Bei den Vorstößen zur Ausweitung der DNA-Analyse im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen erweitert sich der Kreis derjenigen, die das erstmals 1983 im so genannten Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgericht definierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht in Anspruch nehmen dürfen, kontinuierlich. In der Diskussion um das Verbot heimlicher Vaterschaftstests wird es dagegen mittlerweile auch Säuglingen zugestanden. Ein nur scheinbarer Widerspruch: Wie die Diskussion über private Vater-schaftstests zeigt, setzt die Anwendungen der DNA-Identifizierung eine Kultur des Verdachts in Gang.