Vor zwei Jahren, am 25. Juli 2018, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil (Rechtssache C-528/16) klargestellt, dass auch neue Verfahren der Gentechnik unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht zu regulieren sind. Die Politik muss sich für die Entwicklung valider Nachweisverfahren einsetzen und die Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren sicherstellen.