Auf den Feldern der EU: Weiter mit bekannten Giften
Freisetzungen als giftige Vorboten
In der Europäischen Union (EU) werden in den nächsten Jahren in erster Linie Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben in Freisetzungsversuchen untersucht. Die neu eingefügten Eigenschaften sind altbekannt: Es sind vor allem Herbizidtoleranzen und/oder Insektenresistenzen. Damit bestätigen sich Untersuchungen früherer Jahre.1 Drei Viertel der 2009 gestellten Anträge für Freisetzungsversuche betreffen gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen, die als neu eingebrachte Eigenschaft tolerant gegen Herbizide (Unkrautvernichtungsmittel) sind. Freisetzungen stellen in der Regel das letzte Untersuchungsstadium vor der Marktreife dar. Da Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen nötig sind, damit diese in der EU für den Anbau zugelassen werden können, lässt sich an der Freisetzungs-„Aktivität” auch ablesen, was in der EU auf den Acker kommen soll. Ein Blick in das Freisetzungsregister der Europäischen Kommission zeigt, dass zwei Drittel der Freisetzungen mit Mais stattfinden. Das andere Drittel betrifft hauptsächlich Kartoffeln und Zuckerrüben. Herbizidtolerante Pflanzen überstehen die Anwendung eines komplementären Breitbandherbizids, wobei alle anderen Pflanzen, die mit dem Herbizid in Berührung kommen, abgetötet werden. Die meisten der für eine Freisetzung vorgesehenen gv-Pflanzen (rund 80 Prozent) vertragen den Wirkstoff Glyphosat. Dieser ist zum Beispiel der Grundbestandteil des Herbizids Roundup, das vom US-Konzern Monsanto vertrieben wird. Insektenresistente Pflanzen sind gentechnisch so verändert, dass sie in jedem Teil der Pflanze ein Insektengift produzieren. Zunehmend sollen gv-Pflanzen mit mehreren neu eingebauten Eigenschaften zur Freisetzung kommen. Die GentechnikerInnen sprechen von gestapelten Genen (stacked genes).2 Dabei werden Herbizidtoleranzen untereinander kombiniert (Glyphosat und Glufosinat) oder es werden mehrere Insektengifte in einer gv-Pflanze gebildet. Auch die Verbindung von Herbizidtoleranz und Insektengiftigkeit ist zu finden.Vor der Zulassung: Kommerzieller Anbau von gv-Pflanzen in der EU
Bei den Anträgen für einen kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU sieht es ähnlich wie bei den Freisetzungsversuchen aus. Zwei Drittel betreffen gv-Mais, 90 Prozent dieser Pflanzen sind herbizidtolerant. In der Regel wurde neben dem Anbau gleichzeitig eine Verwendung als Lebens- und Futtermittel beantragt. Das letzte Drittel setzt sich aus Kartoffeln, Zuckerrüben, Raps und Soja zusammen. Bevor eine Pflanze für die kommerzielle Nutzung in der EU zugelassen wird, muss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein positives Votum abgeben und damit die Unbedenklichkeit dieser Pflanze für Umwelt und Gesundheit bestätigen. Diese so genannte Risikobewertung ist zum Beispiel bei der gentechnisch veränderten Kartoffel „Amflora“ und bei den gv-Maislinien NK603, Bt11 und 1507 bereits erfolgt. Ob diese für den kommerziellen Markt freigegeben werden, entscheidet die EU-Kommission beziehungsweise der EU-Ministerrat. Für den Mais MON810 ist eine Neuzulassung beantragt - auch hier liegt die Risikobewertung der EFSA vor. MON810-Mais ist bisher die einzige zum Anbau in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanze. Dieser Status ist allerdings umstritten. Verschiedene Mitgliedsländer der EU haben den Anbau von MON810 innerhalb ihrer Grenzen verboten - so zum Beispiel Deutschland, Frankreich, Österreich und Griechenland.Quellen: Freisetzungsdatenbank der EU, eingerichtet bei der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Center - JRC) der Europäischen Kommission; im Netz unter: http://gmoinfo.jrc.ec.europa.eu. „EFSA-Fragenregister”, Datenbank mit detaillierten Informationen zu den Anträgen für die kommerzielle Nutzung (placing on the market) von gentechnisch veränderten Organismen in der Europäischen Union. Im Netz unter: www.efsa.europa.eu > Gremien & Referate > GMO > GMO - Anträge.
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Anja Lägel