Was blüht uns da?

Auf Deutschlands Äckern wurde verunreinigtes Rapssaatgut mit Spuren von gv Raps ausgebracht.

Der aktuelle Fall von verunreinigtem Rapssaatgut in Deutschland zeigt, dass Pflanzenmaterial nur bedingt beherrschbar ist. Zum Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Natur dürfen bestehende EU-Regulierungen und -Kontrollen nicht gelockert werden.

Rapsfeld Brandenburg

© Judith Düesberg/ GeN

Die Rapsblüte prägt derzeit die brandenburgische Landschaft. Die weiten Felder verwandeln sich in ein gelbes bewegtes Meer und setzten Farbakzente zwischen das Braun der gepflügten Äcker. Aber Raps ist nicht gleich Raps und mancherorts wird vielleicht gerade mit Bangen auf die Felder geschaut: Wächst dort Raps und was für einer? Ende Dezember meldete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine gentechnische Verunreinigung in einer Charge Rapssaatgut aus Frankreich.1 In einer Partie Saatgut wurde eine Verunreinigung mit der Rapslinie GT73 von 0,1 Prozent festgestellt. GT73-Raps ist in der Europäischen Union als Futter- Lebensmittel zugelassen jedoch nicht zum Anbau. Somit gilt die Nulltoleranz-Reglung der EU und das Saatgut muss aus dem Verkehr gezogen werden. Da die Meldung aus Frankreich aber erst im November kam, war das verunreinigte Saatgut bereits seit dem Spätsommer auf den Feldern. Insgesamt musste in Deutschland auf einer Fläche von etwa 2150 Hektar, ungefähr 3000 Fußballfeldern die Pflanzen und Samen untergepflügt werden.2 Damit soll in einem ersten Schritt verhindert werden, dass der Raps blüht und sein Pollen und Samen verbreitet.


Mit weiterer Verspätung, nämlich erst im März wurde bekannt, dass neben den Flächen der landwirtschaftlichen Produktion auch Sortenvergleichsversuche betroffen sind. In diesen Versuchen wird im fortgeschrittenen Züchtungsprozess die neu anzumeldende Sorte mit anderen verglichen und auf ihre Leistungsfähigkeit getestet. Für Landwirt*innen und Züchter*innen bedeutet die Zerstörung des werdenden Rapses zunächst den Verlust von Saatgut und einer potentiellen Ernte. Die Patentinhaberin Bayer Crop Sciene Frankreich gab an, eine Entschädigung von 2.000 Euro pro Hektar zu zahlen.3 Die Konzernzentrale in Deutschland wollte sich, auf Nachfragen vom „Informationsdienst Gentechnik“ hin jedoch nicht dazu äußern.4


Die meisten Bundesländer haben im aktuellen Fall Anbaupausen von Raps auf den betroffenen Feldern bis zum Sommer 2020 angeordnet, in einigen nur bis Juni 2019. Würde gleich wieder Raps angebaut werden, wäre die Identifizierung von keimenden Nachzüglern kaum festzustellen. Eine Anbaupause von einem oder zwei Jahren ist aber unzureichend. Rapssamen sind unter Umständen nach über 10 Jahren noch keimfähig und sehr konkurrenzstark, so dass sie leicht durch andere Feldkulturen durchwachsen können.5 6 In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, des Gen-ethischen Netzwerkes e.V. und der IG Saatgut fordern wir daher eine deutlich längere Anbaupause. Gentechnisch veränderter Raps sollte in keinem Fall blühen, denn die Folgen können weitreichend sein.


Raps gehört zu der Pflanzenfamilie der Kreuzblütler (Brassiaceae). Auf den landwirtschaftlichen und naturnahen Flächen in Deutschland wachsen einige andere Kultur- und Wildarten dieser Familie. Durch die verwandtschaftliche Nähe können sich die (Unter-)Arten kreuzen. Die gentechnisch veränderte DNA kann über den Pollen, durch Insekten und Wind verbreitet werden oder der Pollen einer anderen Art befruchtet die gentechnisch veränderte Pflanze.7 8 9 Das ist problematisch in Hinblick auf Wildpflanzen, weil sich gentechnisch verändertes Erbgut so in der Natur verbreiten kann. Vor allem aber ist es eine erstzunehmende Sorge für die gentechnikfreie Landwirtschaft. Wenn Rapspollen oder Samen von einem Feld auf ein anderes, mit derselben Feldfrucht gelangen, dann kann die Ernte oder das vom Feld gewonnene Saatgut gentechnisch veränderte DNA aufweisen. In Kontrollen würde diese unbemerkte Verunreinigung zum Verlust der betroffenen Ernte führen. Die Kosten für die notwendigen Kontrollen und den Ernteverlust müssen von den betroffenen Landwirt*innen selbst getragen werden.


Neben einer sehr langen Keimfähigkeit der Samen, hoher Durchwuchskraft und einigen Verwandten Arten mit Potential zur Auskreuzung besitzt Raps noch eine weitere Eigenschaft, die sein Risikopotential erhöht: Raps hat sehr kleine Samen. In Behältern zum Transport oder Lagerung können die kleinen Samen leicht übersehen werden und zu Verunreinigungen der folgenden Chargen führen. Vor allem beim Transport können die Samen leicht durch Ritzen und Lücken fallen. Mehrere Studien berichten über verwilderte Rapspopulationen – mit und ohne gentechnische Veränderungen – entlang von Transportwegen und Umladestationen, wie Häfen und Bahnhöfen.10 11


In Europa und Deutschland gab es einige Freilandversuche mit Raps. In Deutschland lief der letzte im Standortregister gelistete nach 2005 aus.12 Bisher sind kaum Folgeschäden dieser Versuche aufgedeckt worden, es gab jedoch auch wenige Untersuchungen. Das Potential von Raps sich auszubreiten und auszukreuzen mag zwar hoch sein, scheint aber zum Glück nicht zu der omnipräsenten Verunreinigung zu führen, die man sich angesichts der Eigenschaften ausmalen kann. Viele Faktoren wie Ausbreitungsdistanzen, Rapssorten (zum Beispiel sterile Sorten) oder biologische Vorgänge (zum Beispiel Rekombination des Erbgutes) spielen in der Realität für eine Ausbreitung und Auskreuzung eine große Rolle. Die Saatgutauswertung der Bundesländer in 2018 meldete, dass alle 250 getesteten Rapssaaten zum siebten Mal in Folge frei von Verunreinigungen waren. Jedoch wurden zwei Verunreinigungen, eine bei Maissaatgut und die andere bei Sojasaatgut gefunden.13


Dies ist ein Erfolg, der durch ein weiterlaufendes Anbauverbot für gentechnisch veränderten Raps in der EU und hohe Standards, wie der Nulltoleranz bei Saatgutkontrollen ermöglicht wird. Das es allerdings immer wieder zu Verunreinigungen im Saatgut kommt und gentechnisch veränderter Raps entlang von Transportwegen in der EU und Deutschland gefunden wird, zeigt den Druck unter dem eine gentechnikfreie Landwirtschaft steht.14 Gentechnisch veränderter Raps ist nur in den USA, Japan, Australien und Kanada zum kommerziellen Anbau zugelassen. Als Futter- und Lebensmittel wird er aber global transportiert. Im akuten Fall scheint die Verunreinigung aus Argentinien über Frankreich nach Deutschland gekommen zu sein. Genaueres ist nicht bekannt. Ein konsequentes Durchgreifen in der Kontrolle der betroffenen Felder ist von Nöten um eine weitere Ausbreitung von GT73-Raps zu verhindern. Engmaschige, konsequente Kontrollen von Saatgut und eine Nulltoleranz sind absolut notwendig um eine gentechnikfreie Landwirtschaft zu ermöglichen. In einer Welt in der gentechnisch verändertes Saatgut angebaut und global transportiert wird, zeigt der aktuelle Fall das Rückholbarkeit und Kontrolle große Worte sind, die an Zufall und Wahrscheinlichkeiten scheitern.

 

24. April 2019

Judith Düesberg ist Ökologin und Mitarbeiterin des GeN.

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