Geistiges Eigentum - für wen?

Pflanzen und Tiere werden zunehmend patentiert

Eine Fachtagung in Berlin macht die Konflikte zwischen den Ansprüchen auf das geistige Eigentum an Pflanzen und den Bauernrechten deutlich.

Erstaunen ist oft die erste Reaktion, wenn man mit Menschen spricht, die mit dem Thema nichts zu tun haben und dann erfahren, dass Pflanzen und Tiere patentiert werden können. „Das kann doch nicht wahr sein!”, „Wie geht denn das?”. So, oder ähnlich, geht es dann weiter im Gespräch... Dieses Erstaunen, zuweilen blanke Entsetzen, war es auch, das sich wie ein roter Faden durch die Konferenz „Bauernrechte im Konflikt mit geistigem Eigentum” zog, die Anfang Oktober in Berlin stattgefunden hat. Auf dieser Tagung, die von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gemeinsam mit der Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren und der Initiative „Kein Patent auf Leben!” veranstaltet worden war, wurde die Frage gestellt, ob, und wenn ja, wie geistige Eigentumsrechte in Konflikt mit bäuerlichen Interessen geraten. Thematisiert wurde natürlich auch die frappierende Tatsache, dass es rechtlich möglich ist, Pflanzen und Tiere zu patentieren und dass dies auch tatsächlich geschieht. Dabei geht es nicht nur um gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere, wie zum Beispiel Ruth Tippe von „Kein Patent auf Leben!” in ihrem Vortrag deutlich machte. Sie stellte aktuelle Fälle erteilter Patente auf konventionelle Züchtungen vor. Zu einer gewissen Bekanntheit hat es in den letzten Jahren zum Beispiel ein Brokkoli-Patent gebracht, das derzeit vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) geprüft wird. Kein Patent auf Leben! hat in den vergangenen knapp eineinhalb Jahren 35.000 Unterschriften gegen das Brokkoli-Patent zusammengetragen. Diese sollen im Oktober in München im Rahmen einer Demonstration an das EPA übergeben werden. Anlass ist das Ende der Frist zum Einreichen von Stellungnahmen gegen ein anderes Patent, dessen Verfahren vom Patentamt an den Brokkoli-Fall angekoppelt worden ist. Das zweite Patent betrifft eine Tomate, die wie der Brokkoli mit konventionellen Methoden gezüchtet wurde.1

Ausnahmen vom Verbot

Wie es aus juristischer Perspektive zu bestimmten Patenten kommen kann, verdeutlichte auf der Konferenz besonders auch der Jura-Professor der Universität Basel, Fritz Dolder. In einem äußerst charmanten Vortrag charakterisierte er die Slalomfahrten der Biopatent-Anmelder „auf der bequemen Skipiste des Patentierens”, denen sich seiner Meinung nach in erster Linie „hilflose Slalomstangen” in den Weg stellen. Der Professor, selbst regelmäßig als Patentanwalt für Initiativen und Privatpersonen bei ihren Einsprüchen gegen erteilte Biopatente aktiv, sah sich „leider” (wie er betonte) genötigt, ein eher pessimistisches Bild zu zeichnen, was seine Erwartungen für die bei Brokkoli und Tomate anstehenden Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes angeht. Dolder beschrieb diese Slalomfahrt wie folgt: „Wenn ich ein Erzeugnis (Pflanzensorte oder Tierart) nicht patentieren darf, so patentiere ich das Herstellungsverfahren oder eine Verwendung des Erzeugnisses”. Oder: „Wenn ich ein Verfahren nicht patentieren darf, so patentiere ich das Erzeugnis des Verfahrens”. Seinen Erfahrungen zufolge hat das durch die Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens 2 eigentlich gegebene Verbot des Patentierens von Pflanzensorten und Tierrassen erste Federn lassen müssen, als die Europäische Biopatent-Richtlinie 1998 beschlossen wurde. Hier wurden erste Ausnahmen formuliert, die schon 1999 vom Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation (EPO) auch in eine Ausführungsordnung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) übertragen wurde. Einerseits blieb das Verbot der Patentierung von Pflanzensorten und Tierrassen, auf der anderen Seite wurden aber Patente auf Pflanzen und Tiere zugelassen, die sich nicht nur auf eine Rasse oder Sorte bezogen. „Alle waren höchst empört”, aber eben auch, so Dolder, „in den Ferien gewesen”. Dies sei beispielhaft für die Tatsache, dass die Europäische Patentorganisation und ihr Verwaltungsrat an einer mangelnden demokratischen Legitimation leide. Die rotgrüne Bundesregierung habe 2004 im Rahmen der Überführung der Biopatent-Richtlinie in deutsches Recht, so Dolder weiter, diesen Ausnahmen zu Gesetzesrang verholfen.

Das Schweine-Patent

Was es heißt, mit Bauern über das Thema Patente auf Tiere und Pflanzen zu sprechen, davon kann Christoph Zimmer ein Lied singen. Er hat sich dem Protest gegen die Patentierung von Schweinen und ihren Genen verschrieben. Das ist zunächst weder aus Tier- noch aus Menschenliebe geschehen, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Bis zu einem Anruf der Umweltorganisation Greenpeace, die sich schon seit geraumer Zeit dem Patentthema angenommen hatte, spielte dieses Thema in Zimmers Leben keine Rolle: „Ich hatte keine Ahnung”. Zimmer arbeitet bei der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall und betreibt gemeinsam mit seinem Vater eine kleine Nebenerwerbs-Landwirtschaft in Hohenlohe. Und er habe es sich zunächst auch nicht vorstellen können, was in dem Patentantrag des US-Konzerns Monsanto alles beansprucht werde. Noch während seines Vortrages auf der Fachtagung in Berlin merkt man dem gelernten Landwirt und studierten Ökonomen an, dass es ihm bis heute schwerfällt, die Fassung zu bewahren: „Ja, leben wir denn in einer Bananenrepublik?”, platzt es dann doch irgendwann in breitem Schwäbisch aus ihm heraus. Monsanto hatte in dem ursprünglichen Patentantrag die Schweine, ein genetisches Testverfahren, ganze Schweineherden und noch so manches mehr patentieren lassen wollen.3 Im Juli wurde nun das erteilte Patent (EP 1651 777) veröffentlicht. Einige der Ansprüche aus der ursprünglichen Version sind nicht mehr enthalten. Dies gilt zum Beispiel auch für die Schweine selbst, die bestimmte Gene oder Genkombinationen tragen, was aber kein Grund zur Entwarnung ist, da Verfahren patentiert wurden, die automatisch Ansprüche auf die Tiere selbst enthalten. Christoph Zimmer ist derweil zu gewisser Berühmtheit gelangt. Mit Probensäckchen zum Sammeln von genetischem Material bewaffnet und mit einem Kamerateam des WDR im Schlepptau ist er über die Höfe der Schweinebauern der Republik gezogen, um für seinen persönlichen Protest zu werben. Herausgekommen ist der Film „Arme Sau” und die Gewissheit, dass die meisten der getesteten Schweine die von Monsanto beanspruchten Gene tragen. So auch die Schwäbisch-Hällischen Landschweine, die von den Gründern der Erzeugergemeinschaft aus einem Restbestand von nur sieben Tieren zu einer tragfähigen Anzahl aufgebaut worden sind. Das jetzt erteilte Patent und die Patentgesetze bieten nach Einschätzung von Zimmer keine Garantie dafür, dass nicht auch auf diese Schweine irgendwann Lizenzen fällig werden.

Nachbaugebühren für Saatgut

Geistige Eigentumsrechte umfassen neben Patenten auch die so genannten Sortenrechte, die sich aus einem speziellen Recht zum Schutz züchterischer Leistungen bei Nutzpflanzen ergeben. Um diese Sortenrechte gibt es in Europa, speziell auch in Deutschland, harte Auseinandersetzungen. Dabei geht es in erster Linie um die Frage, unter welchen Bedingungen der Nachbau von sortenrechtlich geschütztem Saatgut möglich ist. Die Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren (IG Nachbau - IGN) bündelt eine widerständige Bewegung von Bäuerinnen und Bauern. Diese verweigern sich einem Verfahren, dem „Nachbaugebühren-Kooperationsabkommen”, das vor mittlerweile zehn Jahren im Wesentlichen zwischen dem Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und dem Deutschen Bauernverband ausgehandelt wurde. Dabei wurde die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) etabliert. Die STV versucht die Zahlen zusammenzutragen, wer wann zertifiziertes Saatgut 4 gekauft und damit Nachbau betreibt oder betrieben hat, das heißt, aus seiner Ernte einen Teil zurückbehält, um damit die Aussaat des nächsten oder eines späteren Jahres zu bestreiten. Die Kooperation war von der DBV-Spitze ohne ausreichende Beteiligung der Landwirte und auch ohne deren Rückhalt abgeschlossen worden. Die Kontrolle missfällt den Bäuerinnen und Bauern, weshalb sie sich den Nachforschungen zunehmend entziehen. Aus einer kleinen Schar sind heute - in Deutschland - fünfundzwanzigtausend Landwirte geworden, die die Auskunft gegenüber der STV verweigern, wie unlängst bekannt wurde. Das hat dazu geführt, dass die Kooperationvereinbarung zwischen der Saatgut-Treuhand und dem Deutschen Bauernverband ins Leere lief, weshalb der Vertrag in diesem Frühsommer seitens des BDP ganz aufgekündigt worden ist.

Eine Frage des Wie?

Gleichzeitig ist es mitnichten so, dass die Kollegen der IG Nachbau jeglichen Ausgleich für die züchterische Arbeit ablehnen. Vielmehr geht es um die Art und Weise dieses Vorgangs. Seit 1999 betreibt der Bund Deutscher Pflanzenzüchter durch die zu diesem Zweck gegründete Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH eine systematische Ausforschung der Bauern über deren An- und Nachbau von Ackerfrüchten. Dabei hat die STV gegen hunderte von Bauern auch den Rechtsweg eingeschlagen, ist aber mehrmals von den obersten Gerichten, dem Bundes- und dem Europäischen Gerichtshof, zurückgewiesen worden.

Neue Modelle sind nötig

Auf der Tagung in Berlin wurden entsprechend auch Modelle vorgestellt, die von der IG Nachbau oder von anwesenden Züchtern als tragfähig angesehen werden. Eines davon schlägt vor, dass die gesamten Nachgebühren in einer einmaligen Zahlung abgegolten werden. Beim Kauf von zertifiziertem Saatgut könnte diese als Aufschlag berechnet werden und der Landwirt wäre dann in der Zukunft frei, das nachgebaute Saatgut auf seinem Hof nach seinem Gutdünken und ohne weitere Gebühren zu nutzen. Demgegenüber berechnen sich die Nachbaugebühren heute als eine jährliche Umlage. Dies erfordert jedoch, dass die Landwirte alljährlich angeben, welche Sorten sie in welchem Umfang gepflanzt haben. Der Rechtsanwalt der IG Nachbau, Matthias Miersch, selbst auch für die SPD im Deutschen Bundestag, dazu: „Jedes System, das bei der Anbaufläche ansetzt, fördert die Kontrolle”. Ein anderes Modell, in Berlin vorgestellt von dem Getreidezüchter Franz-Josef Müller aus Darzau (Niedersachsen), kombiniert verschiedene Finanzierungsquellen, zum Beispiel Stiftungen und die öffentliche Hand mit direkten Zahlungen der Landwirte und des Handels. Den Vertreterinnen und Vertretern der IG Nachbau geht es - neben der Kritik am gegenwärtigen Finanzierungssystem - vor allem auch darum, dass mit ihnen „auf Augenhöhe” verhandelt wird, was in der Vergangenheit, wie nicht zuletzt an den vielen Gerichtsverfahren abgelesen werden könne, nicht der Fall gewesen sei.

Mittelständisches Deckmäntelchen

Diese Tatsache kommentierte Andreas Riekeberg von der BUKO Kampagne gegen Biopiraterie mit den Worten: „So wie der Bund der Deutschen Pflanzenzüchter derzeit verfasst ist, wird er eine Verhandlung auf Augenhöhe nicht führen. Er trägt ein Mäntelchen aus mittelständischen Züchtungsbetrieben, wenn es aber um die grundlegende Verbandspolitik geht, dann haben die großen Konzerne das Sagen.” Dem starken Beifall war zu entnehmen, dass er vielen der Anwesenden aus dem Herzen gesprochen hatte. Diese großen Konzerne kommen nicht ursprünglich aus der Saatgut-Branche. Vielmehr haben sie ihr Geld mit der Agrochemie, mit Pestiziden und Düngemitteln, verdient. Heute haben sich Firmen wie Monsanto, Bayer, Dupont und BASF systematisch in Saatgut-Unternehmen eingekauft oder diese komplett übernommen. Darauf wies Christoph Then, der als Patent-Experte für die Umweltorganisation Greenpeace tätig ist und in den letzten Jahren verschiedene Koalitionen gegen Patente auf Leben geschmiedet hat, in seinem Vortrag hin.5

... aber für ein Patent hat es gereicht

Then brachte später auch eines der Bonmots der Tagung zum Besten, als er auf die Frage, wie wichtig denn der erfinderische Anteil für ein Patent sei, antwortete, es gebe unter Patentanwälten das geflügelte Wort, „eine Erfindung ist es nicht, aber für ein Patent hat es gereicht”. Und die Politik? Sie war zum Beispiel in Person von Christian Grugel aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium anwesend. Man konnte sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass von dieser Seite im Moment wenig Unterstützung zu erwarten ist. Auch auf mehrmaliges Nachfragen konnte er zum Beispiel nicht deutlich machen, warum die Bundesregierung nicht selbst einen Kommentar an die Große Beschwerdekammer richtet, bevor deren Entscheidung fällt. Da war es dann wieder, dieses „Das kann doch nicht wahr sein!”, das sich wie ein roter Faden durch die Veranstaltung zog.

  • 1Siehe dazu auch den Beitrag „Schrumpeltomaten patentierbar?”von Mute Schimpf in diesem Heft.
  • 2Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist das Regelwerk der Europäischen Patentorganisation (EPO), einer auf der Basis des EPÜ gegründeten zwischenstaatlichen Einrichtung und nicht wie man dem Namen nach vermuten könnte eine Einrichtung der Europäischen Union. Diese hat ihrerseits eine Biopatent-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden musste. Die Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente ist formell Teil des EPÜ. Sie kann vom Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation geändert werden. In der EPO sind 34 Staaten organisiert, sie vergibt Patente, die in bis zu 38 Ländern gültig sind. Siehe auch: „Kleines Lexikon zum EPA”, im Netz unter: www.gen-ethisches-netzwerk.de/GID177_feuerlein_ti… und www.epo.org.
  • 3Das Patent mit der Veröffentlichungsnummer „EP1651777” und dem schönen Namen „Verwendung eines Einzelnukleotid-Polymorphismus im codierenden Bereich des Leptinrezeptor-Gens aus Schwein zur Verbesserung der Schweinefleischproduktion” hat mittlerweile den Besitzer gewechselt. Es gehört jetzt der eng mit Monsanto kooperierenden Firma Newsham Choice Genetics, die ursprünlich Monsanto Choice Genetics hieß. Einen Überblick zu den Patenten von Monsanto mit Bezug auf die Tierzucht gibt die Initiative Kein Patent auf Leben! in München. Im Netz unter: www.keinpatent.de/index.php?id=88.
  • 4Zertifiziertes oder Z-Saatgut wird das direkt vom Züchter kommende neue Saatgut genannt. Da Saatgut in der Regel von Generation zu Generation an Qualität - und damit an Ertrag - verliert, wird neues Z-Saatgut gekauft. Damit Saatgut als Z-Saatgut gekennzeichnet werden kann, muss es gesetzlich definierte Qualitäts-Anforderungen erfüllen. Man erkennt Z-Saatgut zudem an einem blauen Etikett.
  • 5Siehe auch das Interview mit Christoph Then in diesem Heft.
Erschienen in
GID-Ausgabe
190
vom Oktober 2008
Seite 15 - 17

Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.

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