Beiträge zu diesem Thema

  • Geplante Ausweitung von DNA-Befugnissen

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    GeN

    (Berlin. 21.03.2018) Der Entwurf einer Neuordnung des bayerischen Polizeirechts, wie er am 30.1. 2018 von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegt wurde, sieht eine massive Ausweitung der polizeilichen Befugnisse bei der Analyse von Spuren-DNA vor. Es sollen bisher in Deutschland nicht erlaubte genetische Untersuchungen auf Haar-, Haut- und Augenfarbe, sowie auf das Alter und die „biogeografische Herkunft“ von DNA-Spuren möglich werden.

  • Dialog statt Forderungen

    12. September 2017

    Das „genetische Phantombild” soll kommen. Auf einem Symposium in Freiburg tauschten Befürworter_innen und Kritiker_innen erweiterter DNA-Analysen ihre Argumente aus. (pdf)

  • Freiheit 4.0 - Gegen die Ausweitung polizeilicher DNA-Befugnisse!

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    GeN

    (Berlin, 08.09.17) Das Gen-ethische Netzwerk ruft als Teil des Bündnisses Freiheit 4.0 – Rettet die Grundrechte! zusammen mit über 50 Organisationen zur Demonstration gegen Überwachung am 9. September 2017 in Berlin auf. Fokus der Kritik des GeN ist die zunehmende Ausweitung polizeilicher DNA-Befugnisse, wie die kürzlich beschlossene Legalisierung von Teiltreffersuche bei DNA-Reihenuntersuchungen.

  • Erweiterte DNA-Analysen: Technische Aufrüstung mit rassistischen Verwicklungen

    GeN

    In der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP fassen Susanne Schultz und Isabelle Bartram die Entwicklung und Problematik rund um geplante Befugniserweiterungen polizeilicher DNA-Analysen zusammen.

  • Verwandtensuche durchgewunken - Einspruch gegen die beschlossenen Datenschutzverletzungen in der DNA-Analyse!

    GeN

    (Berlin 27.06.2017) Viel Protest hat die schnelle und in der Öffentlichkeit kaum diskutierte Verabschiedung des Gesetzes „über effektivere und praxistauglichere Strafverfahren“ letzte Woche erzeugt. Doch neben der skandalösen Erlaubnis von Spionagesoftware und Online-Durchsuchungen, findet eine weitere folgenschwere Veränderung der Gesetzeslage leider wenig Beachtung: Das Gesetz macht es jetzt möglich, bei DNA-Reihenuntersuchungen auch nach Verwandten zu suchen, die selbst nicht an dem Test teilgenommen haben. Bis jetzt wurden bei Massengentests die DNA-Proben, die freiwillig (oder unter sozialem Druck) abgegeben wurden, mit dem gesuchten DNA-Profil vom Tatort verglichen. Ab jetzt ist es erlaubt, die Verwandten einer teilnehmenden Person unter Verdacht zu stellen und gegen sie zu ermitteln, wenn es eine Teilübereinstimmung zwischen DNA-Probe der Person und dem gesuchten DNA-Profil gibt.