An den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Bundestagsausschüsse für Gesundheit und für Familie und Frauen
(1. September 2014) Die vorgeburtliche Fahndung nach Abweichungen wertet Menschen mit Behinderungen ab, weil Beeinträchtigungen in der Praxis der Schwangerenvorsorge als „Risiken‟ und damit als zu vermeidendes Unglück erscheinen. Insbesondere nicht-invasive Testverfahren wie der PraenaTest haben das Potential, sich zu pränatalen Reihenuntersuchungen zu entwickeln und damit die Vermeidung der Geburt von Menschen mit Beeinträchtigungen ins Zentrum der Schwangerenversorgung zu stellen. Die Bluttests gehören deshalb nicht in die Regelversorgung, auch nicht zu „Studienzwecken‟!