Die Unterscheidung von embryonalen und adulten Stammzellen ist zum Dreh- und Angelpunkt der ethischen Diskussion über Stammzellforschung in Deutschland geworden. Dabei entbehrt diese Differenzierung einer klaren wissenschaftlichen Grundlage und ist vor allem ein Produkt der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die politische Beschränkung der Forschungspraxis. Vor diesem Hintergrund wird in Wissenschaft, Recht und Ethik um das Wesen und die Bedeutung einer irreführenden Benennung gestritten.