Viel zu verlieren
Rückblick auf ein gar nicht so schlechtes Jahr
In den kommenden Jahren hat die gentechnikkritische Bewegung einiges zu verlieren. Manches davon war auch im letzten Jahr wichtig.
© Christof Potthof/ GeN
Mitte des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein grundsätzliches Urteil über die Auslegung der Europäischen Gentechnik-Regulierung – insbesondere der Freisetzungsrichtlinie 2001/18 – gefällt. Wichtigste Folge der Entscheidung: Auch bei Pflanzen, die mit Methoden wie CRISPR-Cas9 1 gentechnisch verändert wurden, kommt eine strikte Auslegung des Vorsorgeprinzips zur Anwendung. Einige Akteur*innen in der Debatte um die Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft und der Lebensmittel-Produktion sind damit überhaupt nicht zufrieden (siehe unten). Mit dem Verkünden der Entscheidung begann eine Art Kampagne, die das Ziel verfolgt, die Anwendung der Gentechnik-Regulierung in der heutigen Form auf die CRISPR-Pflanzen abzuwenden.
Faktisch wird diese Kampagne jedoch erst nach dem Sommer richtig Fahrt aufnehmen können. Denn die wesentlichen Hebel für Veränderungen befinden sich in Brüssel und Straßburg. Nach der Europawahl im Mai müssen sich zunächst EU-Parlament und -Kommission konstituieren.
Der Kern des EuGH-Urteils ist, dass neue gentechnische Methoden wie zum Beispiel CRISPR nach dem europäischen Gentechnikrecht reguliert werden müssen. Das erscheint auf den ersten Blick selbstverständlich. Die Debatte in der Europäischen Union war in den letzten Jahren aber eine andere. Die Industrie zum Beispiel argumentiert, dass mit CRISPR & Co. teilweise natürliche oder naturidentische Veränderungen vorgenommen werden. Pflanzen mit derartigen Veränderungen müssten nicht mit dem Gentechnikrecht reguliert werden. Der EuGH ist dieser Einschätzung glücklicherweise nicht gefolgt.
Für das GeN und seine Kooperationspartner bedeutet das Urteil auch, dass das Gerichtsverfahren um den sogenannten Cibus-Raps zu einem guten Ende gekommen ist. Ein Klagebündnis hatte in diesem Gerichtsverfahren die Überprüfung einer Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erzwungen. Das BVL musste schlussendlich aufgrund des EuGH-Urteils seinen Bescheid zurücknehmen, mit dem es den Raps als nicht gentechnisch veränderte Pflanze eingestuft hatte.1 Der Raps ist mit einer Variante der ODM-Technik verändert worden.2 Hätten wir diesen Prozess verloren oder garnicht erst gestartet, wäre der Raps ohne weitere Auflagen und als konventionell gezüchtete Pflanze auf den Acker gekommen, obwohl er gentechnisch verändert ist.
Bayer-Monsanto
Neben dem EuGH-Urteil war im vergangenen Jahr ein weiteres Ereignis für die Gentechnik-Debatte von herausragender Bedeutung: Die Übernahme des bisherigen US-Konzerns Monsanto durch Bayer. Was aus dieser Übernahme wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt mehr als ungewiss: Auf der einen Seite stehen unzählige Gerichtsverfahren, in denen Bayer für die gesundheitsschädigende Wirkungen von Beikrautvernichtungsmitteln auf der Basis des Wirkstoffs Glyphosat zur Verantwortung gezogen werden soll. Auf der anderen Seite steht der Konzern aus Leverkusen jetzt als der Branchenprimus im Bereich Saatgut und Pestizide weltweit. Damit einher gehen mehr Ressourcen zur Lobbyarbeit und eine deutlich gestärkte Stellung am Markt.
Ein weiterer – ebenfalls deutscher – Konzern profitiert von der Übernahme: Die BASF hat ihrerseits Teile des Bayer-Geschäftes im Wert von 7,6 Milliarden Euro übernommen. Bayer musste diese aus kartellrechtlichen Gründen abgeben. Im Zentrum dieses Geschäftes steht das LibertyLink-System aus gv-Pflanzen mit einer Toleranz gegen den Herbizidwirkstoff Glufosinat und den korrespondierenden Beikrautvernichtungsmitteln auf der Basis dieses Wirkstoffs.
Selbstverständlichkeiten?
Hinter derart spektakulären Nachrichten bleiben manche – vermeintlichen – Selbstverständlichkeiten schnell zurück.
Zum Beispiel war 2018 das sechste Jahr in Folge, in dem in Deutschland nicht eine einzige gentechnisch veränderte Pflanze auf den Acker gekommen worden ist – sei es im kommerziellen Anbau, sei es im Rahmen eines Freisetzungsversuches. Ein Riesenerfolg für die gentechnikkritische Bewegung in Deutschland!
Auch in der EU insgesamt sind die Zahlen zur Gentechnik in der Landwirtschaft rückläufig. Das gilt für die Anzahl von Freisetzungsversuchen, die Gesamtfläche des kommerziellen Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen wie auch für die Anzahl der Länder in der EU in denen diese angebaut werden. Das sind mittlerweile nur noch Spanien und Portugal.
Überhaupt ist in der EU nur eine gv-Pflanze für den kommerziellen Anbau zugelassen, der insektengiftige Mais MON810 von Monsanto.
Was bleibt ist die Nutzung von gv-Soja und -Mais als Futtermittel. Große Mengen werden aus Nord- und Südamerika importiert.
Ohne Gentechnik-Kennzeichnung
Aber auch auf diesem Gebiet hat sich einiges getan: Die Verbreitung der Kennzeichnung von Lebensmitteln „Ohne Gentechnik“ entwickelt sich von Jahr zu Jahr besser.
Dass diese Kennzeichnung überhaupt nötig ist, liegt an der Konstruktion der EU-Regulierung für gv-Nahrungs- und Futtermitteln. Die Regulierung der EU führt dazu, dass Lebensmittel von beziehungsweise aus Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, im Laden selbst nicht als gentechnisch verändert gekennzeicht werden müssen. Auch der Hinweis auf diese Art der Fütterung ist nicht nötig.3
Mittlerweile werden in Deutschland 9.000 Lebensmittel mit dem Ohne Gentechnik-Label gekennzeichnet.4 Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen machen sich zudem für eine europaweite Regelung stark.5
Fazit
Kritiker*innen der Nutzung der Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittel-Produktion haben in den vergangenen Jahren viel erreicht. In der Auseinandersetzung, in der es auf den ersten Blick nur um die Regulierung von neuen Gentechnik-Verfahen wie CRISPR geht, kann manches davon verloren gehen. Gentechnisch veränderte Pflanzen und Produkte blieben unter dem Radar der Regulierung.
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Akteur*innen für De-Regulierung (zurück zum Text)
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) „will gegen Einschränkungen neuer gentechnischer Methoden angehen.“ schrieb Reuters bereits im September nach einem Gespräch mit der Ministerin. Sie halte es „für sachlich falsch“, die klassische grüne Gentechnik mit [dem neuen Gentechnik-Werkzeug] CrisprCas in einen Topf zu werfen.
Die Industrie und ihre Verbündeten im Europa-Parlament laufen sich mit einer Reihe von kleinen Events warm. Zum Beispiel Léon Broers, Vorstand des weltweit tätigen Saatgutkonzerns KWS Saat SE aus Niedersachsen, auf einem Termin des schwedischen Abgeordneten Christofer Fjellner. Broers entwarf – mal wieder – das Bild, dass die europäischen Saatgut-Unternehmen wegen der Regulierung in Europa nicht mit der Konkurrenz aus den USA oder China mithalten können.
Weitere wichtige Akteur*innen, die für eine De-Regulierung eintreten sind: Der europäische Dachverband der Biotech-Industrie EuropaBio, der Dachverband der europäischen Saatgut-Unternehmen – in beiden geben multinationale Konzerne den Ton an.
Auch Stimmen aus der Wissenschaft wünschen sich De-Regulierung, zum Beispiel Detlef Weigel vom Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie in Tübingen.
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- 1Es gibt verschiedene neue gentechnische Methoden, die im Sinne des EuGH-Urteils (Rechtssache C-528/16) als neue Verfahren/Methoden der Mutagenese zusammengefasst werden können. Dazu zählen zum Beispiel die TALEN-Technik, das Arbeiten mit sogenannten Zinkfingernukleasen, die Oligonukleotid gerichtete Mutagenese (ODM) oder – besonders beliebt – verschiedene CRISPR-Techniken. Ihnen ist gemein, dass sie mit Molekülstrukturen ausgestattet sind, die wie eine Sonde bestimmbare Orte im Genom ansteuern und präziser als bisher gentechnische Veränderungen herbeiführen können.
- 1Pressemitteilung des Klagebündnisses: http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/pressemittei….
- 2Siehe auch Fußnote 1.
- 3Gekennzeichnet wird in der EU nur, was aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurde, oder selbst ein GVO ist. Lebens- oder Futtermittel, die unter Verwendung von GVO hergestellt werden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Siehe dazu die Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
- 4Weitere Details finden sich im GID-Schwerpunkt der Ausgabe 245 (Mai 2018), teilweise frei zugänglich unter www.gen-ethisches-netzwerk.de/publikationen/gid/2….
- 5Siehe dazu Pressemitteilung des VLOG https://www.ohnegentechnik.org/fileadmin/ohne-gen…
Weitere Links:
Kritischer Agrarbericht 2019
www.kritischer-agrarbericht.de/2019.393.0.html
besonders:
www.kritischer-agrarbericht.de/fileadmin/Daten-KA…
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU
www.transgen.de/anbau/653.anbau-gentechnisch-vera…
Bericht des US-Landwirtschaftsministeriums über Gen- und Biotechnologien in der EU (Dezember 2018)
https://gain.fas.usda.gov/Recent%20GAIN%20Publica…
Keine Revolution auf dem Acker - Bericht des GeN über mit klassischer Gentechnik veränderte Pflanzen und deren Eigenschaften
Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.
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