NIPT-Monitoring darf kein Papiertiger werden!

Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 für ein Monitoring zum NIPT und für die Einrichtung eines Expert*innengremiums zur Prüfung künftiger Tests gestimmt. Damit sind alle Weichen gestellt, um die bisherige Praxis des kassenfinanzierten Bluttests auf Trisomie 13, 18 und 21 auf den Prüfstand zu heben. Für uns und das Bündnis gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien* – NoNIPT ist diese Entscheidung ein wichtiger Etappensieg.

Deutscher Bundestag, Screenshot aus dem Mitschnitt der 99. Sitzung vom 08.10.2026

Sören Pellmann (Die Linke) erläutert ein letztes Mal, worum es im Antrag wirklich geht.

(C) Deutscher Bundestag, Screenshot aus dem Mitschnitt der 99. Sitzung vom 08.10.2026 (https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7665466, zuletzt geöffnet am 28.10.2026)

Dass es am Ende 527 Ja-Stimmen für den Antrag geben würde, war bis zum Schluss nicht klar. Obwohl der Antrag interfraktionell getragen war und der Abstimmung monatelange Informationsarbeit vorausgegangen war, hatten wenige Tage vor der Plenarsitzung fünf Abgeordnete aus den Fraktionen SPD/Bündnis 90/die Grünen/Die Linke, u.a. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) und Carmen Wegge (SPD), versucht, einen Gegenantrag auf den Weg zu bringen. Dieser wirkte inhaltlich schlecht vorbereitet und nutzte zwar den Inklusionsbegriff als Schlagwort im Titel, füllte diesen aber an keiner Stelle mit konkreten Maßnahmen. Das nötige Quorum konnte er nicht erreichen. Es folgten zwei Änderungsanträge, von denen der erste die Ergebnisse des Monitorings vorweggreifen sollte. „Der aktuelle Umfang der Kassenleistung NIPT“ solle erhalten bleiben, hieß es dort. „Ein solcher Umgang mit einer unabhängigen Untersuchung ist zutiefst wissenschaftsfeindlich“, konstatiert Jonte Lindemann, Referent für Medizin im Gen-ethischen Netzwerk. „Wir können doch nicht sagen: Wir machen diese Studie, aber uns ist egal, was dabei herauskommt. Die Kassenfinanzierung sollte die Anzahl der invasiven Abklärungen senken. Wenn das nicht eingetreten ist, ist der Grund für eine Kassenfinanzierung nachweislich nicht gegeben. Der NIPT sollte weder Teil der Regelversorgung, noch ein Massenscreening auf Trisomie 21 werden. Sollte sich herausstellen, dass das doch so gekommen ist, wird man darauf politisch reagieren müssen.“
 

Die Sitzung wurde schließlich unterbrochen und ein Kompromiss ausgehandelt. Nun enthält der Antrag den Satz „Dabei wird sichergestellt, dass im Vergleich zu heute der Zugang der Schwangeren zum kassenfinanzierten NIPT bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert ist.“ 


Mit der Abstimmung ist die erste Hürde genommen – doch jetzt beginnt der eigentliche Marathon. Die Entscheidung ist für die Bundesregierung nicht bindend. Für uns und alle, die den zunehmenden Selektionsdruck mit Sorge beobachten, heißt es jetzt: dranbleiben! Zum einen geht es darum, dass noch in dieser Legislatur erste Ergebnisse vorliegen sollen, um auch politisches Handeln daraus ableiten zu können. Zum anderen ist es wichtig, dass auch die richtigen Fragen gestellt werden. Neben quantitativen Daten, die größtenteils aus vorliegenden Gesundheitsdaten ausgelesen werden können (etwa zur Häufigkeit der Inanspruchnahme oder der Anzahl der invasiven Abklärungen), braucht es auch qualitative Erhebungen: zur Qualität der Beratung und dem vermittelten Bild von Behinderung, zum herausgegebenen Informationsmaterial, zu den Auswirkungen auf Menschen, die mit eben jenen Diagnosen leben.


Der zweite Teil des Antrags, die Einrichtung eines interdisziplinären Gremiums, das künftig neben der rein medizinisch-technischen Prüfung durch den G-BA auch die ethischen und sozialen Folgen vorgeburtlicher Tests prüfen soll, darf dabei nicht in der Schublade verschwinden! Vor allem die Berufung behinderter Menschen in dieses Gremium kann nicht als optional betrachtet werden – sie ist Grundbedingung für eine aussagekräftige Beurteilung derartiger Tests!
 

    28. Oktober 2026

    Gen-ethisches Netzwerk e.V.

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