Im Streit um die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie geht es um die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom patentierbar sein sollte. Die Bundesärztekammer beantwortete diese Frage am 6. Juni in der "Erklärung von Berlin" mit einem klaren "Nein". Denn bereits jetzt zeigen sich die negativen Folgen der Patentierungspraxis innerhalb der Medizin.