Kurz notiert: Politik & Witschaft

EU-Kennzeichnung

Am 7. November sind in allen EU-Ländern die Verordnungen über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und deren Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit in Kraft getreten. Sie müssen bis spätenstens April 2004 von allen Unternehmen umgesetzt sein. Die Mitte 2003 vom EU-Parlament, der EU-Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten beschlossenen Verordungen lösen die Bestimmungen der Novel-Food-Verordnung aus dem Jahre 1997 ab. Sicherheitsanforderungen wurden verschärft und Kennzeichnung und Informationsrechte der Öffentlichkeit erweitert. Auch bei den Zulassungsverfahren gab es weitreichende Änderungen. (http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2003/l 26820031018de.html, Amtsblatt der EU ISSN 1725-2539 L 268, 46. Jahrgang, 18. Oktober 2003; siehe auch in diesem Heft: Die Verbrauchersicht in der GVO-Diskussion) (ts)

Verhandlungen abgebrochen

Der EU-Ministerrat konnte auch in einem zweiten Anlauf keine Einigung über die Finanzierung der Forschung an embryonalen Stammzellen erzielen. Die Gespräche wurden Anfang Dezember ohne Nennung eines Termins vertagt. Im Rahmen des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms war im Juli diesen Jahres von der EU-Kommission ein Vorschlag zur Vergabe von EU-Fördermitteln für die Forschung an "überzähligen" Embryonen verabschiedet worden, obwohl in einigen Mitgliedstaaten die Erzeugung von Stammzellen aus Embryonen und/oder die Herstellung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen untersagt ist. In Deutschland ist die Einfuhr und Nutzung von Stammzellen nur erlaubt, wenn diese vor dem 1.1.2002 aus Embryonen gewonnen wurden. Forschungsarbeiten mit menschlichen Embryonen sind in Deutschland verboten. Ende 2003 läuft das europäische Forschungsförderungs-Moratorium für embryonale Stammzellforschung aus. "Wir gehen davon aus", so Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung, "dass keine Forschungsgelder fließen, solange die Verhandlungen weiterlaufen und damit das im vergangenen Jahr vereinbarte Moratorium bis zu einer Einigung weiter gilt." Es zeichne sich eine Verständigung darüber ab, so die Ministerin, "die Erzeugung von Stammzellen und damit die Tötung von Embryonen nicht aus EU-Geldern zu finanzieren." In der Frage der Stichtagsregelung auf europäischer Ebene bestehe weiter Gesprächsbedarf. (PM BMBF 03.12.03) (ts)

Klonverbot vertagt

Die Entscheidung der Vereinten Nationen über ein eventuelles weltweites Verbot des Klonens von Menschen ist um zwei Jahre vertagt worden. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Rechtsausschuss der UN-Vollversammlung am 6. November gefasst. Mit nur einer Stimme Mehrheit wurde Anfang November ein Verschiebungsantrag angenommen, der vom Iran im Namen 57 islamischer Staaten eingebracht worden war. Frühestens im Herbst 2005 kann nun eine Abstimmung über eine entsprechende Konvention durch die UN-Vollversammlung erfolgen. 80 Staaten, darunter auch Deutschland und Frankreich, stimmten für eine Verschiebung, 79 Staaten, darunter die USA, stimmten dagegen, 15 Staaten enthielten sich der Stimme. Dem UN-Rechtsausschuss lagen zwei Resolutionen vor: Die eine forderte das Verbot jeglichen Klonens, die andere wollte nur das reproduktive Klonen, das die Geburt eines genetisch identischen Menschen zum Ziele hat, verbieten, die Entscheidungen über das therapeutische Klonen aber den einzelnen Staaten überlassen. Beim therapeutischen Klonen werden Embryonen erzeugt, um ihnen Stammzellen zu entnehmen, aus denen menschliches Gewebe und Organe gezüchtet werden sollen. Die Embryonen werden dabei vernichtet. In Deutschland sind beide Formen des Klonens verboten. Der Bundestag hatte die Regierung im Februar dazu aufgefordert, sich für ein "möglichst umfassendes Klonverbot" einzusetzen. Nun sieht sich die Regierung parteiübergreifend massivem Druck ausgesetzt. Sie begründete ihr Vorgehen damit, eine Spaltung der Staatengemeinschaft verhindern zu wollen. (Tagesspiegel, 08.11.03; web.de 05./06.11.03) (ts)

Apfelbäume

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernäh-rung und Landwirtschaft (BMVEL) hat Ende Oktober die in Dresden-Pillnitz und Quedlinburg geplanten Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Apfelbäumen untersagt. Die Bundesforschungsanstalt für Züchtungsforschung (BAZ) wollte in einem auf 20 Jahre angelegten Versuch testen, ob gentechnisch vermittelte Resistenzen gegen die Apfelkrankheiten Mehltau, Feuerbrand und Apfelschorf wirksam sein können. Die Entwicklung alternativer Be-kämpfungsmaßnahmen sei vielversprechender, so das BMVEL. Außerdem sei ein Erfolg der Versuche nicht absehbar.(taz, 27.10.03) (ts)

Spätabtreibung verboten

US-Präsident Bush hat am 5. November ein Gesetz unterzeichnet, das Spätabtreibungen verbietet, bei denen der Fötus im zweiten oder letzten Drittel der Schwangerschaft während einer künstlich eingeleiteten Geburt durch Punktierung des Schädels getötet wird. Auch bei Lebensgefahr der schwangeren Frau, lässt das Gesetz keine Ausnahme zu. Ärzten, die trotzdem noch auf diese Weise Abtreibungen vornehmen, droht eine zweijährige Gefängnisstrafe. Diese Regelung ist die grösste Einschränkung seit der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch das Verfassungsgericht im Jahre 1973. Bundesrichter in New York und San Francisco blockierten jedoch schon am 6. November das Gesetz. Es sei nicht verfassungsgemäß, da es keine Ausnahmen bei Gefahr für das Leben der Schwangeren vorsehe. Das Justizministerium teilte daraufhin mit, die Regierung werde sich weiterhin mit allen nötigen Mitteln für das Gesetz einsetzen. (www.nzz.ch/2003/11/07) (sw)

Schweiz: Gentechnikgesetz

Am 1.Januar 2004 tritt das neue Gentechnikgesetz der Schweiz in Kraft. Ein Moratorium für die kommerzielle Freisetzung hatte das Parlament abgelehnt. Freisetzungsversuche sind mit dem Gentechnikgesetz nur noch erlaubt, wenn sie unter anderem auch einen Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit leisten und der Bedarfsnachweis erbracht ist. Wer aussät, muss gewährleisten, dass er gentechnikfrei Produzierende nicht beeinträchtigt. Die Warenflüsse sollen kontrolliert werden, um eine Vermischung von GVO- und gentechnikfreien Produkten zu vermeiden. Damit die Verbraucher frei wählen können müssen GVO-Produkte klar gekennzeichnet werden. Die Haftpflicht wird verschärft, Verjährungsfristen werden massiv verlängert, und auch Umweltschäden werden abgedeckt. (Tages-Anzeiger Online, 29.11.03, http://www.admin.ch/ch/d/ff/2003/2778.pdf) (ts)

Monsantos Strategie

Auf einem Treffen der Investoren hat der Agrar-Konzern Monsanto (USA) seine Strategie für die nächsten Jahre vorgestellt. Im Zentrum steht unter anderem der Umgang mit dem Rückgang des Roundup-Geschäftes, außerdem ein angestrebtes Wachstum im Saatgut-Segment, der wirksame Einsatz der Produkte im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium (Pipeline) und die - nach eigenen Angaben - Technologie-Führerschaft und Kostenersparnis, vor allem im Roundup-Geschäft. Monsanto ist weltweit der größte Anbieter für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen-Saatgut. Roundup-Sorten wiederum machen hiervon den größten Anteil aus. Außerdem kündigte der Konzern an, sein Geschäft in Europa neu zu ordnen. Der Geschäftsteil für Getreide-Saatgut in Europa wird vollständig verkauft. Davon ist in erster Linie die Europazentrale in Trumpington (Cambridge, Großbritannien) aber auch Zuchtbetriebe in Deutschland, in der tschechischen Republik und in Frankreich betroffen. Der Geschäftsteil "Northern Europe Region Crop protection and Oilseed Rape" soll entsprechend den Kostensenkungsmaßnahmen im Roundup-Geschäft "reorganisiert" werden. (PM Monsanto, 12.11.03, www.monsanto. com; PM Monsanto, www. monsanto.co.uk, 18.10.03) (pau)

Lizenzen

Die Biotechnologieunternehmen Bayer CropScience und Monsanto haben ihre Patentstreitigkeiten beigelegt. Sie haben vereinbart, sich gegenseitig Lizenzen für ihre patentgeschützten Technologien auf dem Gebiet der Insektenresistenz und Herbizidtoleranz zu erteilen. Dies ermögliche den Unternehmen, sich auf ihre Kunden zu konzentrieren, anstatt ihre Energie auf langwierige Rechtsstreitigkeiten zu verwenden, so Vorstandsmitglied von Bayer CropScience, Dr.Garthoff.(@grar.de Aktuell, 15.10.03) (ts)

GVO-Konferenz im Vatikan

Im Rahmen einer zweitägigen Konferenz wurde im Vatikan das Thema gentechnisch veränderte Organismen behandelt. Beobachter erwarten, dass sich der Papst oder einer seiner Berater in nächster Zeit zur Frage der Konferenz: "GVO: Bedrohung oder Hoffnung" äußern wird. Der Veranstalter des Kongresses, Cardinal Renato Martino, ein ausgesprochener Befürworter der Gentechnologie, wird - aus früherer Zeit - mit den Worten zitiert, es sei "besser die Menschen essen GVO als Gras".(www.independent.co.uk, 11.11.03, zitiert nach gmwatch daily, www.ngin.org. uk) (pau)

Kirchenvertreter zu GVO

Kirchliche Umweltbeauftragte haben sich mit dem Papier "Ungelöste Fragen - uneingelöste Versprechen - 10 Argumente gegen die Nutzung von gentechnisch veränderten Pflanzen" gegen die Nutzung von GVO ausgesprochen. Das Papier wird unterstützt von: der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Ev. Kirche in Deutschland (AGU), der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der deutschen Diözesen, dem Ausschuss Kirchlicher Dienste auf dem Lande in der EKD (ADL) und der Katholische Landvolkbewegung (KLB) (siehe Dokumentation in diesem Heft). Auch das Zentralkommitee der deutschen Katholiken (ZdK) thematisierte unlängst die Frage, ob der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen zum Beispiel die Ertragssituation in den vom Hunger am meisten betroffenen Regionen der Welt grundlegend verbessern könne. Mit Verweis auf die Hilfswerke Missio und Misereor und den Welternährungsgipfel in Rom (2002) wird in dem ZdK-Papier "Agrarpolitik muss wieder Teil der Gesellschaftspolitik werden" allerdings von gedämpften Hoffnungen gesprochen. An gleicher Stelle werden eine Reihe von Fragen zu Koexistenz, Kosten und Haftung und zu Sicherheit und Vorsorge formuliert. (Positionspapier "Ungelöste Fragen - uneingelöste Versprechen"; www.zdk.de/aktuelles) (pau)

Offizielle Datenbank

Die Internet-Datenbank organicXseeds des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) wird ab Januar 2004 zur offiziellen Datenbank für Ökosaat- und Ökopflanzgut in Deutschland. Darauf haben sich die Bundesländer geeinigt. Auch für die Schweiz, Belgien, Großbritannien und Luxemburg wird sie zum offiziellen Standard. Eine EU-Verordnung verpflichtet nämlich alle Mitgliedstaaten, ab 1. Januar 2004 Datenbanken für Biosaatgut einzurichten. Im biologischen Landbau darf konventionelles Saat- und Pflanzgut nur eingesetzt werden, wenn diese offiziellen Datenbanken kein Angebot für eine bestimmte oder vergleichbare Sorte aufweist. In diesem Falle werden Ausnahmebewilligungen erteilt. (PM FiBL, 18.11.03) (ts)

Biowaffen-Bericht

Das Sunshine-Project (Austin - USA und Hamburg) hat im November einen weiteren Hintergrund-Bericht zu Biowaffen vorgelegt. Der aktuelle Bericht "Emerging Technologies - Genetic Engineering and Biological Weapons" beschäftigt sich mit dem Einfluss von Bio- und Gentechnologie auf aktuelle und in Zukunft vorstellbare Biowaffen-Programme. Nach Einschätzung der Autoren ist die derzeit besorgniserregendste Entwicklung in den Vereinigten Staaten zu beobachten, wo neue biologische Waffen entwickelt werden auf der Basis von - zum Beispiel - Material-abbauenden Mikroorganismen oder psycho-aktiven Chemikalien. Die Grenzen zwischen biologischen und chemischen Waffen sind teilweise nicht zu ziehen. Biotechnologie kann auch dazu eingesetzt werden, "klassische Biowaffen" zu verstärken oder ihre Effizienz zu erhöhen. Weitere Neuerungen sind in Form der Verwendung von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln als Biowaffen und der Entwicklung von Ethnien-spezifischen Waffen zu sehen. Die Autoren verbinden mit ihrem Bericht politische Forderungen, unter anderen: Das Verbot von Programmen, die nicht der Chemie- oder Bio-Waffen-Konvention ensprechen (zum Beispiel zu so genannten nicht-tödlichen Waffen), das Verbot bestimmter Forschungsaktivitäten und weitestgehende Transparenz. Der Bericht steht in der englischen Version zum Download im Netz bereit unter: www.sunshine-project.org/publications/bk/bk12.html. (www.sunshine-project.de) (pau)

Experimente mit Pocken

An der Universität in St. Louis haben WissenschaftlerInnen mit Hilfe der Gentechnologie eine extrem tödliche Variante des Mäusepocken-Virus kreiert. Im Tierversuch starben alle Mäuse, inklusive derer, die vorher gegen herkömmliche Mäusepockenviren geimpft worden waren. Das Team um den Virologen Mark Buller hatte das Gen für Interleukin 4 (IL-4) in das Viurusgenom eingeschleust. Interleukin 4 ist ein Protein, das im Säugerorganismus eine entscheidende Rolle bei Abwehrreaktionen gegen bestimmte parasitäre Infektionen sowie bei Prozessen im Zuge allergischer Reaktionen spielt. Die genetische Veränderung des Pockenvirus setzt das Immunsystem der Mäuse außer Kraft. Das Experiment ist die Wiederholung eines Versuches, der bereits im Jahre 2001 in Australien stattgefunden hatte, und der jetzt in den USA noch verschärft wurde. Dem US-amerikanischen Team ist es gelungen, die gleiche Veränderung auch auf den Kuhpockenvirus zu übertragen. Buller rechtfertigt seine - mit staatlichen Mitteln finanzierte - Forschung mit der gewachsenen Bedrohung durch Bioterrorismus und der Suche nach Behandlungsmethoden. Auch die australische Gruppe hat ihre Forschungen an den Pockenviren fortgesetzt: Ihnen ist es gelungen, eine Variante zu erzeugen, die nicht mehr von Tier zu Tier (im Falle des Versuches Kaninchen und Kaninchenpocken-Virus) ansteckend waren. Dies wird als gleichzeitig positive und negative Nachricht gewertet: Entweicht der Virus aus dem Labor, richtet er - möglicherweise - weniger oder keinen großen Schaden an. Lässt sich diese Eigenschaft aber auf den Menschenpocken-Virus übertragen, werden diese für die Biowaffen attraktiver. Die Entwickler in den staatlichen Biowaffenprogrammen bevorzugen nicht-ansteckende Keime. (Biowaffen-Telegramm, 17.11.03, www.sunshine.de) (pau)

Transparenz bei Biowaffen

Das Sunshine-Project (Austin - USA und Hamburg) hat eine Initiative für mehr Transparenz in Sachen Biowaffen-Abwehrforschung der USA gestartet. Der "Bioweapons and Biodefense Freedom of Information Fund" (FOIF) will den Zugang zu den Regierungsinformationen bezüglich der Biowaffen-Abwehrforschung verbessern. So soll der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft eine größere Funktion zukommen. Der FOIF wird zum Beispiel Gruppen der Zivilgesellschaft und Wissenschaftler beim Zugang zu Informationen aus Staatsarchiven unterstützen. Die Internetseit mit einer online-Bibliothek zum Thema im Netz unter: www.cbwtransparency.org. (Biowaffen-Telegramm, 17.11.03, www.sunshine.de) (pau)

Bioterror - Deutschland

Auf Anfrage der Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat die Bundesregierung alle vorsorglichen Maßnahmen, die dem Schutz vor potentiellen bioterroristischen Angriffen dienen, in einer detaillierten Liste zusammengestellt. Die Bundesregierung ist der Meinung, Deutschland habe ein leistungsfähiges Hilfeleistungssystem. Bund und die - in dieser Sache federführenden - Länder arbeiteten "wirkungsvoll" zusammen. Auf die neue Situation habe man mit der Entwicklung des Rahmenkonzeptes "Neue Strategien zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" reagiert. Dieser wurde bereits im Juni 2002 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren verabschiedet. Danach ist unter anderem die Einrichtung eines Sonderschutzes mit Hilfe von Spezialeinsatzkräften (Task forces) für besondere Gefahren vor allem im B- und C-Bereich vorgesehen. Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt die Bundestags-Drucksachen-Nummer 15/1748 und steht im Internet unter: http://dip.bundestag.de/btd/15/017/1501748.pdf zum Download bereit. (www.bundestag.de) (pau)

Patent für Gentransfer-Technologie

Das Europäische Patentamt hat der Max-Planck-Gesellschaft ein Patent für eine Genübertragungsmethode und deren umfassende Nutzung in transgenen Pflanzen erteilt. Die so genannte Agrobakterium-vermittelte Genübertragung macht sich die Fähigkeit des Bodenbakteriums Agrobacterium zunutze, eigene Gene in das Genom einer Pflanze einzuschleusen. In der Pflanzen-Gentechnologie werden die Bakterien zunächst gentechnisch verändert, so dass sie Gene enthalten, die später in die Pflanze eingeschleust werden sollen. Das Bakterium gibt diese dann an die Pflanze weiter. Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes folgte unmittelbar auf eine Entscheidung der US-amerikanischen Patentbehörde (USPTO). Diese hatte ihrerseits dem Patentantrag des Erfinderteams der Max-Planck-Gesellschaft auf Zulassung einer modifizierten Version des Tumor-induzierenden Plasmids des Agrobacteriums als Ersterfindung in den USA einstimmig zugestimmt. Die Entscheidung des USPTO bezieht sich, so heißt es in einer Pressemitteilung des Bayer-Konzerns, auch auf weitere Patentansprüche für Pflanzentransformationsprozesse und transgene Produkte, die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugt werden können. Die Max-Planck-Gesellschaft hat nun einen Lizenzvertrag mit der Bayer Cropscience abgeschlossen, der die exklusiven Lizenzrechte and dieser Technologie verleiht. Die Entwicklung der Technologie liegt bereits zwanzig Jahre zurück. Die Entscheidung der US-Behörde ist mittlerweile angefochten worden. (PM Bayer 27.11.03, www.bayer.de) (pau)

Zweiter WTO-Streit

Die US-amerikanische Vereinigung der Sojabauern (The American Soybean Association - ASA) fordert von der US-Regierung einen WTO-Streitfall in Sachen gentechnisch veränderter Organismen. Nachdem die Welthandelsorganisation (WTO) im Frühjahr gegen das EU-Zulassungsmoratorium vorgegangen war, möge sie dies nun gegen die neuen EU-Kennzeichnungs- und Rückverfolgungsregeln tun. Die neuen Verordnungen waren im November in Kraft getreten und müssen ab April nächsten Jahres angewendet werden. Nach Meinung des ASA-Präsidenten Ron Heck sind die Verordnungen Handelshemmnisse im Sinne des WTO-Rechts und würden für große Verluste der US-Land- und Lebensmittelwirtschaft sorgen. Die ASA vertritt in den USA etwa 25.000 Sojabauern. (ASA PM, 25.11.03, www.soygroweers.com, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)

Berkeley ohne Syngenta

Der Agro-Biotech-Konzern Syngenta hat sich mit Wirkung vom 25. November aus der Kooperation mit der Berkeley-Universität (US-Bundesstaat Kalifornien) zurückgezogen. Dies gab der Konzern im November bekannt. Man wolle sich auf Themen konzentrieren, die näher an Produkten in der Pipeline sind. (Nature, 20.11.03, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
161
vom Dezember 2003
Seite 36 - 38

Nur durch Spenden ermöglicht!

Einige Artikel unserer Zeitschrift sowie unsere Online-Artikel sind sofort für alle kostenlos lesbar. Die intensive Recherche, das Schreiben eigener Artikel und das Redigieren der Artikel externer Autor*innen nehmen viel Zeit in Anspruch. Bitte tragen Sie durch Ihre Spende dazu bei, dass wir unsere vielen digitalen Leser*innen auch in Zukunft aktuell und kritisch über wichtige Entwicklungen im Bereich Biotechnologie informieren können.

Ja, ich spende!  Nein, diesmal nicht