Vielleicht ein großer Erfolg

Die UNO-Naturschutzkonferenz in Nagoya

Insgesamt sechs Jahre wurde um ein internationales Abkommen gerungen, das durch gentechnisch veränderte Organismen verursachte ­Schäden regelt. Im japanischen Nagoya ist ein solches nun verabschiedet worden - allerdings bleibt vieles offen.

Während der Verhandlungen zum Protokoll über Biologische Sicherheit unter dem Dach der UN-Konvention über die biologische Vielfalt, die vom 11. bis zum 15. Oktober im japanischen Nagoya stattfanden, wurde ein neues Teilabkommen verabschiedet: das „Ergänzende Protokoll von Nagoya und Kuala Lumpur für Haftung und Wiedergutmachung“.1 Es regelt Schäden, die sich aus dem grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ergeben. Dabei werden Gesundheitsschäden von Menschen ebenso beachtet wie Schäden für die Biologische Vielfalt und deren nachhaltiger Nutzung. Weitere Beschlüsse wurden zum Beispiel zum Umgang der Vertragsstaaten des Biosicherheits-Protokolls mit den Begriffen Risiko und Risikomanagement getroffen. Hier soll ein Dokument erstellt werden, auf dessen Basis die Risikoabschätzung der mit GVO einhergehenden Gefahren unternommen werden kann. Die UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) ist einer von fünf völkerrechtlichen Verträgen, die 1992 auf dem UN-Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro verabschiedet wurden. Ein anderer - durch sein ergänzendes Kyoto-Protokoll besser bekannter - ist die Klima-Rahmenkonvention der UN. Das Protokoll über Biologische Sicherheit ergänzt die Konvention über die biologische Vielfalt im Hinblick auf GVO. Das nun in Nagoya verabschiedete „Ergänzende Protokoll von Nagoya und Kuala Lumpur für Haftung und Wiedergutmachung“ ist wiederum ein Zusatz zum Protokoll über Biologische Sicherheit. Diese Verträge sind Objekt ständiger Verhandlungen und Weiterentwicklungen. Dabei ist es bei wichtigen - größeren - Vereinbarungen einfacher, wenn nicht der Vertragstext selbst geändert wird, weil dies nur mit Zustimmung aller unterzeichnenden Staaten möglich ist. Wie im vorliegenden Fall wird daher oft ein Zusatzprotokoll verabschiedet, zu dem die Länder, die mit der Neuregelung nicht einverstanden sind, gegebenenfalls einfach nicht beitreten. Ob die Verabschiedung des Protokolls von Nagoya und Kuala Lumpur nun ein Anlass für enthusiastische Reaktionen oder für unzufriedenes Brummen ist, darüber scheinen sich die TeilnehmerInnen und BeobachterInnen nicht so recht einig zu sein. Während der Earth Negotiations Bulletin, ein ständiges Beobachtungsorgan internationaler Verhandlungen, diese als eines der Highlights der Verhandlungen bezeichnete, lässt ein Blick in den beschlossenen Text Zweifel aufkommen: In den wesentlichen Bereichen muss er auf der Ebene der Nationalstaaten noch ausbuchstabiert werden, um Wirkung zu entfalten. Nichtsdestotrotz loben zum Beispiel die Nichtregierungsorganisationen Third World Network und Greenpeace das Dokument. Sie bezeichnen das Zusatzprotokoll als riesigen Fortschritt im internationalen Recht. Die Bundesregierung scheint an den Fortschritten des Protokolls nur nachrangig interessiert zu sein: Formell hatte sie die Leitung der Verhandlungen der letzten zwei Jahre inne, allerdings ließen sich weder Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner noch ihre Staatssekretärin oder einer ihrer Staatssekretäre in Nagoya blicken. Die Begrüßung der Teilnehmer und die Übergabe der Verhandlungsleitung an die japanische Regierung übernahm Wolfgang Köhler. Doch mit dieser Ignoranz nicht genug: Das Ministerium hat bis heute keine Meldung zu den Biosicherheits-Verhandlungen auf seiner Internetseite. Das Suchwort „Nagoya“ ergibt keinen Treffer.

  • 1Bisher ist kein offizieller Name in deutscher Sprache verfügbar.
Erschienen in
GID-Ausgabe
203
vom Dezember 2010
Seite 41

Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.

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