Biopatente

Piktogramm: Waage mit Dollar auf der einen, Medizin und Pflanze auf der anderen Seite

Gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere, und in immer größerem Maße auch Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht, werden patentiert. Patente auf genetische Ressourcen zu besitzen heißt, dass alleinige Nutzungsrecht an den biologischen Eigenschaften für 20 Jahre zu haben.

Biopatente sind Bausteine eines kapitalorientierten Wirtschaftssystems, das auf Ausschluss, Konzentration und Einseitigkeit basiert. Die Anmeldung und Verteidigung von Patenten, sowie das Verständnis von Patentschriften benötigen Fachwissen und sind somit zeit- und kapitalintensiv.  Patente schaffen juristische Unsicherheit, die einer vielfältigen und anpassungsfähigen Zucht von Vielen entgegensteht. Mit Systemen wie zum Beispiel Open-Source-Lizenzen sollen Alternativen angeboten und Diskussionen angestoßen werden, wie ein partizipativeres System aussehen könnte.

Das Gen-ethische Netzwerk setzt sich unablässig gegen Patente auf Gene, Zellen, Pflanzen und Tiere ein und ist Mitglied im Verein No Patents on Seeds!.

Beiträge zu diesem Thema

  • Patente auf Saatgut

    26. Mai 2017

    In den nächsten Wochen könnten rechtswirksame Verbote durchgesetzt werden. Das internationale Bündnis Keine Patente auf Saatgut blickt gespannt auf das Europäische Patentamt. (pdf)

  • Aufruf gegen Patente auf Bier gestartet

    (Berlin und München, 15. März 2017) 32 Nichtregierungsorganisationen starten heute einen Aufruf an die Politik und fordern endlich wirksame Verbote, um Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung zu verhindern. Konkret wendet sich ihr Protest gegen Patente für die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken, die 2016 vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wurden (EP2384110, EP2373154 und EP2575433). Sie erstrecken sich auf Gerste aus konventioneller Züchtung und deren Verwendung durch die Brauereien sowie das damit produzierte Bier. Diese Patente beruhen auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Pflanzen. Zwar haben sowohl die EU-Kommission als auch die Regierungen der EU-Staaten jüngst noch einmal klargestellt, dass Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht nicht patentiert werden dürfen, doch das Europäische Patentamt ist offenbar nicht bereit, sich in Zukunft auch daran zu halten, sondern will weiterhin Patente auf zufällige Mutationen erteilen. Die Organisationen fordern daher, dass die Politik jetzt dafür sorgt, dass die bestehenden Schlupflöcher schnellstmöglich geschlossen werden.

  • Einspruch gegen Patente auf Bier

    (München und Berlin, 20. Januar 2017) Mehrere Nichtregierungsorganisationen haben Einspruch gegen europäische Patente eingereicht, die den Brauereikonzernen Carlsberg und Heineken gemeinsam gehören. Das Europäische Patentamt (EPA) erteilte 2016 die beiden Patente EP2384110 und EP2373154. Sie erstrecken sich auf Gerste aus konventioneller Züchtung und deren Verwendung durch die Brauereien sowie das damit produzierte Bier. Die Einsprechenden gehen davon aus, dass die Gerste unter das Verbot der Patentierung von konventioneller Züchtung fällt. Erst jüngst hatte die Europäische Kommission bestätigt, dass sowohl die Verfahren zur Züchtung als auch die daraus resultierenden Pflanzen und Tiere nicht patentiert werden dürfen.

  • EU-Kommission hält Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung für nicht patentierbar

    (München, 3. November 2016) In einer lang erwarteten Stellungnahme erklärt die EU-Kommission, dass sie Pflanzen und Tiere aus „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ zur Züchtung für nicht patentierbar hält. Diese Aussage steht in starkem Gegensatz zu der bisherigen Praxis des Europäischen Patentamts (EPA), das bereits über 100 Patente erteilt hat, welche die konventionelle Züchtung betreffen, darunter sogar Patente auf Tomaten und Brokkoli.

  • Rezension: Saatgut

    12. September 2016