TTIP betrifft zum Beispiel ...

...ACTA, Buchpreisbindung und regionale Versorgung

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es in Sachen EU-USA-Freihandelsabkommen nicht sehr viel Konkretes zu berichten. Die Komplexität der Sache selbst spielt dabei eine nicht unwesentliche Rolle, hinzu kommt das „Mauern“ der unmittelbar Beteiligten. Nichtsdestotrotz soll hier versucht werden, an einzelnen Beispielen deutlich zu machen, warum das TTIP den Bestand erkämpfter Regulierungs-Standards bedroht.

Zum Beispiel: ACTA

ACTA - das internationale „Abkommen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte” (1) - erregte im vergangenen Jahr mindestens europa-, wenn nicht gar weltweit die Gemüter. Die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net war an den Protesten beteiligt und warnt, dass die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen dazu missbraucht werden könnten, Inhalte von ACTA wieder auf die Agenda und damit in europäischen Regulierungen unterzubringen. Wie in der Online-Postille Telepolis berichtet wurde, hat La Quadrature du Net ein internes Dokument der Europäischen Kommission veröffentlicht, in dem für die EU interessante Verhandlungsthemen aus dem Bereich der Informationstechnologien beschrieben werden: „Argwohn“ errege zum einen der Punkt des Konsumentenschutzes im Bereich des E-Commerce: Die „Bereitstellung von Informationen durch Internetprovider“ soll ein besonderes Verhandlungsthema sein.(2) Erinnert sei an dieser Stelle daran, dass sich im Juli letzten Jahres das Europaparlament mehrheitlich gegen das Abkommen ausgesprochen hatte.

Zum Beispiel: Buchpreisbindung

Heute gibt es in der Europäischen Union verschiedene Regulierungen, mit denen Staaten in den Handel mit Büchern eingreifen. In Deutschland ist die Buchpreisbindung das entscheidende Instrument der Regulierung. Sie bindet Verlage und damit auch den Buchhandel an bestimmte Preise. Diese dürfen nur im seltenen Ausnahmefall unterschritten werden. FreihandelsbefürworterInnen ist diese Schutzmaßnahme seit langer Zeit ein Dorn im Auge. Dazu schreibt Helge Malchow in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „[Das Gesetz zur Buchpreisbindung] ist bedroht, denn es hat mächtige Gegner: Aggressive Freihandelsfürsprecher in der EU-Kommission sowie amerikanische Medien- und Internetgiganten, für die die deutsche Buchpreisbindung lediglich eine Art ‚außertarifliches Handelshemmnis‘ darstellt, das bei den gerade beginnenden europäisch-amerikanischen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten aus dem Weg geräumt werden soll.“ Ergänzend fordert er die Klarstellung, dass die Bindung auch für elektronische beziehungsweise digitale Bücher gilt. Genau das hat unlängst die französische Regierung getan und wurde deshalb von der EU-Kommission verklagt.(3)

Zum Beispiel: regionale Versorgung

Wie unsere Autorin Karen Hansen-Kuhn in ihrem Beitrag auf Seite 15 in diesem Heft erwähnt, könnte die Liberalisierung der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand dazu führen, dass - im vorliegenden Beispiel in den USA - „Programme, die eine lokale und nachhaltige Nahrungsmittelversorgung unterstützen, bei den Verhandlungen zur Disposition stehen“. Hansen-Kuhn nennt in diesem Zusammenhang „Programme (...), die bei der Ausschreibung von Schul- oder Krankenhausverpflegung eine Präferenz für gesunde, lokal angebaute Nahrungsmittel angeben“. In früheren Verhandlungen habe die USA „Verpflichtungen für die Auftragsvergabe bei Nahrungsmitteln“ explizit „aus den Verhandlungen ausgeschlossen“. Tatsächlich scheint der Bereich der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand eher ein Wunschthema der EU-Kommission zu sein. In einem Dokument des britischen Unterhauses vom Juli dieses Jahres wird betont, dass die Kommission die Einschätzung vertrete, die Märkte in Europa seien in dieser Sache bereits heute vergleichsweise offen. US-Präsident Obama habe den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe in seinem Bericht an den Kongress überhaupt nicht genannt.(4)

Erschienen in
GID-Ausgabe
219
vom September 2013
Seite 11

Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.

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