Europäische Regionen gegen GVO

Anläßlich der europäischen Konferenz zu gentechnikfreien Regionen, Biodiversität und ländlicher Entwicklung fand im Januar einer Podiumsdiskussion statt. TeilnehmerInnen waren Matthias Berninger (parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - MB), Christiane Graefe (Moderation, Die Zeit - CG), Hans-Theo Jachmann (Syngenta - HTJ), Maria-Grazia Mammucini (Leiterin der toskanischen Behörde für Innovation und Forschung in der Landwirtschaft - MGM), Vera Mora (Ungarische Stiftung für Umwelt-Partnerschaft - VM).

CG: Zu Beginn möchte ich die Gelegenheit für ein Eingangs-Statement geben. Herr Berninger, vielleicht könnten Sie ein Wort zu dem neuen Gentechnikgesetz in Deutschland sagen?

MB: Wir sind tatsächlich sehr froh, dass wir dieses Gesetz zur Gentechnik jetzt haben. Als wir begannen, das Gesetz zu machen, sind wir oft gefragt worden: Warum macht ihr das? Das Gesetz wird dazu sein, die Gentechnik möglich zu machen. Wir dachten, Renate Künast ist gegen GVO [gentechnisch veränderte Organismen]. Warum macht ihr dieses Gesetz? Aus meiner Perspektive ist der wichtigste Punkt, dass es für die, die gentechnisch veränderte Organismen auf den Markt bringen wollen, die denkbar beste Situation ist, wenn es ein lockeres Gesetz gibt. Wenn man sich umschaut in der Welt - die besten Beispiele derzeit sind Brasilien und Argentinien -, dann sieht man, dass die Gentechnik dort in einer starken Position ist, wo es kein starkes Gesetz gibt. Wenn man erst einmal ein Gesetz hat, dann ist man in der Lage, darüber zu diskutieren, welche Werte sich hinter dem wundervollen Begriff Koexistenz verbergen. Die Frage ist: Unter welchen Bedingungen ist Koexistenz möglich? Die Bedingung Nummer eins ist: Transparenz. Das Gesetz in Deutschland gibt der Öffentlichkeit den Zugang zu den Informationen über jedes Feld, auf dem transgene Saaten ausgebracht worden sind. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Und eine solche Regelung ist von Bedeutung für die Zivilgesellschaft. Sie kann aber nicht lange überleben, wenn es nun dazu kommt, dass Leute hingehen und ein Feld nach dem anderen zerstören. Das würde uns und diese Regelung unter großen Druck setzen. Die Seite der Gentechnik-Befürworter mag Transparenz nicht besonders gerne. Das Zweite, das wir auf den Weg gebracht haben, ist die so genannte gemeinschaftliche Haftung. Nehmen wir einen konventionellen Rapsbauern, der seine Ernte an wen-auch-immer verkauft und verpflichtet ist, gentechnikfreie Ware zu liefern. Wenn dieser Bauer nun eine Verunreinigung seiner Ernte entdeckt, wird es sehr schwierig für ihn, herauszubekommen, wer für diese verantwortlich ist. Wir sind überzeugt davon, dass es eine gemeinschaftliche Haftung geben muss, das heißt, dass jeder Bauer, der theoretisch derjenige sein kann, dessen Feld den Raps verunreinigt hat, auch haftbar gemacht werden können muss. Wir sind der Meinung, dass nicht anders geregelt werden kann.

CG: Glauben Sie, Herr Berninger, dass dieses Gesetz gentechnikfreie Zonen ermöglicht oder meinen Sie, dass einen anderen Rahmen geben muss, um den gentechnikfreien Regionen mehr Raum zu geben?

MB: Wenn Sie ein gentechnikfreie Zone einrichten wollen, dann brauchen Sie die Transparenz. Mit ihr können Sie herausfinden, wer ist Teil einer Mehrheit für eine gentechnikfreie Zone und wer ist Teil der Minderheit. Und damit können Sie regional Druck auf diese Minderheit ausüben. Der zweite Punkt ist, dass es nach wie vor noch keine klare Vorstellung in Brüssel gibt, wie die Rahmenbedingungen für gentechnikfreie Regionen oder Zonen aussehen könnten. Und: Offen gesagt, unser Gesetz gibt keine Antworten auf diese Frage. Wir hoffen, dass die neue Agrar-Kommissarin der Europäischen Union, Mariann Fischer Boel, hier in Zukunft für Klarheit sorgen wird. Immerhin hat Sie ja auch angekündigt, dass sie ein besseres Rahmenwerk für gesetzliche Regelungen zu GVO will.

CG: Die Toskana war eine der ersten Regionen, die sehr deutlich gmacht hat, dass sie keine GVO will. Was muss Ihrer Meinung nach in Brüssel unternommen werden?

MGM: Unsere Region, die Toskana, hat bereits im Jahre 2000 ein Gesetz zu gentechnikfreien Regionen verabschiedet und wir hatten keine Proteste von irgendwelchen Gegnern dieses Gesetzes. Wir haben in dem sehr transparenten Prozess zu diesem Gesetz die verschiedenen Seiten angehört. Vielmehr ist es jetzt so, dass wir von den Bauern aufgefordert werden, Gesetze zum Schutz der Qualität von landwirschaftlichen Erzeugnissen zu erlassen, so zum Beispiel zum Schutz typischer [regionaler] Produkte und zum Schutz der Produkte des ökologischen Landbaus - zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit des Hochpreis-Bereichs in der Lebensmittel-Produktion. In unserer Region werden auf etwa sechzig Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Produkte kultiviert, die entweder ökologisch angebaut oder mit einem regionalen (oder einem ähnlichen Label versehen werden, beide Varianten lassen keine GVO zu. Die Größe der Höfe in unserer Region liegt bei etwa sechs Hektar. So ist es für uns eine wirtschaftliche und eine technische Frage. Außerdem glauben wir, dass wir diese Landwirte, die ja konkurrenzfähig sind, nicht schützen können mit 'normaler' Koexistenz. Wir haben dann die Initiative ergriffen und das Netzwerk der Regionen gegründet. Es gibt von diesem Netzwerk ein Dokument, das die Aktivitäten beschreibt und, wie Sie wissen: Es gibt einige Regionen, die in unserem Netzwerk vertreten sind und andere, wo es ebenso gentechnikfreie Regionen gibt, die nicht vertreten sind, die wir aber einladen, an unserem Netzwerk teilzunehmen. So können wir in Brüssel auf der Basis von Studien Vorschläge machen, die Region für Region, Landwirtschaft für Landwirtschaft berücksichtigen. Diese multi-diverse Landwirtschaft ist sehr wichtig für uns.

CG: Ungarn hat sich entschlossen, ein Verbot der erst im letzten Herbst in den europäischen Saatgut-Katalog eingetragenen gv-Maissorten auszusprechen. Vielleicht können Sie uns die Gründe für diese Entscheidung erklären? Wie ist Ihre Perspektive auf die Politik der EU-Kommission, und wie sollten die gesetzlichen Regelungen die gentechnikfreie Landwirtschaft unterstützen?

VM: Für die Entwicklung des ungarischen Rechtes ist das deutsche Gentechnikgesetz durchaus von Bedeutung. Insofern ist es auch wichtig, wie sich die EU-Kommission dazu verhält. Das Moratorium zu den neuen Sorten des EU-Sortenkatalogs ist das vorläufige Ende einer Reihe von Anstrengungen. Anstrengungen, die nicht nur von der ungarischen Umweltbewegung ausgingen, sondern auch von sehr progressiven Kräften in unseren Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft. Die Gründe, warum wir die neuen Maissorten abgelehnt haben sind hauptsächlich ökonomischer Natur. Dies ist allerdings eine Argumentation, die gegenüber der Kommission nicht verwendet werden kann, da ökonomische Gründe gegen den gemeinsamen Markt der Europäischen Union verstoßen würden. Aus diesem Grund hat unsere Regierung in der Begründung darauf verwiesen, dass Ungarn in einer besonderen bio-geographischen Region liegt, man nennt sie die pannonische Region und dass diese Maissorten nie in dieser Region getestet worden sind. Entsprechend, so die Argumentation unserer Regierung weiter, sind weitere Untersuchungen notwendig, die die speziellen Bedingungen berücksichtigen. Wir haben heute schon die Präsentation der Kommune Karcag gehört - und es gibt weitere Regionen in Ungarn. Diese zeigen eine andere Ebene des Konfliktes: Die Regionen können nur nicht-bindende Deklarationen in dieser Sache [regional gentechnikfreie Landwirtschaft] verabschieden. Auf der regionalen Ebene können sie keine rechtlich bindenden Regelungen treffen, da ebendies weder in dem nationalen Gesetz noch in den EU-Regelungen berücksichtigt ist.

CG: Herr Jachmann, die Firma, für die Sie arbeiten, Syngenta, produziert gv-Saatgut. Nicht nur auf dieser Veranstaltung, auch anderswo, zum Beispiel, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher gefragt werden, kann man erfahren, dass diese nicht sehr versessen auf gentechnisch veränderte Sorten oder Lebensmittel sind. Was ist die Strategie von Syngenta, wenn Sie mit dieser Ablehnung, diesem Widerstand konfrontiert sind? Und gleich noch eine zweite Frage: Was ist Ihre Meinung? Ist die Koexistenz zwischen gentechnikfreier und Gentechnik-verwendender Landwirtschaft möglich?

HTJ: Als ich zu dieser Konferenz eingeladen wurde, habe ich direkt überlegt, was ich dieser Zuhörerschaft sagen könnte, die definitiv nicht mag, was ich produziere. Ich verteidige GVO nicht als solche, und wie Herr Berninger schon gesagt hat, haben wir in Deutschland nun ein neues Gentechnikgesetz und wir können GVO anbauen, es ist eben nur die Frage wie. Ich denke, dass wir uns in diesem Punkt einig sind. Syngenta beschäftigt sich mit Landwirtschaft, nur mit Landwirtschaft, das heißt, wir haben keine Abteilungen in anderen Segmenten. Wir produzieren nur Saatgut und Mittel zum Pflanzenschutz. Wir beschäftigen uns mit Forschung und Innovation, sowohl bei der Züchtung als auch beim Pflanzenschutz brauchen wir Innovation, sei es nun chemische oder biologische Innovation, sei es bei der Züchtung oder wie unserem Fall mit den GVO in den Pflanzenwissenschaften. Eine andere Sache, die ich sagen will: Innovation muss sicher sein, muss getestet sein, sie muss als sicher angesehen werden unter neutralen Verabredungen und Methoden. Wir wollen keine unsicheren Produkte, was auch immer für Produkte es sein mögen, konventionell oder gentechnisch verändert, schlicht aus dem Grund, weil wir keine Probleme und Skandale wollen. Mit diesen Produkten wollen wir freie Wahl für die Landwirte, die GVO anbauen wollen, genauso für solche, die sie nicht wollen. Das gilt für organische, konventionelle und gentechnisch veränderte Produkte. Und wir wollen Koexistenz, an deren Möglichkeit wir sehr stark glauben. Als Züchter haben wir Erfahrung mit Koexistenz, wie alle Züchter. Wenn man etwas Neues züchtet, muss man darauf achten, dass dieses Neue nicht verunreinigt wird mit dem alten Material. Denn, wenn man dieses Neue entwickelt, ist es besser als das vorhergehende und man braucht die Koexistenz auch bei der Vermehrung des Saatgutes. Für die Koexistenz brauchen wir Grenzwerte und die Anerkennung eines bestimmten Maßes an Verunreinigung, auf der Basis von Verabredungen, anderenfalls ist Koexistenz unserer Meinung nach nicht möglich. Null ist in der Biologie und der Natur nicht möglich. Vielleicht noch das eine Wort zur Transparenz: Ja, wir wollen Transparenz, aber wir glauben, dass die Regelung, wie sie sich jetzt im Gesetz findet, nach der Landwirte es ein paar Monate im Voraus angeben müssen [welche gv-Pflanzen sie wo aussäen wollen], einigermaßen kompliziert ist - mehr möchte ich an dieser Stelle nicht sagen. Zu der gemeinschaftlichen Haftung: Naja, es ist etwas Neues, das jetzt ausprobiert werden muss. In Deutschland ist dies nun Gesetz, wir werden sehen, ob es Bestand haben wird und wenn dem so sein sollte, müssen wir sehen, wie es sich entwickelt und wie wir damit leben. Zu dem Thema dieser Konferenz: Ich habe nichts gegen GVO-freie Zonen, wenn sich Landwirte freiwillig dazu entschließen. Wir verkaufen in Deutschland jedes Jahr Saatgut im Wert von 80 Millionen Euro und wenn in Zukunft jemand gentechnikfreie Sorten kaufen will, dann werden wir sie ihm verkaufen, wie wir das jetzt auch tun. Der Umsatz mit Biotech-Produkten liegt derzeit bei den Firmen bei etwa drei Prozent des Umsatzes, das ist nicht viel.

CG: Herr Berninger, eine Frage noch zu den Forschungen, die es in Deutschland im letzten Jahr zu der Frage der Koexistenz gegeben hat. Der Erprobungsanbau wurde insbesondere vom Land Sachsen-Anhalt und vom Bundesforschungsministerium finanziert. Die Frage nun lautet: Warum haben Sie sich nicht an diesen Forschungen beteiligt und werden Sie - als Bundesverbraucher- und Landwirtschaftsministerium - sich in diesem Jahr an den Forschungen beteiligen oder eigene Forschungen in dieser Sache starten?

MB: Der wichtigste Grund dafür, dass wir uns an den letztjährigen Versuchen nicht beteiligt haben, war die Intransparenz. Nur die Bauern, die sich an dem Versuch beteiligen wollten, wurden über Details informiert. Unserer Ansicht nach war es wohl eher eine PR-Kampagne. Aus wissenschaftlicher Perspektive muss ich sagen: Naja, ich bin nicht überzeugt... Politisch war es für uns sehr hilfreich, weil jeder in Deutschland erkennen konnte, dass wir Transparenz brauchen. Man kann Forschung zur Koexistenz durchführen, ohne Verwendung von GVO, insbesondere, wenn es um Mais geht. Das ist etwas, worüber wir nachdenken. Das ist möglicherweise nur eine Frage der Zeit. Eines noch: GVO sind wichtig, aber unserer Meinung nach gibt es im Bereich Landwirtschaft viele andere Felder. Es gibt Leute, die wollen die Frage der gentechnisch veränderten Sorten zu der Schlüsselfrage in der Landwirtschaft machen. Meiner Meinung nach ist dies eine wichtige Sache, aber nicht die Schlüsselfrage.
HTJ: Bei der Forschungsfrage der Koexistenz geht es darum, zu untersuchen, wie die Sorten auseinander gehalten werden können. Und Sie haben natürlich recht: Man kann diese Forschung machen ohne GVO.

CG: Wir öffnen nun die Diskussion...

Publikum: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Jachmann, können wir die Koexistenz-Forschung Ihrer Meinung nach ohne GVO durchführen. Und Sie wissen, dass diese Frage in der derzeitigen politischen Debatte in Deutschland nicht ganz unumstritten ist. Wenn wir die Fragen, wie weit müssen die Felder voneinander entfernt liegen und so weiter, ohne GVO klären können, dann können alle Beteiligten an dieser Forschung teilnehmen. Meine Frage nun: Würde Syngenta an Forschung zur Koexistenz teilnehmen, die ohne gentechnisch veränderte Sorten durchgeführt wird? Und: Kann Syngenta gegebenfalls auch die Sorten und/ oder die Technologie bereitstellen, die für die Unterscheidung notwendig ist?
HTJ: Ich kann mich da nur wiederholen: Koexistenz hat nichts zu tun mit Genen. Koexistenz ist nur die Frage, wie man die Dinge auseinanderhält. Natürlich kann man die Forschung ohne gentechnisch verändertes Saatgut durchführen, und wenn wir das entsprechende Saatgut zur Verfügung hätten und wir würden gefragt - ja, wir würden unsere Beteiligung in Betracht ziehen, warum nicht?
Publikum: Herr Jachmann würden Sie auch Entscheidungen zu Gentech-freien Zonen und Regionen akzeptieren, wenn diese von demokratisch gewählten Parlamenten beschlossen würden?
HTJ: Ich glaube, wir müssen anerkennen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen legal sind, und insofern würden wir es nicht akzeptieren, wenn eine regionale Regierung sich dem widersetzt. Wenn es auf der Basis der Freiwilligkeit gemacht wird zwischen den Bauern, werden wir dies natürlich akzeptieren.
Publikum: Wenn eine Firma wie Syngenta voll verantwortlich und haftbar wäre für alle Schäden, die mit gentechnisch verändertem Saatgut verursacht werden, würden Sie dann weiter gentechnisch veränderte Sorten verkaufen?
HTJ: Nein, natürlich nicht. Aber: wenn jemand ein Auto verkauft und der Käufer verursacht einen Unfall, wieso sollte der Verkäufer dafür verantwortlich sein?

Erschienen in
GID-Ausgabe
168
vom Februar 2005
Seite 25 - 28

Konferenz zu gentechnikfreien Regionen, Biodiversität und ländlicher Entwicklung

Gemeinsam veranstaltet von GENET, dem Netzwerk europäischer Nichtregierungsorganisationen zur Gentechnologie, der Zukunftsstiftung Landwirtschaft und dem Rat der europäischen Regionen fand am 22. und 23. Januar eine Konferenz zur gentechnikfreien Landwirtschaft, zur Biodiversität und zur ländlichen Entwicklung statt. Daran nahmen mehr als 150 Personen aus über 30 Ländern teil, die Gäste mit der weitesten Anreise kamen aus Japan. Verteilt auf insgesamt 15 Workshops wurde intensiv gearbeitet und gestritten, um die Bewegung für eine gentechnikfreie Landwirtschaft voranzubringen. Am Ende der zwei Tage wurde eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die in grundsätzlicher Art insbesondere das Recht für Regionen einfordert, auf kommunaler oder lokaler Ebene im demokratischen Prozess rechtlich bindende Entscheidungen treffen zu können, in der Landwirtschaft gentechnikfrei zu produzieren. Entsprechend heißt es in dem Manifest: "Die Regionen in Europa haben das Recht, zu bestimmen, wie sie ihre eigene Landwirtschaft betreiben wollen, wie sie essen wollen, wie sie Nahrungsmittel produzieren und verkaufen wollen, und wie sie ihre Umwelt und Landschaft, ihre Kultur und ihr Erbe, ihr Saatgut, ihre ländliche Entwicklung, ihre wirtschaftliche Zukunft schützen wollen. Das schließt auch das Recht mit ein, über den Einsatz von genetisch veränderten Pflanzen und Tieren in ihrer Landwirtschaft und in ihrem Ökosystem entscheiden zu können." Eine umfangreiche Dokumentation der Tagung findet sich im Netz unter: www.zs-l.de/conference.(pau)