Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juli diesen Jahres beschlossen, dass kurzwirksame Insulinanaloga, die eine gentechnisch hergestellte Abwandlung des Insulins darstellen, unwirtschaftlich sind und bei Patienten mit Typ 2-Diabetes nur noch in Ausnahmen auf Kassenrezept verordnet werden dürfen. Der Nutzen und die Sicherheit klassischer Humaninsuline – die immer noch als Vorzeigemedikament der Gentechindustrie gelten – wird weiterhin nicht hinterfragt.