Verantwortungslose Ethikempfehlungen
Keimbahnmanipulation „moralisch zulässig“?
Der Nuffield Council on Bioethics - das britische Pendant zum Deutschen Ethikrat - hält genetische Veränderungen an menschlichen Embryonen für „moralisch zulässig“.
Die US-amerikanischen Wissenschaftsakademien veröffentlichten letztes Jahr einen Bericht, in dem sie vererbbares Genome Editing an Menschen unter bestimmten Voraussetzungen befürworteten.1 Dies beendete die gemeinsamen Überlegungen über ein internationales Moratorium.2 Nun hat der Nuffield Council on Bioethics, der britische Ethikrat, nicht nur nachgelegt, sondern geht mit seinen Empfehlungen noch einmal deutlich weiter: Vererbbare genetische Veränderungen von zukünftigen Menschen seien auch dann moralisch zulässig, wenn es nicht um medizinische Eingriffe sondern um Aussehen und Charakter zukünftiger Kinder ginge.3 Sollte dies technisch jemals möglich sein, sei der Versuch von Eltern, diese Eigenschaften ihrer Kinder genetisch zu beeinflussen, ethisch vertretbar. Dabei sollten die Eltern nicht nur auf natürlich vorkommende Genvarianten zurückgreifen können, sondern auch völlig neue genetische Merkmale in zukünftige Kinder einbringen können.
Für diesen Einsatz von Genome Editing legt der Nuffield Council zwei Prinzipen fest: Zum einen soll der Eingriff sicher sein und dem Wohle der betroffenen zukünftigen Person dienen und zum anderen soll er das Prinzip der gesellschaftlichen Gerechtigkeit und Solidarität nicht verletzen. Der Bericht thematisiert allerdings kaum, wie die Einhaltung dieser Grundsätze erreicht werden könnte, oder wer darüber entscheiden soll, welche Eingriffe dem Wohlergehen dienen. Zentral in der Argumentation des Berichts sind nicht die Bedürfnisse des zukünftigen Kindes, sondern ein elterliches Recht auf „reproduktive Wahlfreiheit“. Diese umfasst nicht nur das Recht auf ein genetisch eigenes Kind, sondern auch ein Kind, das nach bestimmten Vorlieben der Eltern beschaffen ist. Gerechtfertigt wird dies damit, dass Eltern schon immer versucht hätten, Kinder mit bestimmten Eigenschaften zu vermeiden oder zu fördern. Genetisches Wissen würde ihnen nun eine neue Dimension der Verantwortung eröffnen und ihnen „machtvolle Mittel in die Hand geben, um ihre reproduktiven Ziele zu erfüllen“.
Neben einer erheblichen Ignoranz des Berichts gegenüber sozialen Ungleichheiten, die aus der genetischen Optimierung potentieller Kinder entstehen würden, ist er von einer äußerst unrealistischen Darstellung der technischen Möglichkeiten geprägt. Als positive Möglichkeiten von Genome Editing nennen die Autor_innen beispielsweise die Erzeugung von Toleranz gegen negative Umweltbedingungen, die durch Klimawandel oder Raumfahrt verursacht werden. Auch „Supersinne“ und „Superfähigkeiten“ sollen durch Genome Editing in zukünftigen Generationen möglicherweise erlangt werden können. Wie der Stammzellforscher Paul Knoepfler bemerkte, erscheint der Bericht zu einem interessanten Zeitpunkt: Gleichzeitig wurden mehrere Studien veröffentlicht, die bis jetzt wissenschaftlich unterbelichtete Risiken der Genome Editing-Methode CRISPR-Cas9 zeigen.4 Der Bericht habe eine enthusiastische Grundstimmung und betone einen hypothetischen Nutzen, so Knoepfler, während man „dem Ausmaß an potenziellem Risiko nicht genug Gewicht beigemessen“ hätte.5
Der Enthusiasmus des Berichts beunruhigt im Hinblick auf andere Biotechnologien, die einen vergleichbaren medialen und wissenschaftlichen Hype erfahren haben. So wurde auch Stammzellforschung zunächst als Lösung für vielfältige Probleme dargestellt. Bis jetzt gibt es statt dem versprochenen medizinischen Durchbruch vor allem unregulierte Stammzellkliniken, die hoffnungsvollen und verzweifelten Klient_innen für viel Geld gefährliche und unwirksame Behandlungen anbieten. Genome Editing zur Kinderwunschbehandlung könnte sich in einen bereits existenten milliardenschweren globalen Markt einbetten.
- 1I. Bartram, Ende der Zurückhaltung, GID 241, Mai 2017, S. 31-33, www.gen-ethisches-netzwerk.de/node/3644.
- 2K. Achtelik, Die internationale Debatte um Genome Editing, GID 234, Februar 2016, S. 12-14, www.gen-ethisches-netzwerk.de/node/3211.
- 3Nuffield Council on Bioethics, Genome editing and human reproduction: social and ethical issues, Juli 2018, www.nuffieldbioethics.org/ project/genome-editing-human-reproduction.
- 4Siehe unter Kurz notiert, S. 28 in diesem Heft.
- 5P. Knoepfler, Mixed Nuffield Council Report Too Aspirational on Human Genetic Modification, The Niche, 19.07.18, www.ipscell.com oder www.kurzlink.de/gid246_c.
Dr. Isabelle Bartram ist Molekularbiologin und Mitarbeiterin des GeN.
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