Im Text der Patentierungsrichtlinie der Europäischen Union ist von zwei Genomen die Rede: Dem natürlichen Genom, das nicht patentiert werden darf, steht die technisch produzierte Genomsequenz gegenüber. Hier findet eine Übersetzung zwischen den unterschiedlichen Wissensordnungen und Beschreibungsweisen des Laborsystems und des Rechtssystems statt. Paradoxerweise wird dabei gleichzeitig der Schutz des Genoms und seine Entschlüsselung zur gesellschaftlichen Pflicht erhoben.