(Berlin, Hamm, München, 24. September 2015) Heute wird ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das sich mit dem rechtlichen Status neuer Gentechnikverfahren befasst. Es wird vor dem Hintergrund einer für die nächsten Wochen erwarteten Grundsatzentscheidung der EU-Kommission präsentiert. Die Industrie fordert, dass neue Methoden zur Veränderung des Erbguts von Pflanzen und Tieren nicht als Gentechnik einzustufen und so von der Registrierung, Risikoprüfung und Kennzeichnung auszunehmen sind. Nach Ansicht vieler Nichtregierungsorganisationen fallen diese neuen Verfahren klar in den Anwendungsbereich der EU-Gentechnikgesetze.