Verbraucher*innen zum Genome Editing

Nach BfR-Verbraucher*innenkonferenz bleiben Zweifel

Das Bundesamt für Risikobewertung lädt zur Verbraucher*innenkonferenz Genome Editing. Das erarbeitete Votum ist vielseitig. Es zeigt sich aber ein klarer Wunsch nach einer Regulierung. Zweifel bleiben bezüglich der konkreten Abläufe und der Frage, was mit dem Votum geschieht.

Genome Editing Verbraucher*innenkonferenz

Foto: © Christof Potthof

Am 30. September dieses Jahres präsentierten 20 Teilnehmer*innen einer vom Bundesamt für Risikobewertung (BfR) initiierten Verbraucher*innenkonferenz ihr Votum zum Genome Editing (siehe Kasten S.25). Sie waren vom BfR aus etwa 150 Bewerber*innen ausgewählt worden, um sich über einen Zeitraum von zwei Monaten an drei Wochenenden mit verschiedenen Fragen des Genome Editings zu befassen. So sollte „ein differenziertes Meinungsbild von informierten Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Anwendung von Genome Editing in Form eines Verbrauchervotums entstehen“.1 Durchgeführt wurde die Konferenz in Kooperation mit der BIOCOM AG, deren Mitarbeiter*innen für die Moderation und zur Unterstützung der Verbraucher*innengruppe – zum Beispiel bei der fachlichen Einführung ins Thema und der weiteren Recherche – engagiert worden waren. Ein weiterer Baustein auf dem Weg zum Votum war die Befragung von Expert*innen durch die Verbraucher*innen.

Stimmen beteiligter Verbraucher*innen

Christine Ehling ist eine der ausgewählten Verbraucher*innen. Sie war eine der beiden Sprecher*innen, die das fertige Votum am 30. September im Haus der Bundespressekonferenz präsentierten. Dabei war es ihr ein besonderes Anliegen, dass nicht „jede und jeder sich das aus dem Votum raussucht, was ihr oder ihm am Besten in den eigenen Kram passt.“ Diese „Rosinenpickerei“ sei „verlockend, weil zum Teil unterschiedliche Positionen in dem Votum zu finden sind.“ Ehling wünscht sich daher, dass das Votum von möglichst vielen komplett gelesen wird. Sie gesteht aber ein, dass sie selbst auch in diese Falle getreten sei: Bei der Vorbereitung ihres Statements sei ein Punkt des Votums in die Präsentation geraten, der eben nicht von allen geteilt worden war: „Genome Editing ist zweite Wahl (...) Gentechnik inklusive Genome Editing soll erst eingesetzt werden, wenn die Ergebnisse nicht durch Änderung der Umstände oder vorhandene Alternativen erreicht werden können.“ Insgesamt betont Ehling: „Ich bin sehr dankbar, dass ich dabei sein durfte. Mit mehr Zeit hätten wir sicherlich ein besseres Votum zustande gebracht. Aber ebenso sicher wäre auch mit mehr Zeit kein Konsens herausgekommen.“
Auch Valentin Probst war Teilnehmer der Konferenz. Ihm war die Transparenz des Verfahrens ein großes Anliegen. Er erkennt die Transparenz-Bemühungen des BfR und der BIOCOM-Mitarbeiter*innen an, zum Beispiel, wenn sie verschiedene Dokumente über die Konferenz online verfügbar gemacht haben.2 „Allerdings“, so Probst, „bleibt diese Transparenz auf der Ebene der Verwaltung des Prozesses. Die wirklich interessanten Schritte wurden für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar abgebildet.“ Das gelte zum Beispiel für die Auswahl der Expert*innen und die Zuordnung, welche Fragen diesen gestellt werden sollen. „Wir hatten viel zu wenig Zeit, um als Gruppe darüber miteinander ins Gespräch zu kommen.“ Die Verbraucher*innen konnten die Expert*innen einen Tag befragen. Abgesehen davon freut sich Probst darüber, dass sowohl die Befragung der Expert*innen, wie auch die Präsentation der Ergebnisse als Video im Netz stehen.3 4

Auswahl der Expert*innen

Das BfR hatte nach eigenen Angaben 71 Personen gefragt, ob sie im Rahmen der Konferenz als Expert*innen zur Verfügung stehen würden. Etwa 30 von ihnen standen zur Verfügung. Aus dieser Gruppe wählten die Verbraucher*innen 14 für eine Anhörung am 28. September aus. Es stellt sich die Frage, wie diese Liste zustande gekommen ist. Emilia Böhm vom BfR stellt es wie folgt dar: „Die Auswahl der Expertinnen und Experten (...) erfolgte auf der Grundlage ihrer Fachexpertise. Die Expertinnen und Experten wurden nicht nach dem Aspekt ausgewählt, ob sie Befürworter oder Kritiker sind.“ Auch der Autor dieses Textes war vom BfR kontaktiert und später von den Teilnehmer*innen der Konferenz für die Expert*innenbefragung ausgewählt worden. Nachfragen bei Kolleg*innen in anderen Nichtregierungsorganisationen ergaben, dass keine*r von ihnen vom BfR angefragt worden war.

Positionen von BfR und BIOCOM

Ein weiterer Teilnehmer der Konferenz, Thomas Meier (Name von der Redaktion geändert), kritisierte an den Mitarbeiter*innen von BfR und BIOCOM, dass bei ihnen durchaus „immer wieder eine Haltung zum Thema erkennbar“ gewesen sei. Zum Beispiel wenn sich die Moderation explizit positiv auf Expert*innen bezogen habe, die gentechnikfreundliche Positionen vertreten haben. Das sei deutlich häufiger vorgekommen als positive Bezüge auf kritische Statements. An sich sei das nicht anders zu erwarten gewesen. Da die Moderator*innen aber nicht offen kommunizierten, dass sie eben auch Meinungen zum Thema haben, war das aus der Sicht Meiers für den Prozess eben doch problematisch.
Dieser Aspekt spiegelt wieder, was in mehreren Gesprächen mit Teilnehmer*innen angesprochen wurde: Das BfR und BIOCOM werden nicht als neutral wahrgenommen. Die BIOCOM AG steht durch eine Vielzahl von Projekten, zum Beispiel die Herausgabe von Zeitschriften und Jahrbüchern, den Biotechnologien sehr nahe. Das BfR vertritt in den Debatten um die Gentechnik und das Genome Editing zum Teil dezidiert eine eigene Meinung.

Was bleibt?

Das BfR hatte im Vorfeld geschrieben, das Votum werde „durch die Verbraucherinnen und Verbraucher an Repräsentantinnen und Repräsentanten aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft übergeben.“2 Das ist am 30. Oktober in begrenztem Rahmen geschehen. Offen ist, was von dem Verbraucher*innenvotum bleiben wird.

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
251
vom November 2019
Seite 24 - 25

Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.

zur Artikelübersicht

Votum und Forderungen

Die Gruppe der Verbraucher*innen einigte sich am Ende der Konferenz auf ein insgesamt 15-seitiges Votum. Die Gruppe formulierte darin anwendungsübergreifende Forderungen. Dies sind unter anderem die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips, die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen, Informationsfreiheit und Transparenz, Vorrang sozialer Aspekte vor Konzerninteressen, die Reform des Patentrechts, Haftungsregelung für unerwartete Schäden durch den Hersteller und die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, auch wenn Futtermittel gentechnisch verändert wurde. Die Verbraucher*innen sind in ihrem Votum über die Frage des Genome Editings hinausgegangen, zum Beispiel wenn sie schreiben, dass „keine neue Technik die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Wandels zu mehr Nachhaltigkeit verschleiern oder ausbremsen darf“.

(Christof Potthof)

Das Votum der Verbraucher*innen online: www.bfr.bund.de oder www.kurzlink.de/gid251_x [letzter Zugriff: 14.10.19].

Nur durch Spenden ermöglicht!

Einige Artikel unserer Zeitschrift sowie unsere Online-Artikel sind sofort für alle kostenlos lesbar. Die intensive Recherche, das Schreiben eigener Artikel und das Redigieren der Artikel externer Autor*innen nehmen viel Zeit in Anspruch. Bitte tragen Sie durch Ihre Spende dazu bei, dass wir unsere vielen digitalen Leser*innen auch in Zukunft aktuell und kritisch über wichtige Entwicklungen im Bereich Biotechnologie informieren können.

Ja, ich spende!  Nein, diesmal nicht