromiss ist nach Ansicht von KritikerInnen kein wirkliches Zugeständnis an die Entwicklungsländer, sondern trägt den Stempel der Pharmaindustrie und ihrer Lobbyisten in Europa und den USA. Céline Charveriat von der amerikanischen Hilfsorganisation Oxfam kritisiert, die jetzt verabschiedete Regelung mache den Generika-Export derart kompliziert, dass die ärmeren Länder de facto keinen Gebrauch von Zwangslizenzen machen könnten. Auch die BUKO-Pharma-Kampagne und Ärzte ohne Grenzen befürchten, die Vereinbarung blockiere die Notversorgung mit Medikamenten durch "komplexe bürokratische Hürden". Die Hilfsorganisationen werfen den Industrieländern außerdem vor, den Zugang zu Medikamenten durch weitere bilaterale und regionale Handelsabkommen zu erschweren. So versuche die US-Regierung, im Rahmen der Verhandlungen zur gesamtamerikanischen Freihandelszone (FTAA) den Patentschutz auf Medikamente zu verschärfen. (Deutsches Ärzteblatt, print 12.09.03 und online 15.09.03) (mf)

Metro – Genfood

Der Metro-Konzern will nach Aussagen von Greenpeace im Gegensatz zu den meisten Lebensmittelherstellern Deuschlands genmanipulierte Nahrung durchsetzen. Dies gehe aus einem internen Papier hervor, welches Greenpeace zugespielt worden sei. Diesem Protokoll eines Treffens der Gentechnikkonzerne Monsanto und Bayer mit Metro zufolge sollen auch Aldi und Tengelmann in die Pro-Gentechnik-Kampagne mit einbezogen werden. Metro bestätigte die geplante Zusammenarbeit mit der Gentechnik-Industrie. Dabei gehe es darum, eine von der Industrie finanzierte Informationskampagne für Gentechnik durchzuführen. Zur Metro-Gruppe gehören die Supermärkte Kaufhof, Real und Extra, sie ist Deutschlands größtes Handelsunternehmen mit 51 Milliarden Euro Umsatz weltweit. Von Monsanto stammen 91 Prozent der genmanipulierten Pflanzen, die weltweit angebaut werden. Die große Mehrheit der europäischen Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Nahrungsmittel ab. (PM Greenpeace, 01.10.03) (ts)

Gemeinsame Richtlinien

Vierzehn südafrikanische Länder, die in der Southern Africa Development Community (SADC) zusammengeschlossen sind, haben sich im August bei ihrem Treffen in Dar es Salaam, Tansania, auf gemeinsame Richtlinien zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GMO) und biotechnologischen Produkten geeinigt. Im Lichte der Kontroversen um den Import von US-Nahrungsmittelhilfen, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthielten, wurde vereinbart, vorzugsweise Nahrungsmittelhilfen aus der Region zu beziehen. Falls in Hilfslieferungen gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten sein sollten, sollen diese gemahlen oder sterilisiert werden, bevor sie an die Bevölkerung verteilt werden; auf dem Transportweg sollen solche Hilfslieferungen klar gekennzeichnet werden. Die betreffenden Länder sollen eine eigene nationale Biotechnologie-Politik ausbilden sowie weitere gemeinsame Regulierungsmechanismen entwickeln, die auf dem "Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit" oder dem "African Model Law on Biosafety" basieren. (GENET-news, 15.09.03) (ts)

Uganda: GMO-Import?

Der Präsident Ugandas, Yoweri Museveni, hat im August 2003 erklärt, den Import schon verarbeiteter gentechnisch veränderter Nahrungsmittel zuzulassen, da einheimische Pflanzen durch diese nicht kontaminiert werden könnten. Museveni sagte, dass US-Präsident George Bush ihn während seines Afrika-Besuchs im Juni diesen Jahres gedrängt habe, gentechnisch veränderte Nahrungsmittel anzunehmen. Der Import gentechnisch veränderten Saatgutes werde jedoch nicht zugelassen, erklärte im September die Landwirtschaftsministerin Mary Mugyenyi, da entsprechende Gesetze zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen noch nicht in Kraft getreten seien. (New Vision, Uganda, 25.08.03; genet-news, 21.09.03) (ts)

Italien: Genmais

Saatguterzeuger, die in Norditalien gentechnisch veränderte Maissamen an Bauern verkauft haben, die in Europa nicht zugelassen sind, müssen die Maisernte zu Marktpreisen aufkaufen und vernichten. Im Juni 2003 wurde bekannt, dass bei Kontrollen Rückstände gentechnischer Veränderungen entdeckt worden waren. Das italienische Landwirtschaftsministerium hat nun mit den Unternehmen und den betroffenen Regionen vereinbart, dass der nicht zugelassene Mais auf Kosten der Saatguthersteller zu Brennstoff verarbeitet werden soll. (Netzeitung, 19.08.03) (ts)

Brasilien: Gensoja

Brasilien, zweitgrößter Sojabohnenproduzent der Welt, wird den Anbau von Gensoja zunächst für ein Jahr erlauben. Durch das vom Vizepräsidenten José Alencar unterzeichnete Dekret wird ein Gesetz, das seit 1998 die Verwendung gentechnisch veränderter Sojabohnen verbietet, außer Kraft gesetzt. Alencar begründete diese Entscheidung damit, dass brasilianische Bauern aus der Ernte des letzten Jahres noch große Mengen gentechnisch veränderten Saatguts besäßen, die ausgesät werden müssten. Brasilianische Farmer pflanzen nämlich bereits seit einigen Jahren Monsantos Roundup-Ready-Sojabohnen an, die über die argentinische Grenze geschmuggelt wurden. Jetzt kann der Saatgut-Konzern Monsanto von den Bauern Lizenzgebühren verlangen. Schon im März diesen Jahres gab es eine befristete Genehmigung zum Verkauf der Gensojabohnen der letzten Ernte. (GENET-News, 24.09.03) (ts)

Australien: Genraps

Goodman Fielder, Australiens größte Lebensmittelkette und größter Abnehmer von Rapsöl, gab bekannt, keine Produkte zu kaufen und in den Handel zu bringen, die aus gentechnisch verändertem Raps hergestellt worden sind. Verbraucher seien nicht daran interessiert, gentechnisch veränderte Produkte zu kaufen. Im Juli 2003 hatte die australische Zulassungsbehörde, das "Office of the Gene Technology Regulator", der Firma Bayer die Zulassung zum kommerziellen Anbau des gentechnisch veränderten Rapses InVigor erteilt. Einer von "Biotechnology Australia" im August diesen Jahres veröffentlichten Studie zufolge äußerten 75 Prozent der befragten australischen Bauern, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen zu wollen. Die Australian Grain Harvesters Association, die 20 Prozent der Bauern vertritt, empfiehlt ihren Mitgliedern, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten, da rechtliche Probleme, die sich aus der Koexistenz gentechnikfreier und gentechniknutzender Landwirtschaft ergeben können, nicht geklärt seien. (GENET-news, 20.08.03) (ts)

Riesenrechnung

Die australische Biotechnologiefirma Genetic Technologies versucht, die Anwendung genetischer Tests in Neuseeland zu lizensieren, was medizinischen Einrichtungen Kosten in Höhe mehrerer Millionen Dollar verursachen würde. Genetic Technologies erhebt Anspruch auf das Patent fast aller Gentests weltweit und erwartet die Zahlung von Gebühren. Es geht dabei um das Patent auf ein vom Immunologen Malcom Simons entdecktes Verfahren, bei dem die Berücksichtigung sogenannter nicht-kodierender Abschnitte der DNA als wesentlich für die Durchführung einer Reihe genetischer Tests auf Krankheiten erkannt wurde. Die menschliche Gesamt-DNA besteht zu 95 Prozent aus "nicht-kodierenden" Abschnitten, der sogenannten "Junk-DNA", der lange Zeit keine Bedeutung zugemessen wurde. Genetic Technologies besitzt weitreichende Patente auf Labortechniken, die sich der SNPs (Single Nucleotide Polymorphism, kleinstmögliche Veränderungen im Erbgut) in der Junk-DNA bedienen. Der Geschäftsführer der Firma, Mervyn Jacobson, geht davon aus, dass die Arbeit von mehr als 1800 Firmen sich im Bereich dieser Patente abspielt. Bislang hat die Firma Lizenzen an zwei Universitäten und acht US-amerikanische Firmen verkauft, darunter Quest Diagnostics, Nanogen, Perlegen Sciences und Myriad Genetics. Es handelt sich hierbei um Summen zwischen 75.000 und 1 Million US-Dollar. Gegen die Firmen Applera, Nuvelo und Covance laufen Prozesse wegen Patentverletzungen. Vom neuseeländischen Auckland-Krankenhaus wurden zusätzlich zu den 10 Millionen Dollar wegen Patentverletzungen in der Vergangenheit noch zwei Millionen Dollar an jährlichen Gebühren gefordert. (GENET-news, 12.08.03, 29.09.03) (ts)

Vierter Stammzellimport

Erstmals hat das zuständige Robert Koch-Institut (RKI) auf der Grundlage des deutschen Stammzellgesetzes einem privatwirtschaftlichen Unternehmen eine Einfuhrgenehmigung für embryonale Stammzellen erteilt. Sie geht an die ProteoSys AG in Mainz, die in einem Forschungsprojekt die Ausdifferenzierung von Nervenzellen untersuchen möchte. Außerdem möchte das Unternehmen ein Testsystem entwickeln, mit dem sich für Embryonen toxische Substanzen in Arzneimitteln feststellen lassen. Die Stammzellen sollen noch vor Jahresende aus den USA bezogen werden. Bisher hat das RKI drei Genehmigungen zum Import von Stammzellen erteilt, diese sind alle an universitäre Forschungsprojekte gegangen. In Deutschland ist es illegal, Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu gewinnen. In Ausnahmefällen wird aber eine Genehmigung für den Import von Stammzelllinien erteilt, falls diese schon vor dem 01.01.02 existierten. (www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STEMCELL.htm; Ärztezeitung, 17.09.03) (mf)

Massen-Gentest

Im Zuge der Fahndung nach einem mehrfachen Vergewaltiger wurden in den letzten Monaten in Sprockhövel und im Bochumer Uni-Stadtteil Querenburg alle männlichen Deutschen von der Polizei zu einer Speichelprobe gebeten. Offiziell ist die Teilnahme am Test freiwilllig, bei 100 der 6.400 bislang getesteten Personen wurde jedoch durch das Amtsgericht Bochum eine Teilnahmepflicht angeordnet, weil diese kein ausreichendes Alibi für die Tatzeiten vorweisen konnten. Mehr als siebzig Studenten haben angekündigt, aus Prinzip nicht am Gentest teilnehmen zu wollen, zwanzig Personen legten Beschwerde gegen die erzwungene Speichelentnahme ein. In einem ersten Beschluss teilte das Landgericht Bochum jedoch mit, das Vorgehen sei zulässig. (taz, 09.08.03) (ts)

Hohes Risiko

Neuseelands zweitgrößte Versicherungsgesellschaft, Vero, will Bauern nicht gegen Schäden versichern, die durch die Anwendung der Gentechnologie in der Landwirtschaft entstehen könnten. Es wird erwartet, dass andere Versicherer dem Beispiel Veros folgen. Für die neuseeländische Politikerin der Grünen Partei, Jeanette Fitzsimons, wird durch diese Entscheidung Veros deutlich, dass die Versicherer die Risiken, die durch die Gentechnik entstehen könnten, als sehr hoch einschätzen. Für Umweltministerin Marian Hobbs dagegen ist dies nur Ausdruck der relativen Neuheit der Technologie. Das neuseeländische Moratorium über den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Organismen ist nur noch bis Ende Oktober wirksam. (GENET-news, 27.09.03) (ts)

Weißbuch Gentherapie

Der britische Gesundheitsminister John Reid legte im August diesen Jahres ein Weißbuch zum Thema "Gentherapie und –diagnostik" vor. Darin wird zum Beispiel vorgeschlagen, DNA-Tests ohne Einwilligung des Patienten zu verbieten und ein generelles Neugeborenenscreening (mit Erlaubnis der Eltern) durchzuführen, um die dadurch gewonnenen genetischen Informationen zusammen mit den Krankenakten der potentiellen späteren Patienten aufzubewahren. Die Forschungsbereiche Pharmakogenomik und Gentherapie sollen Millionenzuschüsse erhalten, Rahmenbedingungen sollen geschaffen werden, um Großbritannien in Europa die führende Stellung auf dem Gebiet der Genforschung zu verschaffen. Bevor diese Ideen umgesetzt werden können, muss das Parlament konsultiert werden. (Ärzte Zeitung, 04.08.03) (ts)

Hormon-Milch

VerbraucherInnen in den USA sind bereit, bis zu 3 Dollar Mehrkosten für eine Gallone (3,78 l) Milch zu bezahlen, die nicht unter Einsatz des gentechnisch hergestellten Rinderwachstumshormons Somatotropin (rBST) produziert wurde. Dies geht aus einer Studie der Universität Wiscinson (USA) hervor, die Mitte September veröffentlicht wurde. Das Hormon wird mit Hilfe von Bakterien hergestellt, denen ein aus Rinderembryonen isoliertes Gen eingesetzt wurde. Es steigert die Milchproduktion der Rinder. Professor Jeremy Foltz, der Leiter der Studie, hält es für möglich, dass auf Grund dieser Studie rBST-freie Milch vermehrt als solche gekennzeichnet werden könnte, dies würde den Verkauf dieser Milch steigern. Der rBST-Hersteller Monsanto verklagte jedoch schon im Juli diesen Jahres einen Milchproduzenten, der seine Milch als rBST-frei gekennzeichnet hatte und den Bauern eine Prämie auszahlte, wenn sie kein rBST verwendeten. Eine solche Kennzeichnung impliziere, dass rBST potentiell schädlich sei, so Monsanto. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. In Kanada und der EU ist der Einsatz von rBST verboten. (Badger Herald News, 22.09.03) (ts)

Antrag abgelehnt

Die Europäische Kommission hat am 2. September dieses Jahres den Antrag Österreichs über ein dreijähriges Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Oberösterreich abgelehnt. Die Kommission beruft sich mit ihrer Entscheidung ausschließlich auf den EG-Vertrag, da ihrer Ansicht nach weder neue wissenschaftliche Erkenntnisse noch landesspezifische Probleme als Rechtfertigungsgründe vorliegen. Sie räumt jedoch ein, dass die Koexistenz von gentechnikfreier und Gentechnik-nutzender Landwirtschaft ein Problem darstelle, das gelöst werden müsse. Die Kommission selbst hatte im Juli eine Klausel zur Koexistenz in die Richtlinie 2001/18/EG aufgenommen, in welcher Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, angemessene Maßnahmen zu treffen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu vermeiden. Nach Ansicht der Europaabgeordneten der Grünen, Hiltrud Breyer, ist die Entscheidung der Kommission "ein offensichtlicher Kniefall vor den Interessen der USA." Österreich wird beim Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage einreichen, um gegen die Entscheidung der Kommission vorzugehen. (GENET-News, 03.09.03, PM EU 02.09.03) (sw)

WTO-Schiedsgericht

Die Staaten USA, Kanada und Argentinien haben am 18. August die Einrichtung eines WTO-Schiedsgerichts (panel) eingefordert, das das Vorgehen der EU in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) prüfen soll. Streitpunkt ist das seit 1999 in der EU bestehende vorläufige Verbot der Zulassung von Gen-Pflanzen. Schon im Mai diesen Jahres hatten diese Länder eine Klage bei der World Trade Organization (WTO) eingereicht. Daraufhin führte die EU Konsultationen mit den Klägern, wie im WTO-Streitbeilegungsverfahren vorgeschrieben, und legte die neuen Verordnungen zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sowie Informationen zum Stand der Prüfungen von Genehmigungsanträgen für Vermarktung und Anbau von GVO vor. Die USA erklärten die Konsultationen jedoch für gescheitert und beantragten die Einsetzung des Panels. Ein Panel-Verfahren dauert etwa zwölf Monate, danach kann eine Berufung erfolgen. (GENET-news, 27.08.03) (ts)

Biosafety-Protokoll

Das "Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit" (Biosafety Protokoll) ist am 11.09.03 in Kraft getreten, nachdem im Juni 2003 der fünfzigste Staat das Protokoll ratifiziert hatte. Beschlossen wurde es nach schwierigen Verhandlungen im Januar 2000. Im Biosafety-Protokoll sind erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln über den grenzüberschreitenden Handel mit lebenden gentechnisch veränderten Organismen festgelegt. Das zentrale Ziel des Biosafety-Protokolls ist es, Menschen und Umwelt vor möglichen Gefahren durch gentechnisch veränderte Organismen zu schützen. Es räumt Ländern das Recht ein, den Import genmanipulierter Pflanzen aus Gründen der Vorsorge zu verbieten. Die USA sind dem Abkommen nicht beigetreten. Die Regelungen des Protokolls müssen nun in nationales Recht umgesetzt werden. (www.biodiv.org; siehe auch GID 159) (ts)

Gentechnik weiter beim UBA?

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September zum Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies wird damit begründet, dass die Gentechnik eine Querschnittsaufgabe des Umweltschutzes sei und deshalb, so heißt es in der Pressemitteilung, "weit über die Aufgaben des Bundesamtes für Naturschutz, die sich auf die Gebiete Naturschutz und Landschaftspflege beschränken", hinausgehe. Inwieweit sich diese Überprüfung im Vermittlungsausschuss auch auf die Verlagerung der Zuständigkeiten anderer beteiligter Ämter auswirkt, blieb unklar, wurde aber nicht explizit erwähnt. Die Zuständigkeiten im Bereich Gentechnik waren entsprechend dem Koalitionsvertrag von 2002 neu eingeteilt worden. (PM Bundesrat, 26.09.03) (pau)

Pharmapatente

Durch teure Lizenzgebühren wird Entwicklungsländern der Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten oft verwehrt. Nach zweijährigem Ringen haben sich die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) nun am 30. August in Genf zu einem umstrittenen Kompromiss durchgerungen, der diese Barrieren teilweise beseitigen soll. Länder, die keine eigene Arzneimittelproduktion haben, dürfen danach in Notfällen die preiswerten Nachahmerpräparate (Generika) von patentgeschützten Medikamenten importieren. Bisher war dies verboten. Im Falle eines Gesundheitsnotstands konnten die Entwicklungsländer lediglich über eine Zwangslizenz die Generikaherstellung im eigenen Land lizenzieren. Versuche, die Notstandsregelung auf den Import von Nachahmermedikamenten auszuweiten und das Verfahren zu vereinfachen, scheiterten stets an den USA. Auch der aktuelle Kompromiss ist nach Ansicht von KritikerInnen kein wirkliches Zugeständnis an die Entwicklungsländer, sondern trägt den Stempel der Pharmaindustrie und ihrer Lobbyisten in Europa und den USA. Céline Charveriat von der amerikanischen Hilfsorganisation Oxfam kritisiert, die jetzt verabschiedete Regelung mache den Generika-Export derart kompliziert, dass die ärmeren Länder de facto keinen Gebrauch von Zwangslizenzen machen könnten. Auch die BUKO-Pharma-Kampagne und Ärzte ohne Grenzen befürchten, die Vereinbarung blockiere die Notversorgung mit Medikamenten durch "komplexe bürokratische Hürden". Die Hilfsorganisationen werfen den Industrieländern außerdem vor, den Zugang zu Medikamenten durch weitere bilaterale und regionale Handelsabkommen zu erschweren. So versuche die US-Regierung, im Rahmen der Verhandlungen zur gesamtamerikanischen Freihandelszone (FTAA) den Patentschutz auf Medikamente zu verschärfen. (Deutsches Ärzteblatt, print 12.09.03 und online 15.09.03) (mf)

Metro – Genfood

Der Metro-Konzern will nach Aussagen von Greenpeace im Gegensatz zu den meisten Lebensmittelherstellern Deuschlands genmanipulierte Nahrung durchsetzen. Dies gehe aus einem internen Papier hervor, welches Greenpeace zugespielt worden sei. Diesem Protokoll eines Treffens der Gentechnikkonzerne Monsanto und Bayer mit Metro zufolge sollen auch Aldi und Tengelmann in die Pro-Gentechnik-Kampagne mit einbezogen werden. Metro bestätigte die geplante Zusammenarbeit mit der Gentechnik-Industrie. Dabei gehe es darum, eine von der Industrie finanzierte Informationskampagne für Gentechnik durchzuführen. Zur Metro-Gruppe gehören die Supermärkte Kaufhof, Real und Extra, sie ist Deutschlands größtes Handelsunternehmen mit 51 Milliarden Euro Umsatz weltweit. Von Monsanto stammen 91 Prozent der genmanipulierten Pflanzen, die weltweit angebaut werden. Die große Mehrheit der europäischen Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Nahrungsmittel ab. (PM Greenpeace, 01.10.03) (ts)

Gemeinsame Richtlinien

Vierzehn südafrikanische Länder, die in der Southern Africa Development Community (SADC) zusammengeschlossen sind, haben sich im August bei ihrem Treffen in Dar es Salaam, Tansania, auf gemeinsame Richtlinien zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GMO) und biotechnologischen Produkten geeinigt. Im Lichte der Kontroversen um den Import von US-Nahrungsmittelhilfen, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthielten, wurde vereinbart, vorzugsweise Nahrungsmittelhilfen aus der Region zu beziehen. Falls in Hilfslieferungen gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten sein sollten, sollen diese gemahlen oder sterilisiert werden, bevor sie an die Bevölkerung verteilt werden; auf dem Transportweg sollen solche Hilfslieferungen klar gekennzeichnet werden. Die betreffenden Länder sollen eine eigene nationale Biotechnologie-Politik ausbilden sowie weitere gemeinsame Regulierungsmechanismen entwickeln, die auf dem "Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit" oder dem "African Model Law on Biosafety" basieren. (GENET-news, 15.09.03) (ts)

Uganda: GMO-Import?

Der Präsident Ugandas, Yoweri Museveni, hat im August 2003 erklärt, den Import schon verarbeiteter gentechnisch veränderter Nahrungsmittel zuzulassen, da einheimische Pflanzen durch diese nicht kontaminiert werden könnten. Museveni sagte, dass US-Präsident George Bush ihn während seines Afrika-Besuchs im Juni diesen Jahres gedrängt habe, gentechnisch veränderte Nahrungsmittel anzunehmen. Der Import gentechnisch veränderten Saatgutes werde jedoch nicht zugelassen, erklärte im September die Landwirtschaftsministerin Mary Mugyenyi, da entsprechende Gesetze zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen noch nicht in Kraft getreten seien. (New Vision, Uganda, 25.08.03; genet-news, 21.09.03) (ts)

Italien: Genmais

Saatguterzeuger, die in Norditalien gentechnisch veränderte Maissamen an Bauern verkauft haben, die in Europa nicht zugelassen sind, müssen die Maisernte zu Marktpreisen aufkaufen und vernichten. Im Juni 2003 wurde bekannt, dass bei Kontrollen Rückstände gentechnischer Veränderungen entdeckt worden waren. Das italienische Landwirtschaftsministerium hat nun mit den Unternehmen und den betroffenen Regionen vereinbart, dass der nicht zugelassene Mais auf Kosten der Saatguthersteller zu Brennstoff verarbeitet werden soll. (Netzeitung, 19.08.03) (ts)

Brasilien: Gensoja

Brasilien, zweitgrößter Sojabohnenproduzent der Welt, wird den Anbau von Gensoja zunächst für ein Jahr erlauben. Durch das vom Vizepräsidenten José Alencar unterzeichnete Dekret wird ein Gesetz, das seit 1998 die Verwendung gentechnisch veränderter Sojabohnen verbietet, außer Kraft gesetzt. Alencar begründete diese Entscheidung damit, dass brasilianische Bauern aus der Ernte des letzten Jahres noch große Mengen gentechnisch veränderten Saatguts besäßen, die ausgesät werden müssten. Brasilianische Farmer pflanzen nämlich bereits seit einigen Jahren Monsantos Roundup-Ready-Sojabohnen an, die über die argentinische Grenze geschmuggelt wurden. Jetzt kann der Saatgut-Konzern Monsanto von den Bauern Lizenzgebühren verlangen. Schon im März diesen Jahres gab es eine befristete Genehmigung zum Verkauf der Gensojabohnen der letzten Ernte. (GENET-News, 24.09.03) (ts)

Australien: Genraps

Goodman Fielder, Australiens größte Lebensmittelkette und größter Abnehmer von Rapsöl, gab bekannt, keine Produkte zu kaufen und in den Handel zu bringen, die aus gentechnisch verändertem Raps hergestellt worden sind. Verbraucher seien nicht daran interessiert, gentechnisch veränderte Produkte zu kaufen. Im Juli 2003 hatte die australische Zulassungsbehörde, das "Office of the Gene Technology Regulator", der Firma Bayer die Zulassung zum kommerziellen Anbau des gentechnisch veränderten Rapses InVigor erteilt. Einer von "Biotechnology Australia" im August diesen Jahres veröffentlichten Studie zufolge äußerten 75 Prozent der befragten australischen Bauern, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen zu wollen. Die Australian Grain Harvesters Association, die 20 Prozent der Bauern vertritt, empfiehlt ihren Mitgliedern, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten, da rechtliche Probleme, die sich aus der Koexistenz gentechnikfreier und gentechniknutzender Landwirtschaft ergeben können, nicht geklärt seien. (GENET-news, 20.08.03) (ts)

Riesenrechnung

Die australische Biotechnologiefirma Genetic Technologies versucht, die Anwendung genetischer Tests in Neuseeland zu lizensieren, was medizinischen Einrichtungen Kosten in Höhe mehrerer Millionen Dollar verursachen würde. Genetic Technologies erhebt Anspruch auf das Patent fast aller Gentests weltweit und erwartet die Zahlung von Gebühren. Es geht dabei um das Patent auf ein vom Immunologen Malcom Simons entdecktes Verfahren, bei dem die Berücksichtigung sogenannter nicht-kodierender Abschnitte der DNA als wesentlich für die Durchführung einer Reihe genetischer Tests auf Krankheiten erkannt wurde. Die menschliche Gesamt-DNA besteht zu 95 Prozent aus "nicht-kodierenden" Abschnitten, der sogenannten "Junk-DNA", der lange Zeit keine Bedeutung zugemessen wurde. Genetic Technologies besitzt weitreichende Patente auf Labortechniken, die sich der SNPs (Single Nucleotide Polymorphism, kleinstmögliche Veränderungen im Erbgut) in der Junk-DNA bedienen. Der Geschäftsführer der Firma, Mervyn Jacobson, geht davon aus, dass die Arbeit von mehr als 1800 Firmen sich im Bereich dieser Patente abspielt. Bislang hat die Firma Lizenzen an zwei Universitäten und acht US-amerikanische Firmen verkauft, darunter Quest Diagnostics, Nanogen, Perlegen Sciences und Myriad Genetics. Es handelt sich hierbei um Summen zwischen 75.000 und 1 Million US-Dollar. Gegen die Firmen Applera, Nuvelo und Covance laufen Prozesse wegen Patentverletzungen. Vom neuseeländischen Auckland-Krankenhaus wurden zusätzlich zu den 10 Millionen Dollar wegen Patentverletzungen in der Vergangenheit noch zwei Millionen Dollar an jährlichen Gebühren gefordert. (GENET-news, 12.08.03, 29.09.03) (ts)

Vierter Stammzellimport

Erstmals hat das zuständige Robert Koch-Institut (RKI) auf der Grundlage des deutschen Stammzellgesetzes einem privatwirtschaftlichen Unternehmen eine Einfuhrgenehmigung für embryonale Stammzellen erteilt. Sie geht an die ProteoSys AG in Mainz, die in einem Forschungsprojekt die Ausdifferenzierung von Nervenzellen untersuchen möchte. Außerdem möchte das Unternehmen ein Testsystem entwickeln, mit dem sich für Embryonen toxische Substanzen in Arzneimitteln feststellen lassen. Die Stammzellen sollen noch vor Jahresende aus den USA bezogen werden. Bisher hat das RKI drei Genehmigungen zum Import von Stammzellen erteilt, diese sind alle an universitäre Forschungsprojekte gegangen. In Deutschland ist es illegal, Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu gewinnen. In Ausnahmefällen wird aber eine Genehmigung für den Import von Stammzelllinien erteilt, falls diese schon vor dem 01.01.02 existierten. (www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STEMCELL.htm; Ärztezeitung, 17.09.03) (mf)

Massen-Gentest

Im Zuge der Fahndung nach einem mehrfachen Vergewaltiger wurden in den letzten Monaten in Sprockhövel und im Bochumer Uni-Stadtteil Querenburg alle männlichen Deutschen von der Polizei zu einer Speichelprobe gebeten. Offiziell ist die Teilnahme am Test freiwilllig, bei 100 der 6.400 bislang getesteten Personen wurde jedoch durch das Amtsgericht Bochum eine Teilnahmepflicht angeordnet, weil diese kein ausreichendes Alibi für die Tatzeiten vorweisen konnten. Mehr als siebzig Studenten haben angekündigt, aus Prinzip nicht am Gentest teilnehmen zu wollen, zwanzig Personen legten Beschwerde gegen die erzwungene Speichelentnahme ein. In einem ersten Beschluss teilte das Landgericht Bochum jedoch mit, das Vorgehen sei zulässig. (taz, 09.08.03) (ts)

Hohes Risiko

Neuseelands zweitgrößte Versicherungsgesellschaft, Vero, will Bauern nicht gegen Schäden versichern, die durch die Anwendung der Gentechnologie in der Landwirtschaft entstehen könnten. Es wird erwartet, dass andere Versicherer dem Beispiel Veros folgen. Für die neuseeländische Politikerin der Grünen Partei, Jeanette Fitzsimons, wird durch diese Entscheidung Veros deutlich, dass die Versicherer die Risiken, die durch die Gentechnik entstehen könnten, als sehr hoch einschätzen. Für Umweltministerin Marian Hobbs dagegen ist dies nur Ausdruck der relativen Neuheit der Technologie. Das neuseeländische Moratorium über den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Organismen ist nur noch bis Ende Oktober wirksam. (GENET-news, 27.09.03) (ts)

Weißbuch Gentherapie

Der britische Gesundheitsminister John Reid legte im August diesen Jahres ein Weißbuch zum Thema "Gentherapie und –diagnostik" vor. Darin wird zum Beispiel vorgeschlagen, DNA-Tests ohne Einwilligung des Patienten zu verbieten und ein generelles Neugeborenenscreening (mit Erlaubnis der Eltern) durchzuführen, um die dadurch gewonnenen genetischen Informationen zusammen mit den Krankenakten der potentiellen späteren Patienten aufzubewahren. Die Forschungsbereiche Pharmakogenomik und Gentherapie sollen Millionenzuschüsse erhalten, Rahmenbedingungen sollen geschaffen werden, um Großbritannien in Europa die führende Stellung auf dem Gebiet der Genforschung zu verschaffen. Bevor diese Ideen umgesetzt werden können, muss das Parlament konsultiert werden. (Ärzte Zeitung, 04.08.03) (ts)

Hormon-Milch

VerbraucherInnen in den USA sind bereit, bis zu 3 Dollar Mehrkosten für eine Gallone (3,78 l) Milch zu bezahlen, die nicht unter Einsatz des gentechnisch hergestellten Rinderwachstumshormons Somatotropin (rBST) produziert wurde. Dies geht aus einer Studie der Universität Wiscinson (USA) hervor, die Mitte September veröffentlicht wurde. Das Hormon wird mit Hilfe von Bakterien hergestellt, denen ein aus Rinderembryonen isoliertes Gen eingesetzt wurde. Es steigert die Milchproduktion der Rinder. Professor Jeremy Foltz, der Leiter der Studie, hält es für möglich, dass auf Grund dieser Studie rBST-freie Milch vermehrt als solche gekennzeichnet werden könnte, dies würde den Verkauf dieser Milch steigern. Der rBST-Hersteller Monsanto verklagte jedoch schon im Juli diesen Jahres einen Milchproduzenten, der seine Milch als rBST-frei gekennzeichnet hatte und den Bauern eine Prämie auszahlte, wenn sie kein rBST verwendeten. Eine solche Kennzeichnung impliziere, dass rBST potentiell schädlich sei, so Monsanto. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. In Kanada und der EU ist der Einsatz von rBST verboten. (Badger Herald News, 22.09.03) (ts) Anfang September legte die EU-Kommission einen neuen Vorschlag für eine Saatgut-Richtlinie vor. Diese sieht vor, dass Saatgut 0,3 bis 0,7 Prozent gentechnisch veränderter Sorten enthalten kann, ohne gekennzeichnet werden zu müssen. Sojasaatgut zum Beispiel müsste erst ab 0,7 Prozent gentechnisch veränderter Bestandteile gekennzeichnet werden, Maissaatgut ab 0,5 Prozent und Rapssaatgut ab 0,3 Prozent. Die technische Nachweisbarkeitsgrenze liegt bei 0,1 Prozent. Ende September befasste sich auch der EU-Agrarrat mit dem Thema. Aus diesem Anlass positionierte sich Verbraucher- und Landwirtschaftsministerin Künast für eine weitestgehende Saatgut-Reinheit, was die Grenzwerte für die Verunreinigung von konventionellem Saatgut mit gentechnisch veränderten Sorten angeht: 0,1 Prozent als technische Nachweisgrenze ist nun auch ihr Favorit, nachdem sie sich lange nur allgemein zu dieser Problematik geäußert hatte. Die Initiative "Save our Seeds", die bislang von 100.000 Einzelpersonen und 300 Organisationen unterstützt wird, fordert die Gentechnikfreiheit des Saatguts, da durch eine solche Richtlinie dem einzelnen Bauern die Wahlfreiheit entzogen würde. Ökologischer Anbau wäre dann nicht mehr möglich, da gentechnisch veränderte Sorten bei diesem nicht zum Anbau zugelassen sind. Letzendlich wäre auch die Wahlfreiheit des Verbrauchers gefährdet, sich für gentechnikfreie Ernährung zu entscheiden. Mitte Oktober wird der ständige Ausschuss für Saatgut in Brüssel über diesen Vorschlag abstimmen. (PM Ökoinstitut, 22.09.03; taz, 30.09.03) (pau)

Antrag abgelehnt

Die Europäische Kommission hat am 2. September dieses Jahres den Antrag Österreichs über ein dreijähriges Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Oberösterreich abgelehnt. Die Kommission beruft sich mit ihrer Entscheidung ausschließlich auf den EG-Vertrag, da ihrer Ansicht nach weder neue wissenschaftliche Erkenntnisse noch landesspezifische Probleme als Rechtfertigungsgründe vorliegen. Sie räumt jedoch ein, dass die Koexistenz von gentechnikfreier und Gentechnik-nutzender Landwirtschaft ein Problem darstelle, das gelöst werden müsse. Die Kommission selbst hatte im Juli eine Klausel zur Koexistenz in die Richtlinie 2001/18/EG aufgenommen, in welcher Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, angemessene Maßnahmen zu treffen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu vermeiden. Nach Ansicht der Europaabgeordneten der Grünen, Hiltrud Breyer, ist die Entscheidung der Kommission "ein offensichtlicher Kniefall vor den Interessen der USA." Österreich wird beim Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage einreichen, um gegen die Entscheidung der Kommission vorzugehen. (GENET-News, 03.09.03, PM EU 02.09.03) (sw)

WTO-Schiedsgericht

Die Staaten USA, Kanada und Argentinien haben am 18. August die Einrichtung eines WTO-Schiedsgerichts (panel) eingefordert, das das Vorgehen der EU in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) prüfen soll. Streitpunkt ist das seit 1999 in der EU bestehende vorläufige Verbot der Zulassung von Gen-Pflanzen. Schon im Mai diesen Jahres hatten diese Länder eine Klage bei der World Trade Organization (WTO) eingereicht. Daraufhin führte die EU Konsultationen mit den Klägern, wie im WTO-Streitbeilegungsverfahren vorgeschrieben, und legte die neuen Verordnungen zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sowie Informationen zum Stand der Prüfungen von Genehmigungsanträgen für Vermarktung und Anbau von GVO vor. Die USA erklärten die Konsultationen jedoch für gescheitert und beantragten die Einsetzung des Panels. Ein Panel-Verfahren dauert etwa zwölf Monate, danach kann eine Berufung erfolgen. (GENET-news, 27.08.03) (ts)

Biosafety-Protokoll

Das "Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit" (Biosafety Protokoll) ist am 11.09.03 in Kraft getreten, nachdem im Juni 2003 der fünfzigste Staat das Protokoll ratifiziert hatte. Beschlossen wurde es nach schwierigen Verhandlungen im Januar 2000. Im Biosafety-Protokoll sind erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln über den grenzüberschreitenden Handel mit lebenden gentechnisch veränderten Organismen festgelegt. Das zentrale Ziel des Biosafety-Protokolls ist es, Menschen und Umwelt vor möglichen Gefahren durch gentechnisch veränderte Organismen zu schützen. Es räumt Ländern das Recht ein, den Import genmanipulierter Pflanzen aus Gründen der Vorsorge zu verbieten. Die USA sind dem Abkommen nicht beigetreten. Die Regelungen des Protokolls müssen nun in nationales Recht umgesetzt werden. (www.biodiv.org; siehe auch GID 159) (ts)

Gentechnik weiter beim UBA?

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September zum Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies wird damit begründet, dass die Gentechnik eine Querschnittsaufgabe des Umweltschutzes sei und deshalb, so heißt es in der Pressemitteilung, "weit über die Aufgaben des Bundesamtes für Naturschutz, die sich auf die Gebiete Naturschutz und Landschaftspflege beschränken", hinausgehe. Inwieweit sich diese Überprüfung im Vermittlungsausschuss auch auf die Verlagerung der Zuständigkeiten anderer beteiligter Ämter auswirkt, blieb unklar, wurde aber nicht explizit erwähnt. Die Zuständigkeiten im Bereich Gentechnik waren entsprechend dem Koalitionsvertrag von 2002 neu eingeteilt worden. (PM Bundesrat, 26.09.03) (pau)

Pharmapatente

Durch teure Lizenzgebühren wird Entwicklungsländern der Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten oft verwehrt. Nach zweijährigem Ringen haben sich die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) nun am 30. August in Genf zu einem umstrittenen Kompromiss durchgerungen, der diese Barrieren teilweise beseitigen soll. Länder, die keine eigene Arzneimittelproduktion haben, dürfen danach in Notfällen die preiswerten Nachahmerpräparate (Generika) von patentgeschützten Medikamenten importieren. Bisher war dies verboten. Im Falle eines Gesundheitsnotstands konnten die Entwicklungsländer lediglich über eine Zwangslizenz die Generikaherstellung im eigenen Land lizenzieren. Versuche, die Notstandsregelung auf den Import von Nachahmermedikamenten auszuweiten und das Verfahren zu vereinfachen, scheiterten stets an den USA. Auch der aktuelle Kompromiss ist nach Ansicht von KritikerInnen kein wirkliches Zugeständnis an die Entwicklungsländer, sondern trägt den Stempel der Pharmaindustrie und ihrer Lobbyisten in Europa und den USA. Céline Charveriat von der amerikanischen Hilfsorganisation Oxfam kritisiert, die jetzt verabschiedete Regelung mache den Generika-Export derart kompliziert, dass die ärmeren Länder de facto keinen Gebrauch von Zwangslizenzen machen könnten. Auch die BUKO-Pharma-Kampagne und Ärzte ohne Grenzen befürchten, die Vereinbarung blockiere die Notversorgung mit Medikamenten durch "komplexe bürokratische Hürden". Die Hilfsorganisationen werfen den Industrieländern außerdem vor, den Zugang zu Medikamenten durch weitere bilaterale und regionale Handelsabkommen zu erschweren. So versuche die US-Regierung, im Rahmen der Verhandlungen zur gesamtamerikanischen Freihandelszone (FTAA) den Patentschutz auf Medikamente zu verschärfen. (Deutsches Ärzteblatt, print 12.09.03 und online 15.09.03) (mf)

Metro – Genfood

Der Metro-Konzern will nach Aussagen von Greenpeace im Gegensatz zu den meisten Lebensmittelherstellern Deuschlands genmanipulierte Nahrung durchsetzen. Dies gehe aus einem internen Papier hervor, welches Greenpeace zugespielt worden sei. Diesem Protokoll eines Treffens der Gentechnikkonzerne Monsanto und Bayer mit Metro zufolge sollen auch Aldi und Tengelmann in die Pro-Gentechnik-Kampagne mit einbezogen werden. Metro bestätigte die geplante Zusammenarbeit mit der Gentechnik-Industrie. Dabei gehe es darum, eine von der Industrie finanzierte Informationskampagne für Gentechnik durchzuführen. Zur Metro-Gruppe gehören die Supermärkte Kaufhof, Real und Extra, sie ist Deutschlands größtes Handelsunternehmen mit 51 Milliarden Euro Umsatz weltweit. Von Monsanto stammen 91 Prozent der genmanipulierten Pflanzen, die weltweit angebaut werden. Die große Mehrheit der europäischen Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Nahrungsmittel ab. (PM Greenpeace, 01.10.03) (ts)

Gemeinsame Richtlinien

Vierzehn südafrikanische Länder, die in der Southern Africa Development Community (SADC) zusammengeschlossen sind, haben sich im August bei ihrem Treffen in Dar es Salaam, Tansania, auf gemeinsame Richtlinien zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GMO) und biotechnologischen Produkten geeinigt. Im Lichte der Kontroversen um den Import von US-Nahrungsmittelhilfen, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthielten, wurde vereinbart, vorzugsweise Nahrungsmittelhilfen aus der Region zu beziehen. Falls in Hilfslieferungen gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten sein sollten, sollen diese gemahlen oder sterilisiert werden, bevor sie an die Bevölkerung verteilt werden; auf dem Transportweg sollen solche Hilfslieferungen klar gekennzeichnet werden. Die betreffenden Länder sollen eine eigene nationale Biotechnologie-Politik ausbilden sowie weitere gemeinsame Regulierungsmechanismen entwickeln, die auf dem "Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit" oder dem "African Model Law on Biosafety" basieren. (GENET-news, 15.09.03) (ts)

Uganda: GMO-Import?

Der Präsident Ugandas, Yoweri Museveni, hat im August 2003 erklärt, den Import schon verarbeiteter gentechnisch veränderter Nahrungsmittel zuzulassen, da einheimische Pflanzen durch diese nicht kontaminiert werden könnten. Museveni sagte, dass US-Präsident George Bush ihn während seines Afrika-Besuchs im Juni diesen Jahres gedrängt habe, gentechnisch veränderte Nahrungsmittel anzunehmen. Der Import gentechnisch veränderten Saatgutes werde jedoch nicht zugelassen, erklärte im September die Landwirtschaftsministerin Mary Mugyenyi, da entsprechende Gesetze zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen noch nicht in Kraft getreten seien. (New Vision, Uganda, 25.08.03; genet-news, 21.09.03) (ts)

Italien: Genmais

Saatguterzeuger, die in Norditalien gentechnisch veränderte Maissamen an Bauern verkauft haben, die in Europa nicht zugelassen sind, müssen die Maisernte zu Marktpreisen aufkaufen und vernichten. Im Juni 2003 wurde bekannt, dass bei Kontrollen Rückstände gentechnischer Veränderungen entdeckt worden waren. Das italienische Landwirtschaftsministerium hat nun mit den Unternehmen und den betroffenen Regionen vereinbart, dass der nicht zugelassene Mais auf Kosten der Saatguthersteller zu Brennstoff verarbeitet werden soll. (Netzeitung, 19.08.03) (ts)

Brasilien: Gensoja

Brasilien, zweitgrößter Sojabohnenproduzent der Welt, wird den Anbau von Gensoja zunächst für ein Jahr erlauben. Durch das vom Vizepräsidenten José Alencar unterzeichnete Dekret wird ein Gesetz, das seit 1998 die Verwendung gentechnisch veränderter Sojabohnen verbietet, außer Kraft gesetzt. Alencar begründete diese Entscheidung damit, dass brasilianische Bauern aus der Ernte des letzten Jahres noch große Mengen gentechnisch veränderten Saatguts besäßen, die ausgesät werden müssten. Brasilianische Farmer pflanzen nämlich bereits seit einigen Jahren Monsantos Roundup-Ready-Sojabohnen an, die über die argentinische Grenze geschmuggelt wurden. Jetzt kann der Saatgut-Konzern Monsanto von den Bauern Lizenzgebühren verlangen. Schon im März diesen Jahres gab es eine befristete Genehmigung zum Verkauf der Gensojabohnen der letzten Ernte. (GENET-News, 24.09.03) (ts)

Australien: Genraps

Goodman Fielder, Australiens größte Lebensmittelkette und größter Abnehmer von Rapsöl, gab bekannt, keine Produkte zu kaufen und in den Handel zu bringen, die aus gentechnisch verändertem Raps hergestellt worden sind. Verbraucher seien nicht daran interessiert, gentechnisch veränderte Produkte zu kaufen. Im Juli 2003 hatte die australische Zulassungsbehörde, das "Office of the Gene Technology Regulator", der Firma Bayer die Zulassung zum kommerziellen Anbau des gentechnisch veränderten Rapses InVigor erteilt. Einer von "Biotechnology Australia" im August diesen Jahres veröffentlichten Studie zufolge äußerten 75 Prozent der befragten australischen Bauern, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen zu wollen. Die Australian Grain Harvesters Association, die 20 Prozent der Bauern vertritt, empfiehlt ihren Mitgliedern, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten, da rechtliche Probleme, die sich aus der Koexistenz gentechnikfreier und gentechniknutzender Landwirtschaft ergeben können, nicht geklärt seien. (GENET-news, 20.08.03) (ts)

Riesenrechnung

Die australische Biotechnologiefirma Genetic Technologies versucht, die Anwendung genetischer Tests in Neuseeland zu lizensieren, was medizinischen Einrichtungen Kosten in Höhe mehrerer Millionen Dollar verursachen würde. Genetic Technologies erhebt Anspruch auf das Patent fast aller Gentests weltweit und erwartet die Zahlung von Gebühren. Es geht dabei um das Patent auf ein vom Immunologen Malcom Simons entdecktes Verfahren, bei dem die Berücksichtigung sogenannter nicht-kodierender Abschnitte der DNA als wesentlich für die Durchführung einer Reihe genetischer Tests auf Krankheiten erkannt wurde. Die menschliche Gesamt-DNA besteht zu 95 Prozent aus "nicht-kodierenden" Abschnitten, der sogenannten "Junk-DNA", der lange Zeit keine Bedeutung zugemessen wurde. Genetic Technologies besitzt weitreichende Patente auf Labortechniken, die sich der SNPs (Single Nucleotide Polymorphism, kleinstmögliche Veränderungen im Erbgut) in der Junk-DNA bedienen. Der Geschäftsführer der Firma, Mervyn Jacobson, geht davon aus, dass die Arbeit von mehr als 1800 Firmen sich im Bereich dieser Patente abspielt. Bislang hat die Firma Lizenzen an zwei Universitäten und acht US-amerikanische Firmen verkauft, darunter Quest Diagnostics, Nanogen, Perlegen Sciences und Myriad Genetics. Es handelt sich hierbei um Summen zwischen 75.000 und 1 Million US-Dollar. Gegen die Firmen Applera, Nuvelo und Covance laufen Prozesse wegen Patentverletzungen. Vom neuseeländischen Auckland-Krankenhaus wurden zusätzlich zu den 10 Millionen Dollar wegen Patentverletzungen in der Vergangenheit noch zwei Millionen Dollar an jährlichen Gebühren gefordert. (GENET-news, 12.08.03, 29.09.03) (ts)

Vierter Stammzellimport

Erstmals hat das zuständige Robert Koch-Institut (RKI) auf der Grundlage des deutschen Stammzellgesetzes einem privatwirtschaftlichen Unternehmen eine Einfuhrgenehmigung für embryonale Stammzellen erteilt. Sie geht an die ProteoSys AG in Mainz, die in einem Forschungsprojekt die Ausdifferenzierung von Nervenzellen untersuchen möchte. Außerdem möchte das Unternehmen ein Testsystem entwickeln, mit dem sich für Embryonen toxische Substanzen in Arzneimitteln feststellen lassen. Die Stammzellen sollen noch vor Jahresende aus den USA bezogen werden. Bisher hat das RKI drei Genehmigungen zum Import von Stammzellen erteilt, diese sind alle an universitäre Forschungsprojekte gegangen. In Deutschland ist es illegal, Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu gewinnen. In Ausnahmefällen wird aber eine Genehmigung für den Import von Stammzelllinien erteilt, falls diese schon vor dem 01.01.02 existierten. (www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STEMCELL.htm; Ärztezeitung, 17.09.03) (mf)

Massen-Gentest

Im Zuge der Fahndung nach einem mehrfachen Vergewaltiger wurden in den letzten Monaten in Sprockhövel und im Bochumer Uni-Stadtteil Querenburg alle männlichen Deutschen von der Polizei zu einer Speichelprobe gebeten. Offiziell ist die Teilnahme am Test freiwilllig, bei 100 der 6.400 bislang getesteten Personen wurde jedoch durch das Amtsgericht Bochum eine Teilnahmepflicht angeordnet, weil diese kein ausreichendes Alibi für die Tatzeiten vorweisen konnten. Mehr als siebzig Studenten haben angekündigt, aus Prinzip nicht am Gentest teilnehmen zu wollen, zwanzig Personen legten Beschwerde gegen die erzwungene Speichelentnahme ein. In einem ersten Beschluss teilte das Landgericht Bochum jedoch mit, das Vorgehen sei zulässig. (taz, 09.08.03) (ts)

Hohes Risiko

Neuseelands zweitgrößte Versicherungsgesellschaft, Vero, will Bauern nicht gegen Schäden versichern, die durch die Anwendung der Gentechnologie in der Landwirtschaft entstehen könnten. Es wird erwartet, dass andere Versicherer dem Beispiel Veros folgen. Für die neuseeländische Politikerin der Grünen Partei, Jeanette Fitzsimons, wird durch diese Entscheidung Veros deutlich, dass die Versicherer die Risiken, die durch die Gentechnik entstehen könnten, als sehr hoch einschätzen. Für Umweltministerin Marian Hobbs dagegen ist dies nur Ausdruck der relativen Neuheit der Technologie. Das neuseeländische Moratorium über den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Organismen ist nur noch bis Ende Oktober wirksam. (GENET-news, 27.09.03) (ts)

Weißbuch Gentherapie

Der britische Gesundheitsminister John Reid legte im August diesen Jahres ein Weißbuch zum Thema "Gentherapie und –diagnostik" vor. Darin wird zum Beispiel vorgeschlagen, DNA-Tests ohne Einwilligung des Patienten zu verbieten und ein generelles Neugeborenenscreening (mit Erlaubnis der Eltern) durchzuführen, um die dadurch gewonnenen genetischen Informationen zusammen mit den Krankenakten der potentiellen späteren Patienten aufzubewahren. Die Forschungsbereiche Pharmakogenomik und Gentherapie sollen Millionenzuschüsse erhalten, Rahmenbedingungen sollen geschaffen werden, um Großbritannien in Europa die führende Stellung auf dem Gebiet der Genforschung zu verschaffen. Bevor diese Ideen umgesetzt werden können, muss das Parlament konsultiert werden. (Ärzte Zeitung, 04.08.03) (ts)

Hormon-Milch

VerbraucherInnen in den USA sind bereit, bis zu 3 Dollar Mehrkosten für eine Gallone (3,78 l) Milch zu bezahlen, die nicht unter Einsatz des gentechnisch hergestellten Rinderwachstumshormons Somatotropin (rBST) produziert wurde. Dies geht aus einer Studie der Universität Wiscinson (USA) hervor, die Mitte September veröffentlicht wurde. Das Hormon wird mit Hilfe von Bakterien hergestellt, denen ein aus Rinderembryonen isoliertes Gen eingesetzt wurde. Es steigert die Milchproduktion der Rinder. Professor Jeremy Foltz, der Leiter der Studie, hält es für möglich, dass auf Grund dieser Studie rBST-freie Milch vermehrt als solche gekennzeichnet werden könnte, dies würde den Verkauf dieser Milch steigern. Der rBST-Hersteller Monsanto verklagte jedoch schon im Juli diesen Jahres einen Milchproduzenten, der seine Milch als rBST-frei gekennzeichnet hatte und den Bauern eine Prämie auszahlte, wenn sie kein rBST verwendeten. Eine solche Kennzeichnung impliziere, dass rBST potentiell schädlich sei, so Monsanto. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. In Kanada und der EU ist der Einsatz von rBST verboten. (Badger Herald News, 22.09.03) (ts)

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
160
vom Oktober 2003
Seite 32 - 34

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