Beiträge zu diesem Thema

  • Ein verfassungswidriges Gesetz

    Interview mit
    9. April 2005

    Am 1. März trat in der Schweiz das Stammzellenforschungsgesetz in Kraft. Es besagt, dass in der Schweiz erstmals "überzählige" Embryonen für die Herstellung von Stammzelllinien verwendet werden dürfen. 66 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer hatten sich in einem von gentechnik-kritischen Vereinen organisierten Referendum dafür entschieden. Der GID sprach mit der Sprecherin des Basler Appells gegen Gentechnologie, Pascale Steck, über Hintergründe und Folgen des Gesetzes.