Pränataldiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Seit der Aufnahme des Ultraschalls in die Regelversorgung von Schwangeren 1979 hat sich die pränatale Suche nach vermeintlichen Beeinträchtigungen des Fötus zum normalen Bestandteil der Schwangerenversorgung entwickelt. Selektive Pränataldiagnostik (PND) verbessert weder die Versorgung der Schwangeren, noch die Gesundheit des Fötus. Einzige Handlungsoption ist die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.

Seit 2022 ist der nicht-invasive Pränataltest auf Trisomie 13, 18 und 21 in Deutschland Kassenleistung. Eine gefährliche Botschaft: die Kassenfinanzierung suggeriert, es handele sich um einen Teil der Regelversorgung. Zudem könnte die Zulassung einen Präzedenzfall schaffen, da sich das Testverfahren auf weitere genetische Abweichungen ausweiten lässt.
Diese Fahndung nach Abweichungen verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Gen-ethische Netzwerk tritt für ein Recht auf Abtreibung ein, wendet sich aber gegen die behindertenfeindliche pränatale Suche nach Behinderungen.

Beiträge zu diesem Thema

  • A!Gen?Da! Blog zu Pränataldiagnostik und Selbstbestimmung geht online

    (Berlin, 8. November 2012) Die Einführung des Frühtestes auf Trisomie 21 im August 2012 ist für uns Anlass, die gängige Praxis der vorgeburtlichen Untersuchungen und den gesellschaftlichen Umgang damit erneut in Frage zu stellen. Gemeinsam mit Bloggerinnen aus dem Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik, von der Bremer Beratungsstelle Cara und aus der Selbsthilfe haben wir ein Forum eingerichtet, um zu informieren, zu diskutieren und uns über Aktionen und politische Forderungen auszutauschen. Wir sind gespannt auf die Diskussion!

  • „Das Problem liegt ganz woanders“

    Interview mit
    5. November 2012

    Seit Ende August ist der lang angekündigte Bluttest nun auf dem Markt, mit dem ohne große Risiken für die Schwangere und die Schwangerschaft und angeblich mit hoher Genauigkeit das Down-Syndrom beim Embryo festgestellt werden kann. KritikerInnen der pränatalen Diagnostik fürchten, dass mit der Einführung des „Praena-Test“ die letzten Hürden für die Selektion fallen und wollen das Verfahren verbieten. Der GID sprach mit Oliver Tolmein über konkrete rechtliche Rahmenbedingungen und argumentative Hintergründe dieser Forderung sowie die Balance zwischen dem Recht von Frauen auf Selbstbestimmung und dem Schutz Behinderter vor Diskriminierung.

  • Keine Fragen, klare Botschaften

    5. November 2012
    „BioLAGO“ - wäre das nicht ein klangvoller Name für ökologisch erzeugtes Bodenseeobst? Zu spät, das Label ist bereits vergeben an ein „länderübergreifendes Netzwerk von Unternehmen sowie Forschungsinstitutionen in den modernen Biowissenschaften (Life Sciences) rund um den Bodensee“. Zu den achtzig Mitgliedern und Förderern gehört die Universität Konstanz, Gastgeberin einer Zusammenkunft des Netzwerkes am 25. Juli unter dem Motto „Uni meets Pharma”. Eingeladen war auch die Firma LifeCodexx, die den Praena-Test vermarktet. Ein Bericht.

  • Von der Selbstbestimmung zur Selektion?

    (Berlin, 27. September 2012) Seit August ist ein Bluttest für Schwangere auf dem Markt, mit dem Trisomie 21 beim Embryo erkannt werden soll, und seit letztem Jahr erlaubt ein Gesetz den Einsatz der Präimplantationsdiagnostik. Beides erscheint in der Öffentlichkeit vor allem als Dienst am Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Unter dem Titel „Von der Selbstbestimmung zur Selektion?“ organisierte das GeN deshalb gemeinsam mit den Kritischen Feministinnen Ende September zwei kleine, aber gut besuchte Diskussionsveranstaltungen. Mit vielen Interessierten diskutierten wir über die Normalisierung von Selektion und unter anderem auch darüber, was Verbote neuer technologischer „Angebote“ bewirken können.

  • Von der Selbstbestimmung zur Selektion?

    (Berlin, 6. September 2012) Seit August ist ein Bluttest für Schwangere auf dem Markt, der die pränatale Fahndung nach Beeinträchtigungen des Embryos möglicherweise enorm vereinfachen wird, und seit letztem Jahr erlaubt ein Gesetz in bestimmten Fällen den Einsatz der Präimplantationsdiagnostik. Beides erscheint in der Öffentlichkeit vor allem als Dienst am Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Paaren. Stimmt das? Wird so Selektion normal? Was können Verbote neuer technologischer "Angebote" bewirken? Wer forscht an neuen Verfahren und warum? Diese und andere Fragen verhandeln wir in unserer Veranstaltungsreihe am 18. und 25.9.12 in Berlin.