Bis zum Jahresende 2008 reichten fünf Gruppeninitiativen im Bundestag ihre Anträge oder Gesetzesentwürfe zum Thema Spätabtreibungen ein. Es geht dabei weder um den Paragraphen 218 noch um die grundsätzliche Problematik pränataler Diagnostik. Debattiert wird, ob das Schwangerenkonfliktgesetz reformiert werden sollte, um Beratungspflichten für ÄrztInnen und Entscheidungsfristen für Schwangere zu etablieren. Wäre es der Union ernst mit ethischen Bedenken, müsste sie die Frühdiagnostik im Rahmen der Schwangerenvorsorge insgesamt neu debattieren.