Wenn die Verträge scheitern, leidet die Vielfalt

Ein Bericht zu jüngsten Verhandlungen über den Genpool von Nutzpflanzen

Wie lässt sich der Zugang zu genetischen Ressourcen gerecht regeln, die für die Züchtung neuer Sorten in der Landwirtschaft dringend benötigt werden? Von den Verhandlungen zu einem internationalen Saatgutvertrag, die kürzlich an dieser Frage scheiterten, berichtet ein Vertreter der Zivilgesellschaft.

Die Tür zu einem großen Schatz: Die „Svalbard Global Seed Vault“ in Spitzbergen verwahrt Samen der bedeutendsten Nutzpflanzenarten. Die genetische Vielfalt steht der Pflanzenzüchtung und biologischen Grundlagenforschung zur Verfügung

Die Tür zu einem großen Schatz: Die „Svalbard Global Seed Vault“ in Spitzbergen verwahrt Samen der bedeutendsten Nutzpflanzenarten. Die genetische Vielfalt steht der Pflanzenzüchtung und biologischen Grundlagenforschung zur Verfügung

In Zeiten des Klimawandels müssen neue Nutzpflanzen gezüchtet werden, die an die jeweiligen Standorte angepasst sind. Nur so kann die Ernährung aller Menschen langfristig gesichert werden. Für diese Züchtung braucht es genetisch diverses und gut charakterisiertes Saatgut, um die richtigen Merkmale kombinieren zu können. Dafür sorgen Genbanken, in denen das Saatgut von neueren und alten Sorten sowie von wilden Verwandten der Nutzpflanzen langfristig aufbewahrt wird. Auf diese Genbanken können alle Menschen und Unternehmen weltweit zugreifen, die neue Sorten entwickeln.
Um den Zugriff auf diese Infrastruktur und die internationale Zusammenarbeit zu regeln, wurde im Jahr 2004 der „Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“, auch Saatgutvertrag genannt, verabschiedet. Zentral für das Abkommen ist ein Mechanismus für einen vereinfachten Zugang und einen gerechten Vorteilsausgleich, das sogenannte multilaterale System. Es steht im Einklang mit der UN-Biodiversitätskonvention, nach der die Vorteile, die aus der Nutzung biologischer Ressourcen und traditionellen Wissens entstehen, mit den Herkunftsländern und Indigenen Gemeinschaften geteilt werden. Für den Saatgutvertrag bedeutet das: Wenn Züchter*innen auf Sammlungen mit pflanzengenetischem Material zugreifen, um neue Sorten zu züchten, soll ein Teil der dadurch generierten Gewinne der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung dieser Ressourcen zugutekommen. Also in erster Linie Bäuer*innen in Ländern des Globalen Südens, welche für diese Diversität Sorge tragen. Kurz nach Inkrafttreten des Vertrags stellte sich jedoch heraus, dass dieser Vorteilsausgleich nicht funktioniert. Seit Jahren wird daher um eine Erneuerung des Systems gerungen.


Fehler im System


Das multilaterale System für den Zugang und den Vorteilsausgleich umfasst einen globalen Pool von ernährungsrelevanten pflanzengenetischen Ressourcen ausgewählter Kulturpflanzenarten. Dazu gehören die Genbanken der 155 Mitgliedstaaten des Saatgutvertrags sowie die Genbanken der Consultative Group on International Agricultural Research (CGIAR). CGIAR ist eine globale Partnerschaft, die mit 15 Forschungszentren zur Ernährungssicherheit beitragen will. Sie wird von Regierungen, Stiftungen und internationalen Organisationen finanziert, auch vom deutschen Staat.
Ein erleichterter Zugang zu dem aufbewahrten Saatgut wird durch eine sogenannte standardisierte Materialübertragungsvereinbarung geregelt. Diese Vereinbarung betrifft die Nutzung, das Eigentum und die Weitergabe von pflanzengenetischen Ressourcen für Forschungs-, Züchtungs- und Ausbildungszwecke im Bereich Ernährung und Landwirtschaft. Durch die Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichten sich Nutzer*innen, die Vorteile aus dadurch entwickelten kommerziellen Produkten zu teilen, wenn sie selbst den Zugang zu diesen Produkten für weitere Forschung und Züchtung beschränken. Das können zum Beispiel neue Pflanzensorten sein, die mit Material aus dem multilateralen System gezüchtet wurden.
Zwar erleichtert dieser Mechanismus den Zugang zu pflanzengenetischem Material, aber es wurden kaum Zahlungen für den Vorteilsausgleich generiert. Dafür gibt es mehrere Gründe. So müssen nach der gängigen Interpretation Züchter*innen, welche ihre neuen Sorten mit einem Sortenschutz versehen, keine Zahlungen leisten, sondern nur jene Züchter*innen, die auf ihre neu gezüchteten Pflanzen Patente anmelden. Da Patente auf Pflanzensorten bloß in wenigen Ländern wie den USA oder Japan gängig sind, gibt es somit auch nur sehr wenige Zahlungen. Hinzu kommt, dass in den USA der Zugang zu Genbanken für inländische Nutzer*innen auch ohne Unterzeichnung der Materialübertragungsvereinbarung – und damit ohne Zahlungsverpflichtung – möglich ist. Zudem sind die Zahlungen erst bei Vermarktung einer neuen Sorte fällig, obwohl zu diesem Zeitpunkt schwer zu kontrollieren ist, ob in den Jahren zuvor Material aus einer Genbank in die neue Sorte integriert wurde.


Geschichte der Neuverhandlung


Das System sei in eine schwere Krise geraten, stellten im Jahr 2013 viele Delegierte bei einem Treffen des Lenkungsorgans des Saatgutvertrags in Oman fest. Sie forderten Reformen. Die Länder des Globalen Südens setzten sich dafür ein, die Zahlungen in den Fonds für den Vorteilsausgleich deutlich zu erhöhen und ihn auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen. Gleichzeitig wollten einige Länder des Globalen Nordens, dass der Anwendungsbereich des multilateralen Systems auf alle Pflanzen für Ernährung und Landwirtschaft ausgeweitet wird. Denn wichtige Kulturpflanzen wie Soja und Tomaten sind bisher nicht Teil des Vertrags. Auch für diese Pflanzen sollte generell ein erleichterter Zugang geschaffen werden. Daraufhin wurde ein Reformprozess gestartet.
In der Arbeitsgruppe zur Reform des multilateralen Systems waren für die Regionen Afrika, Asien, Europa und Lateinamerika jeweils fünf Delegierte vertreten. Der Nahe Osten stellte drei und Ozeanien und Nordamerika je zwei Delegierte. Die Interessengruppen aus Landwirtschaft, Forschung, Industrie und Nichtregierungsorganisationen stellten ebenfalls je zwei Vertreter*innen. Nach sechs Jahren intensiver Diskussionen legte die zuständige Arbeitsgruppe einen Vorschlag für ein reformiertes System vor. Die wichtigste Neuerung stellte die Einführung eines Abonnementsystems dar, bei dem die nutzungsabhängige Vorteilsausgleichszahlung auf jährlicher Basis nach dem ersten Zugang erfolgen soll. Die Grundlage für die Berechnung der Zahlung wäre in diesem Fall der Umsatz eines Unternehmens mit dem Verkauf von Saatgut. Als Gegenwert bekämen die Abonnent*innen uneingeschränkten Zugang zu den Genbanken des multilateralen Systems. Diese Lösung entspricht dem Ziel, die Zahlungen auf eine nachhaltige und langfristig vorhersehbare Grundlage zu stellen. Denn auf diese Weise wäre die Zahlungsverpflichtung einfach einzufordern: Wer Zugang möchte, müsste ein Abonnement abschließen und mindestens zehn Jahre Zahlungen leisten.
Die Schlussverhandlungen in Rom scheiterten 2019 jedoch, da zu einigen Fragen keine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte. Doch dank der Initiativen Indiens und der Schweiz wurde die Überarbeitung nicht vollständig aufgegeben und 2022 wurde in Neu-Delhi beschlossen, die Arbeit fortzusetzen. Als Ziel für den Abschluss der Verhandlungen wurde das Jahr 2025 gesetzt. Bis dahin traf sich die Arbeitsgruppe zur Reform des Vorteilsausgleichs zwei bis drei Mal pro Jahr.


Die größten Streitpunkte


Nach der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe im Juli 2025 in Lima blieben dennoch drei zentrale Aspekte ungeklärt:

  1. Die Zahlungsstruktur: Die meisten Länder befürworteten ein einheitliches Abonnementsystem, von dem man sich zeitnahe und vorhersehbare Zahlungen der Nutzenden versprach. Doch einige Industrieländer – insbesondere die USA, Japan und manche europäische Länder – wollten die derzeitige Option beibehalten, bei welcher erst nach der Entwicklung der neuen Sorte und nur für diese Sorte Zahlungen anfallen. Zudem hatten die beteiligten Vertreter*innen unterschiedliche Ansichten zu den Gebühren.
  2. Die betreffenden Pflanzenarten: Die Arbeitsgruppe diskutierte verschiedene Ideen zur Erweiterung der Liste der Kulturpflanzen, etwa durch die Erweiterung von Anhang 1 im Saatgutvertrag, der die betreffenden Kulturpflanzen auflistet. Alternativ wurde der Einbezug aller Pflanzen für Ernährung und Landwirtschaft mit der Gewährung eines großzügigen Spielraums für Ausnahmen vorgeschlagen. Damit sollte den Bedenken der Anbieterländer Rechnung getragen werden, dass sie ihre pflanzengenetischen Ressourcen kostenlos zur Verfügung stellen, ohne die Gewissheit zu haben, dass der Vorteilsausgleich funktionieren wird.
  3. Der Umgang mit digitalen Sequenzinformationen (DSI): In der Züchtung können digitale genetische Sequenzinformationen verwendet werden, ohne das physische Saatgut aus den Gendatenbanken zu benötigen – zum Beispiel um gentechnisch bestimmte Merkmale zu erzeugen oder Sorten und ihre Unterschiede zu bestimmen. Es ist unbestritten, dass die Nutzung von Sequenzdaten einen großen Nutzen bringt. Dieser Gewinn wird jedoch bis heute nicht abgegolten. Es besteht sogar die Gefahr, dass durch DSI Verpflichtungen zur Vorteilsaufteilung umgangen werden. Bei den Verhandlungen bestanden einige Industrieländer auf einem rein freiwilligen Vorteilsausgleich für die Nutzung von DSI und wiesen darauf hin, dass DSI nicht in den Anwendungsbereich des Vertrags fallen. Andere Akteur*innen bestritten dies. Die Länder des Globalen Südens plädierten dafür, die Nutzung von Sequenzdaten in der standardisierten Materialübertragungsvereinbarung durch verpflichtende Zahlungen zu regeln.


Das Scheitern in Lima


Nach der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe stand eine Einigung über die Verbesserung des multilateralen Systems im Mittelpunkt des elften Treffens des Lenkungsorgans im November 2025 in Lima. Gastgeber des Treffens waren Peru und die Schweiz. Der Schweizer Alwin Kopše vom Bundesamt für Landwirtschaft hatte den Vorsitz. An den ersten Verhandlungstagen trafen sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe mehrmals, um die offenen Punkte zu verhandeln. Annähern konnte man sich nur hinsichtlich der Erweiterung von Anhang 1; bei anderen Punkten blieben die Positionen verhärtet.
Es folgten Beratungen in informellen Kleingruppen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bis fast zur letzten Minute des Treffens wurde hinter den Kulissen hart gerungen. Während der abschließenden Plenarsitzung unternahm Alwin Kopše einen letzten Versuch, um den Prozess zu retten und einen Weg nach vorne aufzuzeigen. Sein Vorschlag umfasste einen Resolutionsentwurf sowie eine überarbeitete Materialübertragungsvereinbarung, bei welcher nur die Zahlungshöhe und andere Schwellenwerte noch offen waren. Diese Punkte sollten gemäß dem vorgeschlagenen Fahrplan gemeinsam mit der Liste der Nutzpflanzen in zwei Jahren vereinbart werden. Dies sollte eine momentane Einigung ermöglichen.
Ein Streitpunkt war jedoch, wie bindend ein jetziges Ja zur überarbeiteten Vereinbarung gewesen wäre und inwiefern das Paket in zwei Jahren wieder aufgeschnürt werden könnte. Denn es war offensichtlich, dass insbesondere Länder im Globalen Süden nicht mit einer Regelung zufrieden waren, welche keine verpflichtende Zahlung für digitale Sequenzinformationen vorsah und weiterhin die Option des einmaligen Zugangs vorsah.
Aufgrund mangelnden Vertrauens und unterschiedlicher Prioritäten der einzelnen Regionen gelang es schlussendlich nicht, einen Kompromiss zu erzielen. Nach zwölf Jahren endeten die Verhandlungen somit ergebnislos und ohne einen Plan für deren Weiterführung. Somit bleibt das jetzige multilaterale System für den Zugang und den Vorteilsausgleich unverändert und unbefriedigend. Auch in Zukunft werden die Nutzer*innen der genetischen Ressourcen nur minimale Ausgleichszahlungen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Nutzpflanzenvielfalt tätigen. Doch wenn wir diese Vielfalt nicht erhalten, werden schlussendlich alle auf der Verliererseite stehen.


Alle Hoffnungen auf ein Patentverbot


Die Schweizer Stiftung ProSpecieRara verwaltet eine der größten privaten Sammlungen von pflanzengenetischen Ressourcen innerhalb des multilteralen Systems. Unabhängig von den Verhandlungen für eine Revision dessen, engagiert sich ProSpecieRara auch für ein Verbot von Patenten auf natürliche Eigenschaften und Gensequenzen aus Genbankmaterial, wie es etwa im Artikel 6.2 der standardisierten Materialübertragungsvereinbarung 1 bereits festgeschrieben ist. Aus unserer Sicht bleibt das Material nur so weltweit frei zugänglich. Mittels einer Recherche und basierend auf einer kürzlich publizierten Studie des CGIAR 2haben wir vier verschiedene Patente von fünf Firmen – Syngenta, Sakata, Rijk Zwaan, Nunhems (BASF) und Vilmorin – identifiziert, welche natürliche Eigenschaften patentieren und somit die Vereinbarung unserer Meinung nach verletzen.
Bleiben diese Patente bestehen, wird der durch die Vereinbarung gewährte erleichterte Zugang unbestreitbar behindert. Denn die Patente werden wahrscheinlich viele Mitgliedstaaten davon abhalten, neue pflanzengenetische Ressourcen in das multilaterale System zu integrieren. Warum sollte ein Land Zugang zu seinen Ressourcen gewähren, wenn es dadurch Gefahr läuft, die Möglichkeit zur freien Nutzung dieser Ressourcen aufgrund der späteren Patentierung natürlicher Eigenschaften zu verlieren? Wenn solche Patente zudem das Risiko bergen, dass die Nutzung von Material aus Genbanken – und die Einführung von Gensequenzen aus diesem Material in neu entwickelte Sorten – zu Patentverletzungen führen kann, verringert dies die Rechtssicherheit für alle potenziellen Nutzer*innen in der Zukunft. Infolgedessen werden Genbanken nicht mehr in der Lage sein, ihrer Verpflichtung zur freien Bereitstellung des Materials mit ausreichender Rechtssicherheit nachzukommen. 
ProSpecieRara fordert deshalb gemeinsam mit Oxfam die Food and Agriculture Organization (FAO) auf, ein Streitbeilegungsverfahren einzuleiten, um den Rückzug dieser Patente zu erreichen und gegebenenfalls Entschädigungen für die Verletzung der Vereinbarung einzufordern.3 Für uns und viele andere Anbieter*innen ist es von großer Bedeutung, dass diese Verfahren eindeutig klären, dass Patente auf natürliche Eigenschaften im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Empfänger*innen stehen, die eine Materialübertragungsvereinbarung unterzeichnet haben.
Auch wenn das Streitbeilegungsverfahren wahrscheinlich bis zum nächsten Treffen des Lenkungsorgans in zwei Jahren andauert, ist es entscheidend. Nur so können Geist und Buchstabe des internationalen Saatgutvertrags erfüllt werden, der die Biodiversität erhalten und die Ernährung aller Menschen sichern soll.
 

  • 1

    Der Artikel 6.2 der standardisierten Materialübertragungsvereinbarung hat folgenden Wortlaut: Der Empfänger darf keine geistigen Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte geltend machen, die den erleichterten Zugang zu dem im Rahmen dieses Abkommens bereitgestellten Material oder dessen genetischen Teilen oder Komponenten in der vom multilateralen System erhaltenen Form einschränken.

  • 2

    Siehe FAO (07/2025): Patent Landscape Report on Inventions Based on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (PGRFA) and Related Digital Sequence Information/Genetic Sequence Data (DSI/GSD). Online: www.fao.org/3/cd6829en/cd6829en.pdf.

  • 3

    ProSpecieRara (17.11.2025): Brief an die FAO betreffend Verletzung des SMTA durch Patente. Online: www.kurzlinks.de/gid276-bb.

Erschienen in
GID-Ausgabe
276
vom Februar 2026
Seite 12 - 13

François Meienberg ist Mitarbeiterin bei der schweizerischen Nichtregierungsorganisation "Erklärung von Bern".

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